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Gibts Eigentlich Auch Langsamblitzer ?


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Hy,

 

heute auf den Weg von Fulda nach Frankfurt, fuhr ich bei Eichenzell von der B27 auf die A66, die gleich in die B40 übergeht (fehlendes Autobahnstück zwischen Eichenzell und Schlüchtern). Beim Einfahren von der B27 auf die A66 und den gleich folgenden "Autobahnende" ist die Geschwindigkeit auf :80: limitiert. Sofort danach wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Es geht dann weiter auf einer 3-spurigen Bundesstraße. Hier ist dann 100 erlaubt. Ca. 300m nach "Autobahnende" kommt ein :120: -Blitzer (ID 2626).

 

Beim Einfahren auf die A66/B40 fuhr vor mir ein Fahrzeug mit Tempo 60 vor mir her. Nach der Geschwindigkeitsaufhebung von 80 :vogelzeig: beschleunigte er auf Tacho 75 (was real wohl ca. 70 ist). Es ging in diesem Tempo weiter Richtung Starrenkasten. Kurz davor bremste (!!!) der Fahrer stark ab, auf Tacho 55. Ich mußte ebenfalls bremsen, aber durch ausreichenden Abstand kein Problem. Lediglich der Fahrer hinter mir hätte fast mein Kofferraum inspiziert. Mit 55 rollten wir dann an dem 100km/h-Blitzer vorbei. Nach dem Blitzer, fuhr "die" mit ca. 60 weiter. Zum Glück ist ca. 500m weiter der Wechsel der Fahrspuren (2-spurig Fahrtrichtung/1-spurig Gegenverkehr), so daß man ohne Probleme vorbei kam.

 

2km später der nächste Schleicher kurz vor der 1. Abfahrt Neuhof. Wieder runter auf ca. 60 km/h. So ging das an Neuhof vorbei. Vor der 2. Abfahrt am Ende Neuhof wird der Verkehr wegen der Einfahrt erst auf :80: , dann auf :D runtergebremst, weil kein Beschleunigungsstreifen vorhanden ist (Normal 80, aber wegen Baustellenausfahrt sogar auf 60). Wir tuckerten dann mit 40 an der Ausfahrt vorbei. Als die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde, beschleunigten wir auf wahnsinnige 65 km/h. An dieser Stelle ist die Straße 2-spurig und Überholverbot (Ausnahme Traktoren dürfen überholt werden). Gehören eigentlich Mercedes E-Klasse zu der Gattung der Traktoren ???? ;-)))

So ging es weiter. Zwischenzeitlich war mal wieder 80 angesagt, was bedeutete, daß wir so auf 50 runtergebremst sind.

Dann kam Flieden, wo ;) erlaubt ist und auch ein Blitzer (ID 8113) wieder steht. Dort fuhren wir dann mit 30 bis Ortsende. Ich war schon drauf und dran, bei der ersten Ausfahrt rauszufahren, durch Flieden zu fahren und bei der zweiten Ausfahrt wieder auf die B aufzufahren und mich damit vor den Mercedes zu setzen, aber das hätte wohl nur funktioniert, wenn ich mit 80 durch die Ortschaft wäre und alle Ampel grün ;-)

 

So tuckerten wir bis zur Autobahn, im Schnitt 20-30km/h langsamer als erlaubt. Lustig wurde es nochmal bei der Auffahrt. Dort wird das Tempo auf :B): begrenzt, was bedeutete, daß der Mercedes mit annäherend Schritttempo auf die Autobahn fuhr.

 

Endlich nach 20km konnte man überholen. Solange hab ich noch nie für das Stück gebraucht. Normal brauch ich von Fulda bis Frankfurt ca. 1 Stunde für 100km, diesmal war ich erst nach 1:20h am Frankfurter Kreuz.

 

Schade, daß ich meine Videokamera nicht dabei hatte, sonst hätte ich mein Beifahrer angewiesen, daß er die Scheiße mal festhält. Gibt es nicht auch einen Paragraphen wegen Verkehrsbehinderung ? Was sagt dieser aus und welche Chancen hat man, solche Leute auch erfolgreich anzuzeigen ?

 

Warum gibt es bei den Starrenkästen keine Funktion, daß sie auch blitzen, wenn man 20km/h langsamer als vorgegeben vorbeifährt ? Sollte doch realisierbar sein :B): .... wer mit 20km/h weniger drüber fährt, wird geblitzt. Damit die nachfolgende Kolonne nicht geblitzt wird, sollte nach einem Foto eine gewisse Wartezeit vergehen, bis die Langsamblitzfunktion wieder aktiv wird.

 

Und bevor jetzt irgendwas kommt, wegen Raser und Drängler: Ich habe 0 Punkte und bin auch noch nie geblitzt worden. Mein einziger Strafzettel bisher war einmal Parken ohne Parkschein. Ich bin aber auch kein Engel !!!

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[...]

Warum gibt es bei den Starrenkästen keine Funktion, daß sie auch blitzen, wenn man 20km/h langsamer als vorgegeben vorbeifährt ? Sollte doch realisierbar sein

[...]

 

Die jeweisl geltende Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die auch unter günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf. Ein Abweichennach unten ist also bei jedem Nichtvorlliegen der günstigsten Geschwindigkeit (und wann liegen die schon vor) möglich und gerechtfertigt.

 

Eine Begründung fürs Langsamfahren lässt sich also (fast) immer finden.

 

Ich stimme dir zu, daß so ein Fahrer, wie von dir geschildert, lästig werden kann, aber zur Beweisführung eines unnötigen verkehrsbehindernden Langsamfahrens bedarf es mehr als eines Bildes vom Starenkasten.

 

Gruß

Goose

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Gibt es nicht auch einen Paragraphen wegen Verkehrsbehinderung ?

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§ 3 Abs. 2 StVO]

 

Kannst du ausschließen, dass deine Tacho-Anzeige (z. B. wegen einer falschen Reifengröße) zu niedrig ist, und dass dir nur deshalb so viele vermeintliche Schleicher begegnen?

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Die jeweisl geltende Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die auch unter günstigsten Umständen nicht überschritten werden darf. Ein Abweichennach unten ist also bei jedem Nichtvorlliegen der günstigsten Geschwindigkeit (und wann liegen die schon vor) möglich und gerechtfertigt.

 

Ist mir klar, daß man, wenn viel Verkehr oder Stau oder sonst was man nicht 100km/h fahren kann, wenn ein :vogelzeig:-Schild da steht :B):

 

Aber mich würde man interessieren, ab wann man von Verkehrsbehinderung reden kann, die auch zu einer Verwarnung/Strafe, was auch immer, führt ?

 

Die Situation hier war:

- sonnig und trocken

- Sonne stand sehr hoch (kein blenden)

- Fahrbahn frei (die nächsten 2-3km kein einzige Auto, auf die man hätte auffahren können) ;-)

- kein breiter Gegenverkehr, der die eigene Fahrspur irgendwie blockiert

- Genug PS unterm Ar**** (Mercedes E-Klasse, der sollte wohl 100 locker schaffen).

- relativ grade, gut übersichtliche Fahrbahn, nur leichte Kurven

- breite Fahrspuren

 

Wenn der Grund für das Langsamfahren "Unsicherheit" heißt, dann hat der Verkehrsteilnehmer m.E. nichts auf der Straße zu suchen

 

Thorti

 

 

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§ 3 Abs. 2 StVO]

 

Also einen Grund habe ich jedenfall nicht gesehen. Sollte das Fahrzeug einen Defekt haben, dann sollte es entweder diese Strecke nicht fahren (B und dann A), bzw. mit Warnhinweis, sprich Warnblinker. Es gab auch etliche Abfahren, wo bei einem Defekt der Mercedes die Bundesstraße hätte verlassen können.

 

Kannst du ausschließen, dass deine Tacho-Anzeige (z. B. wegen einer falschen Reifengröße) zu niedrig ist, und dass dir nur deshalb so viele vermeintliche Schleicher begegnen?

 

Das kann ich doch mit ziemlicher Sicherheit. Tacho 60 entspricht bei diesem Auto etwa 52-53 (laut Navi mit GPS UND den Tempo-Schildern am Straßenrand). In Wiesbaden hängt in der Bierstädter Straße am Gefälle Richtung Innenstadt so ein Teil, an dem bin ich heute vorbei gefahren, eben mit Tacho 60.

 

Thorti

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Deines Erachtens kann das ja sein. Vorhandenen körperliche Mängel können ein Langsamfahren jedoch durchaus rechtfertigen.

 

Wie gesagt, um diese OWi (falls es eine ist, was ja vom Einzelfall abhängt) zu verfolgen braucht man aber mehr als ein Bild.

 

Gruß

Goose

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Guest lichterloh
Vorhandenen körperliche Mängel können ein Langsamfahren jedoch durchaus rechtfertigen.

 

Wenn dadurch aber eine deutliche Behinderung des nachfolgenden Verkehrs entsteht, sollte man nicht das Langsamfahren sondern eher die Fahrtüchtigkeit des VT in Frage stellen. :vogelzeig:

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Vorhandenen körperliche Mängel können ein Langsamfahren jedoch durchaus rechtfertigen.

 

Wenn dadurch aber eine deutliche Behinderung des nachfolgenden Verkehrs entsteht, sollte man nicht das Langsamfahren sondern eher die Fahrtüchtigkeit des VT in Frage stellen. :vogelzeig:

Das mag sein, ebenso, wie man bei so manch anderem aus manch einem Grund die Fahrtüchtigkeit in Frage stellen sollte.

Wenn es langfristige Mängel sind, könnte eine Überprüfung durchaus gerechtfertigt sein.

 

Gruß

Goose

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Solche schleichenden Vollidioten werden IMHO viel zu wenig rausgezogen und wenn dann kriegen die im allerhöchsten Fall halt ne KLEINE Geldstrafe. Dabei sollte man denen lieber mal gleich nen 100er abnehmen und ein paar Punkte reindrücken (in dem geschilderten Fall wohl am besten gleich lebenslanges Fahrverbot).

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@Thorti

 

Falls es Dich tröstet: in exakt dieser Gegend hat mich vor Jahren eine ähnlich fahrende, zahnsteingelbe (oder wars grau?), uralte E-Klasse so lange ins Lenkrad beißen lassen, bis ich (ich befahre die Strecke nicht so oft) auf einem 2-spurigen Stück (Eichenzell?) an Opa Schumacher vorbei bin und mich dummerweise von einem Starenkasten ablichten ließ. Ja, da war ich dann sehr besorgt und schlug in diesem Forum hier auf. ;-)

 

Fulda and around scheint mir ein ganz heißes Pflaster zu sein, da lassen es die 60+'er richtig krachen. :vogelzeig:

 

Aber habt Nachsicht, bei derart schmalen, nur 8 Meter breiten Straßen und solchen derben, kaum überschaubaren Haarnadelkurven, da muss man schon aufpassen, dass es einen nicht vom Asphalt wirft, mit der Physik ist da manchmal nicht zu spaßen, das geht fix! Und wir wollen doch alle 100 werden, nicht?

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Ich bin ja sonst keiner, der sich über Radarkisten freut, ausnahmsweise aber, zwischen Schlüchtern Nord und Fulda haben die zwei Kisten schon ihre Berechtigung :vogelzeig: .

 

Die Strecke ist ein Unfallschwerpunkt - zu jeder Tages und Nachtzeit. Es hat schon ( und es gibt sie immer noch ) fürchterliche Unfälle gegeben.

 

Die Strecke ist die einzige Verbindung von der A 66 zur A 7 - und wird entsprechend befahren.

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Ging ja auch gar nicht um den Blitzer, sondern um die Schleicherfraktion, die auf Bundesstraßen, breit wie noch was, unbekümmert Autoschlangen hinter sich herzieht. Ansonsten kann das natürlich schon sein, dass es dort oft kracht. Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.

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Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.

Wohl eher jemand der seine Fähigkeiten maßlos überschätzt, oder nicht die nötige Sorgfalt und Geduld für den Besitz der Pappe aufbringt.

 

MfG.

 

hartmut

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Ging ja auch gar nicht um den Blitzer, sondern um die Schleicherfraktion, die auf Bundesstraßen, breit wie noch was, unbekümmert Autoschlangen hinter sich herzieht. Ansonsten kann das natürlich schon sein, dass es dort oft kracht. Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.

 

Gerade auf dieser Strecke kann einem ein Schleicher eigentlich nicht auf den Wecker gehen, weil: immer wieder 3 spurig ausgebaut ist, mit viel Platz zum überholen.

 

Hier kann der LKW Verkehr und der Schleicher Fraktion problemlos " Tschüss " gesagt werden. Ein klein wenig Geduld - in den 2 spurigen Abschnitten - ist aber schon vonnöten.

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Vorhandenen körperliche Mängel können ein Langsamfahren jedoch durchaus rechtfertigen.

 

Wenn dadurch aber eine deutliche Behinderung des nachfolgenden Verkehrs entsteht, sollte man nicht das Langsamfahren sondern eher die Fahrtüchtigkeit des VT in Frage stellen. :vogelzeig:

 

Es war eine "Sie", die ich auf Mitte 40/Anfang 50 schätze. Es soll jetzt keine Beleidigung an den weiblichen Usern dieses Forums sein, aber "Sie" sah aus, wie eine verwöhnte "Göre", die mit ihrem Klunker angibt. Es schien auch so, als ob sie wohl eher gefahren wird, als selber zu fahren. Sie hat mal das Auto bekommen und macht die Straßen unsicher *fg* Sie kam aus der Region "MTK". Warum fuhr sie dann eine so weite Strecke, wenn sie überhaupt nicht sicher in ihrem Fahrstil ist ?

 

Gerade auf dieser Strecke kann einem ein Schleicher eigentlich nicht auf den Wecker gehen, weil: immer wieder 3 spurig ausgebaut ist, mit viel Platz zum überholen.

 

Hier kann der LKW Verkehr und der Schleicher Fraktion problemlos " Tschüss " gesagt werden. Ein klein wenig Geduld - in den 2 spurigen Abschnitten - ist aber schon vonnöten.

 

Da irrst Du Dich gewaltig. Wenn man von Fulda Richtung Schlüchtern fährt, gibt es nur eine Stelle, wo man bei 3-spurigen Ausbau überholen kann. Kurz hinter Kerzell geht es los, bis 1-2km vor Neuhof (ca. 2km Länge). Danach kann man bis zur Autobahn (ca. 20km) NICHT mehr überholen.

Bei der Gegenrichtung sieht es besser aus. Gleich nach der Autobahn gehts bei der Ausfahrt "Höf und Haid" für ca. 800m 3-spurig zum Überholen los. Dann dauerts bis Neuhof, wo es wieder 3-spurig zum Überholen weitergeht. Nach 2km ist Ende, da kommt die Gegenseite dran bis Kerzell. Dann bekommt man bis zur Autobahn/B27 wieder das Überholrecht (die Stelle mit dem Blitzer, an der sich "Besorgter" hat fotografieren lassen).

 

Thorti

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@thorti: der Schleicher wird in Deutschland prinzipiell geschützt :120: . Er ist ein Fremdkörper im flüssigen Verkehr :B): . Um den Schleicher per Langsamblitzer "nach unten" abzukassieren, bräuchten wir eine Beschilderung wie z. B. in Mailand :B): .

:vogelzeig:

post-64-1150675019_thumb.jpg

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Da irrst Du Dich gewaltig.
Scheinbar nicht, denn die Möglichkeit zum überholen ist doch da.

 

Wenn man von Fulda Richtung Schlüchtern fährt, gibt es nur eine Stelle, wo man bei 3-spurigen Ausbau überholen kann. Kurz hinter Kerzell geht es los, bis 1-2km vor Neuhof (ca. 2km Länge). Danach kann man bis zur Autobahn (ca. 20km) NICHT mehr überholen.

 

 

......die langt aber..........2 km sollten genügen um an dem Schleicher vorbei zu fahren :vogelzeig:

 

 

Im übrigen, wenn ich König von Deutschland wäre, würde auf diesem Stück Bundesstr. überhaupt niemand überholen. Grund: die jugendlichen GTI Fahrer aus der Rhön hätten dann eine längere Lebenserwartung.

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„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§ 3 Abs. 2 StVO]
Schoener Paragraph..... Der wird zwar manchem Mitglied der Schnellfahrerfraktion als Argumentationsgrundlage dienen moegen, aber man muss sich doch mal fragen, was denn eine Behinderung des Verkehrsflusses ueberhaupt ist. Auch wenn der Verkehr mit 60 km/h dahin fliesst, fliesst er. Es steht wohl nirgends geschrieben, dass er mit der hoechsten zulaessigen Geschwindigkeit fliessen soll oder gar muss..... :vogelzeig:
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Hallo,

 

Thortis Jammerlied ist mal wieder ein schönes Beispiel, wie realitätsfremd eine bestimmte Sorte von Autofahrern durch die Gegend fährt.

 

Thorti konnte also über eine Strecke von 20km nicht überholen und behauptet, er hätte dadurch einen Zeitverlust von ca. 20 Minuten. Die Langsamfahrerin wäre im Schnitt 20 bis 30km/h langsamer gefahren als seiner Meinung nach angebracht. Gehen wir also der Einfachheit halber von 30km/h durchgehend zu langsam aus, also 70km/h statt 100km/h.

 

Bei 70km/h braucht man für die 20km 17min, bei 100km/h braucht man 12min, also einen Unterschied von grade mal 5 Minuten. Selbst wenn die Langsamfahrerin durchgehend 40km/h zu langsam gefahren wäre, also mit 60km/h, ergäbe sich nur ein Unterschied von 8 Minuten. Wie kommt er also dazu der Langsamfahrerin einen Zeitverlust von 20 Minuten anhängen zu wollen? Für seine schwache Blase und die durch häufig erforderlichen Pausen kann die doch nichts.

 

Außerdem hätte er genau so gut einen LKW vor sich haben können. Der darf nur mit 60km/h fahren und den hätte er dann auch nicht überholen können. Demnach müsste er die Fahrzeit sowieso entsprechend lange einplanen und hätte schon aus diesem Grund keinen Stress mit der Langsamfahrerin aufbauen müssen.

 

Wozu also das ganze Gejammere?

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.
Hier haben wir wieder die verdrehte, aber typische Sichtweise. Es mag ja sein, dass der Schleicher den Ausloesefaktor darstellt, die Ursache aber wird wohl immer von dem gesetzt, der die Geduld verliert und waghalsig ueberholt bzw. sonstwie die Nerven verliert....

Der Schleicher kann wohl nur Ursache eines boesen Unfalles sein, wenn er sein schleichen auf der Gegenfahrbahn praktiziert, sozusagen ein Geisterschleicher ist. :vogelzeig:

 

 

Hier muss ich MrMurphy einmal voll und ganz ohne jede Einschraenkung zustimmen!
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„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§ 3 Abs. 2 StVO]

Schoener Paragraph..... Der wird zwar manchem Mitglied der Schnellfahrerfraktion als Argumentationsgrundlage dienen moegen, aber man muss sich doch mal fragen, was denn eine Behinderung des Verkehrsflusses ueberhaupt ist. Auch wenn der Verkehr mit 60 km/h dahin fliesst, fliesst er. Es steht wohl nirgends geschrieben, dass er mit der hoechsten zulaessigen Geschwindigkeit fliessen soll oder gar muss..... :vogelzeig:

 

In meinen Augen ist eine permanente Unterschreitung der zHg um mehr als 25 km/h sehr wohl eine vermeidbare Behinderung, sofern kein "triftiger Grund" vorliegt. Falls die Schilderungen des TE korrekt sind, wovon man wohl ausgehen kann, so besteht zumindest objektiv kein Anlass, seine Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

Somit kommen nur zwei weitere Möglichkeiten in Betracht:

 

Der Schleicher genießt das schöne Wetter und ignoriert aus purem Egoismus die mittlerweile 1 km lange Kolonne. (ja ist eine Schätzung, aber in vielen Fällen durchaus realistisch). Ob das aber mit der gegenseitigen Rücksichtnahme vereinbar ist? Denn die kommt m.E. nicht nur dann zum Zug, wenn ein "Raser" regelwidrig überholt, sondern auch in eben solchen Fällen.

 

Die zweite Möglichkeit liegt im Unvermögen des langsamen Autofahrers, ein Fahrzeug mit einer einigermaßen akzeptablen Geschwindigkeit zu bewegen. Auch wenn hier anscheinend viele der Meinung sind, auch solche Autofahrer sollen im Straßenverkehr zugelassen sein/werden, so frage ich mich nur, weshalb zu langsames Fahrer bei einer Führerscheinprüfung als "Durchfallgrund" angesehen wird.

Ich kenne mehr als nur einen Fall, wo der/die Fahrerlaubnisanwärter/in aus Unsicherheit und fehlender Fahrzeugbeherrschung zu jeder Zeit deutlich zu langsam gefahren sind. Landstraße :B): mit 70-80 km/h, Autobahn 90. Die Prüfer haben in diesen Fällen fast immer "nein" gesagt, da der Prüfling sie nicht von seiner Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, überzeugen konnte.

Weshalb sollte dann so etwas nach der Prüfung toleriert werden?

 

Im Übrigen ist ein Schleicher zwar nicht die direkte Ursache für einige Unfälle, indirekt besteht zwischen Schleichen und gefährlichen Überholmanövern aber sehr wohl ein Zusammenhang. Natürlich bin ich als Überholender dann auch schuld, aber manchmal benötigt man schon sehr viel Gelassenheit um da keine waghalsigen Manöver zu starten. Zumal einige dann noch aufwachen und plötzlich Gas geben...

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Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.

Hier haben wir wieder die verdrehte, aber typische Sichtweise. Es mag ja sein, dass der Schleicher den Ausloesefaktor darstellt, die Ursache aber wird wohl immer von dem gesetzt, der die Geduld verliert und waghalsig ueberholt bzw. sonstwie die Nerven verliert....

 

Durchaus nicht immer. Handelt es sich bei dem Provozierten um einen unsicheren Langsamfahrer, bekommt der Provozierer gerne eine Teilschuld zugesprochen.

 

Wir denken dazu bitte an den Fall Turbo-Rolf zurück.

 

Umgekehrt würde das natürlich nicht passieren, sprich, wenn Opa Klorolle jemanden aus der Fassung bringt und in einen Unfall treibt, zuckelt er hinterher unbehelligt weiter. Aber so ein pöser Raser und so eine arme, zum Opfer prädestinierte junge Mutti, joa, das ist was für die sabbernde Meute, obwohl grundsätzlich nichts anderes.

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„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ [§ 3 Abs. 2 StVO]

Schoener Paragraph..... Der wird zwar manchem Mitglied der Schnellfahrerfraktion als Argumentationsgrundlage dienen moegen, aber man muss sich doch mal fragen, was denn eine Behinderung des Verkehrsflusses ueberhaupt ist. Auch wenn der Verkehr mit 60 km/h dahin fliesst, fliesst er. Es steht wohl nirgends geschrieben, dass er mit der hoechsten zulaessigen Geschwindigkeit fliessen soll oder gar muss..... :vogelzeig:

Das ist richtig. Meine Erwähnung des § 3 Abs. 2 StVO erfolgte auch lediglich als Antwort auf die direkte Frage von Thorti:

Gibt es nicht auch einen Paragraphen wegen Verkehrsbehinderung ?

Nach gewöhnlicher Interpretation ist in diesem Fall allerdings ein verkehrsbehinderndes Langsamfahren ohne triftigen Grund gemäß § 3 Abs. 2 StVO nicht anzunehmen.

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Die zweite Möglichkeit liegt im Unvermögen des langsamen Autofahrers, ein Fahrzeug mit einer einigermaßen akzeptablen Geschwindigkeit zu bewegen. Auch wenn hier anscheinend viele der Meinung sind, auch solche Autofahrer sollen im Straßenverkehr zugelassen sein/werden, so frage ich mich nur, weshalb zu langsames Fahrer bei einer Führerscheinprüfung als "Durchfallgrund" angesehen wird.

Ich kenne mehr als nur einen Fall, wo der/die Fahrerlaubnisanwärter/in aus Unsicherheit und fehlender Fahrzeugbeherrschung zu jeder Zeit deutlich zu langsam gefahren sind. Landstraße :vogelzeig: mit 70-80 km/h, Autobahn 90. Die Prüfer haben in diesen Fällen fast immer "nein" gesagt, da der Prüfling sie nicht von seiner Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, überzeugen konnte.

Weshalb sollte dann so etwas nach der Prüfung toleriert werden?

Wenn der Schleicher bei passender Gelegenheit dem hinter ihm fahrenden Verkehr das Ueberholen ermoeglicht, dann gibt es da nichts zu bemaengeln. Man muss sich in den Faellen der fehlgeschlagenen FS-Pruefungen schon fragen, wie die weiteren Randbedingungen zusaetzlich zum "Schleichen" waren. Mittel- oder Linksspur aud der BAB, auf der Landstrasse dem nachfolgenden Verkehr keine Ueberholmoeglichkeit geboten, etc. pp.? Immerhin ist ja zu beachten, dass die angeblich behindernd fahrende Dame im Besitz einer Fahrerlaubnis ist - so sollte man jedenfalls annehmen - also muss sie doch eben bei der Pruefung erfolgreich gewesen sein.

 

Im Übrigen ist ein Schleicher zwar nicht die direkte Ursache für einige Unfälle, indirekt besteht zwischen Schleichen und gefährlichen Überholmanövern aber sehr wohl ein Zusammenhang. Natürlich bin ich als Überholender dann auch schuld, aber manchmal benötigt man schon sehr viel Gelassenheit um da keine waghalsigen Manöver zu starten. Zumal einige dann noch aufwachen und plötzlich Gas geben...

Nichts anderes habe ich gesagt - es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen Schleicher und gefaehrlichen Ueberholmanoevern, die Unfallursache aber setzt allein der Ueberholer. Also wird dem, der das Ueberholmanoever ausfuehrt, die volle Schuld angelastet werden, wenn es zum Unfall mit dem Gegenverkehr kommt. Erhoeht der "Schleicher" allerdings das Tempo waehrend des Ueberholvorganges, dann trifft ihn wohl auch eine nicht unerhebliche Schuld, jedenfalls ist er in diesem Falle um keinen deut besser als der Ueberholer....

 

Durchaus nicht immer. Handelt es sich bei dem Provozierten um einen unsicheren Langsamfahrer, bekommt der Provozierer gerne eine Teilschuld zugesprochen.

Wir denken dazu bitte an den Fall Turbo-Rolf zurück.

Umgekehrt würde das natürlich nicht passieren, sprich, wenn Opa Klorolle jemanden aus der Fassung bringt und in einen Unfall treibt, zuckelt er hinterher unbehelligt weiter. Aber so ein pöser Raser und so eine arme, zum Opfer prädestinierte junge Mutti, joa, das ist was für die sabbernde Meute, obwohl grundsätzlich nichts anderes.

Aehhh - wie meinen? :B): Und was nun hat dieser Fall und die ganze Polemik damit zu tun?
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@Harry

 

Aehhh - wie meinen? Und was nun hat dieser Fall und die ganze Polemik damit zu tun?

Ich formuliere dazu mal Deinen Absatz von oben um, vielleicht ist es Dir mit Deinen eigenen Worten verständlicher, ok?

 

Nichts anderes habe ich gesagt - es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen Schleicher und gefaehrlichen Ueberholmanoevern, die Unfallursache aber setzt allein der Ueberholer. Also wird dem, der das Ueberholmanoever ausfuehrt, die volle Schuld angelastet werden, wenn es zum Unfall mit dem Gegenverkehr kommt. Erhoeht der "Schleicher" allerdings das Tempo waehrend des Ueberholvorganges, dann trifft ihn wohl auch eine nicht unerhebliche Schuld, jedenfalls ist er in diesem Falle um keinen deut besser als der Ueberholer....

 

Nichts anderes habe ich gesagt - es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen Dicht-Auffahrer und gefährlichem von-der-Autobahn-Abkommen, die Unfallursache aber setzt allein der von der Autobahn Abkommende. Also wird dem, der von der Autobahn abkommt, die volle Schuld angelastet, wenn es zum Unfall durch Kollision mit einem Baum kommt.

 

Nun, dem war aber im Fall Turbo-Rolf nicht so. Erkennst Du also den Unterschied in der Bewertung?

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Nichts anderes habe ich gesagt - es besteht ein indirekter Zusammenhang zwischen Dicht-Auffahrer und gefährlichem von-der-Autobahn-Abkommen, die Unfallursache aber setzt allein der von der Autobahn Abkommende. Also wird dem, der von der Autobahn abkommt, die volle Schuld angelastet, wenn es zum Unfall durch Kollision mit einem Baum kommt.

 

Nun, dem war aber im Fall Turbo-Rolf nicht so. Erkennst Du also den Unterschied in der Bewertung?

Nein, es ist ueberhaupt kein Zusammenhang zu erkennen. Der hier im Thread diskutierte theoretische Fall betrifft einen ungeduldigen Ueberholer, der mit dem Gegenverkehr in einen Unfall verwickelt wird - wo Du dem "Schleicher" die Ursache zu sein unterjubeln moechtest - waehrend der hier ungerechtfertigt eingebrachte A5-Vorfall davon handelte, dass sich jemand mit erheblich hoeherer Geschwindigkeit einem langsamer fahrendem Fahrzeug naeherte, woraufhin deren Fahrerin vor Schreck das Lenkrad verriss, ins Schleudern geriet und in die Baeume fuhr.
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Also ich erkenne da sehr wohl einen Zusammenhang.

 

Beidesmal wird versucht, jemanden in seiner Fahrweise zu beeinflußen, woraufhin derjenige einen Unfall baut. In Fall 1 wird klar auf Teilschuld des Beeinflußers erkannt, in Fall 2 geht der Beeinflußer schuldfrei aus.

 

Wo ist das jetzt für Dich schwer verständlich? Erläutere es gerne nochmals, abstrakter oder bildreicher, wenn Du mir sagen kannst, welche Facette des relativ einfachen Vergleichs Dir noch nicht eingängig ist.

 

Achso, was ich in diesem Zusammenhang auch noch interessant finde:

 

Dem Beeinflußer aus Fall 1 (Opi blockiert) gelingt es ja in der Regel sogar, die Fahrweise des Anderen zu beeinflußen, bevor dieser dann seinen Ausraster bekommt, während in dem A5-Fall soweit ich mich erinnern kann, keine Beschleunigung seitens des verunfallten Fahrzeugs, also Anpassung an den "Beeinflußer", stattfand.

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Beidesmal wird versucht, jemanden in seiner Fahrweise zu beeinflußen, woraufhin derjenige einen Unfall baut. In Fall 1 wird klar auf Teilschuld des Beeinflußers erkannt, in Fall 2 geht der Beeinflußer schuldfrei aus.

Nun, im Fall 1 hat der Beeinflusste gar keine Chance, denn seine Reaktion ist eindeutig auf den Beeinflusser zurueck zu fuehren, waehrend im Fall 2 der Beeinflusste selbst entscheidet, ob er reagiert oder nicht. Mit anderen Worten: Im Fall 1 reagiert der Beeinflusste, waehrend er im Fall 2 agiert. Ist doch eigentlich recht logisch, wenn man das mal ohne Scheuklappen betrachtet, oder? :vogelzeig::B):

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Beidesmal wird versucht, jemanden in seiner Fahrweise zu beeinflußen, woraufhin derjenige einen Unfall baut. In Fall 1 wird klar auf Teilschuld des Beeinflußers erkannt, in Fall 2 geht der Beeinflußer schuldfrei aus.

Nun, im Fall 1 hat der Beeinflusste gar keine Chance, denn seine Reaktion ist eindeutig auf den Beeinflusser zurueck zu fuehren, waehrend im Fall 2 der Beeinflusste selbst entscheidet, ob er reagiert oder nicht. Mit anderen Worten: Im Fall 1 reagiert der Beeinflusste, waehrend er im Fall 2 agiert. Ist doch eigentlich recht logisch, wenn man das mal ohne Scheuklappen betrachtet, oder? :vogelzeig::B):

 

Der Sich-Bedrängt-Fühlende auf der Autobahn (Fall 1) könnte einfach stur seinen Stiefel weiter fahren, aber er reagiert hastig und unüberlegt. Genau nichts anderes macht der Sich-Provoziert-Fühlende auf der Landstraße hinterm Opi (Fall 2). Er reagiert hastig und unüberlegt. Für mich ist das auch ganz klar eine Reaktion. Nur, dass sie den Opi straffrei ausgehen lassen und dem pösen Bedränger auf der Autobahn eine Teilschuld anheften. Dabei wollten beide ihren Fahrstil durchsetzen und haben damit zu einem folgeschweren, vielleicht sogar tödlichen, Unfall beigetragen.

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[...]
Ja, nee, is klar..... :B)::120:

Deine Argumentation steht auf absolut schwachen Fuessen, aber ich verkneife mir jetzt mal die passenden Gegenargumente (obwohl ich sie parat habe), weil Du mir sonst ohnehin wieder frueher oder spaeter - eher frueher - vorwirfst, nur darauf zu beharren, dass ich Recht habe..... :vogelzeig:

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Scheinbar nicht, denn die Möglichkeit zum überholen ist doch da.

 

Wo ist die Möglichkeit denn da, ab der Höhe Dorfborn gefahrlos zu überholen ?

 

Wenn man von Fulda Richtung Schlüchtern fährt, gibt es nur eine Stelle, wo man bei 3-spurigen Ausbau überholen kann. Kurz hinter Kerzell geht es los, bis 1-2km vor Neuhof (ca. 2km Länge). Danach kann man bis zur Autobahn (ca. 20km) NICHT mehr überholen.

 

 

......die langt aber..........2 km sollten genügen um an dem Schleicher vorbei zu fahren :vogelzeig:

 

Welche 2km sollen denn reichen, wenn da keine mehr sind ? An dieser Stelle war ich doch schon vorbei. Außerdem glaube ich nicht, daß 2km ausreichen, daß ALLE Fahrzeuge überholen können, denn die Schlange in meinem Rückspiegel war mittlerweile sehr lang (das Ende konnte ich nicht mehr sehen). Es waren bestimmt 20 Fahrzeuge noch hinter mir.

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@Harry

 

Der einzige Unterschied, den ich zu erkennen vermag, ist, dass der Eine (Drängler) seinen Fahrstil aktiv durchzusetzen versucht, nach der "weg da, jetzt komm ich" Methode. Und dass der andere (Opa) seinen Fahrstil passiv durchzusetzen versucht, nach dem Motto "so, hier bin ich, sieh doch zu, wie Du vorbei kommst".

 

Vielleicht war es das, was Du meintest. Dennoch verhalten sich beide asozial und sorgen für großen Schaden, wofür einer bestraft wird und der Andere nicht. War ja "nur passiv". :vogelzeig:

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Wobei so ein Schleicher durchaus schon manchesmal Ursache für einen bösen Unfall war.

Hier haben wir wieder die verdrehte, aber typische Sichtweise. Es mag ja sein, dass der Schleicher den Ausloesefaktor darstellt, die Ursache aber wird wohl immer von dem gesetzt, der die Geduld verliert und waghalsig ueberholt bzw. sonstwie die Nerven verliert....

Der Schleicher kann wohl nur Ursache eines boesen Unfalles sein, wenn er sein schleichen auf der Gegenfahrbahn praktiziert, sozusagen ein Geisterschleicher ist. :vogelzeig:

 

Wenn diejenige konstant langsam gefahren wäre, wie ein LKW, wäre es ja durchaus etwas anderes. Wenn sie aber ständig an jeder Tempo-Begrenzung oder Radarfalle (die sogar darauf hinweist, daß sie deutlich schneller fahren darf) noch mal eine halbe Vollbremsung hinlegt, ist die Gefahr sehr groß, daß in der folgenden Kolonne von etlichen Fahrzeugen einer zu spät reagiert, weil er einen Moment unaufmerksam ist oder den Sicherheitsabstand nicht richtig einhält, und es dann knallt. Das kann durchaus 10 Fahrzeuge weiter hinten passieren. In diesem Fall ist die Schleicherin schon durchaus schuld. Denn welchen Grund hat eine "Halbvollbremsung" an einem Tempo-Limit-Schild, welches auf eine höhere Geschwindigkeit hinweist, als die Fahrerin bereits fährt ? Hier greift m.E. durchaus § 3 Abs. 2 StVO.

 

Wie gesagt, mir ist der nachfolgende fast in den Kofferraum gebrettert, als die Schleicherin ne halbe Vollbremsung hingelegt hat. Ich mußte ebenfalls entsprechend reagieren und der Nachfolgende hätte fast mein Kofferraum geknutscht. Was soll ich dann bitte machen ? Ich habe den Sicherheitsabstand eingehalten und konnte ohne Probleme reagieren, aber der Nachfolgende Fahrer nicht. Wer ist wieder das Opfer ? Der, der sich an die Vorschrift mal gehalten hat ;-) Das regte mich an dieser Aktion einfach auf.

 

Sie ist ja nicht konstant langsam gefahren, sondern hat immer wieder mal ne halbe Vollbremsung grundlos hingelegt !

 

Thorti

 

Thorti

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Der einzige Unterschied, den ich zu erkennen vermag, ist, dass der Eine (Drängler) seinen Fahrstil aktiv durchzusetzen versucht, nach der "weg da, jetzt komm ich" Methode. Und dass der andere (Opa) seinen Fahrstil passiv durchzusetzen versucht, nach dem Motto "so, hier bin ich, sieh doch zu, wie Du vorbei kommst".
Eben, genau darin liegt der Unterschied - und der ist m. E. wesentlich. Waehrend der aktiv beeinflussende Fahrer dafuer sorgt, dass dem beeinflussten Fahrer ein gehoeriger Schrecken einjagt wird, woraufhin dieser falsch reagiert und verunfallt, hat der "passiv" beeinflusste Fahrer seine Handlungweise voellig selbst in der Hand.
Dennoch verhalten sich beide asozial und sorgen für großen Schaden, wofür einer bestraft wird und der Andere nicht. War ja "nur passiv". :vogelzeig:
Deshalb wird IMHO der aktiv beeinflussende Fahrer auch zu Recht mit zur Verantwortung gezogen, waehrend beim passiv beeinflussenden Fahrer dieses erst geschieht, wenn er selbst aktiv eingreift (z.B. waehrend des Ueberholvorganges des anderen beschleunigt und damit die Situation eskalieren laesst) oder aber seine passive Beeinflussung eindeutig uebertreibt. Hier allerdings sind dann die Grenzen zur Uebertreibung recht weit gesteckt, waehrend der passiv beeinflusste Fahrer diese Grenzen oftmals sehr viel enger sieht.
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Wenn sie aber ständig an jeder Tempo-Begrenzung oder Radarfalle (die sogar darauf hinweist, daß sie deutlich schneller fahren darf) noch mal eine halbe Vollbremsung hinlegt, ist die Gefahr sehr groß, daß in der folgenden Kolonne von etlichen Fahrzeugen einer zu spät reagiert, weil er einen Moment unaufmerksam ist oder den Sicherheitsabstand nicht richtig einhält, und es dann knallt. Das kann durchaus 10 Fahrzeuge weiter hinten passieren. In diesem Fall ist die Schleicherin schon durchaus schuld. Denn welchen Grund hat eine "Halbvollbremsung" an einem Tempo-Limit-Schild, welches auf eine höhere Geschwindigkeit hinweist, als die Fahrerin bereits fährt ? Hier greift m.E. durchaus § 3 Abs. 2 StVO.
Sie ist ja nicht konstant langsam gefahren, sondern hat immer wieder mal ne halbe Vollbremsung grundlos hingelegt !

Hierfür wäre nicht § 3 Abs. 2 StVO anzuwenden, sondern § 4 Abs. 1 StVO.

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Ich kann nicht glauben, dass man auf 20km nicht überholen kann. Wird ja wohl kaum einspurig mit Mittelleitplanke gewesen sein. Spätestens nach 5km hätte mich noch nicht mal ein Überholverbot vom Überholen eines solchen Schleichers abgehalten.

 

Es kommt übrigens gut, wenn man direkt am Blitzer überholt und trotzdem nicht zu schnell fährt. :vogelzeig::B):

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@dagegen

 

Wenn man ihn rechtzeitig sieht, dann ja ... *grml* :B):

 

Großväterchen Bummelbenz hat sich bestimmt ein drittes Ei in die Hose gefreut, das hat mich noch viel mehr geärgert, als alles andere ... der hat bestimmt abends der Irmgard einen Vortrag gehalten, was er heute dank seiner beispielhaften Heldenhaftigkeit wieder für einen pösen Rüpel in die Fänge des Gesetzes getrieben hat ... :vogelzeig:

 

(so er denn den Blitz überhaupt mitbekommen hat, was gar nicht mal soo wahrscheinlich ist)

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Da haben wir es schon wieder. Da wird sich über absolut unsoziale Autofahrer ausgelassen, und prompt wird wieder dagegengehalten, warum wieso und weshalb der Vordermann denn nun vor einem herschleicht. Und bei so einer langen Strecke wird sich doch sicherlich leicht die Möglichkeit zum Überholen finden lassen. BULLSHIT - in vielen Fällen gibt's Gegenverkehr. Und anstatt den Allerwertesten nach rechts rüber zu bewegen bzw. an geeigneten Stellen anzuhalten um die nachfolgende, mind. 20 Fahrzeuge enthaltene Kolonne vorbeizulassen, wird weiter schööön vorne weggeschlichen. Wie schon angemerkt: "soll er doch zusehen wie er vorbeikommt". Überholt man dann wirklich mal im Überholverbot oder fährt auf der BAB auf der rechten Spur am HINDERNIS vorbei. wird entweder plötzlich ganz unerwartet beschleunigt oder was das Zeug hält geflucht und von diversen Handzeichen Gebrauch gemacht.

 

Das Ärgerliche an der Schleicherei ist, dass so etwas sehr schlecht zu ahnden ist. Vielleicht wäre das anders wenn die Herren :vogelzeig: da mal ein größeres Augenmerk drauf werfen würden. Ist halt bequemer sich hinter Büschen und Hecken oder Parkplätzen zu verstecken und die bösen Raser rauszuziehen. Durch die neue Abstandsregelung wird die :vogelzeig: -Präsenz auf Brücken wohl auch ansteigen. Obwohl man Schleicher von allen angegeben Stellen genauso gut kontrollieren bzw. aus dem Verkehr ziehen könnte. Bringt halt nur nicht so viel Geld in die Kasse.

 

Hatte mal folgenden Fall. In einer 10km langen und kurvenreicheren Strecke, auf der die Geschwindigkeit insgesamt auf :60: und :70: beschränkt ist, kann man diese Geschwindigkeit auch nahezu ohne weiteres Fahren. Nur Überholen ist da nicht drin, da es zudem auch den Großteil bergauf geht. Den Tag hatte ich jedenfalls einen netten alten Herren (war bestimmt Herr Bummelbenz mit seiner Irmgard) vor mir... mit :geil: , und das konstant die gesamten 10km. Wie schon gesagt, Überholen nicht drin. Irgendwann auf die Hupe, Lichthupe. Nix passiert, bis auf dass er seine Geschwindigkeit auf > :lol: drosselte. Da kamen Parkbuchten, ganze Parkplätze. Platzmachen?, keine Spur.

 

Da stellt sich mir die folgenden Fragen:

 

1. Was passiert wenn man :60: in einer :geil: fährt

Antwort: 60€, 3 Punkte

 

2. Was passiert wenn man :P bei erlaubten :60: fährt

Antwort: NICHTS

 

 

Strafen rauf für Schleicher

 

 

MfG, OTR

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Wer so extrem langsam fährt (30), kann oft problemlos überholt werden. Da braucht man nur einen relativ geringen Überholweg. Nicht umsonst dürfen oft Traktoren überholt werden.

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Ich kann nicht glauben, dass man auf 20km nicht überholen kann. Wird ja wohl kaum einspurig mit Mittelleitplanke gewesen sein. Spätestens nach 5km hätte mich noch nicht mal ein Überholverbot vom Überholen eines solchen Schleichers abgehalten.

 

Es kommt übrigens gut, wenn man direkt am Blitzer überholt und trotzdem nicht zu schnell fährt. :vogelzeig::vogelzeig:

 

Du kennst die Strecke wohl nicht :geil: Diese Strecke ist sehr viel befahren. Es kommen fast immer Autos entgegen. Überholen ist dort nicht soooo einfach. Etwas schwierig wird es auch, wenn Du ein vollgeladenes Auto (5 Personen) hast mit etwas wenig PS. Ich hatte ja schon eine Stelle ausgemacht (ca. 400m gradeaus durch eine Senke), wo ich mir gesagt habe, der Mercedes E-Klasse mit mind. 150PS ist ein Traktor und ich überhole ihn, aber dummerweise kam grade dann wieder eine Kolonne an Fahrzeugen entgegen.

 

Thorti

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Wer so extrem langsam fährt (30), kann oft problemlos überholt werden. Da braucht man nur einen relativ geringen Überholweg. Nicht umsonst dürfen oft Traktoren überholt werden.

 

Natürlich - langsam fahrende Fahrzeuge lassen sich oft problemlos. Aber oft bedeutet nicht immer. Sagen wir's mal so, wenn man BERGAUF immer zwischen 250...300m gerade Streckenabschnitte, anschließend aber recht uneinsehbare Kurven hat, sehe ich das schon als problematisch an, zumindest wenn man sich und andere nicht gefährden möchte. Obwohl, bei uneinsehbarer Straßenlage zu schnell fahren, hmm wie schnell springt da mal ein Reh auf die Straße. Fährt man schneller wird man es wohl nie zu Gesicht bekommen.

 

Was in aller Welt ist so schwierig daran, jemanden einfach bei nächstbester Gelegenheit einfach passieren zu lassen, anstatt unnötig zu behindern. Dann fährt es sich für beide Parteien mit Sicherheit entspannter.

 

Als Beweggründe für das Schleichen werden immer gerne folgende genannt:

 

1. Angst

2. Unsicherheit

3. Sich-Nicht-Auskennen

4. Vielleicht mit Notrad unterwegs

5. Die vorgegebene Geschwindigkeit ist keine Mindestgeschwindigkeit

6. Ach ja, ich vergaß - die Wetterlage

 

Das kann ja alles sein, und jemand, der unsicher fährt brauch Fahrpraxis. Leuchtet mir alles ein. Aber meist lässt sich doch in vielen Situationen feststellen wer da hinter'm Steuer sitzt und sich wie verhält. Insbesondere in Situationen (wie bereits angemerkt) wenn's dann wirklich nicht anders geht und man an Stellen überholt, an denen es nicht erlaubt ist (Überholverbot, durchgezogene Linien, Abbiegespuren, etc.), weil man die Strecke und dessen Verkehrsaufkommen kennt, wird dann auf einmal gehupt und gezetert. Warum auf Teufel komm raus den Hintermann daran zu hindern so zu fahren wie es erlaubt ist. Da gibt es ja auch die Spezies, die :geil: ... :geil: bei :vogelzeig: fahren, also die Geschwindigkeit unterschreiten und im nächsten Ort wieder mit :vogelzeig: ... :lol: den Abstand vergrößern. Kaum ist man aus dem Ort raus wird der Abstand wieder schnell kleiner. Und kommt dann 'ne :P -Zone wird dann wie im Ort die Geschwindigkeit ebenfalls um 10...20 km/h überschritten. Mich würde mal interessieren was da in manchen Köpfen los ist.

 

 

STRAFEN RAUF FÜR SCHLEICHER

 

 

MfG, OTR

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"Natürlich - langsam fahrende Fahrzeuge lassen sich oft problemlos überholen."

 

Nachtrag: Selbstverständlich wird dann bei :vogelzeig: wieder auf die eigentlichen :geil: ... :vogelzeig: runtergebremst und schwupps hat man sie wieder vor sich. Hält man sich an vorgeschriebene Geschwindigkeiten wird es verdammt schwierig an ihnen vorbeizukommen, ohne selbst Gefahr zu laufen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

 

 

STRAFEN RAUF FÜR SCHLEICHER

 

 

MfG, OTR

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Nicht umsonst dürfen oft Traktoren überholt werden.

 

Davon halte ich folgendes - STVO §5, Absatz 6:

 

"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

 

Und wie oft hat man hinter einem Landwirt eine elendig lange Schlange von Fahrzeugen in der man sich zum eigenen Leidwesen selbst drin befindet. Erst kommt eine Bushaltestelle oder besser Haltebucht, sagen wir so ca. 50...100m lang. Was macht der Traktorfahrer?, er fährt weiter. Dann kommt ein paar hundert Meter weiter ein, sagen wir mal, Parkplatz. Und was ist mit §5, Absatz 6 STVO? Der wird weiterhin gnadenlos ignoriert. Inzwischen befinden wir uns auf einer gut ausgebauten Straße mit ca. 1m breitem Seitenstreifen. Anstatt möglichst weit rechts zu fahren, bleibt der Herr Landwirt stur auf seiner Spur. Ich möchte das jetzt nicht verallgemeinern, dennoch habe ich noch nicht einmal einen Traktor oder ähnliches landwirtschaftliches Fahrzeug geschweige denn LKW, die auch hin und wieder extrem zur Verkehrsbehinderung beitragen, gesehen, die anhalten und den nachfolgenden Verkehr passieren lassen.

 

Wenn also Verkehrsüberwachungen durchgeführt werden, dann bitte nicht immer nur so einseitig, dass Raser und Drängler aus dem Verkehr gezogen werden.

 

 

MfG, OTR

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Vor ein paar Jahren habe ich mal einen Test im TV gesehen, da haben die eine Art Studie gemacht an einem Simulator. Der Fahrer hatt die Aufgabe in einer bestimmten Zeit einen bestimmten Weg zurückzulegen welches bei Einhaltung der Limits ohne Probs möglich war. Da haben sie in die Simulation Langsamfahrer eingebaut und viel Gegenverkehr und andere Hindernisse. Der Puls der Fahrer ging voll hoch, sie standen unter Stress, gaben bei der folgenden Befragung aber an das sie von Stress nichts gemerkt hätten. Es ist also von Natur aus so, das ein Mensch in solchen Situationen mit erhöhtem Puls etc reagiert und dadurch seine Entscheidungen schlechter beeinflussen kann. Die Aussage also, das solche Leute nicht Fahrtauglich sind etc. ist schwachsinn. Denn letztendlich liegt es einfach in der Biologie des Menschen das er so reagiert. Es ist also wirklich so, das solche Sonntagsfahrer schon die Ursache für Unfälle sein können. :vogelzeig:

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Guest Simineon
Da gibt es ja auch die Spezies, die :60: ... :P bei :vogelzeig: fahren, also die Geschwindigkeit unterschreiten und im nächsten Ort wieder mit :geil: ... :60: den Abstand vergrößern. Kaum ist man aus dem Ort raus wird der Abstand wieder schnell kleiner. Und kommt dann 'ne :60: -Zone wird dann wie im Ort die Geschwindigkeit ebenfalls um 10...20 km/h überschritten. Mich würde mal interessieren was da in manchen Köpfen los ist.

 

ist doch logisch:

 

Diese Personen fahren meistens seeeehr ökonomisch, mit genau 70 km/h ohne grossartig zu beschleunigen oder zu bremsen, ob da nun ein Ort oder ein :vogelzeig: im Weg ist ... genau Strich 70 km/h, spart enorm Sprit :geil:

 

In Frankreich ist das noch einfacher, da gilt ja auch innerorts :lol::70:

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Geht man in der Fußgängerzone oder auf dem Bürgersteig hinter einer langsam gehenden Person oder man möchte auf einer Rolltreppe an jemanden vorbei weil man es selbst eilig hat und man fragt freundlich, ob man vorbei könne, macht in der Regel jeder normale Mensch Platz. Im Straßenverkehr hingegen beharren insbesondere Schleicher auf Ihrem Recht vornewegzufahren und eine Geschwindigkeit vorzugeben. Stichwort: die vorgegebene Geschwindigkeit muss ja nicht gefahren werden, und wie der Hintermann vorbei kommt ist mir doch egal.

 

Ökonomische Fahrweise hat aber nicht unbedingt was mit Sicherheit zu tun, gerade in Ortschaften. Alle Welt jammert über Raserei und Dränglerei - und dann wird zu schnelles Fahren wieder befürwortet.

 

 

STRAFEN RAUF FÜR SCHLEICHER

 

 

MfG, OTR

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Hey,

 

denkt auch mal dran, dass es Autos gibt die nicht schneller können, obwohl die hinter ihnen wollen.

 

Ein schönes Beispiel hatte ich vor Jahren auf der A2 von Hannover nach Dortmund.

- rechts eine ganze Reihe LKWs

- links ein R4, der sich mühevoll an den LKWs vorbeiquälte, es ging leicht bergauf

- dahinter ich, auch links, schön den Abstand eingehalten

- hinter mir jemand, der schneller wollte

 

=> ging aber nicht!!!

 

Als der R4 dann endlich (ich fand die Zeit auch ganz schön lang) rechts rüber vor den ersten LKW zog, hatte ich vor mir eine freie Autobahn. Da der Typ hinter mir schneller sein wollte, habe ich Gas gegeben und mich vor dem R4 rechts rübersortiert. Und weil es so schön war, habe ich den Fuß gleich auf dem Gaspedal gelassen. Nun ratet mal, welches Auto im Rückspiegel immer kleiner wurde?! Nein, nicht nur der R4.

 

Ganz bestimmt fuhr der R4 nur :vogelzeig: bei erlaubten :vogelzeig: !

 

Aber der hinter mir schien auch einer zu sein, der auf der Autobahn konstant :lol: fährt, egal was da erlaubt oder möglich ist.

 

Mein Spruch dazu: Komisch, wo mein Tacho :geil: anzeigt, zeigt dessen Tacho noch keine :geil: , aber wo sein Tacho Max-Speed anzeigt, zeigt meiner noch lange nicht Max-Speed.

 

Leben und leben lassen

Kasperle

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Meine Meinung zu dem Thema:

 

Wenn jemand langsam ist, dann soller auf die schnelleren Rücksicht nehmen, aber bitte auch anderes herum. Auf einer kerzengeraden Straße wo 100 erlaubt ist, muss man keine 70 fahren.

 

Aber im Gegenzug reg ich mich auf, wenn ich mit 95 @ :vogelzeig: voll auf dem Gas (50 PS eben) stehe weil es Berg auf geht und einer meint mich im Überholverbot bei regelmäßigem Gegenverkehr an einer unübersichtlichen Stelle überholen zu müssen, weil ich ja ach so langsam fahre.

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Hey,

 

denkt auch mal dran, dass es Autos gibt die nicht schneller können, obwohl die hinter ihnen wollen.

 

Ein schönes Beispiel hatte ich vor Jahren auf der A2 von Hannover nach Dortmund.

- rechts eine ganze Reihe LKWs

- links ein R4, der sich mühevoll an den LKWs vorbeiquälte, es ging leicht bergauf

- dahinter ich, auch links, schön den Abstand eingehalten

- hinter mir jemand, der schneller wollte

 

=> ging aber nicht!!!

 

Muss man allen Ernstes, wenn man sich schon 100% darüber im Klaren ist, dass man so eine langsame Möhre fährt, bergauf einen LKW mit 5km/h schneller überholen? Nö, stattdessen wird hohes Verkehrsaufkommen hinter einem ohne weiteres in Kauf genommen. Und wenn 200m der nächste LKW den Berg raufkriecht, den nehmen wir glatt noch mit, denn wenn man mit seinem absolut untermotorisiertem Gefährt jetzt rechts einschert, kommt man never ever mehr links rüber und muss dann doch o.g. 5 Km/h langsamer fahren. Da sind sie also wieder, die zwei magischen Punkte - §5, Absatz 6 sowie Rechtsfahrgebot. Einhaltung??? Keine Spur. StVO-technisch wird sich bezüglich der Duldung bzw. Nichtbeachtung von Schleicherei wohl niemals etwas ändern. Aber wehe man hält den Sicherheitsabstand nicht ein und wird dabei erwischt... Dann ist man der böse Drängler. Drückt man dann den Hahn auch noch voll auf und beschleunigt schneller als gewöhnlich, ist man der Straßenrowdi. Und fährt man dann noch ein Stück schneller als vielleicht erlaubt und gerät in eine Verkehrskontrolle, wird man anschließend in einer Statistik als Raser geführt. Der Ursprung allen Übels darf jedoch ungestraft von dannen ziehen. Und wird er dann doch einmal angehalten, gibt es höchstens mal eine Ermahnung und/oder Belehrung. Das war's. Sollte es anders sein, umso besser. Strafen rauf für Schleicher.

 

 

MfG, OTR

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