Guest frederika Posted June 18, 2006 Report Share Posted June 18, 2006 Hallo Leute, Ich habe einen Mietwagen von Europcar ausgeliehen, im Mietvertrag bin ich als Fahrer eingetragen. Jetzt ist ein Anhörungsbogen von der Polizei gekommen, dass ich in eine Abstandsmessung geraten bin. - 132km/h und 18,8m Abstand.- 150€ + 4Punkte + 4Wochen Fahrverbot Bemerkungen auf dem Bogen: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz, Beweismittel Foto/Video: Frontfoto Was soll ich jetzt tun? Der Bogen ist genau 4 Wochen nach dem Vorfall zu mir ins Haus gekommen. Mit diesen Wagen bin sowohl ich als auch mein Kollege gefahren (jeweils alleine). Wobei ich auch nicht genau weiss, ob ich es wirklich gewesen bin... Soll ich dazu was auf den Bogen schreiben, die wollen den ja innerhalb einer Woche wieder zurück haben. Soll ich mir auch einen Anwalt dazu zu Rate ziehen? Vielen Dank für Infos dazu, frederika Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted June 18, 2006 Report Share Posted June 18, 2006 Fordere erstmal ein Bild an, auf dem kannst Du dann schauen, wer gefahren ist, der Kollege oder Du. Wobei sie Mann und Frau eigentlich immer recht gut auseinandergehalten kriegen, insofern das Bild nicht absoluter Müll ist, bzw. ihr entweder sehr männlich oder sehr weiblich ausseht. Solltest Du einwandfrei auf dem Bild zu erkennen sein, sieht es schlecht aus, da die Verjährung bereits unterbrochen wurde und man gegen den richtigen Fahrer ermittelt. Quote Link to post Share on other sites
Bundeskanzler 0 Posted June 19, 2006 Report Share Posted June 19, 2006 - 132km/h und 18,8m Abstand.- 150€ + 4Punkte + 4Wochen Fahrverbot Ein weiteres Opfer der Abstands-Verschärfung zum 1. Mai - davor wäre das noch kein FV gewesen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 20, 2006 Report Share Posted June 20, 2006 - 132km/h und 18,8m Abstand.- 150€ + 4Punkte + 4Wochen Fahrverbot Ein weiteres Opfer der Abstands-Verschärfung zum 1. Mai - davor wäre das noch kein FV gewesen.Und was nützt der TE diese Aussage? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 20, 2006 Report Share Posted June 20, 2006 Mit diesen Wagen bin sowohl ich als auch mein Kollege gefahren (jeweils alleine). Wobei ich auch nicht genau weiss, ob ich es wirklich gewesen bin... Soll ich dazu was auf den Bogen schreiben, die wollen den ja innerhalb einer Woche wieder zurück haben. Soll ich mir auch einen Anwalt dazu zu Rate ziehen?Zurückschreiben, daß mehrere Fahrer mit diesem Fahrzeug unterwegs waren und Du um die Zusendung eines aussagekräftigen Bildes bittest, um bei den Ermittlungen behilflich zu sein. Da die Angelegenheit bereits zu lange zurückliegt, kannst Du Dich ja wahrscheinlich eh nicht mehr daran erinnern, wer da den Wagen fuhr (reine Spekulation von mir). Wahrscheinlich ist es ein Videobild, die Chance daß das Bild die Unterscheidung zweier ähnlich aussehender Menschen unmöglich macht, ist zumindest gegeben.Du solltest aber mit der Möglichkeit rechnen, daß die ermittelnde Behörde danach NICHT DIR das Bild zusendet, sondern der Polizeibehörde in Deinem Heimatort, zwecks Abgleiches mit Deinem Paßbild oder sogar persönlichem Besuch zu Hause. Manchmal ruft dann die Polizei vor Ort auch einfach an und fragt Dich aus, die erwarten dann ein Eingeständnis am Telefon, drohen auch mal mit einer "100%-igen Fahrtenbuchwahrscheinlichkeit" (gerade selbst erlebt).Auf all das muß man vorbereitet sein. Zielführend wäre dann rein theoretisch eine defekte Türklingel und vollständige Amnesie, sinnvollerweise auch der Nachbarn, falls die bezüglich der Qualitäten von Videoprints ausgefragt werden sollten. Quote Link to post Share on other sites
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