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Hey Leute!

Ich war gestern in einem Parkhaus und habe ausversehen beim einparken ein pkw gerammt. mein auto besitzt eine einparkhilfe, die jemand wohl ausversehen ausgeschaltet hat. Ich habe es bis dahin noch nicht gemerkt, da ich den tag vorher erst aus dem urlaub kam. Ich bin mir sehr sicher, dass ich es nicht war, denn ich passe immer besonders darauf auf und dazu kommt, dass, während ich im urlaub war, dieses auto von mehreren benutzt wurde und auch sauber gemacht wurde. Naja auf jeden fall habe ich meine telefonnr am auto hinterlassen aber noch keine nachricht erhalten. Es ist kein großer schaden entstanden, denn ich war sehr langsam. Mein auto hat ein paar wenige lackkratzer. Da mir das das gleiche auch mal passiert ist, sich jedoch keiner gemeldet hat, möchte ich auf jeden fall kontakt aufnehmen und den Schaden bezahlen. Ich habe mir das kennzeichen notiert, aber konnte den schaden am anderen auto nicht gut erkennen, da das parkhaus nicht sehr gut beleuchtet war und das auto auch verschmutzt war. Was soll ich nun tun? Wie bekomm ich den halter heraus? ich habe im internet gesucht jedoch nichts gefunden. Das einzigste was ich nict gemacht habe, ich habe nicht die polizei verständigt, da ich in der probezeit bin und mit dem halter oder fahrer erst mal persönlich reden möchte. Kann ich mich jetzt überhaupt noch bei der polizei melden? Würdet ihr mir empfehlen,dass so zu klären oder offiziell? hat das folgen auf meine probezeit, die im september abläuft? Ich bitte um sehr schnelle antwort, nicht das der halter denkt ich will mich nicht melden und es als fahrerflucht ansieht. Das will ich wirklich nicht, deswegen muss ich so schnell wie möglich den halter rausfinden, doch wie mache ich das????????? :angry:

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ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, um die Versicherung Eures Unfallgegners zu erfahren. Der Service unter 0180 - 25 0 26 ist rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar.

 

Dort anrufen, die Nummer durchgeben, da werden sie geholfen. :angry:

 

MfG.

 

hartmut

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Mmh, aber es gibt doch mehrere Zulassungstellen, haben alle zugriff zu jedem kennzeichen? Der Halter hat sein Fahrzeug in münchen zugelassen, muss ich dann alle zulassungstellen anrufen bis ich den halter ausfindig gemacht habe? Sorry, wenn ich so blöd frage, jedoch hab ich keine ahnung davon, denn ich hatte noch nie einen "unfall".

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Mmh, aber es gibt doch mehrere Zulassungstellen, haben alle zugriff zu jedem kennzeichen? Der Halter hat sein Fahrzeug in münchen zugelassen, muss ich dann alle zulassungstellen anrufen bis ich den halter ausfindig gemacht habe?

Warum alle, die von München reicht doch...

 

  • Kreisverwaltungsreferat
    Kraftfahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde
    Eichstätter Str. 2
     
    80686 München
     
    Tel. (089) 233 96090
    Fax (089) 233 36053

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ich meinte doch münchen. aber ich habe im inet nach der nr der zulassungsstelle in münchen gesucht und da kamen ganz viele zulassungsstellen in münchen. aber ich habe es jetzt gerafft. werde gleich morgen früh da anrufen und hoffe, dass ich den halter rausbekomme, bevor der anzeige erstattet oder sonst was. danke das es so nette leute gibt, die mir geholfen haben. bin heute heir echt verzweifelt, denn ich wusste einfach nicht was ich tun soll.

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Hey...

Ich hab mich heut morgen gleich bei der zulassungstelle gemeldet, die unhöfliche dame am anderen ende der leitung war zwar sehr genervt, hat sich jedoch erbarmt und hat das kennzeichen in den computer eingegeben. sie meinte dann noch, dass ich noch was schriftlich einreichen sollte oder am besten persönlich vorbei kommen sollte, da sie mir keinen namen am telefon durchsagen darf. es war ein bischen kompliziert bis sie endlich kapierte, dass das nicht so einfach ginge, da ich ungefähr 400 km von münchen entfernt wohne. wir einigten uns dann auf eine email. Doch plötzlich meinte sie, dass kennzeichen gibt es gar nicht. Aber das kann doch gar nicht sein, ich war zwar nach dem "unfall" etwas nervös, aber ich habe mich hinter das auto gestellt und habe die ziffern aufgeschrieben, weil ich mir nicht sicher war ob ich in der aufregung die zahlen auch richtig merken kann. Also ich bin doch nicht blöd, ich hab genau das kennzeichen aufgeschrieben und das soll es nicht geben? was mach ich jetzt? wie soll ich den halter eines autos heraus bekommen, dessen kennzeichen es nicht gibt... wie geht verdammt nochmal sowas?

Bitte schnelle antwort, denn es ist freitag und die beamten arbeiten da nicht gern so lange.

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Naja, das Kennzeichen könnte ja auch gefälscht sein. Dann würde sich wohl keiner auf deinen Zettel hin melden;-)

 

In der Praxis ist es am besten, so einen Fall gleich bei der Polizei zu melden, wenn sich der Besitzer nicht sofort finden läßt. So vermeidet man Ärger mit einer eventuell drohenden Anzeige wegen Unfallflucht.

 

Die Dame hat korrekt gehandelt. Sie darf dir keine Halterdaten weitergeben. Hat sie deine Daten abgefragt?

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Du dürftest jetzt alles gemacht haben was möglich ist.

 

Zettel am Auto ist schon kritisch und normal nicht ausreichend.

Du hast versucht den Halter ausfindig machen, geht nicht.

 

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

Abwarten ob was kommt, der andere sich meldet, oder noch bei der Polizei wenigsten bescheid sagen falls er sich dort melden sollte. Aber warum sollte er, hat ja deine Daten.

 

Schwer zusagen was besser ist. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit.

 

MfG.

 

hartmut

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@traffic: Ja aber es ist doch unwahrscheinlich, dass ich gerade ein Auto ramme das ein gefälschtes kennzeichen hat. Das sah eher so aus, als wären die besitzer auf reisen, denn der kofferaum war vollbepackt. Hab aber nicht genauer hingeguckt. Ja ich weiß, dass hab ich auch so in der fahrschule gelernt, aber ich wollte mich erst mal bei dem Halter/Fahrer melden. Mit ihm reden, wie groß sein Schaden ist, denn bei mir ist kaum was und dann hätten wir das auch noch ganz offiziell über die polizei laufen lassen können. Ja war bestimmt korrekt von ihr, aber das hätte auch alles freundlicher gehen können... Nein sie hat meine Daten nicht abgefragt.

 

@hartmut: Ja ich weiß, dass dies allein nicht reicht, deshalb wollte ich ja den Halter ausfindig machen. Ja ich glaube, dass is das beste wenn ich nochmal bei der polizei bescheid sage, doch wie soll ich denen das erklären!? Joa, ich hab hier en Auto gerammt, ich kann euch das Kennzeichen sagen, aber das ist gar nicht in münchen vergeben. Glauben die dann nicht ich verarsche sie?

 

Wie ist das eig, ist ein Parkhaus nicht kameraüberwacht? Vielleicht haben sie das rammen ja aufgezeichnet und man sieht auf dem video auch das kennzeichen. Sollte ich mal in diesem parkhaus nachfragen? oder brauche ich das gar nicht? Oder sieht man auf solchen videos nur ne grobe übersicht von der etage? Kann es sein, dass irgendjemand viell mein zettel entfernt hat, denn ich denke schon dass es einen interessiert wer sein auto beschädigt hat und man würde sich doch dann sofort melden. Das war jetzt schon am mittwoch.

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@traffic: Ja aber es ist doch unwahrscheinlich, dass ich gerade ein Auto ramme das ein gefälschtes kennzeichen hat. Das sah eher so aus, als wären die besitzer auf reisen, denn der kofferaum war vollbepackt. Hab aber nicht genauer hingeguckt. Ja ich weiß, dass hab ich auch so in der fahrschule gelernt, aber ich wollte mich erst mal bei dem Halter/Fahrer melden. Mit ihm reden, wie groß sein Schaden ist, denn bei mir ist kaum was und dann hätten wir das auch noch ganz offiziell über die polizei laufen lassen können. Ja war bestimmt korrekt von ihr, aber das hätte auch alles freundlicher gehen können... Nein sie hat meine Daten nicht abgefragt.

 

@hartmut: Ja ich weiß, dass dies allein nicht reicht, deshalb wollte ich ja den Halter ausfindig machen. Ja ich glaube, dass is das beste wenn ich nochmal bei der polizei bescheid sage, doch wie soll ich denen das erklären!? Joa, ich hab hier en Auto gerammt, ich kann euch das Kennzeichen sagen, aber das ist gar nicht in münchen vergeben. Glauben die dann nicht ich verarsche sie?

 

Wie ist das eig, ist ein Parkhaus nicht kameraüberwacht? Vielleicht haben sie das rammen ja aufgezeichnet und man sieht auf dem video auch das kennzeichen. Sollte ich mal in diesem parkhaus nachfragen? oder brauche ich das gar nicht? Oder sieht man auf solchen videos nur ne grobe übersicht von der etage? Kann es sein, dass irgendjemand viell mein zettel entfernt hat, denn ich denke schon dass es einen interessiert wer sein auto beschädigt hat und man würde sich doch dann sofort melden. Das war jetzt schon am mittwoch.

Also 1. für Rempler in der Probezeit gibts keine Strafe die eine Nachschulung veranlassen würde. 2. Unfallflucht ist es auch wenn du ne Nummer hinterlässt und der sich erst nach Wochen bei Dir meldet. Du bist VERPFLICHTET Dich bei der Bullerei zu melden und den Unfall anzuzeigen !!! Warscheinlicher als das das Kennzeichen gefällscht ist ist, ist ja wohl das irgendjemand den Zettel weggenommen hat ! Solange du noch nichts hast (von Polizei oder so...) kann Dir nichts passieren wenn du die Sache selbst in die Hand nimmst und dich bei der Polente meldest ! Unfallflucht ist kein Kavaliersdilikt, schon gar nicht in der Probezeit. Alles andere regelt Deine Versicherung !
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Hallo,

 

erst mal ganz deutlich: Du hast zum jetzigen Zeitpunkt eine ganz miese Unfallflucht begangen.

 

Was Hartmut schreibt ist natürlich falsch:

 

Du dürftest jetzt alles gemacht haben was möglich ist.

 

Jeder lernt schon in der Fahrschule: Nach dem Unfall mindestens 1/2 Stunde warten. Wenn der Geschädigte nicht zu finden ist bei der Polizei melden. Also ganz einfach und für jeden nachvollziehbar, der für die Folgen seines Tuns gradestehen will. Das hätte dich bei so einem Bagatellunfall höchstens 35,- € ohne weitere Folgen gekostet.

 

In mein Auto wurde grade gestern eine Beule gefahren, deshalb habe ich bei der Polizei eine Anzeige wegen Unfallflucht aufgegeben und mit dem Beamten bei der Gelegenheit mal über deinen Fall gesprochen. Er meinte, dass dein Verhalten häufig vorkommt, wenn jemand Unfallflucht begangen hat und sich vor den Folgen drücken bzw. sie für den Fall, dass er nachträglich ermittelt werden sollte, möglichst gering halten will

 

1. Zettel am Auto

Es wird ein Zettel geschrieben und auch am beschäfigten Fahrzeug angebracht. Nur wird häufig 'in der Aufregung' vergessen die persönlichen Daten wie Tel.-Nr. oder Adresse aufzuschreiben, bzw. die Tel.-Nr. enthält einen Zahlendreher. So macht das Anbringen des Zettels einen guten Eindruck auf eventuelle Zeugen, die sich offensichtlich die Mühe einer Anzeige sparen können und der Verursacher ist trotzdem nicht zu ermitteln.

 

2. Aufschreiben des gegnerischen Kennzeichens

Auch dort das Problem, das 'in der Aufregung' ein Zahlen- oder Buchstabendreher eingebaut wird. Anschliessend kann man ungeahnte Aktivität entwickeln, aber leider ist der Geschädigte nicht zu finden.

 

3. Steine in den Weg legen

Der Schädiger ist ja ein Gutmensch, aber alle Personen, die bei der Ermittlung des Geschädigten helfen könnten, sind unfreundlich und wenig hilfsbereit, wie in deinem Fall die Dame der Zulassungstelle. Natürlich fahndet man trotzdem weiter, bloss wegen den unter 1. und 2. genannten Gründen leider ohne Erfolg.

 

4. Einbeziehen der Mitmenschen

Es wird freimütig über den Unfall berichtet (man will ja für den Schaden aufkommen), was zunächst unlogisch erscheint. Dafür gibt es aber meist zwei Gründe: a) Dem direkten Umfeld muss der eigene Unfallschaden erklärt werden, da er meist nicht zu verstecken ist. b) Der Schädiger will ermitteln, ob er eine 'Schwachstelle" bei seiner Unfallflucht übersehen hat. Man kann so ganz unbedarft Erkundigungen einziehen, wie z. B. nach der Videoüberwachung im Parkhaus.

 

5. Folgen mindern

Die Punkte 1 bis 4 sollen auch dazu dienen, die Folgen zu mindern, falls man doch geschnappt wird. Der Schädiger meint so belegen zu können, dass er sich ja nicht drücken wollte sondern durch äußere Umstände davon abgehalten wurde. In der Regel bringt das aber zum Glück nichts, da die wichtigste Möglichkeit ausgelassen wird: Nämlich die Polizei zu informieren. Dazu fällt dem Schädiger keine Ausrede ein, weil es keine gibt.

 

Wenn der Geschädigte den Schaden bemerkt hat wird er sich bei der Polizei gemeldet haben.

 

Du hast also zwei Möglichkeiten:

 

a) Du willst dich weiter auf miese Art vor den Unfallfolgen drücken. Dann machst du weiterhin die grosse Welle, jedoch ohne konkrete Aussicht den Geschädigten zu finden.

 

b) Du willst für die Unfallfolgen aufkommen. Dann wendest du dich an die Polizei. Die wird dann die weiteren Schritte einleiten, z. B. eventuelle Videobänder vom Parkhaus auswerten und nach Anzeigen von Geschädigten suchen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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b) Du willst für die Unfallfolgen aufkommen. Dann wendest du dich an die Polizei. Die wird dann die weiteren Schritte einleiten, z. B. eventuelle Videobänder vom Parkhaus auswerten und nach Anzeigen von Geschädigten suchen.

 

Hm klar, oder ne coole Anzeige schreiben, weil sie das Gesetz nach 24 Stunden dazu zwingt.

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Sofern er bei der Polizei angibt ausreichende Zeit gewartet zu haben und seine persönlichen Daten hinterlegt hat, hat er keinen § 142 Verstoß begangen.

 

Ich würde daher dringend anraten auch aufgrund der Umstände (niemand hat sich gemeldet, falsches Kennzeichen notiert/gefälscht) bei der Polizei aufzuschlagen und die Sache so in Einzelheiten mitzuteilen.

Auch wenn die Sache auf die Beschreibung von MrMurphy paßt.

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Hallo,

 

Sofern er bei der Polizei angibt ausreichende Zeit gewartet zu haben und seine persönlichen Daten hinterlegt hat, hat er keinen § 142 Verstoß begangen.

 

Dazu muss er aber erst mal die Polizei informiert haben, was hier ausdrücklich nicht der Fall ist.

 

Wenn der Geschädigte nicht erreicht werden kann muss die Polizei informiert werden, alles andere ist Unfallflucht.

 

Ein Zettel reicht nicht. Erst mal kann man sich verschreiben oder der Zettel kan verschwinden und dann kann der Geschädigte dadurch nicht die Beteiligung des Schädigers am Unfall feststellen.

 

Bei Goolge bietet gleich der erste Seite nach dem Stichwort "Unfallflucht" eine entsprechende Erläuterung:

 

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/u...ht/unflucht.htm

 

Aber auch auf anderen Seiten konnte ich keinen Hinweis darauf finden, dass ein Zettel ausreicht, ganz im Gegenteil, immer wird darauf verwiesen, das trotzdem sofort die Polizei informiert werden muss.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Es muß dem Informationsinteressen des Geschädigten Rechnung getragen werden.

 

feststellungen sind die seiner Person, dh seiner Personalien (BGHSt 16,139), seines Fahrzeugs insbesondere des amtlichen Kennzeichens (BGH 16, 139; NJW 60, 1482) und die Art seiner Beteilung.

 

Unter Beachtung der Wartezeit (immer erforderlich) und das diese Angaben (richtig) auf dem Zettel vorhanden sind, liegt meines Erachtens § 142 tatbestandlich nicht vor.

 

Auch mittels Zettel können die Interessen des Geschädigten bedient werden.

 

In aller Regel reicht er nicht. Wie oben geschildert, muß ja auf so einem Zettel nicht die Wahrheit geschrieben stehen. Also: Erst warten und nach Ablauf der Wartefrist den Zettel schreiben. Dann wegfahren und die Polizei anrufen. Wegen der vielen schlechten Erfahrungen sind die Gerichte hier unbarmherzig. Selbst wenn der Zettel stimmt, kann man nicht mit einem Freispruch sondern bestenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße rechnen.

 

Deine Quelle schreibt zwar Polizei verständigen. Ich halte dies aber für das Ausscheiden von § 142 für nicht erforderlich.

Würde es jedem aber empfehlen, um gerade die weiter oben beschriebenen Folgen und Umstände zu vermeiden (Zettel weg, falsche Angaben aus Schock etc.)

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@ Mr Murphy:

Ich möchte mich nicht vor den Folgen drücken oder möglichst gering halten. Ich wollte mich nur zuerst bei dem Geschädigten melden, da ich ihm die situation erklären wollte, mich entschuldigen wollte etc. Ich versichere, dass ich mich zu deiner Zeit drücken wollte. Mir erschien das nur irgendwie freundlicher.

 

Ich habe kurz den Unfall erklärt, den Namen und meine Handynr auf dem Zettel geschrieben. Ich war im ersten Moment vielleicht schon etwas geschockt, aber ich bin mir sehr sehr sicher, dass ich die nr richtig aufgeschrieben habe. Ich habe sie mehrmals kontrolliert und zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich längst schon wieder abgeregt und hatte deshalb 100 prozentig keinen zahlendreher drinne.

 

Das gleiche trifft auf das kennzeichen zu, nachdem ich den Zettel befestigt habe, habe ich mich hinters auto gestellt und habe diese nr notiert. Und ich habe mehrmals darauf geguckt, dass ich auch keinen Fehler machen. Ich glaube soviel intelligenz habe ich noch um das richtig zu notieren.

 

Ja ich denke wirklich das ich ein Gutmensch bin! Denn ich wusste einfach nicht/ nicht mehr wie ich mich richtig verhalten soll. Ich habe mich hier sofort nachdem unfall informiert, und habe alle mir sinnvoll erscheinenden Tipps befolgt. Ich beschreibe diese Person von der Unfallstelle nicht nur als unfreundlich, denn sie war es einfach! Ich ich werfe ihr nicht vor, ich bin das arme opfer und die böse dame hat mir einfach nicht geholfen, bla bla bla. Ich habe nur nicht verstanden, warum sie zig mal verlangt zur zulassungsstelle zu kommen wenn ich ihr jedes mal erklärt habe, dass dies ein bischen schwer ist, da ich 400 km entfernt wohne!

 

Ich will ja auch für den schaden aufkommen!!! Denn mir ist es auch schon passiert. Ich hatte mein Auot auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt und als ich wiederkam hatte ich einen kleinen lackkratzer am auto. Ich habe mich damals ziemlich geärgert, dass kein zettel befestigt wurde und das sich keiner gemeldet hat. Deshalb ist es wohl sehr unwahrscheinlich, dass ich nur so tue als würde ich den halter suchen etc.

Ich versichere, dass ich auch keine Folgen mildern will.

Ja ich glaube das ist das sinnvollste mich bei der polizei zu melden... Dies werde ich auch gleich heute noch tun.

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Jeder lernt schon in der Fahrschule: Nach dem Unfall mindestens 1/2 Stunde warten. Wenn der Geschädigte nicht zu finden ist bei der Polizei melden. Also ganz einfach und für jeden nachvollziehbar, der für die Folgen seines Tuns gradestehen will.

Ich halte es aber auch für nachvollziehbar, wenn ein Unfallverursacher die Polizei möglichst aus dem Spiel lassen möchte. Finanzielle Schwierigkeiten hat er nach so einem Vorfall zu Genüge (Schaden am gegnerischen Fahrzeug bzw. Hochstufung bei der Versicherung, eigener Schaden), auch ohne dass er von der Polizei noch zusätzlich abgezockt wird.

 

Natürlich darf dem Geschädigten dadurch kein Nachteil entstehen. Ist der Unfallgegner auf keine andere Weise zu ermitteln, führt kein Weg am Verständigen der Polizei vorbei. Jedoch kann man nicht verallgemeinernd sagen, dass jeder, der die Polizei nicht informiert, sich vor der Schadensregulierung drücken will.

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