Guest Wheeler-Dealer Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Folgender Fall: Eine Freundin von mir hat gestern einen Auffahrunfall produziert. Sie ist (wohl noch bei Rot) aus dem Stand in eine Kreuzung eingefahren und hat dort einen anderen PKW (bei Dunkelgelb von dessen Ampel) gerammt. Personenschade gibt es keinen. In dem anderen Fahrzeug saß nur ein Fahrer, bei ihr zwei Beifahrer. Zeugen sind jeweils die Fahrer hinter beiden Unfallfahrern und bestätigen die Rotlichtphasen. Die Fahrerin hat erst vor kurzem 1 Monat Fahrentzug wegen einer roten Ampel bekommen. Daraus zwei Fragen: 1. Womit ist als Strafe zu rechnen, wenn sich die Sache so bestätigt wie von den Zeugen ausgesagt? (Bußgeld, Fahrentzug) 2. Wenn sich die Unfallschuld so bestätigt, zahlt dann die Vollkaskoversicherung meiner Freundin überhaupt, oder handelt es sich um "grobe Fahrlässigkeit" mit Verfall der Versicherung (kein Alkohol od. sonstige erschwerende Umstände)? Danke! Gruß, Wheeler-Dealer Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Rechnen muss sie mit einem Monat Fahrverbot wegen der roten Ampel. Das Bußgeld dürfte auch höher ausfallen weil sie vorbelastet ist. Die Vollkasko, wird auf den Grund ankommen warum sie in die Kreuzung gefahren ist, fahrlässig (Augenblicksversagen ) oder vorsätzlich. Ist also alles möglich. Am Besten, Anwalt einschalten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Wheeler-Dealer Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Danke! Passenderweise hat meine Freundin keine Rechtschutzversicherung, ist also die Frage, ob sich das angesichts Bußgeld und Kaskoschaden (ca. 5.000 Euro) lohnt ... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Auf jeden Fall wird es ein bisschen teurer: 132.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 € 4 Pkt. 1 Monat Eine weitere Erhöhung der Geldbuße wegen der Voreintragung ist nicht auszuschließen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Wheeler-Dealer Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Auf nochmalige Nachfrage bei meiner Freunding stellt sich der Fall etwas anders dar: Der Fahrer hinter dem anderen Unfallfahrer hat zu Protokoll gegeben, dieser sei AUCH bei rot gefahren. Der Unfallfahrer selbst behauptet, es sei noch gelb gewesen. Die Frage ist: Ändert das etwas an der möglichen Strafe wegen Rotlichtverstoßes - denn eigentlich betrifft das Seite meiner Freundin nicht. Und ändert es die Kaskofrage, wenn der andere AUCH bei rot gefahren ist, bzw. nicht mehr feststellbar ist, ob überhaupt einer der beiden bei Rot gefahren ist (der Beifahrer meiner Freundin gab zu Protokoll, es sei gelb gewsaen, der Fahrer hinter hier sagte, es sei rot). Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 ich rate zu einem Anwalt ... hier steht soviel auf dem Spiel, da kann der Anwalt eher helfen als "nur" kosten. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Und ändert es die Kaskofrage, Da ändert jedenfalls die Schuldverteilung, und damit auch was die Versicherungen dem Gegner ersetzen müssen. Aber ein Anwalt macht da schon Sinn. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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