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Zulassung Nur Gegen Einzugsermächtigung


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  • 2 months later...
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Nur wenn ich auf Antrag beim Finanzamt eine Genehmigung von denen hätte, dürfte sie mein Auto zulassen.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen,

scheinst Du doch beim FA die eine oder andere Rechnung offen zu haben... <_<

Mal ganz unter uns Kollegen (?):

Würdest Du einen Auftrag von jemandem annehmen, der bekanntermaßen nur schleppend zahlt? :kopfschuettel:

Die "Gnadenfrist" zwischen Zulassung und Kfz-Steuerbescheid schwankt zwischen einer und >10 Wochen;

von daher muß doch das Geld ohnehin verfügbar sein, wenn man ein Auto zuläßt; was also spricht dagegen, die Steuer direkt bei der Zulassung zu erheben? Zahlbar in bar, per EC- oder Kreditkarte...

lg

c.s.

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  • 4 weeks later...

eine Anfrage von mir ergab heute das:

 

Sehr geehrter Herr Sprinter-Fahrer,

wegen prioritärer anderer Aufgaben komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Rechtsgrundlage für die obligatorische Einzugsermächtigung bei der Kfz-Zulassung ist die Landesverordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörde bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 02.03.2004 (GVBl RP 2004 S. 237) in der Fassung vom 28.06.2005 (GVBl RP 2005 S. 263). Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil vom 24.05.2005 - 2 K 226/05.TR - festgestellt, dass die Eingriffsintensität dieser Landesverordnung relativ gering ist. Angesichts der erheblichen, nicht hinzunehmenden Höhe der Steuerrückstände und des darin begründeten vom Verordnungsgeber verfolgten Zwecks hat das Gericht den mit dem Abverlangen einer Einzugsermächtigung verbundenen Eingriff als nicht nur geeignet und erforderlich, sondern auch angemessen angesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Geld Gier

Ministerium der Finanzen AZ.:

 

klasse Sache!

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  • 11 months later...

Bei dem Thema spielen noch andere Vorschriften eine Rolle, und zwar diverse DBA's

 

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1.1.2007

(Punkt 5 Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer)

 

Eine ähnliche Liste wird auch vom BMfF herausgegeben

 

Wenn sich jemand die Mühe machen will, den einen oder anderen Text im entsprechenden BGbl herauszusuchen und zu posten, wäre das natürlich prima.

 

Der Punkt ist, dass in den diversen zur Anwendung kommenden Abkommen die Besteuerung auf das Fahrzeug - unabhängig vom Fahrer - abgestellt ist, und eine doppelte Besteuerung unter den aufgeführten Voraussetzungen vermieden wird, während das KraftStG auf den Fahrer abstellt. Letztlich wird aber auch durch das KraftStG das Fz besteuert.

 

Mir ist nicht ganz klar, ob diese DBAs und das Genfer Abkommen unmittelbar anwendbares Recht darstellen, gehe aber davon aus, dass eine gegenteilige Rechtsanwendung unzulässig ist, da die Abkommen durch die BRD ratifiziert sind.

 

Dass hier im Forum kontroverse Auffassungen vertreten, ist verständlich.

 

Der Originaltext des Genfer ist übrigens umfangreicher als hier im Forum dargestellt. Volltextversion:

Genfer Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr

Leider nur in der Originalsprache, aber vielleicht hilft dies dem einen oder anderen doch ein wenig weiter.

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Also völlig entspannt geht es so:

 

Man macht zunächst mit und unterschreibt.

 

Dann wartet man die erste Abbuchung nach etwa 6 Wochen ab. Sofort danach schickt man einen eingeschriebenen Widerruf der Ermächtigung an das Finanzamt und untersagt weitere Abbuchungen.

 

Bei uns wird dann kommentarlos auf das alte System umgestellt: es kommt die jährliche Zahlungsaufforderung.

 

Mittlerweile bei 5 Fahrzeugen praktiziert.

 

 

MfG

 

Kaimann

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dass dann nie wieder (!) ein Schreiben kommt

Der Bescheid kommt auf jeden Fall :think:

Und selbst wenn nicht:

Einen ungefähren Überblick über anstehende Zahlungen zu haben sollte sich doch machen lassen.

Das Geld müßte schließlich auch dann verfügbar sein, wenn eine Zahlungaufforderung eintrifft, die eigenes Handeln (Überweisen) erfordert...

 

:think:

c.s.

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es kommt definitiv kein Bescheid mehr, wenn...

Kann's sein, daß das regional unterschiedlich gehandhabt wird? :lol:

Bei uns läuft der nämlich routinemäßig einige Wochen vor Fälligkeit ein,

egal übrigens, ob ein abgebucht oder überwiesen werden soll :)

und schon mal was von Tagesgeldkonten gehört? :think:

Freilich:

Das ist die Zwischenstation zwischen

- dem Girokonto, das generell eine hinreichende Reserve (ersatzweise einen entsprechenden Überziehungsrahmen) aufweisen sollte, um alle möglichen Wechselfälle des Lebens schnell mal per ec-Karte meistern zu können - wobei Kfz-Steuer hier imho zu den überschaubaren Beträgen zählt; im Vergleich z.B. zu einer größeren Panne irgendwo am A**** der Welt...

und

- längerfristigen Anlagen; ohne schnellen Zugriff, dafür lukrativer :think:

 

Wenn es an Guthaben und/oder Überblick zu mangeln droht, hilft eine simple Excel-Tabelle, die anstehende Zahlungen mit Größenordnung und Termin, nach letzterem chronologisch sortiert, ungemein ;)

 

lg

c.s.

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Ich bin jemand, der ständig am Geld verschieben ist. Daher ist auf dem Girokonto immer nur das Nötigste. Somit wurde es durch die unangekündigte und nicht eingeplante Abbuchung des Finanzamtes kurzfristig etwas knapp. Eine ordentliche Ankündigung hätte dies vermeiden können.

 

Schriftlich wurde mir durch mein Finanzamt bestätigt, dass jährlich ohne Bescheid abgebucht wird. Für 2008 wird also jetzt ne Erinnerung in Outlook gesetzt! :think:

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Ich bin jemand, der ständig am Geld verschieben ist. Daher ist auf dem Girokonto immer nur das Nötigste.

Vielleicht definieren wir einfach nur "das Nötigste" unterschiedlich? :think:

Bei mir heißt das:

Immer genug Bargeld am Mann, um egal wo übernachten zu können;

und immer genug auf dem Girokonto, um auch anläßlich von Panne oder Unfall (evtl. im Ausland) flüssig genug für Reparatur, Aufenthalt, ... zu sein.

Da sind 100 und ein paar Doppelmark, die absehbar Ende April fällig werden, wirklich nicht das Problem http://cosgan.de/images/midi/frech/a030.gif

 

lg

c.s.

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  • 1 year later...

Moin,

2. Bei der Zulassung entweder gleich bar bezahlt werden muss oder man seine Kontodaten angeben muss ( das ist schon eine Art Erpressung ! )
imho ist eine Barzahlung nicht moeglich bzw. enbindet nicht von der Angabe der Einzugsermaechtigung?!

 

Aber was ist, wenn

 

a) das Fahrzeug (zumindest fuer einen voruebergehenden Zeitraum) steuerfrei ist?

b) der Halter kein Konto hat (Kind, auslaendische Firma die Zahlungen ueber's Ausland abwickelt oder schlicht kein Konto haben will - muss man ja nicht)

 

?

 

G.

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Nur mal so am Rande... ein Überzug des Kontos um 100 Euro kostet bei 16% p.a. für 3 Tage gerade mal 4 cent. Wow!!! Pfennigfuchser... :whistling:

 

Wenn das die Bank denn zuläßt; sie muß es ja nicht. Ansonsten darf der Abbucher eine saftige Zusatzgebühr zahlen.

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... kann schon mehr zusammenkommen.

 

Selbst wenn: Wer wegen eines verhältnismäßig kleinen Betrages (der noch dazu absehbar demnächst fällig wird!) finanziell ernsthaft ins Trudeln kommt, hat wohl in der Tat ein größeres Problem als die paar Kröten :lol2:

 

Was macht so jemand eigentlich angesichts ungeplanter größerer Ausgaben - etwa Reparaturen, nicht nur am Auto? :whistling:

 

:rolleyes:

c.s.

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Beim Lastschriftverfahren sparst Du also auch noch Zinsen. Was willst Du noch mehr?

 

Wieso Zinsen sparen?

 

Ob das Geld heute von mir termingerecht vom Girokonto überwiesen wird oder nächste Woche abgebucht wird ist doch völlig egal, auf dem Girokonto bekomme ich keine Zinsen, zahle keine Zinsen.

 

Zinsen sind bei der Frage ein blödsinniges Argument!

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Beim Lastschriftverfahren sparst Du also auch noch Zinsen. Was willst Du noch mehr?

 

auf dem Girokonto bekomme ich keine Zinsen, zahle keine Zinsen.

 

 

Was ist denn das für eine Bank, die selbst bei Überziehungen keine Zinsen berechnet?

:whistling:

Da würde ich ja auch meine Kontoverbindung wechseln...

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