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Was Folgt Einer Abstandsmessung


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Ein sehr guter Bekannter von mir ist neulich in eine Abstandsmessunge geraten. Leider war er wirklich zu dicht auf dem Vordermann drauf und bereut das inzwischen auch sehr. Leider wurde er zudem noch von einer Abstandsmessung auf Video gebannt.

 

Hier ein kurzer Abriss, was dann alles geschah:

 

Die Abstandsmessung erfolgte mittels zweier Videokameras an einer Brücke, eine stand oben am Brückengeländer, eine unten am Pfeiler neben der linke Spur auf einem Dreibein.

 

Er hatte eine Sonnenbrille auf (Modell Ray Ban, nicht allzu groß).

 

Als er (zu spät zum Bremsen) die Messung endlich bemerkte (vielleicht in etwa 50m Entfernung), hob er die Hand vor das Gesicht und deckte damit unterhalb der Augen/Sonnenbrille alles ab.

 

Etwa vier Wochen später erhielt er einen AB, indem ihm(!) der Vorwurf gemacht wurde, bei rund 130km/h lediglich unter 3/10 des erforderlichen Abstandes eingehalten zu haben. Er solle zu dem Vorwurf Stellung nehmen. Ihm drohten 3 Punkte, 100 Euro Bußgeld, jedoch noch kein Fahrverbot, da noch die alte Regelung vor dem 1.5.06 galt.

 

Da der Bekannte aber nicht allein im Auto saß, gab er an, daß er zwecks selbst gewünschter Fahrerermittlung doch gerne das Bild sehen wolle, denn an dem Tag befand sich das Fahrzeug auf einer Urlaubsfahrt und mehrere Personen haben sich das Steuer abwechselnd geteilt.

Diese Stellungnahme schickte er noch vor Ablauf der Frist zurück an die Bußgeldstelle.

 

Nach rund drei weiteren Wochen erfolgte abends ein Anruf der Polizeidienststelle seines Wohnortes. Ein Beamter fragte ihn nun aus, ob er nicht doch noch Stellung nehmen wolle, denn der Vorfall sei ja nicht ohne. Ihm liege ja auch ein Paßbild zum Vergleich vor, und das sei auch ganz klar ein Fall für 100% Fahrtenbuch, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln sei.

Der Bekannte sagte weiterhin, daß er das Bild sehen müsse, um weiterzuhelfen. Und daß er ansonsten keine weitere Stellungnahme abgeben könne.

Der Polizist erwähnte dann, daß der Täter ja sinnigerweise die Hand vor dem Gesicht hätte, es aber eindeutig der angerufene Bekannte sein würde. Vollkommen klar. Und daß ein Fahrtenbuch 80 Euro kostete und ziemlich unangenehm sei. Der Bekannte verwies auf den eigenen Anwalt, da er ein Fahrtenbuch absolut nicht einsähe. Der Bekannte bestätigte dann dem Polizisten, daß die Akte bitte ohne weitere Stellungnahme wieder an die bearbeitende Bußgeldstelle zurückgehen solle, er momentan ohne Beweiseinsicht keine weiteren Dinge zu sagen hätte.

 

Der Polizist freute sich schließlich ausdrücklich über die Arbeitsentlastung für ihn.

 

Das Gespräch endete.

 

Vier Wochen später dann bekam der Bekannte folgendes Schreiben:

 

 

 

Somit war die Angelegenheit erledigt!

 

Das Fahrtenbuch? Na ja, das soll die Behörde mal anordnen. Dann geht der Bekannte zum Anwalt. Denn der AB kam schlicht zu spät, der Vorfall lag zu lange zurück, als daß der Bekannte sich noch an die Nutzer des Fahrzeuges erinnern konnte. Zudem hat er aktiv an der Fahrerermittlung mithelfen wollen. Aber ein Bild wollte ihm niemand zeigen. Lag das etwa daran, daß sich der Fahrer angeblich die Hand vor das Gesicht gehalten hatte?

 

Interessante Geschichte, finde ich. Würde mir das mal passieren, würde ich vielleicht eine ähnliche erfolgreiche, wenn auch hoch verwerfliche Strategie fahren.

 

Aber ich fahre zum Glück nicht mehr dicht auf. Das ist wirklich gefährlich!

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Hi,

 

Glückwunsch an Deinen Bekannten. Habe keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiet, bin aber etwas irritiert.

 

Die Abstandsmessung erfolgte mittels zweier Videokameras an einer Brücke,

...

Als er (zu spät zum Bremsen) die Messung endlich bemerkte (vielleicht in etwa 50m Entfernung), hob er die Hand vor das Gesicht und deckte damit unterhalb der Augen/Sonnenbrille alles ab.

Demnach müßten auf dem Video auch Schnipsel ohne Hand vorm Gesicht gewesen sein. Zwar kurz vor der Meßstrecke, aber einen Fahrerwechsel innerhalb dieser Zeit kann man ja wohl ausschließen. Erstaunlich, daß das so einfach geklappt hat.
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Guest Mr_Biggun

Sag' mal, was hast Du eigentlich für einen Bekanntenkreis? Raser, alles Raser... :o

 

 

:):D:)

 

 

edit: selbst wenn die Behörde denn nun ein FB anordnen würde, dann könnte Dein Bekannter ja ummelden. Da wird sich sicher noch eine Bekannte finden, die das gegen Einstellung schneidender Kommentare bzgl. verunglückter Innenraumanstriche mitmacht... ;)

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Guest Pferdestehler
Hi,

 

Glückwunsch an Deinen Bekannten. Habe keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiet, bin aber etwas irritiert.

 

Die Abstandsmessung erfolgte mittels zweier Videokameras an einer Brücke,

...

Als er (zu spät zum Bremsen) die Messung endlich bemerkte (vielleicht in etwa 50m Entfernung), hob er die Hand vor das Gesicht und deckte damit unterhalb der Augen/Sonnenbrille alles ab.

Demnach müßten auf dem Video auch Schnipsel ohne Hand vorm Gesicht gewesen sein. Zwar kurz vor der Meßstrecke, aber einen Fahrerwechsel innerhalb dieser Zeit kann man ja wohl ausschließen. Erstaunlich, daß das so einfach geklappt hat.

Mach doch mal mit einer Videokamera auf 50m Entfernung eine verwertbare Aufnahme eines Gesichtes hinter einer Frontscheibe. Da wirst Du trotz Polfilter nix werden. Video = 720x576 Pixel und eine sehr begrenzte Dynamik.

Die verwertbaren Fahrerbilder entstehen erst recht nah an der Kamera. :)

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Hi,

Mach doch mal mit einer Videokamera auf 50m Entfernung eine verwertbare Aufnahme eines Gesichtes hinter einer Frontscheibe. Da wirst Du trotz Polfilter nix werden. Video = 720x576 Pixel und eine sehr begrenzte Dynamik.
Da ist was dran, wie gesagt, habe keine Erfahrung. Aber jetzt wo Du Auflösung erwähnst ... :D

 

Die verwertbaren Fahrerbilder entstehen erst recht nah an der Kamera. :)
Wieder was dazugelernt.
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Guest Pferdestehler
edit: selbst wenn die Behörde denn nun ein FB anordnen würde, dann könnte Dein Bekannter ja ummelden. Da wird sich sicher noch eine Bekannte finden, die das gegen Einstellung schneidender Kommentare bzgl. verunglückter Innenraumanstriche mitmacht... :D

GENAU SO sieht das nämlich aus. Zumindest das Alltagsfahrzeug wird dann verkehrstechnisch auf eine andere Person umgemeldet, die Versicherung verbleibt weiterhin beim Bekannten. Und das bedeutet, daß es für die Behörde ein fast leeres Fahrtenbuch ergibt. Höchstens mal eine Fahrt in einem Freizeitmobil steht denn da drin.

 

Die werden sich freuen... :)

 

Nachtrag: Ab November ist der Bekannte übrigens wieder einmal vollkommen punktefrei im VZR. Was ihn sehr freut. Ist es doch ein Beweis für seine souveräne und ruhige Fahrweise. :)

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  • 1 month later...
Guest Pferdestehler

So, ich denke mal, es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Angelegenheit jetzt vom Tisch ist. Daher gebe ich zu, daß beide Threads zusammengehören, den gleichen Fall beschreiben. :(

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  • 3 months later...
Guest Pferdestehler

Nur zur Info: bis heute keinerlei Fahrtenbuch erhalten. Der Verstoß ist bald sechs Monate her. Damit ist die Angelegenheit nun wirklich zur vollen Zufriedenheit meinerseits (sicher nicht der Behörde) erledigt.

 

Soviel dann zur Aussage des Polizeibeamten am Telefon, es gäbe hier 100% ein Fahrtenbuch. :blink:

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Soviel dann zur Aussage des Polizeibeamten am Telefon, es gäbe hier 100% ein Fahrtenbuch. :)

:geil:

Was lernen wir daraus? Polizeiliche 100 % :huh: sind nicht echte 100 % .

War halt eine übliche subtile Einschüchtungerungsmethode der Polizei.

:unsure:

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Guest Pferdestehler

Ja ja, das tut so richtig weh, gelle? Da muß doch ein Haken sein, was nicht sein darf, das kann nicht sein, kann einfach nicht, nein, das darf doch einfach nicht.

 

Es gab schlicht keinen Grund, das Fahrtenbuch nicht zu verhängen, sie hätten es einfach so machen können, das Recht dazu haben sie. Ist mir aber auch vollkommen egal, ob die das verschusselt haben, einfach zu faul waren, oder ob die gedacht haben, daß ich ja so ein vorbildlicher Autofahrer sei, da ich ja nur zwei Punkte in Flensburg habe. Scheißegal! Das Ergebnis zählt. Und das ist perfekt. Sie haben es nicht gemacht, allein das ist entscheidend. Vielleicht haben sie ja auch nur eingesehen, daß der AB mehr als drei Wochen nach der Tat hier reingeflattert war und meine Amnesie leider gerichtlich anerkannt werden wird, ein Fahrtenbuch damit vor Gericht abgeschmettert werden könnte.

 

Tscha, manchmal verliert auch ihr, Goose. Pech gehabt. :unsure:

 

Man soll nie aufgeben. Aber vor allem immer schön glitschig sein, sich nicht greifen lassen. Eine gute Ausrede überlegen und dann nicht in's Bockshorn jagen lassen. Kaltschnäuzigkeit muß man lernen. Und das können viele. Auch wenn sie es sich vielleicht noch nicht zutrauen...

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Äh, wo liegt das Problem? Ob du es nun bekommst oder nicht ist mir relativ egal, auch wenn du es nun wieder (wie erwartet) auf die persönliche Ebene ziehen willst.

 

Allerdings sollte man es nicht als einen "Sieg" darstellen, wenn man nicht weis, warum es dazu gekommen ist.

Ich wüsste nicht, was man daraus lernen kann, denn ohne das Wissen, warum es so gekommen ist, man einen neuen vorgang doch kaum in diese Richtung beeinflussen.

 

Gruß

Goose

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Allerdings sollte man es nicht als einen "Sieg" darstellen, wenn man nicht weis, warum es dazu gekommen ist.

Ist doch egal, das Ergebnis zählt im Leben. Wie und warum ist doch völlig egal.

Sieh das mal ein bisschen sportlicher, Goose: Mal gewinnt man, mal verliert man. Frag Bluey!

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Guest Pferdestehler

@Goose

 

Ich weiß nicht, was Du überhaupt willst? Was könnte denn der so hoch geheime ominöse Grund sein, der mich in meinen Grundfesten erschüttern müßte, warum mir kein Fahrtenbuch auferlegt wurde?

 

Ich sag's Dir nochmal: der Grund ist mir PIEPEGAL! Interessiert nicht. Es interessiert nur das Ergebnis. Und das ist ein klarer SIEG! Glaubhaft flunkern (nenne es ruhig lügen) und man hat eben durchaus Chancen, aus so einer angeblich schwerwiegenden Sache ohne jede Folge herauszugehen. Mag Dir nicht passen, soll es auch gar nicht. Aber ist trotzdem so.

 

Ich darf Dir aber versichern, daß es mir dennoch eine Lehre war. Fahre seitdem nicht annähernd mehr so dicht auf.

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Ich kenne den Grund nicht, ebenso wenig, wie du ihn kennst. Ja, du hast Glück gehabt, es sei dir gegönnt.

 

Jedoch kann man doch nur etwas aus einer Sache lernen, wenn man deren Hintergründe kennt. Es geht doch darum, ob man einen solchen Sachverhalt auch auf andere Situationen anwenden kann, und das kann man hier doch nicht, oder?

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Aber klar doch:

 

- Man lernt erstmal, daß es überhaupt geht, sich herauszureden.

- Man lernt, daß ein Fahrtenbuch nicht kommen muß, auch wenn immer gesagt wird, wie leicht es doch verhängt werden könne.

- Man schaut sich den Mechanismus exemplarisch an, wie das hier ablief und versucht beim nächsten mal, ähnlich zu reagieren, individuell angepaßt an den jeweiligen Fall.

- Dann fallen ggfs. die nächsten Strafen vom Tisch.

- Und am wichtigsten: Drohungen der Behörde in den Ermittlungen als das werten, was sie sind: Mittel zum Zweck, um einen Umkippen zu lassen, zu einer Aussage zu bewegen. Genau dem darf man nicht folgen!

 

Ist doch bei allen Fallbeschreibungen im RF so, man liest und lernt daraus. Dazu sind Foren da.

 

Und hier war es der altbekannte einfache Mechanismus:

 

> Bei Kamerasicht Hand vor's Gesicht (kann man einüben)

> Bei Vorwurf Amnesie vorgeben und beteuern, man möchte gerne das Bild sehen, um den Täter unbedingt dingfest machen zu helfen

> Persönliche Besuche oder Telefonate oder Vorladungen durch die Behörde sachlich abweisend abschmettern, immer bei der Geschichte bleiben, die man begonnen hat

> Hinweis auf anwaltliche Einsicht der Aktenlage scheint dabei recht sinnvoll, wenn man das Gesicht wirklich durch die Hand abgedeckt hatte

> Damit fliegen schon Strafe und Punkte vom Tisch, keiner kann mehr was beweisen, zum Gericht geht es selten, zum Affenforscher noch seltener (Owi-Bereich, das sind keine Straftaten, sondern Kleinigkeiten)

> Fahrtenbuchgefahr bleibt, aber die ist eben nur eine Gefahr, kein Dogma

 

Ist das alles was Neues? Nein. Aber es ist hier mal wieder so richtig schön nachzuvollziehen, falls andere mal ein ähnliches Problem haben... :unsure:

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Sicher kann man nicht sagen, genau dann lüge genau das und das und mache jenes. Dem Leser ist es jedoch auch sinnvoll zu vermitteln, dass es auch positive Ausgänge eines solches Verfahrens geben kann und nicht immer zu sagen: Das ist gelaufen, da hast du keine Chance.

 

- Und am wichtigsten: Drohungen der Behörde in den Ermittlungen als das werten, was sie sind: Mittel zum Zweck, um einen Umkippen zu lassen, zu einer Aussage zu bewegen. Genau dem darf man nicht folgen!

:unsure:

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Ich fürchte, du verstehst mich nicht. Wenn nun beispielsweise das Fahrtenbuch nicht vergeben wurde, weil der Sachbearbeiter seinen Kaffee über die Akte geschüttet hat und deinen Namen nicht mehr lesen konnte, er plötzlich erkrankt ist, er einfach keine Lust hatte, ein hier unbekannter Verfahrensfehler vorlag, etc., dann bringt dich das doch für die Zukunft kein Stück weiter.

 

Man kann den Sachverhalt nicht auf die Zukunft anwenden, man weiß nur, daß es bei dir aus unbekannten Gründen trotz Ankündigung nicht zur Fahrtenbuchauflage kam.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

:geil::huh::lol:

 

Jetzt kommt Goose mit dem Einzelfall "verschütteter Kaffee". Wird's jetzt nicht langsam lächerlich? :unsure:

Schon klar, das ist es gewesen, daß ich daran nicht gedacht hatte... :)

 

Also noch ein letztes Mal: ES IST MIR LATTE, woran es gelegen hat.

 

 

@all

 

Auch euer Sachbearbeiter verschüttet mal seinen Kaffee, oder wird krank *prust* <-gerade meinen Kaffee über wichtige Projektunterlagen gespuckt, sind aber noch brauchbar

 

(wenn's dann kein gesunder Kollege macht, kann's ja nicht so wichtig gewesen sein :lol: )

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Fahrtenbücher bekommen übrigens durch Kaffeeflecken eine herrlichen Second-hand-touch.

 

:unsure:

 

Jedenfalls überlässt ein Kollege seines (Firmenwagen, keine behördl. Anordnung) in regelmäßigen Abständen für etwa 10 Minuten seiner Tochter (2 Jahre) zum Spielen, nachdem er das beim Fußball vorm TV dann endlich mal geschrieben hat. Danach sieht es aus wie 365 Tage benutzt.

 

:)

 

Glückwunsch! Gut gemacht!

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Schon klar, das ist es gewesen, daß ich daran nicht gedacht hatte...
Wenn du meine Beiträge mal objektiv lesen würdest, hättest du gesehen, daß ich nicht sagte, daß es daran lag. Ich sagte, daß keiner von uns weiß, warum es hier nicht zur Fahrtenbuchauflage kam.

 

Es kann dir auch egal sein, daß für dich nur das Ergebnis zählt.

 

Wenn man aber diesen Sachverhalt auf andere Sachverhalte anwenden will, so sollte man schon die Hintergründe kennen, ansonsten kann dein einziger Rat doch folgender sein: "Ich habe es so wie in dem Thread gemacht, ob es daran lag oder andere Gründe hatte, daß ich kein Fahrtenbuch bakam, weiß ich nicht, es ist mir auch egal." Hier muss man sich dann aber fragen, ob eine solche Aussage einem Fragesteller weiter helfen würde.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Danke! :unsure:

 

Nochmal zu dem ganzen Gefasel hier von wegen "keine Ahnung über den Grund, warum es kein Fahrtenbuch gab":

 

Ich sage nicht, daß das hier simpel durchzuziehen war, speziell der Anruf der Polizei ist eine heikle Geschichte gewesen, da kommt es wirklich bisweilen auf einzelne Worte an, um sich nicht plötzlich in einer kaum noch lösbaren Defensivposition zu sehen. Da gehört Kaltschnäuzigkeit dazu und Glück. Das eine ist noch halbwegs wägbar, das andere überhaupt nicht mehr. Wer sich das nicht zutraut, sollte es aber dennoch wenigstens probieren. Denn zu verlieren hat man eh nichts. Aber man muß nachgewiesen bekommen, der Schuldige zu sein. Und wenn das durch das Beweisfoto nicht möglich ist, kann eigentlich nur noch eigene Blödheit zu einer Bestrafung führen. :)

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... kann eigentlich nur noch eigene Blödheit zu einer Bestrafung führen. :unsure:

 

Oder das Einsetzen verbaler Geschicklichkeiten in Form von Fangfragen etc. Ähnlich wird es doch heute überall seitens der Behörden gemacht. Ob es die GEZ mit ihren verkappten Gebühren ist, ob es die Inkassobüros sind oder die Handwerker, die glauben, bei mieser Leistung noch einen Cent zu bekommen...

 

Wer in der heutigen Zeit nicht ein gewisses Maß an Kaltschnäuzigkeit und Coolness besitzt, ist sehr schnell der Gelackmeierte.

 

Gruß

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Nochmal zu dem ganzen Gefasel hier von wegen "keine Ahnung über den Grund, warum es kein Fahrtenbuch gab":
Du wirst mal wieder beeidigend (aber ich habe auch nichts anderes erwartet). Und offensichtlich verstehst du nicht, was ich sage: Kein Mensch weiß, ob es nun an deiner "Kaltschnäuzigkeit" lag oder ob du einfach nur Glück hattest. Und nur mit diesem Wissen könnte man den Sachverhalt auch auf andere, ähnliche Sachverhalte anwenden.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

@BELuser

 

OK, wenn man es als Blödheit bezeichnen dürfte (oder Naivität), auf solch plumpe Tricks der Behörde reinzufallen, kommen wir argumentativ zusammen.

 

Übrigens sind mir inzwischen mehrere Fälle bekannt (zwei eigene noch ein paar fremde dazu), in denen es so scheint, als ob die Behörden beim Vorliegen von mehreren Delikten (dicke Hunde mit unklarer Beweislage und Kleinkram), die klar der identischen Fahrt zuzuordnen sind (gleiches Auto, gleicher Zeitraum, gleiche Kleidung des Fahrers, nur Gesicht verschleiert!), erstmal einen Kleinverstoß zu ahnden versuchen, um damit die Beweisführung für die schwerwiegenderen Delikte mit zu erschlagen. Gibt man dann durch Bezahlung die scheinbar nebensächliche Geschwindigkeitsüberschreitung von z.B. +15km/h zu, bekommt man plötzlich die erhebliche Übertretung von 100km/h / den Abstandsverstoß etc. von einer halben Stunde nach dem ursprünglichen Vorwurf auch noch übergeholfen und kann sich nicht einmal mehr glaubhaft wehren. "Wie, sie sind hier der Fahrer gewesen, aber dort, nur ein paar Minuten später dann nicht mehr?" :unsure:

 

War bei mir z.B. vor etwa 1 1/2 Jahren so, da bin ich an einem Autobahnkreuz zweimal geblitzt worden (morgens auf Hinfahrt und abends auf Rückfahrt), auf dem Hinweg mit etwa +20km/h, auf dem Rückweg mit Hand vor dem Gesicht mit etwa +50km/h. Erhalten habe ich erst nur den Vorwurf für den "kleinen" Verstoß. Was tun? War nun das zweite Bild nicht auswertbar? Oder wurde es noch zurückgehalten, um die Bezahlung des kleinen Verstoß und damit das Eingeständnis der Fahrereigenschaft abzuwarten? Meine Reaktion war dann, meine Frau den Verstoß von ihrem Girokonto zahlen zu lassen, 35 Euro und ab dafür. Ich mußte das ja im Zweifelsfall nicht einmal mitbekommen haben, meine Frau öffnet immer meine Post und erledigt sowas unwichtiges für mich.

 

@Goose

 

Ich hatte Dich zwar überhaupt nicht angesprochen, aber GERN GESCHEHEN.

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Guest Kleiner Schelm
@BELuser

 

OK, wenn man es als Blödheit bezeichnen dürfte (oder Naivität), auf solch plumpe Tricks der Behörde reinzufallen, kommen wir argumentativ zusammen.

"Frech kommt weiter!" - Oder wie lautete die so treffende Werbung von vor ein paar Jahren noch gleich?

 

Allerdings reicht meiner Meinung nach Kaltschnäuzigkeit alleine nicht aus, und auch mit Coolness kommt man i.d.R. nicht allzu weit, denn nur Kaltschnäuzigkeit gepaart mit (Lebens)Erfahrung und einer ausreichenden Kenntnis der Materie führt für gewöhnlich zum Erfolg.

 

Ich habe nahezu jeden Werktag persönlichen Kontakt mit richtig "coolen" Typen, die alles wissen, können und auch schon mindestens einmal selbst gemacht haben, bloss wenn Mr. Cool dann mit der einen oder anderen (Fach)Frage konfrontiert wird, schwindet die Coolness wie ein Schneeball im Hochofen. Ganz besondern schlimm/interessant wird es dann noch, wenn Mr. Cool nicht einsieht, dass er momentan eine ganz schwache Vorstellung abliefert und sich dann auch noch um Kopf und Kragen labert.

 

Realisieren. Verstehen und nachvollziehen. Analysieren. Handeln. Genau in dieser Reihenfolge! :unsure:

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  • 12 years later...

Servus zusammen,

Ich glaube ich habe ein Problem....bin vergangene woche Montag durch eine Kontrolle gefahren mit meiner Ansicht nach zu wenig Abstand. Die Frage ist nun ein Kollege war 5min vor mir dran und hat noch gesehen als die Kameras aufgestellt wurden. Was denkt ihr war die Anlage schon in betrieb oder dauert das etwas länger.

Tatort war die A92 falls das eine Rolle spielt.

 

Danke für eure Antworten

Mfg.

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Der hat gerade frei und die ist gerade leider ungewöhnlich beschlagen. Du wirst also noch bis zu drei Monate und acht Tage auf eine zuverlässige Antwort warten müssen.

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@320xd: Der Aufbau vom VKS-Geraffel (auch in Oberbayern/Niederbayern auf der A92) dauert in der Tat etwas länger. Ich erinnere mich an Fälle, da bin ich schon das zweite Mal durchgefahren und da haben sie immer noch rumgefriemelt. @sobbel kann sicherlich eine ungefähre Zeitspanne vom ersten Betreten der Brücke bis zur Einsatzbereitschaft nennen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

Hallo Sobbel mich würde interessieren wie hoch die warscheinlichkeit ist das ich dabei war.

Die würde ich eher als gering einschätzen.

Der Aufbau (falls es ein VKS System war) dauert schon deutlich länger als 5 Minuten.

 

 

Gruß

  • Like 1
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Ne, immer noch nicht....

 

3 Monate ab Anordnung der Anhörung (ohne Postlaufzeit).

 

Da ich ja „gelernt“ habe wieviele AHB‘s verloren gehen, kann dann ja trotzdem ein BGB erlassen worden sein und dieser muss innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden.

 

Erst dann kann sich der Betroffene sicher fühlen (falls nicht weitere verjährungsunterbrechende Maßnahmen vorliegen).

  • Like 1
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