Runningdeep 0 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Hallo, ich habe gegen die schriftliche Verwarnung bereits mündl. zur Niederschrift Widerspruch eingelegt und jetzt beim Bußgeldbescheid durch Umzugsstress die Frist um wenige Tage verpasst. Wollte zwar nochmal anrufen, aber jetzt ist es zu spät hat der Beamte am Tel. heute gemeint. Der Strafzettel von 25 Euro ist durch die Zustellung an die neue Adresse usw auf 50 Euro angewachsen, der Bußgeldbescheid aber offensichtlich rechtskräftig... Ich würde gerne wissen, ob ich, obwohl ich nicht der Fahrer des Fahrzeugs zum angegebenen Zeitpunkt war, jetzt die 50 Euro bezahlen muss. Danke Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Ja, musst du. Du kannst höchstens "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, aber du natürlich gute Gründe vorbringen können. Umzugsstress wird wohl nicht ziehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 worum geht es denn eigentlich ? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 In der Kategorie "Ruhender Verkehr" geht es vermutlich um einen Parkverstoß für 25 Euro. Wäre der TE vorher hier vorbeigekommen, hätte er nur 18 Euro statt 50 Euro bezahlt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Halterhaftung sind aber schon längere Zeit 15+5,60 (5,07) Euro. Wiedereinsetzung wird sicherlich nicht gewehrt, da die Frist schuldhaft versäumt wurde. Quote Link to post Share on other sites
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