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Lasermessung Nachts


Guest Trance-Nation

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Guest Trance-Nation

Also der Tatbestand:

 

Ich wurde am 2.6.06 am ortseingang nach einer schönen langen gersden (ca. 6km) angehalten mit dem vorwurf, das sie mich gelasert haben und 158 km/h gemessen haben. ich kann nicht sagen ob es so war ich hatte nicht auf meinen tacho geschaut. Ich habe dann den polizisten gefragt ob ich da irgendwelche möglichkeiten habe , da er aber nein gesagt hatte habe ich den wisch unteschrieben, weil was will ich da machen gegen 2 polizisten. nachher habe ich erst erfahren das ich das ergebnis anschauen darf und auch trotzdem nein ankreuzen darf. usw. Nur nach aussage von nem bekannten der angeblich einen hersteller von den dingern kennt sind die messungen sehr ungenau was mir dann auch eine kabel 1 reportage gezeigt hat jetzt sind sie ja am tag schon sehr ungenau wie sieht es dann nachts aus??. ich habe ein hyundai cupe und wenn cih mir mal diese "Sie Fahren..." schilder anschaue die bei uns ab und zu mal stehen habe ich das einzigste auto bei dem da garnichts angezeigt wird. währe shcön wenn irh mir hier weiter helft ich weiß auch das ihr das vielleicht schon öfters hattet aber ich habe leider nichts gefunden. mein busgeldbescheid kam auch schon 325 euro und 1 monat lappen weg. habe jetzt ab heute 2 wochen frist zum wiederspruch also eilt es damit ich das abklären kann.

 

MfG Trance-Nation

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Jetzt Widerspruch einlegen macht keinen Sinn mehr, das bedeutet nur dass du den Bußgeldbescheid nicht anerkennst----> Die Sache landet in einer ordentlichen Hauptverhandlung vor dem Richter.

 

Davon hast du keinerlei Vorteile- im Gegenteil....

 

Es ist unzweifelhaft dass Laser das störungsanfälligste Messverafahren ist- aber so ungenau wie in Boulevardmagazinen behauptet ist die Messung dann bei weitem nicht. 2 Messzeugen der Grünen Kompanie werden dich in einer Hauptverhandlung NATÜRLICH in die Pfanne hauen und bezeugen dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

 

Die beste Möglichkeit wenn man gelastert wurde und merkt etwas davon heißt übrigens: 180 Grad drehung und voll stoff in die Gegenrichtung, noch bevor dir der Messposten vor die Karre springt.

 

Diese Messungen mit anschließendem anhalten sind das denkbar schlechteste weil der Fahrer noch vor Ort festgestellt wird.

Da kommst du nicht mehr raus- behaupte ich mal...

 

 

edit:

 

Jetzt seh ichs erst: NACHTS gelasert?? Es gibt Gerüchte dass das praktiziert wird, aber erlebt hab ichs noch nie. Zu welcher Uhrzeit und v.a. von welcher Behörde ( landkreis?!) sprechen wir?!

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Die beste Möglichkeit wenn man gelastert wurde und merkt etwas davon heißt übrigens: 180 Grad drehung und voll stoff in die Gegenrichtung, noch bevor dir der Messposten vor die Karre springt.

Stimme ich zu. Bei einer möglichen Messentfernung bis 1000 m sind die Chancen, sowas zu bemerken aber äusserst schlecht, nachts praktisch unmöglich. Hier hätte wohl ein Laserwarner schon geholfen.

 

Nachtmessungen habe ich schon im TV gesehen, da waren sie bis früh am Morgen innerorts am Lasern, einer ist einfach durchgefahren, bis sie dann mal ihren VW-Bus angeworfen haben, war er auch schon weg :)

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Nur nach aussage von nem bekannten der angeblich einen hersteller von den dingern kennt sind die messungen sehr ungenau was mir dann auch eine kabel 1 reportage gezeigt hat jetzt sind sie ja am tag schon sehr ungenau wie sieht es dann nachts aus??
Naja, zu den Kabel1-Reportagen sage ich jetzt mal nichts, und dein Bekannter kennt den Hersteller angeblich.

 

Fakt ist, daß die Geräte von der PTB zugelassen sind, sie sind geeicht und es handelt sich um ein standartisiertes Messverfahren. Ohne konkreten Hinweis auf eine Fehlmessung wirst du da wohl kaum herauskommen.

 

Auch eine Mesung bei Nacht ist unproblematisch, üblich und bietet keinen begründeten Anlass, gegen die Messung vorzugehen.

 

Gruß

Goose

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Hi,

 

Jetzt seh ichs erst: NACHTS gelasert?? Es gibt Gerüchte dass das praktiziert wird, aber erlebt hab ichs noch nie. Zu welcher Uhrzeit und v.a. von welcher Behörde ( landkreis?!) sprechen wir?!
z.B. im Landkreis Oberhavel gang und gäbe. Uhrzeiten? Variieren zw. 21:00 und 01:00 Uhr im Sommer (z.T. noch hell) und im Winter zw. 18:00 und 0:00 Uhr (definitiv stockdunkel).
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Hi,

 

Jetzt seh ichs erst: NACHTS gelasert?? Es gibt Gerüchte dass das praktiziert wird, aber erlebt hab ichs noch nie. Zu welcher Uhrzeit und v.a. von welcher Behörde ( landkreis?!) sprechen wir?!

z.B. im Landkreis Oberhavel gang und gäbe. Uhrzeiten? Variieren zw. 21:00 und 01:00 Uhr im Sommer (z.T. noch hell) und im Winter zw. 18:00 und 0:00 Uhr (definitiv stockdunkel).

 

oberhavel....da musst ich grad erstmal nachschlagen wo das is, da war ich in meinem ganzen leben noch nicht. :D

( musste aber brandenburg sein da du ja n spezi von uns kaimann bist. :) )

 

war ja klar. wenns irgendwo praktiziert wird dann in brandenburg.

 

Hab ich in ganz süddeutschland noch nie gesehen- bisher auch nur gerüchteweise gehört, das is glaub ich wirklich ne absolute ausnahme.

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Gemessen mittels Laser wird hier in der Umgebung (LSA, Thür, Sachsen) auch wenn es dunkel ist.

Vor allen in Großstädten werden dann auf den Geraden laut Presse auch schon mal Werte von gut und Böse erreicht.

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Wie kann man denn einfach unterschreiben ??? :)

 

Warum kaufen die Leute immer erst das entsprechende Gegenmittel wenns zu spät ist :D

 

Einzige Verhandlung die ich "verloren" habe, war die Verfolgung mittels Videowagen. Da habe sogar ich klein beigegeben. Aber immerhin durfte ich meinen FS dann doch behalten, weil keine Verkehrsgefährdung vor lag usw.

 

Also eine Gerichtsverhandlung lohnt sich in meinen Augen immer. Zur Not durch mehrere Instanzen.

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Also eine Gerichtsverhandlung lohnt sich in meinen Augen immer. Zur Not durch mehrere Instanzen.

:)

 

ist nicht.

Bei VerkehrsOWisachen gibt es nur eine Instanz. Allenfalls eine Beschwerde ist dann noch möglich, aber nicht wegen Tatsachen.

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@trance-nation: Im Fahrverbotsbereich würde ich die Möglichkeit der Akteneinsicht per Rechtsanwalt nicht ungenützt lassen. Hinsichtlich der Richtigkeit der Messdurchführung gibt es diverse Ansatzpunkte, da können die Geräte hundertmal PTB-zugelassen sein und "das Meßverfahren standardisiert" sein :D .

:)

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In Schweinfurt wohnst Du? Dann war die Messung bestimmt auf der B 303, oder? Den Einspruch kannste Dir schenken, in SW finden täglich ca. 6-8 Verhandlungen wegen Laser-Messungen statt und die Verkehrsrichter waren alle auch schon bei Messungen selbst dabei...

Zahlen schfft Frieden.... :kotz:

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Hinsichtlich der Richtigkeit der Messdurchführung gibt es diverse Ansatzpunkte, da können die Geräte hundertmal PTB-zugelassen sein und "das Meßverfahren standardisiert" sein

Zählst Du sie mal auf? Aber bitte nur die, die auch einigermaßen Aussicht auf Erfolg bieten.

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Zählst Du sie mal auf? Aber bitte nur die, die auch einigermaßen Aussicht auf Erfolg bieten.

@bluey: @balko hat vollkommen recht. Ein Vorortbesichtung der Richter bei der unfehlbaren Lasermessung durch Cops rechtfertigt ein Abschmettern jeglichen Widerspruches :wacko: . Zu Deiner Frage möchte ich verweisen auf "Gutachten zu Laserhandmeßgeräten vor Gericht" von Klaus-G. Westphal in der Druckschrift "PTB-Bericht, Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung, Vorträge des 131. PTB-Seminars".

:kotz:

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Zu Deiner Frage möchte ich verweisen auf "Gutachten zu Laserhandmeßgeräten vor Gericht" von Klaus-G. Westphal in der Druckschrift "PTB-Bericht, Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung, Vorträge des 131. PTB-Seminars".
Netter Hinweis, nur: Wo und wie bekommt man Einblick in dieses Werk? :wacko: Google ist da nicht sehr ergiebig..... :kotz:
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Also ich komme aus Schweinfurt das liegt in Bayern genauer noch Unterfranken. bringt mir ein wiederspruch denn garnichts???

 

 

puuuh, das ist genau der landkreis, in dem ich früher mit 150-160 gewildert habe :wacko: manche werden sich an den thread erinnern.

 

auf welcher strecke genau ist dir das denn passiert? ich bin aus WÜ und ab und zu mal im landkreis SW unterwegs, da wäre ich doch gerne mal genauer informiet :kotz:

 

 

mfg goodoldiri

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Nachts gelasert auf Lanstraße mit 158 km/h

Was ist eigentlich eine LAN Straße? Zu schnell im Internet unterwegs? :kotz: *scnr*

Das ist halt die Strasse, wo man sich "command-queuing-maessig" einordnet, um schnell voran zu kommen.... :wacko:

-scnr2-

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Zu Deiner Frage möchte ich verweisen auf "Gutachten zu Laserhandmeßgeräten vor Gericht" von Klaus-G. Westphal in der Druckschrift "PTB-Bericht, Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung, Vorträge des 131. PTB-Seminars".

Dieses Buch ist mir dem Titel nach nicht geläufig. Ich habe allerdings so meine einschlägigen Erfahrungen mit ähnlichen Werken => der größte Mist, für den man Geld rausschmeißen kann. Selbst schuld, wer damit meint Erfolg zu haben.

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Netter Hinweis, nur: Wo und wie bekommt man Einblick in dieses Werk? :) Google ist da nicht sehr ergiebig..... :heul:

und so ein Aussage vom Google-König harrby höchstpersönlich :60: . Great :lol: ! Besuch doch mal in HK die Universitätbibliothek mit Fachbereich Verkehrswesen :D:50: .

Sei halt mal kreativer in der WWW-Suche!

 

@bluey: es ist ja auch kein "amazon-Buch"!

:50:

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und so ein Aussage vom Google-König harrby höchstpersönlich :50: . Great :) ! Besuch doch mal in HK die Universitätbibliothek mit Fachbereich Verkehrswesen :lol::60: .

Sei halt mal kreativer in der WWW-Suche!

Du stellst Dir gerade mal wieder ein Armutszeugnis aus, wertester. Anstatt meine Nachfrage, wo man denn Einblick in dieses Gutachten erhalten kann, serioes zu beantworten, kommst Du mal wieder einmal mehr mit selten daemlichen Spruechen und Hinweisen..... :heul:
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@bluey: es ist ja auch kein "amazon-Buch"!

:50: Ok. Ich halte diese kleine einfältige Randbemerkung denn eher mal für einen kleinen Scherz. Denn die Bücher, auf die ich mich bezog, hab ich zwar z.T. über Amazon bezogen, aber deshalb waren es noch lange keine "amazon-Bücher". :heul:

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In Schweinfurt wohnst Du? Dann war die Messung bestimmt auf der B 303, oder? Den Einspruch kannste Dir schenken, in SW finden täglich ca. 6-8 Verhandlungen wegen Laser-Messungen statt und die Verkehrsrichter waren alle auch schon bei Messungen selbst dabei...

Zahlen schfft Frieden.... :50:

 

ich denke m3 hat recht. die akteneinsicht durch einen anwalt kann ne menge hebel aufzeige. zwar ist die lasermessung als standartisiertes verfahren anerkannt, es gibt aber viele punkte bei denen ein anwalt da einhaken kann. genannt seien : war das lasergerät richtig justiert ? waren ablesefehler möglich/wahrscheinlich ? war das gerät noch geeicht ? waren die :heul: geschult und so weiter.

mit etwas glück reicht das und es kommt gar nicht vor gericht.. die verkehrsbehörde hat ein ermessen. und sogar wenn.... mit der beschwerde kann man ja noch vors OLG, und zumindest rechtlich alles nochmals überprüfen lassen (oft genügen die Urteile nicht den obergerichtlichen ansprüchen). also, erstmal prüfen lassen.. könnte sich bei einem solchen verstoss doch wohl sehr lohnen :) .

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Guest Simineon

In Schweinfurt wohnst Du? Dann war die Messung bestimmt auf der B 303, oder? Den Einspruch kannste Dir schenken, in SW finden täglich ca. 6-8 Verhandlungen wegen Laser-Messungen statt und die Verkehrsrichter waren alle auch schon bei Messungen selbst dabei...

Zahlen schfft Frieden.... :lol:

 

ich denke m3 hat recht. die akteneinsicht durch einen anwalt kann ne menge hebel aufzeige. zwar ist die lasermessung als standartisiertes verfahren anerkannt, es gibt aber viele punkte bei denen ein anwalt da einhaken kann. genannt seien : war das lasergerät richtig justiert ? waren ablesefehler möglich/wahrscheinlich ? war das gerät noch geeicht ? waren die :) geschult und so weiter.

mit etwas glück reicht das und es kommt gar nicht vor gericht.. die verkehrsbehörde hat ein ermessen. und sogar wenn.... mit der beschwerde kann man ja noch vors OLG, und zumindest rechtlich alles nochmals überprüfen lassen (oft genügen die Urteile nicht den obergerichtlichen ansprüchen). also, erstmal prüfen lassen.. könnte sich bei einem solchen verstoss doch wohl sehr lohnen :50: .

 

als law-fan tust Du Dich nicht grade hervor :60:

 

aber da Du Dich ja (im Gegensatz zu manchen anderen) hier auszukennen scheinst:

 

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass einer der von Dir angeführten Banalitäten

 

1. eintreffen

2. zur Einstellung des Verfahrens führen

 

was hat Glück mit der Einstellung des Verfahrens zu tun ? Gerade ein law-fan weiss doch sehr genau, dass Glück hier keine Rolle spielt

 

:heul::50:

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Zu Deiner Frage möchte ich verweisen auf "Gutachten zu Laserhandmeßgeräten vor Gericht" von Klaus-G. Westphal in der Druckschrift "PTB-Bericht, Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung, Vorträge des 131. PTB-Seminars".

Dieses Buch ist mir dem Titel nach nicht geläufig. Ich habe allerdings so meine einschlägigen Erfahrungen mit ähnlichen Werken => der größte Mist, für den man Geld rausschmeißen kann. Selbst schuld, wer damit meint Erfolg zu haben.

 

Bevor Du Dich weiter über das Schriftwerk äußerst, gestatte den Hinweis, das es sich um eine offiziellen Publikation eben jener Physikalisch-Technischen Bundesanstalt handelt, deren Du Dich auch bei der Bewertung der Gültigkeit der Messverfahren bedienst. Erschienen ist der Seminarbericht 1998.

 

131. PTB Seminar „Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung“, 6. bis 8. Mai 1998

Wissenschaftliche Leitung: Dr. H. Goydke, 1.2, Dr. F. Jäger, 1.21

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Bevor Du Dich weiter über das Schriftwerk äußerst, gestatte den Hinweis, das es sich um eine offiziellen Publikation eben jener Physikalisch-Technischen Bundesanstalt handelt, deren Du Dich auch bei der Bewertung der Gültigkeit der Messverfahren bedienst. Erschienen ist der Seminarbericht 1998.
Diese Tatsache allein sagt ja noch nichts ueber die Qualitaet des darin erwaehnten Gutachtens aus.....

Des weiteren bleibt zu vermerken, dass das Seminar im Fruehjahr 1998 statt fand, die oder das Gutachten also schon etwas frueher erstellt wurde(n). Ich mag mich irren, aber in der Entwicklung solcher Geraete moegen 5 - 6 Jahre schon einen langen Zeitraum darstellen.... :heul:

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Ich kenne den Inhalt nicht und es ließ sich leider nicht auf der Seite des PTB herunterladen. Dort findet man aber einige Verweise auf den Bericht. Ich vermag also den Inhalt nicht zu bewerten, maße es mir auch nicht an.

 

Ich finde nur Blueys Neigung, alles direkt ungeprüft in eine Ecke ("Amazon-Literatur") zu stellen, nicht passend und daher mein vollkommen neutral gemeinter Einwand.

 

Es wird doch hier als "Argumentationshilfe" immer das Argument der Belegbarkeit gefordert. Es wäre schön, wenn eine Belegprüfung von allen Seiten erfolgt. Dazu gehört aber in der Tat mehr, als nur die "allwissende Müllhalde" (siehe Wikipedia) zu befragen.

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Ich kenne den Inhalt nicht und es ließ sich leider nicht auf der Seite des PTB herunterladen. Dort findet man aber einige Verweise auf den Bericht. Ich vermag also den Inhalt nicht zu bewerten, maße es mir auch nicht an.
Joh siehste, so geht es mir auch. Aber unser allwissender m3_ meinte, man muesse sich nur etwas mehr Kreativitaet bei der Internet Recherche aneignen..... Schade, eigentlich haette ich ja gerne mal einen Blick in dieses Gutachten geworfen, es ist mir trotz groesstmoeglicher Kreativitaet noch nicht gelungen. Gut, dass ich damit nicht alleine da stehe.... :50:
Ich finde nur Blueys Neigung, alles direkt ungeprüft in eine Ecke ("Amazon-Literatur") zu stellen, nicht passend und daher mein vollkommen neutral gemeinter Einwand.
Ich denke, hier hast du etwas gruendlich missverstanden.... Ich zitiere mal unseren altbekannten Oberlehrer in diesen Dingen, Herrn N.Etghost: Beitraege immer ordentlich und gewissenhaft lesen. :heul:
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Ich denke, hier hast du etwas gruendlich missverstanden.... Ich zitiere mal unseren altbekannten Oberlehrer in diesen Dingen, Herrn N.Etghost: Beitraege immer ordentlich und gewissenhaft lesen. :heul:

 

Gut , dann kläre mich doch mal über die Bedeutung des Satzes ...

 

Dieses Buch ist mir dem Titel nach nicht geläufig. Ich habe allerdings so meine einschlägigen Erfahrungen mit ähnlichen Werken => der größte Mist, für den man Geld rausschmeißen kann. Selbst schuld, wer damit meint Erfolg zu haben.

 

... auf und was ich da missverstanden haben könnte.

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Ich wuerde das so interpretieren, dass Bluey da einschlaegige Erfahrungen mit diverser Literatur hat, von der er meint, dass sie nicht das Geld wert waere, was man dafuer ausgeben muss. Von diesem Seminarbericht der PTB ist da mit keinem Wort die Rede, oder nur insofern, dass er angibt, ihm sei der Titel "dieses Buches" nicht gelaeufig.

Ob mir der Herr Oberlehrer N.Etghost jetzt 'ne Eins geben wuerde? :heul::50:

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Ich habe schon einige Exemplare kennenlernen dürfen, z.T. selbst gekauft (aber auch sehr schnell wieder zurückgegeben) oder eben bei Gericht aufgeschlagen vor dem Anwalt liegen sehen. Selbiger cool lässig und siegessicher sich zurücklehnend, ab und an oberwichtig auf oder in sein "weises" Buch schauend. Tja, und als dann während der Verhandlung draus zitiert wurde, konnte ich mir regelmäßig ein Grinsen nicht verkneifen. Ebenso die vernichtende Äußerung das "weise" Buch betreffend. Aber wie gesagt: es sei jedem freigestellt, sich ein solches Buch zu kaufen und damit vor Gericht zu ziehen. So oder so wird er um eine oder mehrere Erfahrungen reicher. :50::heul:

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PTB Seminar „Technischer Fortschritt der Straßenverkehrsüberwachung“, 6. bis 8. Mai 1998

Wissenschaftliche Leitung: Dr. H. Goydke, 1.2, Dr. F. Jäger, 1.21...

 

1998 erschienen? Nicht gerade aktuell - zumal das derzeit am meisten verwendete Riegl-Gerät (FG21P) zu dieser Zeit meines Wissens noch gar nicht im Einsatz war...

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Hab ich in ganz süddeutschland noch nie gesehen- bisher auch nur gerüchteweise gehört, das is glaub ich wirklich ne absolute ausnahme.

 

hi lod,

 

nee, vor einem halben jahr ca. 23:00 uhr im feuerbacher tunnel b295 stadteinwärs.

 

zum glück führ ich in die andere richtung.

 

und an der b10/14(?) pragsattel > wilhelma habe ich sie auch schon 2x am späten abend gesehen.

 

Alex

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[

 

als law-fan tust Du Dich nicht grade hervor :geil:

 

aber da Du Dich ja (im Gegensatz zu manchen anderen) hier auszukennen scheinst:

 

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass einer der von Dir angeführten Banalitäten

 

1. eintreffen

2. zur Einstellung des Verfahrens führen

 

was hat Glück mit der Einstellung des Verfahrens zu tun ? Gerade ein law-fan weiss doch sehr genau, dass Glück hier keine Rolle spielt

 

:licht::o

 

Fühle mich ausgezeichnet, dass Du mir Wissen zugestehst Simineon.

Um Deine ersten Fragen bezüglich der Banalitäten zu beantworten, auf welche Du ja leider nicht gekommen bist, zu 1. : relativ oft

zu 2. : das Ziel sollte immer ein realistisches sein, also nicht unbedingt eine Einstellung. es können aber auch durch messfehler erheblich grössere Toleranzen berücksichtigt werden, wodurch oftmals zumindest der führerschein erhalten bleibt.

zum Thema "Glück" : leider doch auch immer ne menge... "auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand", also nur gute Argumentation hilft nicht allein ("freie Beweiswürdigung").

Da Du aber offensichtlich zu den Leuten gehörst, die sich zunächst den ARD-Ratgeber-Recht kaufen und sich dann vor Gericht selbst vertreten, weisst Du dass doch mit Sicherheit besser, oder :blink: ?

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Da Du aber offensichtlich zu den Leuten gehörst, die sich zunächst den ARD-Ratgeber-Recht kaufen und sich dann vor Gericht selbst vertreten, weisst Du dass doch mit Sicherheit besser, oder :licht: ?

 

Na, ich denke da schätzt du ihn aber vollkommen falsch ein :o

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