Guest saxelloman Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Hi, habe leider auch "rot" gesündigt und den AB bekommen. Es steht aber leider nur dieses drin: "Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle. § 37 Abs. 2, § 49 STVO; BKat" Wie komme ich an die Info ob schon länger als 1 Sekunde "rot" war (132.2Kat) - ist ja nicht ganz unwichtig saxelloman Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 An die Info bist du schon gekommen. Der Tatbestand der dir vorgeworfen wird bezieht sich auf einen Rotlichtverstoß, bei dem das Rotlicht noch nicht länger als eine Sekunde Rot zeigte. Ansonsten hätte der Tatbestand noch den Anhang mit der Sekunde gehabt. Also nix mit mehr Bußgeld und Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Guest saxelloman Posted June 28, 2003 Report Share Posted June 28, 2003 vielen Dank für Deine Interpretation des textes - ich hoffe das PR Kassel sieht das genauso und vergaß nicht aus Bequemlichkeit den Zusatz reinzuschreiben und ich erlebe mein blaues Wunder wenn ich brav und wahrheitsgemäss den AB ausfülle (soll ich überhaupt gross was reinschreiben?). Machst mir jedenfalls Hoffnung! saxelloman Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 28, 2003 Report Share Posted June 28, 2003 Das mit Vergessen aus Bequemlichkeit glaube ich nicht. Der nun vorgeworfene Tatbestand wird auch so bleiben. Wie du den AB ausfüllst ist dir überlassen. Du kannst natürlich den Verstoß zugeben und später bezahlen. Du kannst den AB auch unbeantwortet lassen und abwarten. Dann muss die Behörde dir die Fahrereigenschaft nachweisen. Egal wie du dich entscheidest, wenn der Bußgeldbescheid kommt, ist der Betrag in beiden Fällen gleich hoch. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Behörde den Fahrer nicht identifizieren kann und das Verfahren eingestellt wird. Wie so oft ist die Qualität des Fotos mitentscheidend. Quote Link to post Share on other sites
Guest saxelloman Posted June 30, 2003 Report Share Posted June 30, 2003 macht es denn Deiner Meinung nach einen Sinn das Photo mal anzufordern um dies zu erfahren (keine Rechtschutzversicherung - kein Anwaltsschreiben so ohne weiteres möglich) oder sollte man es wegen der Verhältnismässigkeit damit bewenden lassen - AB zurückschicken und blechen? Habe im Grundsatz kein Problem zu meinem Bockmist zu stehen, um ein Fahrverbot herumkommen möchte ich aber natürlich schon. aber es sieht ja danach nicht aus. Jedenfalls schon mal vielen Dank für die juristische Unterstützung - bin "Rote Ampel" Ersttäter. saxelloman Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 30, 2003 Report Share Posted June 30, 2003 Du kannst natürlich das Foto mal anfordern, um zu sehen, wie hoch deine Chance sind, nicht erkannt zu werden. So wie es aussieht, wird dir wirklich nur ein "einfacher Rotlichtverstoß" vorgeworfen. Wenn du bereit bist, zu deinem Bockmist zu stehen, dann ist es selbstverständlich direkt möglich, den Verstoß zuzugeben und zu zahlen. Quote Link to post Share on other sites
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