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Die Definition in den FAQ´s beim Punktestand von 14-17 ist mir nicht ganz klar.

 

Ein Aufbauseminar wird angeordnet und es führt nicht zum Punkteabbau. Heisst das jetzt, das man an diesem Seminar teilnehmen muss ?

 

Edit: mein Herr Vater schiebt nämlich gerade mächtig Düsengang deshalb, weil seine Frist abläuft.

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Guest Simineon
Die Definition in den FAQ´s beim Punktestand von 14-17 ist mir nicht ganz klar.

 

Ein Aufbauseminar wird angeordnet und es führt nicht zum Punkteabbau. Heisst das jetzt, das man an diesem Seminar teilnehmen muss ?

 

Edit: mein Herr Vater schiebt nämlich gerade mächtig Düsengang deshalb, weil seine Frist abläuft.

 

korrekt, man hat an einem Aufbauseminar teilzunehmen, ein Punkteabbau erfolgt nicht

siehe auch:

Bonussystem

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Danke Dir.

 

:lol: Da hat er dann wohl die A*schkarte gezogen und muss sehen, wie er das zeitlich hinbekommt, da er nur alle 2 Monate in Deutschland ist für ca. 4 Tage. Mann oh mann, manchmal kommts echt dicke.

 

Noch ne Frage. Die verkehrspsychologische Beratung ist sicher kostenpflichtig (alles andere würde mich auch wundern). Hat jemand eine ungefähre Zahl für mich ?

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Danke Dir.

 

:120: Da hat er dann wohl die A*schkarte gezogen und muss sehen, wie er das zeitlich hinbekommt, da er nur alle 2 Monate in Deutschland ist für ca. 4 Tage. Mann oh mann, manchmal kommts echt dicke.

 

Wie erreicht man dann einen solchen Punktestand? :lol:

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Guest Simineon
Danke Dir.

 

:lol: Da hat er dann wohl die A*schkarte gezogen und muss sehen, wie er das zeitlich hinbekommt, da er nur alle 2 Monate in Deutschland ist für ca. 4 Tage. Mann oh mann, manchmal kommts echt dicke.

 

Noch ne Frage. Die verkehrspsychologische Beratung ist sicher kostenpflichtig (alles andere würde mich auch wundern). Hat jemand eine ungefähre Zahl für mich ?

 

verwechselt Du jetzt das Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung ?

 

für das Aufbauseminar siehe FAQ

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Danke Dir.

 

:lol: Da hat er dann wohl die A*schkarte gezogen und muss sehen, wie er das zeitlich hinbekommt, da er nur alle 2 Monate in Deutschland ist für ca. 4 Tage. Mann oh mann, manchmal kommts echt dicke.

 

Wie erreicht man dann einen solchen Punktestand? :lol:

 

2x von einem Provida-Fahrzeug mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von politisch motiviert aufgestellten :120: Schildern gefilmt, reicht aus, um die Punktekladde fast voll zu kriegen (2x 8 Punkte für je zwei Überschreitungen >50 km/h plus). Muss man also wirklich kein "hirnloser Raser" sein dazu.

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So richtig weiss ich es auch nicht.

 

Sagen wir mal so. Er ist kein notorischer Raser, der sich über alle Schilder hinweg setzt. Für meine Begriffe ist er einfach zu schusselig. "Oh schau mal, da wird geblitz. *Blitz*" oder er lässt einfach ausrollen am Schild, anstatt mal die Bremse zu benutzen. Oder seine letzten 3 Punkte--> BAB Schild mit Kraftfahrtstraßen-Schild verwechselt, BAB ähnlich ausgebaut, kein Geschwindigkeitsschild, LKW überholt und zack wieder 3 Points.

 

Aber reden hilft da wenig. Erst jetzt hat er verstanden, das er peinlichst genau auf den Tacho zu schauen hat, sonst kann er seinen Lappen abgeben.

Mir kommt es ganz gelegen, dass er momentan in der Schweiz verweilt. Da weiss er, das es richtig zur Sache geht.

 

verwechselt Du jetzt das Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung ?

 

für das Aufbauseminar siehe FAQ

Danke für den Verweis auf die FAQ´s :lol: . Aber verwechseln tue ich nichts. Schau dir mal bitte deinen eigenen Link an. :120:

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Guest Simineon
Danke für den Verweis auf die FAQ´s :lol: . Aber verwechseln tue ich nichts. Schau dir mal bitte deinen eigenen Link an. :120:

 

schon klar ... aber ich verstand, dass er die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bekommen hat. Dieses Aufbauseminar hat nichts mit der freiwilligen Teilnahme an einer VP-Beratung zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel.

 

Sieh es so: wenn Du freiwillig die nächsthöhere "Seminar"stufe belegst, dann bekommst Du einen Bonus (Punktabzug), Anordnungen jedoch ist einfach Folge zu leisten.

 

Also: Er muss ein Aufbauseminar belegen, dafür wird kein Punkt abgezogen

Er kann (zusätzlich) eine VP-Beratung belegen, dafür kriegt er zwei Punkte Abzug

 

Da ich bisher nie in der Situation war auch hier ein Link: Aufbauseminare

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Danke für den Verweis auf die FAQ´s :lol: . Aber verwechseln tue ich nichts. Schau dir mal bitte deinen eigenen Link an. :120:

 

Er kann zusätzlich eine VP-Beratung belegen, dafür kriegt er zwei Punkte Abzug

 

Besteht da die Gefahr, dass man statt zwei Punkten gleich den FS verliert, weil der Psychologe einen durchfallen lässt? Dann aber lieber mit voller Kladde weiterfahren ... ;-)

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Guest Simineon

Er kann zusätzlich eine VP-Beratung belegen, dafür kriegt er zwei Punkte Abzug

 

Besteht da die Gefahr, dass man statt zwei Punkten gleich den FS verliert, weil der Psychologe einen durchfallen lässt? Dann aber lieber mit voller Kladde weiterfahren ... ;-)

 

wenn ich den Link lese, den ich nachträglich hineineditiert habe, dann gibt es da kein Bestehen, weil es eine VP-Beratung und keine Untersuchung ist.

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Danke für den Verweis auf die FAQ´s :120: . Aber verwechseln tue ich nichts. Schau dir mal bitte deinen eigenen Link an. :lol:

 

schon klar ... aber ich verstand, dass er die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bekommen hat. Dieses Aufbauseminar hat nichts mit der freiwilligen Teilnahme an einer VP-Beratung zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel.

 

Sieh es so: wenn Du freiwillig die nächsthöhere "Seminar"stufe belegst, dann bekommst Du einen Bonus (Punktabzug), Anordnungen jedoch ist einfach Folge zu leisten.

 

Also: Er muss ein Aufbauseminar belegen, dafür wird kein Punkt abgezogen

Er kann zusätzlich eine VP-Beratung belegen, dafür kriegt er zwei Punkte Abzug

 

DAS WEISS ICH DOCH !!

 

Ich kann doch lesen. Und ich habe es doch auch verstanden mit dem Aufbauseminar und der psychologischen Beratung. Meine Frage zielte doch einfach nur nochmal draufhin, was so eine Beratung kostet. :lol:

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Guest Simineon
DAS WEISS ICH DOCH !!

 

Schrei doch nicht so, ich bin nicht taub :120:

 

aus dem Link

 

Der Beratungsvertrag

 

Die Beratung wird durch einen Vertrag geregelt.

 

Als Auftraggeber der Beratung legen Sie vor der ersten Sitzung einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister über alle eingetragenen Auffälligkeiten vor.

 

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Inhalt und Ergebnis der Beratung werden nicht mitgeteilt.

 

Die Beratungskosten betragen 298 EUR.

 

wobei dies sicherlich nur ein Anhaltspunkt sein kann und ähnliche Angebote zu Hauf zu finden sind :lol:

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