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Versicherung: Wirtschaftlicher Totalschaden Oder Nicht?


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Hallo!

Ich habe hier ein Gutachten für mein KFZ.

 

Reperaturkosten: 6600,- inkl. MwSt.

 

Wiederbeschaffung: 9200,-

Restwert: 1200,-

 

 

Ich möchte jetzt gerne abrechnen ohne Reperatur.

 

Laut Gutachten ist es noch kein Wirtschaftlicher.

 

Habe aber mal gehört ab einem gewissen Prozentsatz zur Wiederbeschaffung kann man auf Wirtschaftlichem plädieren.

 

Kennt jemand am besten ein paar Urteile dazu??

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Wenn die Reparatrukosten

 

70% betragen ist es ein Totalschaden

 

 

bei

 

100% ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

 

 

Rechne doch einfach nach Gutachten ab, sprich du kriegst die Reparatrukosten ersetzt.

 

 

Lässt es Reparieren, bekommst anschließend nochmal Ausfallentschädigung etc.

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Guest Simineon

da kennt sich aber jemand aus, puhhh ... schon öfter erlebt ?

 

nur ist es leider andersrum: bei einem Schaden <100% kann es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, bei 100% ist es ein Totalschaden

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Hier liegt keineswegs ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

 

Reparieren darf man bis 30 % über den Wiederbeschaffungswert.

 

Mann hätte also bis zu knapp 12.000 Euro reparieren dürfen (theoretisch).

 

Wenn du nach Gutachten abrechnen willst, mußt du die MWSt. aber abziehen, da diese nur ersetzt wird, wenn sie auch anfällt.

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Nein Reparaturen sind bis zu 130 % des WBW möglich.

 

Allerdings bringt dies meistens in der Praxis nichts, außer bei wertvollen; alten Wagen.

Was heißt "Das bringt nichts." ?

 

Mir ist vor einigen Jahren jemand hinten in meinen tadellosen Golf II reingefahren. Der Wagen hatte laut Gutachter noch einen Wert von 4000 DM, der Schaden lag ungefähr in gleicher Höhe.

 

Für 4000 DM hätte ich niemals ein anderes Auto so gut gepflegtes Auto ohne Macken gefunden, so dass ich sehr froh war, dass der Wagen noch repariert wurde.

 

Wenn man sei altes Auto besser in Schuss hält als der Durchschnitt, schneidet man in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall schlecht ab.

 

Auch für mein jetziges Auto dürfte es schwer werden adäquaten Ersatz zu finden. Bei einem Alter von 6,5 Jahren und 174 Tkm gibt es nicht mehr viel Geld von der Versicherung. Jedenfalls nicht genug, um in angemessener Zeit einen Wagen mit ähnlicher Ausstattung zu finden, der technisch einwandfrei ist.

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Wenn man sei altes Auto besser in Schuss hält als der Durchschnitt, schneidet man in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall schlecht ab.
Auch weiß man bei seinem Wagen was der alles für Macken hat. Man kann evtl. Folgekosten eigentlich gut im Überblick behalten. Bei so manch anderem (gebrauchtem) Wagen können halt dann doch noch Unsummen an Reperaturkosten auflaufen.

 

Auch für mein jetziges Auto dürfte es schwer werden adäquaten Ersatz zu finden. Bei einem Alter von 6,5 Jahren und 174 Tkm gibt es nicht mehr viel Geld von der Versicherung. Jedenfalls nicht genug, um in angemessener Zeit einen Wagen mit ähnlicher Ausstattung zu finden, der technisch einwandfrei ist.
Da hätt ich auch ein Problem. Such mir mal ein Fahrzeug wo ich Spritkosten von 5 Euro auf 100km hab, gleiche Klasse wie meiner, gleiche Ausstattung wie meiner, gleiche Leistung. Kriegt man doch so gar nicht. Ich hoffe nur, dass so ein Fall nicht eintritt.
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@nudel

Daher schrieb ich auch "außer ... alte Wagen"

 

Eigentümer solcher Autos sind immer im Nachteil, weil sie eben keinen adäquaden Ersatz für ihren Wagen bekommen.

 

Daher auch der Ansatz mit den 130 % der auch mit den von sladaloose gebrachten Gründen zusammenhängt.

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anscheinend kann wohl niemand die untergrneze nennen
Nein, weil es nur eine Grenze gibt, eben die 130%.

Darüber liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, darunter nicht.

Und wieso willst du das überhaupt wissen, wenn du sowieso fiktiv nach Gutachten abrechnest, also ohne eine Reparatur durchzuführen.

Ich möchte jetzt gerne abrechnen ohne Reperatur.
In dem Fall ist es doch völlig egal, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht.

Wichtig ist diese Festellung doch nur, um zu wissen, ob eine Reparatur von der Versicherung voll bezahlt wird oder nicht.

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es geht einfach darum, dass ich mit dme fall vor gericht muß.. jetztm uß ich aber mit mienem anwalt klären was wir nun für ene forderung stellen.

 

wenn ich nahc reperatur abrechne kommt folgendes raus: 6600,- minus mwst + 5 tage mietwagen

 

bei totalschaden: 9200,- wiederbeschaffung - 1200,- restwert + 12 tage mietwagen..das ist ja wohl bedeutend mehr oder??

 

 

ich hatte schon mal so einen schaden und da konnte ich nach totalschaden abrechnen! da ergaben die reperaturkosten 73% vom wiederbeschaffungswert!

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Da kein Totalschaden vorliegt, wir die Versicherung keine Abrechnung eines Totalschadens mitmachen.

 

Die Reparatur kostet nun einmal "nur" 6600 Euro und nur die wirst du bekommen (- MWSt.). Das erklärt sich doch von selbst.

 

Schadenminderungspflicht.

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  • 2 years later...

Halllo,

 

ich habe aktuell auch gerade so ein Fall und bin mir nicht sicher wie ich abrechnen soll.

 

Wiederbeschaffungswert lt. Gutachter : 7.600 €

Reparaturwert lt. Gutachter : 8.200 €

Restwert : 1.500-2.000 €

 

Und das für ein 5 Jahre alten V40 limited Edition. Bei 150.000 km Laufleistung (Diesel) alles Langstrecke

 

Wenn ich nach Gutachten ohne Reparatur abrechnen möchte würde das heissen die 7.600 abzüglich Restwert, habe ich das richtig verstanden???

Ein bekannter Polizist meinte allerdings es wäre meine Sache. Ich könnte nach Gutachten mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und das Auto behalten und sie würden mir nichts abziehen. Kann das jemand bestätigen???

 

Angenommen ich würde nach Reparatur abrechnen ohne diese durchzuführen würde ich vermutlich die 8.200 bekommen abzüglich MwSt. und könnte mein Auto privat verkaufen. Wo ich rein rechnerisch besser mit fahren würde.

 

Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen was richtig bzw. falsch an den Aussagen ist und wie ich den Vorgang so abschliesse, das ich ohne großen Verlust durchkomme??? Fakt ist das ich einen neuen Wagen brauche der den Alten ankaufen würde. Und, ich habe den Schaden verursacht.

 

Freue mich auf eine Antwort

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Guest Pferdestehler

Also es würde mich sehr wundern, wenn es mehr von der Versicherung geben sollte als Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Die Sache dient ja nicht dazu, dass Du an der Sache noch ordentlich Plus machst, sondern lediglich zum Ersatz des entstandenen Schadens.

Dass der Reparaturwert oberhalb der Wiederbeschaffung liegt, heißt schlichtweg nur "wirtschaftlicher Totalschaden". Sehen wirst Du die 8.200 Euro von der Versicherung nicht. Wenn Du gut bist, verkaufst Du das Wrack für deutlich mehr als 2.000 Euro in's Ausland. DA steckt wohl das eigentliche Potential für Dich drin, mehr Geld rauszuholen.

 

Mal zum Nachdenken: was ist denn mit der Abwrackprämie in diesem Fall? Abmelden, Presse, 2500 Euro kassieren? Allerdings Neufahrzeug bestellen ist Pflicht.

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Halllo,

 

ich habe aktuell auch gerade so ein Fall und bin mir nicht sicher wie ich abrechnen soll.

 

Wiederbeschaffungswert lt. Gutachter : 7.600 €

Reparaturwert lt. Gutachter : 8.200 €

Restwert : 1.500-2.000 €

 

Und das für ein 5 Jahre alten V40 limited Edition. Bei 150.000 km Laufleistung (Diesel) alles Langstrecke

 

Wenn ich nach Gutachten ohne Reparatur abrechnen möchte würde das heissen die 7.600 abzüglich Restwert, habe ich das richtig verstanden???

Ein bekannter Polizist meinte allerdings es wäre meine Sache. Ich könnte nach Gutachten mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und das Auto behalten und sie würden mir nichts abziehen. Kann das jemand bestätigen???

Jaein, die Versicherung zahlt dir 7.600 Euro abzgl. Restwert und den Restwert bekommst du von dem Verkäufer. Hier wird sicherlich die Versicherung dir ein Kaufangebot machen, welches höher liegt. Dann solltest du die Versicherung auffordern den Kauf innerhalb einer Woche abzuwickeln.

Im Prinzip bleiben dir immer 7.600 Euro abzgl eventuell einberechneter Umsatzsteuer. Nur die Versicherung spart je höher der Restwert ist.

 

Angenommen ich würde nach Reparatur abrechnen ohne diese durchzuführen würde ich vermutlich die 8.200 bekommen abzüglich MwSt. und könnte mein Auto privat verkaufen. Wo ich rein rechnerisch besser mit fahren würde.

Nein, wenn du nach Reparatur abrechnest, darfst du eine gewisse Zeit nicht verkaufen. Allerdings ziemlich streitig, da einen der Wille des sofortigen Verkaufes nachgewiesen werden muss. Man kann ja aber auch ein paar Tage später sich zum Verkauf entschlossen haben. Dazu gibt es Rechtsprechung von Bundesgerichtshof.

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