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Wie Ein Student Zum Justizirrtum Wurde


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Der Fall ist außergewöhnlich: Weil Rasoulzadegan angeblich betrunken (0,8 Promille) Auto gefahren sein soll, verurteilte ihn das Amtsgericht Ende Juli 2005 per Strafbefehl zu 1500 Euro Geldstrafe (Trunkenheit im Verkehr). Die Fahrerlaubnis wurde ihm für elf Monate entzogen. Rasoulzadegan verlor daher einen Nebenjob, mußte Schulden machen. Erst als er später vor Gericht selbst auf eine eigene Blutprobe bestand, kam der Irrtum heraus, wurde er freigesprochen.

 

Mehr hier

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Das hier ist mein Zitat des Monats:

"Der Fall zeigt, daß gerade bei Massendelikten oft zu voreilig nach Aktenlage entschieden wird"

 

Ein sehr nachdenklicher 'dagegen'

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@Harry

Der Fall ist deshalb aussergewöhnlich, weil er dummerweise der Öffentlichkeit bekannt wurde. "Aussergewöhnlich" bedeutet nicht, wie von dir gewünscht, dass solche Justizirrtümer die Ausnahme wären.

Diese, deine Aussage, halte ich doch fuer sehr aussergewoehnlich..... :kotz:
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Wie hier im Forum tausendfach nachzulesen: Dem Betroffenen einer Owi wird grdsätzl. unterstellt, dass er lügt. Seine Behauptungen werden gar nicht erst überprüft, obwohl der Staatsanwalt dazu verpflichtet wäre, auch entlastendes Beweismaterial zu suchen.

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@Harry

Der Fall ist deshalb aussergewöhnlich, weil er dummerweise der Öffentlichkeit bekannt wurde. "Aussergewöhnlich" bedeutet nicht, wie von dir gewünscht, dass solche Justizirrtümer die Ausnahme wären.

Diese, deine Aussage, halte ich doch fuer sehr aussergewoehnlich..... :wacko:

Ob deiner zeitweisen Unkenntnis über Vorgänge in der über 9000km entfernten Deutschen Justiz sei dir dies nachgesehen. Würdest du dich ein wenig mit entsprechenden Fällen, den Vorgehensweisen und Hierarchien der Deutschen Justiz einmal näher befassen, dann wird sich dein "aussergewöhnliches" Gefühl schnell einstellen und nüchterner Erkenntnis weichen. Du weisst ja: Menschen, die etablierte Denkweisen in Frage stellen, machen erstaunliche Entdeckungen. :kotz:

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Wie hier im Forum tausendfach nachzulesen: Dem Betroffenen einer Owi wird grdsätzl. unterstellt, dass er lügt.

Wo wird das unterstellt. :kotz:

Hier im Forum wird doch fast alles geglaubt. :wacko:

 

Es wird aber immmer sehr gerne darauf hingewiesen, dass der Betroffene lügen darf.

Seine Behauptungen werden gar nicht erst überprüft, obwohl der Staatsanwalt dazu verpflichtet wäre, auch entlastendes Beweismaterial zu suchen.

Hast Du auch Beispiele, oder ist das ein Bauchgefühl

 

MfG.

 

hartmut

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@Harry

 

Der Fall ist deshalb aussergewöhnlich, weil er dummerweise der Öffentlichkeit bekannt wurde. "Aussergewöhnlich" bedeutet nicht, wie von dir gewünscht, dass solche Justizirrtümer die Ausnahme wären.

Quelle?

 

Für genau was hättest Du gern eine Quelle?

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Wie hier im Forum tausendfach nachzulesen:

Naja, im Forum liest man viel, wenn der Tag lang ist.

 

Dem Betroffenen einer Owi wird grdsätzl. unterstellt, dass er lügt.
Das ist grundsätzlich auch nicht von der Hand zu weisen. IdR lügen die Betr. auch wie gedruckt.

 

Seine Behauptungen werden gar nicht erst überprüft, obwohl der Staatsanwalt dazu verpflichtet wäre, auch entlastendes Beweismaterial zu suchen.

Stimmt. Solche Versäumnisse, so sie denn vorkommen, dürften eigentlich nicht vorkommen.

 

Aber gern. Quellen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 usw.

Ich denke, Du weißt, daß das gerade albern war.

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Für genau was hättest Du gern eine Quelle?

für die Angabe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt

 

Aber gern. Quellen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 usw.

 

 

Einiges kannte ich schon, einges ist mir neu :wacko:

 

Naja, im Forum liest man viel, wenn der Tag lang ist.
Nicht alle - die müssen mühselig ihr Geld verdienen - haben nicht so viel Zeit im Forum zu lesen, wie offensichtlich einige Beamte ;)

 

Das ist grundsätzlich auch nicht von der Hand zu weisen. IdR lügen die Betr. auch wie gedruckt.

 

Das ist ihr gutes Recht, niemand muss sich selber belasten :kotz:

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Nein. Was soll daran albern sein, auf offensichtliche Missstände in der Justiz hinzuweisen? :wacko:

Daran ist grundsätzlich nichts albern. Mir käme es allerdings nicht in den Sinn, z.B. Bücher zu verlinken. Was man von solchen - zumind. z.T., denn auch ich habe mir schon aus Interesse das ein oder andere gegönnt - halten muß, wird man leider erst nach dem Kauf gewahr. Vieles ist falsch, veraltet, übertrieben etc..

 

Naja, im Forum liest man viel, wenn der Tag lang ist.

 

Nicht alle - die müssen mühselig ihr Geld verdienen - haben nicht so viel Zeit im Forum zu lesen, wie offensichtlich einige Beamte ;)

Schön. Du scheinst ja offenkundig nicht zu denen zu gehören, die "mühselig müssen ihr Geld verdienen". :):o Selbiges habe ich von mir nie behauptet. Über genug Arbeit kann ich mich aber auch nicht beklagen. ;)

 

Das ist grundsätzlich auch nicht von der Hand zu weisen. IdR lügen die Betr. auch wie gedruckt.

Das ist ihr gutes Recht, niemand muss sich selber belasten :kotz:

Eben. Q.e.d.! Und genau diesem "Leitspruch" folgend verhalten sie sich idR auch. Also liege ich doch völlig richtig.

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Du weisst ja: Menschen, die etablierte Denkweisen in Frage stellen, machen erstaunliche Entdeckungen. :wacko:
So munter, wie Du hier als vermeintliche Nachweise zu alten und teilweise recht fragwuerdigen Buechern verlinkst, kannst Du nun nicht gerade zu den Menschen gezaehlt werden, die etablierte Denkweisen in Frage stellen. Ganz im Gegenteil ich wuerde Dich damit eher den leichtglaeubigen Menschen zuordnen.... :kotz:
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Mal 'ne eher grundsätzliche Frage: Ab wievielen "Einzelfällen" muss man sich denn Sorgen machen -- bei 12 oder 120 oder 1200? Keine Ahnung, aber wäre ich auch nur der einzige Einzelfall, fänd' ich das immerhin so doof, dass ich tendenziell erbost wäre. Einzelfall hin Einzelfall her.

 

Ich dachte bislang immer "Einzelfälle" sollten garnicht!! vorkommen?!

Gedanken darüber sollten mal angestellt werden. Ich habe gehört, man wäre unschuldig, solange einem Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen würde, letzteres könnte einem Unschuldigen natur~und definitionsgemäß niemals passieren, sehe ich das richtig? Offensichtlich geht es aber doch, was absolut erstaunlich ist. :kotz:

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Mal 'ne eher grundsätzliche Frage: Ab wievielen "Einzelfällen" muss man sich denn Sorgen machen -- bei 12 oder 120 oder 1200? Keine Ahnung, aber wäre ich auch nur der einzige Einzelfall, fänd' ich das immerhin so doof, dass ich tendenziell erbost wäre. Einzelfall hin Einzelfall her.

 

Ich dachte bislang immer "Einzelfälle" sollten garnicht!! vorkommen?!

Das ist durchaus richtig, solche Dinge sollten eigentlich gar nicht vorkommen. Nichtsdestoweniger kann man sie wohl kaum verhindern, denn wer kann schon von sich behaupten, unfehlbar zu sein? Man bedenke immer: Vor dem Richtertisch als auch dahinter, ebenso an den Tischen, wo Staatsanwaelte und sonstige Funktionstraeger sitzen, befinden sich Menschen.

Worum es hier eigentlich geht, ist der Behauptung zu widersprechen, dass solche Justizirrtuemer und Fehler an deutschen Gerichten gang und gaebe sind. Das wuerde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass formal richtige Urteile in der Minderzahl sind. Das aber kann ich nun ganz und gar nicht glauben.....

Gedanken darüber sollten mal angestellt werden. Ich habe gehört, man wäre unschuldig, solange einem Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen würde, letzteres könnte einem Unschuldigen natur~und definitionsgemäß niemals passieren, sehe ich das richtig? Offensichtlich geht es aber doch, was absolut erstaunlich ist. :kotz:
Auch richtig. doch nun versetze man sich einmal in die Lage des Richters: Da wird einem Richter eine Situation dargelegt, nach der er zu entscheiden hat. Er entscheidet auf vorlaeufigen Entzug der FE, weil die Situation eindeutig - fuer ihn - danach aussieht. Der Betroffene hat nun erst einmal darunter zu leiden, kann dann aber spaeter vor Gericht seine Unschuld nachweisen - demzufolge wird er auch nicht verurteilt. Mir ist allerdings nicht so ganz klar, warum er die vergleichende Blutprobe nicht schon ganz zu Beginn - oder zumindest kurz danach - des gesamten Verfahrens eingefordert hat.....
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Ich war schon immer der Meinung, bei der Personalienfeststellung kann man betuppen. Guckt ihr euch eigentlich auch das Bild auf dem Führerschein an und vergleicht es mit der Person, die am Steuer sitzt? Was ist, wenn das Foto so alt ist, dass man nicht mehr sicher sein kann (z.B. alter grauer FS)?

 

Folgender Fall:

Personalienfeststellung beim Schwarzfahren: Kein Ausweis dabei. Personalien wurden so angegeben. Polizei soll die Personalien überprüfen. Sicherheitsfrage nach Geburtsdatum und Geburtsort, damit sind die Angaben verifiziert. Wenn man also von jemand anderes die Daten weiß, hätte man problemlos jemand anderes reinreiten können.

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Guest Simineon
Ich dachte bislang immer "Einzelfälle" sollten garnicht!! vorkommen?!

[...] Ich habe gehört, man wäre unschuldig, solange einem Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen würde, [...]Offensichtlich geht es aber doch, was absolut erstaunlich ist. :kotz:

 

Die richtige Formulierung lautet:

 

... mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ...

 

nicht

 

... zweifelsfrei ...

 

Menschen sind nunmal nicht unfehlbar

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Guest Simineon
Und was war nochmal der Zahlenwert?

1:1 Million, wenn ich mich nicht irre, oder?

 

ich sehe keinen Smiley ?

 

wir reden hier von Menschen und nicht von mathematischen Modellen

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Ich habe gehört, man wäre unschuldig, solange einem Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen würde, letzteres könnte einem Unschuldigen natur~und definitionsgemäß niemals passieren, sehe ich das richtig?

 

Das ist eine hoffnungslos romantisierte Vorstellung. Selten ist einem Angeklagten eine Schuld absolut wasserdicht und zweifelsfrei zu beweisen.

 

Bei allen anderen Fällen bleibt es bei einer freien Beweiswürdigung - und die kann auch "softe" Beweise wie Wahrscheinlichkeiten, Erfahrungswerte, Annahmen und auch Voreingenommenheit und Antipathien/Sympathien etc. beinhalten. Je banaler der Vorwurf, desto mehr Schema F. Der Delinquent wird "abgehandelt", nächster Fall bitte ...

 

Wer sich als wirklich Unschuldiger darin verfängt, hat kaum eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Der "bedauerliche Einzelfall" ensteht auch nur dadurch, das es doch mal jemand geschafft hat, sich zu entlasten.

 

Die vielen Male, wo der Kampf nicht geführt wurde oder letztendlich verloren wurde, sind ja definitionsgemäß keine Justizirrtümer bzw. "Bedauerliche Einzelfälle", denn es besteht ja ein gültiges Urteil. Nicht umsonst sagt der Volksmund: "Auf hoher See und vor Gericht, steht man allein in Gottes Hand".

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Du weisst ja: Menschen, die etablierte Denkweisen in Frage stellen, machen erstaunliche Entdeckungen. :wacko:

So munter, wie Du hier als vermeintliche Nachweise zu alten und teilweise recht fragwuerdigen Buechern verlinkst, kannst Du nun nicht gerade zu den Menschen gezaehlt werden, die etablierte Denkweisen in Frage stellen. Ganz im Gegenteil ich wuerde Dich damit eher den leichtglaeubigen Menschen zuordnen.... :kotz:

 

Du ignorierst die dir bekannte Tatsache dass ich Korruption, Kumpanei und Rechtsbeugung bei Polizei und zu Gericht in mehreren Fällen bereits höchst selbst erleben durfte (wobei der Polizei nur ein sehr kleiner Teil davon zufällt). Die Literaturempfehlungen 1 und 2 habe ich erst bei anschliessenden Recherchen über die Sachverhalte entdeckt. Das Buch "Die Bank als Räuber" ist absolute Pflichtlektüre bevor der Leser das geschäftsfähige Alter erreicht und sein erstes Konto eröffnet. Und wenn der renomierteste Strafverteidiger Deutschlands auf Misstände in der Justiz aufmerksam macht, dann sollte das einem ganz ernsthaft zu denken geben - insbesondere der Fall Donald Stellwag. Stellwag wurden trotz Zeugen und wasserdichtem Alibi nicht nur 8 Jahre seines Lebens geraubt, sondern - was viele nicht wissen - er wurde auf Anordnung der Gefängnisleitung beim Strafvollzug stark benachteiligt, weil er sich "seiner Strafe nicht fügte" und auch im Gefängnis ständig seine Unschuld beteuerte.

 

Nun sind diese Fälle natürlich spektakulär, weswegen sich kaum jemand für die kleinen alltäglichen Rechtsbeugungen, Unterlassungen usw. interessiert, die täglich in den Amtsgerichten zum Nachteil vieler Menschen geschehen. Vergesst nicht, dass jeder kleine Rechtspfleger folgenschwere Beschlüsse erlassen oder unterlassen kann - unter dem Patronatsschutz seines Vorgesetzten.

 

Jedoch muss jeder für sich entscheiden ob er sich mit dem Thema auseinandersetzen will. Solange man selbst nicht betroffen ist, schläft es sich dem St. Florians-Prinzip gemäss sicher geruhsam. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, denn jeder in Deutschland lebende hat in seinem Leben zwangsläufig mit einem oder mehreren Amtsgerichten zu tun.

 

Noch etwas Grundsätzliches: Vom Wort "Einzelfall" kann es per Definition keinen Plural geben. Wenn es in einem von einer Million Fällen einen Jusitzirrtum gibt, dann ist es ein Einzelfall. Gibt es derer zwei, kann es kein Einzelfall mehr sein!

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Ich war schon immer der Meinung, bei der Personalienfeststellung kann man betuppen. Guckt ihr euch eigentlich auch das Bild auf dem Führerschein an und vergleicht es mit der Person, die am Steuer sitzt? Was ist, wenn das Foto so alt ist, dass man nicht mehr sicher sein kann (z.B. alter grauer FS)?

 

Folgender Fall:

Personalienfeststellung beim Schwarzfahren: Kein Ausweis dabei. Personalien wurden so angegeben. Polizei soll die Personalien überprüfen. Sicherheitsfrage nach Geburtsdatum und Geburtsort, damit sind die Angaben verifiziert. Wenn man also von jemand anderes die Daten weiß, hätte man problemlos jemand anderes reinreiten können.

Sicherlich kommt es hier und da vor, daß man keine näheren Nachforschungen betreibt, wenn das Lichtbild den Inhaber der Fahrerlaubnis nicht mehr erkennen läßt. Sei es, daß es zu alt oder mehrfach gewaschen wurde. In solchen Fällen aber, wo keine kleine Owi vorliegt, sondern z.B. eine Trunkenheitsfahrt, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein gravierender Verkehrsverstoß o.ä., macht man sich schon etwas mehr Mühe und hält die Personalien entspr. nach, so daß die Identität der anwesenden Person auch def. feststeht. Wir z.B. machen idR (d.h. auch bei kleinen Owi-Verstößen, bei größeren Sachen sowieso!) vor Ort zusätzlich noch ein oder mehrere Lichtbilder mit der Digi-Cam. Und bis die Identität eindeutig geklärt ist, bleibt der Banause eben bei uns.

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Und bis die Identität eindeutig geklärt ist, bleibt der Banause eben bei uns.

 

Gut, dass Du es ansprichst. Ich hatte das vor zwei Jahren schon mal gefragt, aber keine Antwort bekommen:

 

Wie funktiniert die Identitätsermittlung, wenn der Kunde beharrlich schweigt und nicht in der Kartei drin ist ?

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Wir z.B. machen idR (d.h. auch bei kleinen Owi-Verstößen, bei größeren Sachen sowieso!) vor Ort zusätzlich noch ein oder mehrere Lichtbilder mit der Digi-Cam.

Nein, ist ja geil. :kotz: Das hab ich noch nicht gesehen. Bluey, du musst mich mal zu einer deiner Messstellen einladen :wacko:

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Hier in Offenbach / Main gibt´s ein prima Amtsgericht.

 

Einer der Vorsitzenden Richter trägt den Allerweltsnamen „ Müller „

 

Wer bei „ Müller „ eine Verhandlung zum erstenmal miterleben darf, kommt sich vor wie im einem falschen Film, nämlich:

 

zum Termin – sagen wir mal 09.00 Uhr – findet sich der Kläger und die Gegenpartei in der Kaiserstr. im 5. Stock auf dem Flur vor dem Sitzungssaal ein. I.d.R. ist es so, das neben der Tür des Verhandlungsraumes ein DIN A4 Blatt mit allen an diesem Tag stattfindenden Verhandlungen ausgehängt ist. Bei Richter Müller gibt´s nur Sammeltermine, jeder Anwalt trägt sich ein, die Fälle werden dann von oben nach unten abgearbeitet.

 

Bis hierher eigentlich auch nichts ungewöhnliches, wenn man davon absieht, das auf dem Gerichtsflur ein babylonisches Sprachgewirr herrscht – und ca. 40 Anwälte, nebst der doppelten Zahl Mandanten auf den Termin wartet.

 

Nebenbei wird ausführlich geraucht ( alles was dampft ), gerülpst und überaus deftig gefurzt – die überwiegende Zahl der Parteien hat seit mindestens 3 Tagen nicht geduscht, keine Zähne geputzt, popelt in der Nase und stinkt nach Knoblauch. Eine Räucherkammer, die mit Kuhmist betrieben wird, ist ein Dreck dagegen.

 

Dann erscheint eine Protokollführerin mit einem Wägelchen, das sich unter der Last der darauf liegenden Akten, mächtig durchbiegt. 100 % Überladen, .......Bluey hätte seine reine Freude dran ;) .

 

In der Zwischenzeit haben sich alle Beteiligten in den Sitzungssaal gequetscht, man kommt sich vor, wie in einer überfüllten U – Bahn, im Berufsverkehr.

 

Danach, wenn die Akten auf Müller´s Schreibtisch deponiert wurden, erscheint der Allmächtige höchstselbst – und eröffnet den Sitzungstag.

 

Die erste Verhandlung wird aufgerufen und beginnt.

 

Die Anwälte positionieren sich, die Mandanten haben dicke Akten unter dem Arm, blättern - und machen wichtige Gesichter - ...................“ Müller „ ,........ interessiert das alles nicht.

 

Über die Brille hinweg, guckt er die Kontrahenten an, schlägt den ersten Aktendeckel auf und diktiert:

 

„ Bei Aufruf der Sache 4711 0815 / 06 erschienen Herr RA sowieso, nebst dem Kläger in Person und Herr RA sowieso nebst dem Beklagten in Person. „

 

In 2 / 3 Sätzen erläutert „ Müller „ den streitgegenständlichen Sachverhalt, immer die beiden Parteien über die Brille hinweg anschauend.

 

Jetzt kommen die Anwälte mit ihren Anträgen dran: „ Ich beantrage, wie schon im Schriftsatz v. soundsovielten vorgetragen........der Klage vollumfänglich stattzugeben.....blablabla........“

 

Gegenpartei: „ Ich beantrage Klageabweisung .........blablabla „

 

Bis hierher hat „ Müller „ noch Ruhe gehalten, damit ist es jetzt vorbei.

 

Er entnimmt dem geöffneten Aktendeckel mit den Worten........ „ Das Gericht möchte Ihnen einmal einen rechtlichen Hinweis geben...........“ , ein Blatt Papier und liest vor:

 

„ Nach Überzeugung des erkennenden Gerichts ist die Sache so............blablabla...........und deshalb rate ich der klagenden Partei zur Vermeidung weiterer Kosten – die Klage zurückzunehmen, weil diese keinerlei Aussicht auf Erfolg haben kann „.

 

 

Betröppelte Gesichter auf der einen Seite :wacko: ,......... " Müller " fragt nur noch: " Wer ist der nächste "

 

Beweisanträge.......unnötig, Ortstermine, .......was ist das ?, Zeugenvernehmungen......nie gehört, Sachverständigengutachten.......Steuergeldverschwendung.

 

Innerhalb von 4 Stunden – um 13.00 Uhr findet man Richter „ Müller „ in der Offenbacher Innenstadt,.....im Ärztehaus zur Behandlung, gegenüber in der Suppenküche, oder bei dem derzeitigen schönen Wetter im Cafehaus in der Fußgängerzone – sind alle Verhandlungen nach dem gleichen Muster innerhalb von 5 Minuten abgearbeitet worden.

 

Von rechtlichem Gehör keine Spur, man könnte meinen, Richter „ Müller „ wäre Taub – ist er aber nicht.

 

........und Justizirrtümer gibt´s hier selbstverständlich überhaupt nicht, schließlich wird hier nicht Recht gesprochen, sondern vom Fachmann Recht gemacht.

 

Ein kleiner, aber wie ich meine, feiner Unterschied :kotz: .

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Wie funktiniert die Identitätsermittlung, wenn der Kunde beharrlich schweigt und nicht in der Kartei drin ist ?

Ich tippe mal auf Erzwingungshaft oder so ähnlich. Er bleibt da, bis er redet. Irgendwann wird jemand eine Vermisstenanzeige aufgeben :kotz:

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Wie funktiniert die Identitätsermittlung, wenn der Kunde beharrlich schweigt und nicht in der Kartei drin ist ?

Bislang schwieg aber noch niemand beharrlich. Denn idR will jeder möglichst schnell weiterfahren. Ich kann Dir aber versichern, daß es viele Möglichkeiten und Wege gibt, an die gewünschten Daten zu gelangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Not werden Daumenschrauben angesetzt. :wacko:;);):o:D

 

Wir z.B. machen idR (d.h. auch bei kleinen Owi-Verstößen, bei größeren Sachen sowieso!) vor Ort zusätzlich noch ein oder mehrere Lichtbilder mit der Digi-Cam.

Nein, ist ja geil. :kotz: Das hab ich noch nicht gesehen. Bluey, du musst mich mal zu einer deiner Messstellen einladen :)

Was ist denn daran jetzt so ungewöhnlich? Das Foto macht der die Personalien aufnehmende Kollege fast schon nebenbei. Ist eine Sache von wenigen Sekunden.

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Wir z.B. machen idR (d.h. auch bei kleinen Owi-Verstößen, bei größeren Sachen sowieso!) vor Ort zusätzlich noch ein oder mehrere Lichtbilder mit der Digi-Cam.

Nein, ist ja geil. :kotz: Das hab ich noch nicht gesehen. Bluey, du musst mich mal zu einer deiner Messstellen einladen ;)

 

Was meinst Du denn, warum Bluey hier in letzter Zeit so Helmut-Newton-mäßige shots hinlegt?

 

(nackte, neugierig guckende Schnecken und so :))

 

Alles im Dienst erworbenes Wissen!

 

:wacko:

 

*flitz*

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Hat eigentlich jemand den Fall schon auf mögliche rechtsradikale Hintergründe geprüft?

 

Immerhin war der Junge Halbkoreaner und könnte von seiner Umwelt zu der Tat getrieben worden sein. ;)

Hat schonmal einer geprüft, ob Beso hier im falschen Thread ist :):kotz:

 

Eine Räucherkerze für Beso anstecke. :wacko:

 

MfG.

 

hartmut

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Was meinst Du denn, warum Bluey hier in letzter Zeit so Helmut-Newton-mäßige shots hinlegt?

 

(nackte, neugierig guckende Schnecken und so :kotz:)

 

Alles im Dienst erworbenes Wissen!

Naja, nicht ganz. Die dienstliche Kamera läuft auf Vollautomatik. Meine letzten Bilder betreffend habe ich einige Tipps von Lichterloh erhalten. :wacko:

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Was ist denn daran jetzt so ungewöhnlich? Das Foto macht der die Personalien aufnehmende Kollege fast schon nebenbei. Ist eine Sache von wenigen Sekunden.

Okay, dann ist es halt nicht ungewöhnlich. Dass ein Foto schnell gemacht ist, weiß ich auch.

Allerdings habe ich es noch nie gehört oder gesehen, dass jemand angehalten wurde und zusätzlich zur Personalienaufnahme ein Foto gemacht wurde. Scheint so üblich im Rest von Deutschland nicht zu sein.

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Deshalb sprach ich ja auch von uns. Allerdings habe ich schon mehrere Kollegen in NRW aus anderen Kreisen gesprochen, wo es ähnlich gehandhabt wird.

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@Bluey

 

Wie macht ihr das mit der späteren Bildzuordnung? Kompaktdrucker dabei und gleich dran heften? Bild direkt auslesen und umbenennen? Oder das klassische Schildchen vorm Bauch beim Knipsen? :kotz:

 

Ich selbst habe so eine Vorgehensweise hier in der Region noch nicht erlebt, bin allerdings auch schon sehr lange in keine Verkehrskontrolle mehr geraten.

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Die Zuordnung ist doch nun wirklich das geringste Problem. Ein paar Notizen auf dem Personalbogen sollten da ausreichen. :kotz: Ausdrucken kann man es bei Bedarf später.

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@ bluey

 

Bislang schwieg aber noch niemand beharrlich. Denn idR will jeder möglichst schnell weiterfahren. Ich kann Dir aber versichern, daß es viele Möglichkeiten und Wege gibt, an die gewünschten Daten zu gelangen

 

Mal gesetzt den Fall, die Identität ist nicht feststellbar - und dem Unbekannten ist es wurscht wie lange er da so rumsitzt - wie lange darf er denn dann überhaupt festgehalten werden ? 24 Std. oder anders gefragt, muss er nicht nach dieser Zeit dem Haftrichter vorgeführt werden - und was macht der dann ?

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Mal gesetzt den Fall, die Identität ist nicht feststellbar - und dem Unbekannten ist es wurscht wie lange er da so rumsitzt - wie lange darf er denn dann überhaupt festgehalten werden ? 24 Std. oder anders gefragt, muss er nicht nach dieser Zeit dem Haftrichter vorgeführt werden - und was macht der dann ?
Amtsarzt angerufen, Feststellung des Verwirrungszustandes und ab in die Psychiatrische mit ihm.... :50: Mal sehen, ob er sich dann nicht irgendwie an seine Identitaet erinnert..... :heul:
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Mal gesetzt den Fall, die Identität ist nicht feststellbar - und dem Unbekannten ist es wurscht wie lange er da so rumsitzt - wie lange darf er denn dann überhaupt festgehalten werden ? 24 Std. oder anders gefragt, muss er nicht nach dieser Zeit dem Haftrichter vorgeführt werden - und was macht der dann ?

Amtsarzt angerufen, Feststellung des Verwirrungszustandes und ab in die Psychiatrische mit ihm.... :50: Mal sehen, ob er sich dann nicht irgendwie an seine Identitaet erinnert..... :heul:

 

 

:):60::lol:

 

Ich habe deshalb gefragt, weil in meinem Beisein mal ein osteuropäischer Kraftfahrer aus dem Auto gezerrt und mit zur Wache genommen wurde. Als ich dann Stunden später auf der Wache einiges an Papieren zu erledigen hatte, saß der immer noch da - und war stumm wie ein Fisch.

 

Trotz redlicher Bemühungen war ihm nicht zu entlocken, wer er war.

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@faun98

Die Sache mit dem Osteuropäer ist ja wohl ein recht krasser und auch seltener Exot. Hier waren wohl eher Einheimische gemeint. Du kannst Dir aber sicher sein, daß es idR Mittel und Wege gibt, die Identität festzustellen. :heul:

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Du kannst Dir aber sicher sein, daß es idR Mittel und Wege gibt, die Identität festzustellen.

Sehr blumig, aber nichts konkretes.

Wie wird denn die Identität festgestellt? Warten auf eine Vermisstenanzeige?

Und darf jemand, der seine Identität nicht preisgibt, länger als 24 Stunden ohne richterliche Anordnung festgehalten werden?

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Och bitte. Ich werde hier jetzt nicht hergehen und in allen Einzelheiten erzählen, wie man an die Personalien einer Person gelangt, wenn diese mauert.

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Och bitte. Ich werde hier jetzt nicht hergehen und in allen Einzelheiten erzählen, wie man an die Personalien einer Person gelangt, wenn diese mauert.

 

Das gehört jetzt sicher wieder zu den grooooßen Dienstgeheimnissen seiner Zunft. :)

 

Vielleicht ist es aber einfach nur so, dass die Herren :heul: in so einer Situation einfach nur hilflos sind :50:

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Wenn Du glauben solltest, daß mich Deine kleine billige Provokation dazu veranlassen könnte, mehr zu erzählen, so muß ich Dich leider enttäuschen. :50:

 

Wenn Du aber trotzdem gerne wissen möchtest, wie "hilflos" wir im Falle des Falles sind, ein kleiner Tipp von mir: leih Dir ein Auto, nimm keine Ausweispapiere o.ä. mit und sieh zu, daß Dich die Kollegen mit einem bußgeldbewehrten Verstoß erwischen. Anschließend wirst Du sicherlich hautnah miterleben dürfen, wie wir an welche Daten gelangen. :heul:

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