Hummerwade 0 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 hallo in die runde man kann zwar hier im forum sehr viel finden, aber jeder fall ist doch auch immer etwas anders. folgender fall: sie hielten bei einer geschwindigkeit von 150kmh den erforderlichen abstand von 75m zum vorausfahrenden fahrzeug nicht ein. ihr abstand betrug 18m (wenn die mir nach hause kommt) und damit weniger als 3/10 des halben tachowertes.toleranzen sind ... als erstes möchte ich sagen, daß ich solche sachen auch nicht gut finde! aber nun ist nunmal meine freundin gefahren und in diese falle getappst und ich, als halter des kfz, werde sie nicht verraten wollen. das bild selbst ist nicht so gut geworden (sonnenbrille/schatten). es sieht auf dem foto auch so aus, als wäre das fahrzeug vor ihr erst eingeschert. die rechten räder sind fast noch auf der markierung. kann mir einer verraten wie ich nun am besten vorgehen soll? grüße aus sachsen Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Ist deine Freundin unter deiner Anschrift bekannt / wohnt ihr getrennt? Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen bekommen? Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted June 27, 2006 Author Report Share Posted June 27, 2006 Ist deine Freundin unter deiner Anschrift bekannt / wohnt ihr getrennt? Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen bekommen? sie ist nicht bei mir gemeldet und ist nur an den WE da. ich habe einen zeugenfragebogen bekommen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Dann überlasse doch der Behörde die Arbeit und sie sollen den Fahrer ermitteln Den Zeugenfragebogen hast du leider nicht bekommen, die Post ist aber auch unzuverlässig. Du hättest natürlich bei der Fahrerermittlung geholfen, wenn du davon gewusst hättest (falls ein Fahrtenbuch drohen sollte) Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted June 27, 2006 Author Report Share Posted June 27, 2006 Den Zeugenfragebogen hast du leider nicht bekommen, die Post ist aber auch unzuverlässig. ist mir auch schon zu ohren gekommen. aber mal im ernst, wie gehts dann weiter? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 aber mal im ernst, wie gehts dann weiter? naja ... da ich mal einfach annehme, dass ihr verschiedenen Geschlechts seid kommst Du gar nicht in Frage, evtl. wird ein Abgleich im Einwahnermeldeamt mit den Passbildern Deiner Schwestern; Mütter; Omas und/oder Tanten gemacht, vielleicht bekommst Du und Deine Nachbarn Besuch .. alles möglich wird getan, um diese Person auf dem Bild zu finden. Sollte diese Person innerhalb von 3 Monaten nach Tattag ermittelt werden können, so erhält diese Person einen BGB, wenn nicht ist die Tat verjährt. Eventuell sind Deine Nachbarn so zuverlässig, wie die Post unzuverlässig ist und können niemanden erkennen ... aber andererseits 18m bei 150 km/h ... vielleicht sollte Deine Freundin mal nen Schuss vor den Bug bekommen Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Je nach Arbeitseifer des Sachbearbeiters war es das dann schon (nachdem er überprüft hat, dass es keine im gleichen Haushalt wohnende Person ist) --> 3 Monate nach der Tat ist es für die Freundin verjährt Oder sie schicken noch einen Brief oder die Polizei fragt die Nachbarn, ob sie die Person auf dem Foto kennen. Mit Sonnenbrille ist das natürlich auch nicht so einfach. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Bei der Sache musst du damit rechnen, dass die Polizei im Umfeld (also der Nachbarschaft) Ermittlungen durchführt und das Bild herumzeigt.Wenn das nicht zum Erfolg führt, wird das Verfahren eingestellt und du musst mit der Auflage rechnen, eine Zeit lang ein Fahrtenbuch zu führen. es sieht auf dem foto auch so aus, als wäre das fahrzeug vor ihr erst eingeschert. die rechten räder sind fast noch auf der markierung.Die Ausrede zählt nicht - genau aus dem Grund stehen oben auf der Brücke die und schreiben auf, wenn das passiert - die Fälle werden gleich aussortiert. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Die Wahrscheinlichkeit eines Fahrtenbuches sollte deutlich erwähnt werden! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Daher mein Hinweis, den ZFB zu ignorieren. Wäre man gefragt worden, hätte man selbstverständlich bei der Fahrerermittlung geholfen. Vielleicht ist die Tat auch schon länger als 2 Wochen her? Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted June 27, 2006 Author Report Share Posted June 27, 2006 aber andererseits 18m bei 150 km/h ... vielleicht sollte Deine Freundin mal nen Schuss vor den Bug bekommen der meinung bin ich auch, aber das ist gleich etwas zu hart und sie brauch den führerschein aber vielen dank für die antworten. Daher mein Hinweis, den ZFB zu ignorieren. Wäre man gefragt worden, hätte man selbstverständlich bei der Fahrerermittlung geholfen. Vielleicht ist die Tat auch schon länger als 2 Wochen her? zugestellt am 21.06.2006. das vergehen war am 05.05.2006 Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Wenn der ZFB erst 6 Wochen nach der Tat verschickt wurde, muss man sich nicht mehr erinnern. Fahrtenbuch kann man abwenden.Dennoch würde ich einfach nicht reagieren. Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted June 27, 2006 Author Report Share Posted June 27, 2006 danke an alle. mal sehen ob ich die frau bis zum 06.08 verstecken kann Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 Hallo in die Runde, es hat sich nie wieder jemand bei mir gemeldet und heute sind die 3 Monate um. Wie siehts aus, kann ich heute schon den kaltgestellten Sekt öffnen? nichts desto trotz scheint die Sache ein richtiger Schuß vor den Bug gewesen zu sein. Meine Freundin fährt in letzter Zeit wirklich viel bedachter in dem zusammenhang nochmal vielen Dank für eure hilfe! hummi Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 Theoretisch könnte noch etwas kommen, aber wenn der Name der betreffenden Person unbekannt geblieben ist, praktisch nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Hummerwade 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 Theoretisch könnte noch etwas kommen, aber wenn der Name der betreffenden Person unbekannt geblieben ist, praktisch nicht mehr. theoretisch sind die 14 tage postweg, oder? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 Nein. Theoretisch wäre, daß ein AB gegen den Fahrer ausgestellt wurde, aber diesen (noch) nicht erreicht hätte. Eine Zustellfrist gibt es nicht, da nur die Anordnung zur Ausstellung des AB relevant ist. Quote Link to post Share on other sites
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