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Zulassung Nur Gegen Einzugsermächtigung


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Was willst Du noch mehr?

 

 

Eigenverantwortlich bleiben.

 

 

 

Außerdem fühle ich mich in diesem Staat nicht mehr angemessen vertreten. Nur noch drangsaliert , überwacht, terrorisiert und abkassiert.

 

Ok, der Staat hat Gesetze, das Machtmonopol. Aber unterwerfen muß ich mich nicht. Also Widerstand, wo immer es geht.

 

Vor allem dann, wenn man mir keine Wahl läßt, siehe oben. Das ist hier keine Frage der Vernunft mehr, wenn die Gegenseite längst jede Vernunft verloren hat.

 

Krieg? Vielleicht.

 

Kaimann

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...Außerdem fühle ich mich in diesem Staat nicht mehr angemessen vertreten. Nur noch drangsaliert , überwacht, terrorisiert und abkassiert.

Zumindest "abkassiert" fühli ich mich auch. Das geht wohl allen (ahem) "Leistungsträgern" so. Nur: Wenn ich "den Staat" ärgere, indem ich zusätzliche Kosten verursache, wird das nicht besser. Im Gegenteil!

 

Doc

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Außerdem fühle ich mich in diesem Staat nicht mehr angemessen vertreten. Nur noch drangsaliert , überwacht, terrorisiert und abkassiert.
Jetzt wuerde mich aber mal brennend interessieren, in welchem Staat Du dich angemessen vertreten fuehlen wuerdest? :boxed:
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@ Kaimann

 

Ich weiß nicht ob das schon gesagt wurde, aber wenn du die Einzugsermächtigung zurückziehst, wird man dir vorwerfen:

 

1) Steuerhinterziehung

2) Betrügerische Absichten

 

Außerdem verlierst du garantiert die üblichen Dinge wie Versicherungsschutz (?) etc.pp.

 

Und wenn du dann noch einen dieser Staatsbeamten als Richter hast, sieht es essig aus. Wenn du die Arbeitszeit gegenrechnest und den Aufwand, muss die Frage gestellt werden:

 

Lohnt sich das?

 

Gruß und dennoch viel Erfolg.

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@ Doc

 

Egal, Kolateralschaden (oder wie das heißt :boxed: )

 

 

@ Harry

 

Keine Ahnung. Aber ich lebe hier, also arbeite ich hier an der Änderung der Verhältnisse in meinem Sinne.

 

 

@ BELuser

 

Habe gleich im Schreiben klatgestellt, daß ich gerne auch voraus gegen Rechnung / Bescheid zahle. Nur eben nicht gegen Einzugsermächtigung.

 

Im Übrigen bin ich gerne bereit, auch einem Richter mein nacktes Hinterteil zwecks lingualer Kostprobe entgegenzuhalten.

 

 

MfG

 

Kaimann

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Das macht nichts. Es ist ja nicht das einzige, was ausserhalb Hong Kongs geschieht und sich deinem "Glauben" entzieht. :geil:

Irgendwie scheint mir, Du machst Dich laecherlich, Netghost. Willst Du der Gemeinde allen Ernstes erzaehlen, es gaebe niemanden, auch ausserhalb Deutschlands, der ausreichend qualifiziert ist, den von euch angebotenen Job zu besetzen? :boxed: Wenn dem so ist, dann sucht ihr wahrscheinlich die eierlegende Wollmilchsau - die gibt es natuerlich nicht......

 

Wie immer steht es dir frei, zu glauben was dir beliebt :unsure: (tust du ja ohnehin). Fakt ist, dass wir händeringend im In- und Ausland qualifizierte Mitarbeiter suchen und dass es sehr schwer ist, diese zu finden - bevor es überhaupt um die Konditionen geht.

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Ich muss mich übrigens korrigieren, auch wenn es meine kleine Lästertirade gegen rot-regierte Länder bröseln lässt ... :boxed::unsure:

 

Seit 01.04.06 gilt in Thüringen auch diese Einzugermächtigungsregel, wie mich mein Vermieter (der im Hauptgewerbe Gegenstände aus Insolvenzmassen, also auch Fahrzeuge, verkauft) heute morgen aufgeklärt hat, als wir zufällig auf's Thema kamen. War mir bis gestern unbekannt.

 

Also machen sie bei uns jetzt auch auf Erpressung. :geil:

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Selbst wenn nahezu alle schön brav rechtzeitig überweisen, ist es ein Heidenaufwand, jede der täglich 1000 Zahlungen zu erfassen und den einzelnen Kfz-Haltern zuzuordnen. Dann hat noch der eine oder andere die Steuernummer auf dem Überweisungsträger vergessen oder versehentlich zuviel oder zu wenig überwiesen, und schließlich muss noch überwacht werden, ob vielleicht der eine oder andere der 250.000 Kfz-Halter nicht DOCH versehentlich vergessen hat, seine Steuer zu überwesen.

 

Dafür müsste m.E. mittlerweile in jedem Finanzamt eine passende EDV-Lösung vorhanden sein. Online Banking Software, gekoppelt mit der KFZ-Halter Datenbank. Manuell bearbeiten müsste man nur noch Überweisungen, welche falsche Beträge und/oder fehlende/falsche Verwendungszwecke haben, wobei selbst hier automatisch Schreiben erstellt werden könnten...

 

So groß ist der Aufwand für die Behörden also nicht und die Bürger dürfen selbst über ihre Geldgeschäfte verfügen...

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Dann entwickeln wir die Idee doch einmal weiter...

 

Warum verwaltet denn der Staat nicht treuhänderisch die Vermögen seiner Bürger? Der Lohn wird auf ein Konto gezahlt. Von dem bucht die Staatsmacht dann sämtliche Steuern, Abgaben usw. ab. Dann bezahlt der Staat sämtliche Lastschriften von diesem Konto, wie Telefon, Energieversorger und Telefonucheintrags- und Handelsregister- und Dialer-Betrüger. Erst über den Rest darf der Bürger frei verfügen. Ist das Konto im Minus geht voll elektronisch der Haftbefehl raus... Ach ja, über falsche Rechnungen darf sich der Inhaber erst nach der Abbuchung beklagen, ist doch klar.

 

Eine tolle Zukunft!

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Einige würden wohl sogar noch das rechtfertigen.

 

Da fällt mir aber noch was ein, gesehen in Singapore: LKWs/Transporter haben hier 3 Leuchten auf dem Dach. Je nach Geschwindigkeit beginnen diese zu leuchten, bei Überschreitung zu blinken. Ideal für die Polizei, keinerlei mühevolle Messungen mehr nötig.

 

Das könnte man aber auch noch perfektionieren: Bordcomputer stellen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mittels GPS fest und quittieren diese mit einer sofortigen elektronischen Anzeige. Das Bußgeld wird dann ohne vorhergehende Einspruchsmöglichkeit automatisch eingezogen -

 

per Lastschrift, versteht sich...

 

Rechtfertigungsgrund: Prophylaxe für Turbo-Rolfe...

 

 

//Für die Kleingeister: Stellt nicht meine Zukunftseinschätzung dar, zumindest nich in den nächsten Jahren, Übertreibung dient nur zur Verdeutlichung :boxed:

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Dann entwickeln wir die Idee doch einmal weiter...

 

Warum verwaltet denn der Staat nicht treuhänderisch die Vermögen seiner Bürger? Der Lohn wird auf ein Konto gezahlt. Von dem bucht die Staatsmacht dann sämtliche Steuern, Abgaben usw. ab. Dann bezahlt der Staat sämtliche Lastschriften von diesem Konto, wie Telefon, Energieversorger und Telefonucheintrags- und Handelsregister- und Dialer-Betrüger. Erst über den Rest darf der Bürger frei verfügen. Ist das Konto im Minus geht voll elektronisch der Haftbefehl raus... Ach ja, über falsche Rechnungen darf sich der Inhaber erst nach der Abbuchung beklagen, ist doch klar.

 

Eine tolle Zukunft!

 

Warum solche Hilfskrücken? Da haben die Planer des Kommunismus, die Herren Marx und Co, doch seinerzeit schon viel weiter gedacht. Das Ziel des Systems, in dessen Richtung auch wir immer weiter abdriften, ist es, das Geld schlicht und einfach ganz abzuschaffen und durch ein Umlagesystem zu ersetzen.

 

Back to the roots gewissermaßen. :boxed:

 

Merke: Money is evil ... also eigentlich ... bis zu seiner Abschaffung nimmt es der Kommi und seine willfährige Verwaltung aber noch ganz gerne. ;-)

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Back to the roots gewissermaßen. :boxed:

Wie wäre es wenn wirklich nur noch Bares zählen würde. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohn sofort nach geleiisteter Arbeit. :heul:

 

Jeder kassiert den Lohn am Abend während der Arbeitszeit, vor Feierabend. Stelle mir das lustig vor, wenn Kaimann jeden Tag 100 Lohnabrechnungen machen darf. :unsure: Geht ja schließlich um die Unabhängigkeit. :geil:

 

MfG.

 

hartmut

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Back to the roots gewissermaßen. :boxed:

Wie wäre es wenn wirklich nur noch Bares zählen würde. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohn sofort nach geleiisteter Arbeit. :heul:

 

Jeder kassiert den Lohn am Abend während der Arbeitszeit, vor Feierabend. Stelle mir das lustig vor, wenn Kaimann jeden Tag 100 Lohnabrechnungen machen darf. :unsure: Geht ja schließlich um die Unabhängigkeit. :geil:

 

MfG.

 

hartmut

 

Gibt's doch. In Tagelöhnerländern (ein ehemaliger Studienkollege, der in Südafrika bei VW ein Praktikum machte, berichtete davon) ist es üblich, Löhne täglich oder maximal wöchentlich auszuzahlen. Der Grund ist ganz einfach: Zahlt man den gesamten Monatslohn am Stück aus, kriegt der Betroffene einen kleinen Anfall von Größenwahn ob des plötzlich eingetretenen Reichtums und kriegt am nächsten Tag den Hintern nicht mehr zur Arbeit hoch (solange, bis wieder Insolvenz eingetreten ist). Ob das jetzt so unbedingt für die Mentalität dieses Arbeitnehmers spricht, sei mal ausgelassen. ;-)

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^ Glaube ja kaum, daß seine AN Einzugsermächtigungen für sein Konto haben... :boxed:

Aber die AN nur die Hoffnung das Geld kommt :geil:

Warum sollten die AN Vertrauen haben, wenn die Chefs keines haben.

 

Wobei ich bei Kaimann sicher bin, dass das Geld überpünklich gezahlt wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann entwickeln wir die Idee doch einmal weiter...

Warum verwaltet denn der Staat nicht treuhänderisch die Vermögen seiner Bürger? Der Lohn wird auf ein Konto gezahlt. Von dem bucht die Staatsmacht dann sämtliche Steuern, Abgaben usw. ab. Dann bezahlt der Staat sämtliche Lastschriften von diesem Konto, wie Telefon, Energieversorger und Telefonucheintrags- und Handelsregister- und Dialer-Betrüger. Erst über den Rest darf der Bürger frei verfügen. Ist das Konto im Minus geht voll elektronisch der Haftbefehl raus... Ach ja, über falsche Rechnungen darf sich der Inhaber erst nach der Abbuchung beklagen, ist doch klar.

 

Eine tolle Zukunft!

Geht noch einfacher:

Der Arbeitgeber überweist den kompletten Lohn des Arbeitnehmers direkt ans Finanzamt. Dafür erhält der Arbeitnehmer vom FA monatlich 30 Essenmarken und einmal im Jahr auf Staatskosten einen neuern Anzug.

 

Doc

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Dank des tollen Lastschriftverfahrens vom Vermieter (oder besser Verwalter) habe ich über 1 Jahr weder Miete noch Nebenkosten gezahlt. Ich hab mich immer gewundert wiso mein Konto überquillt und das überschüssige Geld beiseite gelegt. Nach etwa 16 Monaten ist dies (leider) aufgefallen und ich mußte nachzahlen. (ohne Zinsen). War kein Problem da dank der Zinsen genug Geld auf den Sparbuch rumlag. ;)

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Fakt ist, dass wir händeringend im In- und Ausland qualifizierte Mitarbeiter suchen und dass es sehr schwer ist, diese zu finden - bevor es überhaupt um die Konditionen geht.
Sieh an... Das hoert sich doch schon ganz anders an als vorher:
Es gibt schlicht nicht genug qualifizierte Arbeitskräfte um die offenen Stellen auch nur annähernd abzudecken - trotz internationaler Suche.
Dass es schwer ist, qualifizierte Arbeitskraefte zu finden, die den angebotenen Job uebernehmen wollen, ist doch ganz normal. Die sind naemlich meistens woanders in Lohn und Brot. Da hilft nur eines: Beste Konditionen und bestes Gehalt anbieten..... ;) Eine interessant formulierte Stellenanzeige hilft da schon, denn gut qualifizierte Leute haben meistens ein Auge auf den Markt.
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Back to the roots gewissermaßen. ;)

Wie wäre es wenn wirklich nur noch Bares zählen würde. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohn sofort nach geleiisteter Arbeit. :)

 

Jeder kassiert den Lohn am Abend während der Arbeitszeit, vor Feierabend. Stelle mir das lustig vor, wenn Kaimann jeden Tag 100 Lohnabrechnungen machen darf. :lol: Geht ja schließlich um die Unabhängigkeit. :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

 

Gute Idee.

 

Der Einfachheit halber zahle ich im Voraus.

Der Arbeitnehmer muß dafür einen kleinen Zinsabschlag hinnehmen und seine Gegenleistung nachweisen (nein, Anwesenheit reicht nicht!). Ist die Leistung zu gering, erfolgt keine weitere Vorauszahlung, das Arbeitsverhältnis erlischt automatisch.

 

Gute Idee Hartmut, und das von einem Sozi !? Aus Dir könnte noch ein guter Politiker werden. :D

 

 

MfG

 

Kaimann

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Wirklich gutes Thema und Beiträge dazu :D

Wenn man sich von überall die Rosinen herauspickt,könnte man im eigenen noch einiges verbessern :lol:

 

Nur zum Thema Kosten z.B:Bekomme von der gewerblichen Sozialversicherung vierteljährlich für mich und meine Frau je 4750,- Euro abgebucht.

Nutzen?War schon seit über 15 Jahre bei keinem Arzt oder ähnliches.Und wenn einmal-wäre auch privat zusätzlich gut versichert.

Also Zahlung nur für die Allgemeinheit...

Weiters,wenn ich mich auf die Pensionsauszahlungen verlassen würde, die mich erwarten,die ich trotz Höchstbeitragszahler leiste,würde es sicher traurig aussehen. ;)

 

Soviel zum System in "hochsozialisierten" Staaten :cop01:

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Klar spart sich der Staat was mit den Einzugsermächtigungen. Aber dafür braucht er auch nicht mehr die Mannzahl dahinter. Also weniger Arbeiter - weniger Menschen die Geld verdienen. Weniger Menschen die Geld ausgeben. Das ganze ist ja nicht nur beim Staat so.

 

Die Gesellschaft wandelt sich. Weg von Arbeit für jeden hinzu keine Arbeit mehr die auch Maschinen erledigen können.

 

Also ehrlich: Wenn ich den Job hätte wo ich täglich 1000 Überweisungen prüfen muss, den hätt ich schon längst an den Nagel gehängt. Das kann doch genauso gut eine Maschine für mich erledigen. Da bin ich doch lieber in einem Job tätig wo ich meine Kreativität und Persönlichkeit ausleben kann.

 

Da geht die Gesellschaft hin, auch wenn der Spagat zwischen dem jetzigen System und dem neuen System für viel Verwirrung und Ärgernis sorgt.

 

 

 

So meine Philosophie......

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Sieh an... Das hoert sich doch schon ganz anders an ...

 

Mag sein. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Es gibt schlicht nicht genug qualifizierte Arbeitskräfte um die offenen Stellen auch nur annähernd abzudecken - trotz internationaler Suche mit interessant formulierter Anzeige und hervorragenden Konditionen etc. pp.

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@Doc + Kaimann

 

;)

 

War schon seit über 15 Jahre bei keinem Arzt oder ähnliches.Und wenn einmal-wäre auch privat zusätzlich gut versichert.

 

Ganz schön fahrlässig, in Deinem Alter keine Vorsorgeuntersuchung mitgenommen zu haben. :cop01:

 

Nicht mal die Beißerchen durchgucken lassen 1x jährlich? post-14-1087845157.gif

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Ganz schön fahrlässig, in Deinem Alter keine Vorsorgeuntersuchung mitgenommen zu haben.

 

Nicht mal die Beißerchen durchgucken lassen 1x jährlich?

 

Nein ehrlich nicht.

Denke komme da nach meiner Mutter,die ist 78 und war bisher auch nie krank.

Haben Sie jetzt vor einiger Zeit einmal kontrollieren lassen (Sie wollte eh nicht)-Ergebniss:Man braucht nicht lange zu raten,Alles in bester Ordnung.

Kein Zucker,kein Cholesterin usw.-Arzt sagte,Blut wie eine 17 jährige. :cop01:

 

Bin auch im Prinzip nie krank-(hätte gar keine Zeit dazu),ausser eine kleine Verkühlung halt ab und zu.

Aber dann am Abend mit einem Liter Glühwein ins Bett,und am nächsten Morgen geht´s schon wieder. ;)

 

Hoffe das alles so bleibt-wäre ich voll zufrieden.

 

ps

Wirklich ehrlich:War in meinem ganzen Leben noch nie bei einem Zahnarzt,habe aber fast alle noch meine Eigenen.

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@gery

 

In Deinem Fall würde sich eine private Krankenkasse lohnen, die nur bei wirklich schwerwiegenden Sachen greift (also Kosten ab >mehrere tsd. Euro), sprich, wenn Du einen Unfall hattest. Der normale Arztbesuch wäre da aus der eigenen Tasche zu bezahlen, aber wenn das ja eh nicht vorkommt. Solche Tarife gibt es von verschiedenen Anbietern schon für 50-100 Euro im Monat (gut ok, bei einem Einstiegsalter irgendwo in den 20ern). Ehrlichgesagt ärgere ich mich, nicht so einen Tarif genommen zu haben, als ich mich selbständig gemacht habe, denn von Arztbesuchen mache ich auch so gut wie keinen Gebrauch (bis auf alle paar Monate meine Jodtabletten abholen für die Schilddrüse, aber dazu muss man nur an den Schalter zur Schwester).

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Das scheint auch besser zu sein. Was man so über die Hygieneverhältnisse in Krankenhäusern hört, da kann man wohl froh sein, wenn man von dort nicht noch kränker wieder herauskommt, siehe z.B. hier:

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitr...ag_4297992.html

 

Gleichzeitig soll es immer weniger Spezialisten für solche Infektionen allgemein und für Hygiene geben; Sparen also völlig am falschen Platz.

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In Deinem Fall würde sich eine private Krankenkasse lohnen, die nur bei wirklich schwerwiegenden Sachen greift (also Kosten

 

@Besorgter

 

Du hast nur eine winzige Kleinigkeit übersehen :lol:

Nämlich das ich Österreicher bin-also Pflichtversicherung ohne Auswahlmöglichkeit.

Soviel verdienst Du-soviel wird Dir abgezogen-ganz einfach ;)

 

Habt es Ihr in Deutschland da gut.. :cop01:

 

Damit halt bei Euch auch was besser als bei uns ist :D

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Ja, ich finde das auch prima, denn in einer gesetzlichen Kasse hätten sie mir glatt fast das Dreifache abgeknöpft. ;)

 

Einige Sozis sind ja immer mal wieder am heulen wegen einer Abschaffung der privaten Krankenkassen, weil es ja sooo ungerecht ist, wenn hier an einer einzigen Stelle mal nicht der Sozialstaat und die "Bedürftigen" mit durchgefüttert werden.

 

Aber die bejammern viel, wenn der Tag lang ist, das ist man ja gewohnt ... gell harti? :cop01:

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Einige Sozis sind ja immer mal wieder am heulen wegen einer Abschaffung der privaten Krankenkassen, weil es ja sooo ungerecht ist, wenn hier an einer einzigen Stelle mal nicht der Sozialstaat und die "Bedürftigen" mit durchgefüttert werden.

 

Von dem Geld anderer läßt es sich ja am bequemsten leben; siehe auch die beschlossene Umsatzsteuer der Berliner Schmusekoalition...

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Aber die bejammern viel, wenn der Tag lang ist, das ist man ja gewohnt ... gell harti? ;)

Die Sozis sind hier immer noch diejenigen die am wenigsten jammern, brauchst ja nur dein Jammerposting lesen :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

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Ich glaube ich wandere zu Euch aus,Kaiman wandert von Euch weg-die Sozis kriegen wir schon irgendwie unter :cop01:

 

Was würden wir auf einmal mit dem vielen übrigen Geld machen,wenn wir die Sozis nicht hätten?

 

Sozi sei Dank-eine Sorge weniger!! ;)

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@Kaimann: Kann deinen Ärger schon verstehen. Es werden einem pauschal Betrugs- und Hinterziehungsabsichten unterstellt.

 

Sollten sich mal gezielt um die faulen Eier kümmern. Aber sozialistische Generalrundumschläge gegen alles und jedes sind ja sooo bequem.

 

Wie haben das die Kollegen im prä-PC Zeitalter bloß geschafft?? Wohl einfach mal ihre Arbeit getan. Damit waren sie dann ausgelastet und hatten keine Zeit, täglich eine neue Trollerei vom Stapel zu lassen wie heutzutage.

 

Frage mich auch immer öfter, warum ich noch in diesem Chaotenland bin. ;)

 

MfG

 

DoH

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  • 2 weeks later...

Ich finde es eine Frecheit das:

 

1. eine Steuer für 1 Jahr im voraus bezahlt werden muss ( bin ich ne Bank oder was ?)

 

2. Bei der Zulassung entweder gleich bar bezahlt werden muss oder man seine Kontodaten angeben muss ( das ist schon eine Art Erpressung ! )

 

3. Die Gelder der KFZ-Steuern für andere Dinge als die Strassenpflege etc verwendet werden.

 

Ich hab da schone eine Idee, in Polen gibt es keine KFZ-Steuer, Haftpflichtversicherung kostet nur ca 30% von dem was es in Deutschland kostet. Ich mach nen Vermittlungsbüro auf, welches polnische Bürger die sich bissl extra verdienen wollen mit deutschen Autofahrern zusammenbringt, die Steuern und Versicherung sparen wollen. Dann lassen die ihre Autos in Polen zu und sparen richtig Kohle. Laut EU-Recht ist es keine Steuerhinterziehung wenn ein Deutscher mit einem im EU-Ausland zugelassenem Wagen fährt. Es gibt nur die Regel das ein Fahrzeug dort zugelassen sein muss, wo es seinen ständigen Ruheort hat. Da gibt es wohl eine Frist von einem Jahr, das heisst wenn ein Wagen der z.B. in Polen zugelassen ist länger als 12 Monate in Deutschland ist, muss er hier wieder zugelassen werden. Die Frist wird aber unterbrochen wenn der Wagen wieder nach Polen fährt. Und es sagt ja auch keiner was wenn ein Hamburger das Auto seiner Freundin aus München fährt. EU soll ja im Prinzip das Gleiche werden wie die USA so dass es letztendlich das gleiche wäre wie mit dem Hamburger und der Münchnerin. Das wär doch ne Sparmöglichkeit ? <_<

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Ich hab da schone eine Idee, in Polen gibt es keine KFZ-Steuer, Haftpflichtversicherung kostet nur ca 30% von dem was es in Deutschland kostet. Ich mach nen Vermittlungsbüro auf, welches polnische Bürger die sich bissl extra verdienen wollen mit deutschen Autofahrern zusammenbringt, die Steuern und Versicherung sparen wollen. Dann lassen die ihre Autos in Polen zu und sparen richtig Kohle. Laut EU-Recht ist es keine Steuerhinterziehung wenn ein Deutscher mit einem im EU-Ausland zugelassenem Wagen fährt. Es gibt nur die Regel das ein Fahrzeug dort zugelassen sein muss, wo es seinen ständigen Ruheort hat. Da gibt es wohl eine Frist von einem Jahr, das heisst wenn ein Wagen der z.B. in Polen zugelassen ist länger als 12 Monate in Deutschland ist, muss er hier wieder zugelassen werden. Die Frist wird aber unterbrochen wenn der Wagen wieder nach Polen fährt. Und es sagt ja auch keiner was wenn ein Hamburger das Auto seiner Freundin aus München fährt. EU soll ja im Prinzip das Gleiche werden wie die USA so dass es letztendlich das gleiche wäre wie mit dem Hamburger und der Münchnerin. Das wär doch ne Sparmöglichkeit ? <_<

Da kannst du mir doch sicher die Quelle nennen auf dem dein Wissen beruht.

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Da kannst du mir doch sicher die Quelle nennen auf dem dein Wissen beruht.

 

Klar, mein Chef hat seinen Wagen in Polen zugelassen ( Firmen Zweigstelle), fährt damit schon über 1 Jahr, wuder schon paar mal angehalten u.a. von nem Videowagen und keiner hat was gesagt. KFZ-Steuer zahlt er nicht und Versicherung kostet 650 Zloty das sind ca. 170 Euro. Nächster positiver Nebeneffekt, er wurde schon paar mal geblitzt und das wird nicht nach Polen geschickt. Parkt man z.B. in Deutschland auf einem kostenpflichtigen Parkplatz laufen die Politessen einfach weiter und machen gar nicht erst nen Ticket dran. Wäre es nicht erlaubt was er macht, hätte die Polizei schon Maßnahmen ergriffen. Außerdem, du kannst ja jetzt seit der EU auch einen Mietwagen z.B. in Frankreich anmieten und damit quer durch Deutschland fahren. Das ist auch nichts anderes, denn du fährst ja dann als Deutscher einen Wagen der nicht in D zugelassen ist. Anders sieht die Sache aus wenn man als Deutscher einen Wagen aus dem nicht EU-Ausland in D fährt, das ist Steuerhinterziehung ! Sollen die Grünnen hier doch mal Stelleung nehmen <_<

 

Hier auch noch ein Posting aus einem anderen Forum eines Polen:

 

"Homann

Eine Stimme aus Polen.

Ich bin polnischer Staatsangehöriger und habe einen guten Freund in Deutschland, der seit November 2001 in PL und D ein auf mich zugelassenes Auto nutzt. Niemand hat ihn gefragt, warum er ein polnisches Auto fährt. Einen Nutzungsvetrag o.ä. haben wir nicht gemacht. Da es ein Diesel mit 1,9 l Hubraum ist, spart er kräftig: in Polen gibt es gar keine Steuer für PKW (nur für große LKW, Busse usw.), die Versicherungsprämien sind auch niedriger, zumindest für normale Autos (hier zahlt man für so einen Hubraum bei den maximalen Rabatten ca. 140 EUR Haftpflicht in Jahr, sonst das Doppelte). Der Haken ist, daß der Besitzer in Polen wohnen muß. Ich würde einen folgenden Spartip geben: 1. Einen alten Diesel in D für 200 EUR kaufen (z.B. Golf II), 2. einem Bekannten im Polen "verkaufen" (da ist die polnische Altautosteuer von 65% fällig - bei diesem Preis kein Problem), 3. auf den Bekannten zulassen (ca. 140 EUR) und versichern, 4. Mit nach D nehmen. 5. Achtung! Der poln. TÜV ist nur 1 Jahr gültig, nur in PL zu erneuern! Für die Berliner also keine schlechte Lösung, aber z.B. für das Saarlard zu viel Aufwand. Grüße! PS. Mofaversicherung kostet max. 15 EUR/Jahr"

 

Ach und noch etwas - schau dir mal gründlich LKWs auf deutschen Autobahnen an, da steht dann z.B. gross drauf "Spedition xxx aus Hamburg mit Hamburger Telefonnummer" und der LKW sowie der Trailer haben polnische Nummernschilder. Da spart man für so einen 40-Tonner schnell mal jährlich 8000 Euro an Versicherung/Steuern.

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So dann mal die von Goose gemobste §§kette

 

§ 3 KraftStG Ausnahmen von der Besteuerung

 

Von der Steuer befreit ist das Halten von

[...]Nr. 13 ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

 

§ 7 KraftStG Steuerschuldner

 

Steuerschuldner ist

[...]Nr. 2 bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Geltungsbereich dieses Gesetzes benutzt,

 

§ 370 AO Steuerhinterziehung

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder

pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterläßt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 

aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht,

die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht, oder

unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(4) 1Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. 2Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. 3Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

 

(5) Die Tat kann auch hinsichtlich solcher Waren begangen werden, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist.

 

(6) 1Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder von einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. 2Das gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf harmonisierte Verbrauchsteuern, für die in Artikel 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 76 S. 1) genannten Waren bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verwaltet werden. 3Die in Satz 2 bezeichneten Taten werden nur verfolgt, wenn die Gegenseitigkeit zur Zeit der Tat verbürgt und dies in einer Rechtsverordnung nach Satz 4 festgestellt ist. 4Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung festzustellen, im Hinblick auf welche Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Taten im Sinne des Satzes 2 wegen Verbürgung der Gegenseitigkeit zu verfolgen sind.

 

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten unabhängig von dem Recht des Tatortes auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes begangen werden.

 

So jetzt bist du wieder dran.

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Die Gestzte beziehen sich auf wie weiter oben erwähnt Fahrzeugen aus dem nicht EU-Ausland und sind schon sehr alt, denn es gibt seitens der Gesetzgebung in Deutschland noch keine neuen Gesetzte die den neuen EU-Gegebenheiten angepasst sind. Die EU-Richtlinien und EU-Urteile stehen aber über diesen Gesetzen. Genauso wie bei der Anerkennunmg der EU-Füherscheine, da kann Deutschland auch nichts machen.

 

"Von verschiedenen Finanzämtern wird nun jedoch u.a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), bei dem es um die Besteuerung aufgrund widerrechtlicher Benutzung eines schweren Nutzfahrzeugs von mehr als 12 t gegangen ist, die Auffassung vertreten, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wegen widerrechtlicher Benutzung generell nicht mehr relevant sei und dass demnach bei Antreffen solcher Fahrzeuge kein Verstoß mehr gegen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (Kfz-Steuer) vorlägen."

 

bedeutet kurz gesagt, es liegt kein Steuervergehen vor wenn es sich um ein EU-Fahrzeug handelt. Jetzt bist du wieder dran <_<

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Nutzfahrzeuge sind ja nun mal was anders als Pkw.

 

Eine ausführliche Antwort muß ich erst mal schuldig bleiben. Werde mir die Sache in den nächsten zwei Wochen mal genauer ansehen. Habe derzeit nicht die ausreichende Zeit dafür.

 

Sollte ich es vergessen so bitte ich dich den Beitrag hochzuholen.

 

Ach ja nicht alle EU-Regelungen gelten direkt in D. Erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist kann man sich auf deren direkte Wirkung berufen.

 

 

Vielleicht antwortet Goose ja noch vorher.

 

PS: Ich hasse im übrigen Europarecht-ist einfach viel zu kompliziert.

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@ Besorgter!

 

Du hast Rechnungen laufen für du dir nicht der Einnahmen sicher sein kannst? Es kann "eng" zugehen mit deinem Kontostand?

 

Eine offene Rechnung haben, Verpflichtungen eingehen die weder durch "sichere" Eingänge ( z.B. Zinszahlungen für "bundesschätze" ) noch durch eine Kreditzusage gedeckt sind, das im im Falle der Zahlungsunfähigkeit Eingehungsbetrug!

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Nutzfahrzeuge sind ja nun mal was anders als Pkw.

 

naja, auf die so tollen alten Gestzte aus Deutschland bezogen wo es ja heisst:

 

"Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen"

 

kann man ja wohl sagen, das es sich bei dem 12-Tonner ja sicher um ein Güterverkehr-Fahrzeug handelt und somit die Steuerhinterziehung noch relavanter ist/wäre als bei einem PKW, da diese ja sogar laut dem alten Gesetz bevorzugt werden. Wenn es also sogar bei einem LKW keine Steuerhinterziehung laut EU-Recht ist, wird es bei einem PKW wohl kaum anders sein. Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst. Und von wegen EU-Recht ist kompliziert. Deutschland hat ja wohl selbst die kompliziertesten Gestze überhaupt und es wird auch Zeit das Dank der EU ( auch wenn ich selbst nicht gerade für die EU bin ) diese Gesetzte nach und nach aufgelöst und zu nichte gemacht werden. Und wie bitte schön will denn ein Grüner etwas gegen jemanden unternehmen der mit polnischen Kennzeichen fährt, wenn er sich gar nicht mit den Gesetzten auskennt und die Grünen selbst hier im Forum nicht wissen was los ist ? Und jemanden etwas anhängen zu wollen indem man sich irgend was aus den Fingern saugt geht ja wohl kaum. Genau aus diesem Grund wird auch nichts passieren wenn man sich ein Fahrzeug von einem polnischen Bekannten borgt oder wie auch immer. :vogelzeig:

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So ich habe das Urteil mal schnell überflogen.

 

Meiner Meinung nach ist es nicht auf Pkw anwendbar.

 

hier mal der Link zum Urteil

 

Hier mal nur ein Abschnitt

Die Richtlinie 93/89, durch die die nationalen Regelungen für die Besteuerung von Nutzfahrzeugen harmonisiert worden sind, enthält nämlich zwar keine Kollisionsnorm, die es ermöglichen würde, den für die Zulassung und damit die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen; das mit der Verordnung Nr. 3118/93 verfolgte Ziel der Förderung von Kabotageleistungen, verbunden mit der durch die Richtlinie 93/89 herbeigeführten Harmonisierung der Besteuerung, wäre jedoch nicht erreichbar, wenn der Aufnahmemitgliedstaat mit der Begründung, dass ein Fahrzeug in den Geltungsbereich des nationalen Gesetzes über die Besteuerung der Fahrzeuge falle, einen Verkehrsunternehmer, der dieses Fahrzeug für Kabotagefahrten verwendet, zwingen könnte, für dieses Fahrzeug eine der in dieser Richtlinie genannten Steuern zu entrichten, obwohl er eine solche Steuer bereits im Mitgliedstaat der Niederlassung gezahlt hat.
Das Urteil ist auch ok, da es ja den übergreifenden Wirtschaftsbereich betrifft- Doppelbesteuerung etc.

 

 

Und hier mal noch ein Gesetzestext zu der EU-Richtlinie

In der nach dem 1. Januar 1995 geltenden Fassung lautet § 1 KraftStG:

 

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

 

...

 

2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 000 kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

 

Aus diesen Gründen

 

hat

 

DER GERICHTSHOF

 

auf die ihm vom Finanzgericht Münster mit Beschluss vom 23. Februar 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt:

 

1. Artikel 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, steht nationalen Bestimmungen eines Aufnahmemitgliedstaats entgegen, die dazu führen, dass dieser Staat Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung von Güterkraftfahrzeugen mit der Begründung erhebt, dass diese Fahrzeuge ihren regelmäßigen Standort in seinem Hoheitsgebiet hätten, obwohl sie im Mitgliedstaat der Niederlassung zugelassen sind und im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund von Genehmigungen, die ordnungsgemäß vom Mitgliedstaat der Niederlassung erteilt worden sind, für Kabotagefahrten verwendet werden.

 

2. Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten steht nationalen Bestimmungen eines Aufnahmemitgliedstaats im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3118/93 entgegen, die dazu führen, dass dieser Staat Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung von Güterkraftfahrzeugen mit der Begründung erhebt, dass diese Fahrzeuge ihren regelmäßigen Standort in seinem Hoheitsgebiet hätten, obwohl sie im Mitgliedstaat der Niederlassung zugelassen sind und die in Artikel 3 Absatz 1 dieser Richtlinie genannte Steuer dort entrichtet wird und obwohl diese Fahrzeuge im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund von Genehmigungen, die ordnungsgemäß vom Mitgliedstaat der Niederlassung erteilt worden sind, für Kabotagefahrten verwendet werden.

 

Fazit:

Bei normalen Pkw klappt dies nicht.

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Ich habe heute an der Grenze zu Polen den Zoll gefragt und die Auskunft erhalten, das der Zoll die Vorgabe hat, deutsche Bürger die mit einem polnischem Wagen unterwegs sind passieren zu lassen. Auf der Frage hin ob ich denn Steuertechnisch Probleme in Deutschland bekommen könnte, sagte er mir, das wenn der Wagen vorschriftsmäßig in Polen registriert ist ich keine Befürchtungen haben muss Steuern in Deutschland für diesen Wagen zu bezahlen, sofern mir nicht nachgewiesen werden kann, das der Wagen in meinem ständigem Besitz ist. Ich solle mich aber beim Finanzamt genau erkundigen, da er kein Steuerexperte ist. Und da mein Chef ja ständig mit polnischen Wagen fährt und noch nie Probleme hatte, auch nicht mit der deutschen Polizei scheint das alles korrekt zu sein.

 

Es läuft also letztendlich darauf hienaus, ob das Finanzamt mir beweisen kann, das der Wagen ständig in Deutschland ist. Wenn ich eine polnische Freundin habe und ich jedes Wochenende 2 Tage mit ihrem Wagen nach Deutschland fahre, kann eben keiner was dagegen tun. Und ich glaube auch nicht, das die Finanzämter da Nachforschungen anstellen um jährlich vielleicht 200-500 Euro reinzubekommen, da um diese Beweise zu erbringen viel Arbeit notwendig ist ( Beschattung des Fahrers, Nachweise erbringen wie lange der Wagen in D ist usw ). Wer also eine Garage hat und diese verschließt hat gute, ja sehr gute Karten.

 

Und für die Gesetztesreiter hier die so auf den deutschen Gesetzen pochen- ihr habt nicht verstanden was der Sinn der EU sein soll. Sie soll letztendlich das Gleiche sein/werden wie die Vereinigten Staaten von Amerika. Dort gibt es eine Verfassung, man kann nur einmal besteuert werden usw, so wie in einem Land halt üblich. Deshalb sollte es das deutsche Finanzamt auch gar nicht drauf anlegen noch ein Refernzurteil vom EUGH über die Benutzung von PKW aus dem EU-AUsland zu bekommen, denn ist das Publik schadet das dem Fiskus mehr als wenn da so läuft wie jetzt.

 

Da auch keiner der Grünen hier Dinge gepostet hat wie, er könne solche Fahrten unterbinden oder eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen, siehts wohl danach aus als könne keiner wirklich was dagegen tun, es scheint einfach eine Grauzone im derzeitigem Recht zu sein. :vogelzeig:

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Und da mein Chef ja ständig mit polnischen Wagen fährt und noch nie Probleme hatte, auch nicht mit der deutschen Polizei scheint das alles korrekt zu sein.

Nur weil bisher nichts passiert ist, heißt das noch lange nicht, dass alles korrekt ist.

 

Wer also eine Garage hat und diese verschließt hat gute, ja sehr gute Karten.

Kommt auf die Nachbarn an :vogelzeig:

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Kraftfahrzeugsteuergesetz

 

§ 1 Steuergegenstand

 

(1) 1 Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

 

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;

 

2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12000 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

 

 

Steuerpflichtig ist also der Halter. Da der Fahrer aber nicht der Halter ist, bzw nicht zwangsläufig der Halter sein muss, ist ein Fahrer der einen polnischen Wagen fährt auch nicht Steuerpflichtig. Halter bin ich erst dann, wenn das Fahrzeug nachweislich in meinem Besitz ist. Damit dürfte die Sache wohl eindeutig geklärt sein. :vogelzeig:

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Vielleicht äußert sich Goose ja noch.

 

Wenn in Polen keine Steuern gezahlt werden, dann können auch keine doppelten fällig werden zumal wenn es in D versteuert wird die Besteuerung im Ausland wegfällt.

Es kommt eben darauf an wo der Wagen genutzt wird. Ist die in D so muß man auch hier die Steuern dafür zahlen.

 

Im übrigen ist das Finanzamt auch schon bei geringeren Hinterziehungen eingeschritten. Denen geht es ja um Steuergerechtigkeit und nicht um Gewinnerzielung.

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Steuerpflichtig ist also der Halter. Da der Fahrer aber nicht der Halter ist, bzw nicht zwangsläufig der Halter sein muss, ist ein Fahrer der einen polnischen Wagen fährt auch nicht Steuerpflichtig. Halter bin ich erst dann, wenn das Fahrzeug nachweislich in meinem Besitz ist. Damit dürfte die Sache wohl eindeutig geklärt sein.
Eindeutig geklärt wäre es, wenn du auch § 7 KraftStG gelesen hättest:

 

 

§ 7 KraftStG

 

Steuerschuldner

 

 

Steuerschuldner ist

1. bei einem inländischen Fahrzeug die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist,

 

2. bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Geltungsbereich dieses Gesetzes benutzt,

3. bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug widerrechtlich benutzt,

 

4. bei einem Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Person, der das Kennzeichen zugeteilt ist.

 

Gruß

Goose

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Hallo allerseits,

 

Mein - österreichischer - Sohn handhabt das so ähnlich. Nur halt nicht mit polnischer, sondern mit deutscher Zulassung.

 

Denn: bei uns kostet die Versicherung und die Steuer erheblich mehr als in den deutschen Landen.

Der Junior ist bei seiner Freundin in MG gemeldet, hat sich dort ein Auto gekauft und angemeldet.

 

Das Auto ist natürlich dauernd in Wien, ebenso mein Sohn, abgesehen von jedem 3, 4. Wochenende, dass er wieder in MG verbringt. Aber da fährt er nicht mit dem Auto, da fliegt er.

 

Dadurch erspart er sich einen Batzen Kohle, als angenehmer Nebeneffekt ist er gegen ev. Bltzerfotos immun (bei uns wird ja von hinten geblitzt, alles andere kann man hier eh nachlesen). Und zusätzlich machen die anderen Verkehrsteilnehmer einen grossen Bogen um ihn, weil - mit Verlaub - bei uns die bundesdeutschen VT nicht gerade den besten Ruf haben.

 

Der Vollständigkeit halber: bei uns wird die Steuer nicht ans Finanzamt bezahlt, sondern wird gemeinsam mit der Versicherungsprämie vom Versicherungsunternehmen vorgeschrieben und natürlich an die Finanz weitergeleitet. Erspart vermutlich eine Menge Verwaltungsaufwand und es gibt kein Problem mit der Nichtbezahlung der Steuer: Steuer nicht bezahlt = Versicherung nicht bezahlt = Nummernschild weg.

 

Beste Grüsse aus Wien

 

Weinberg

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@Goose

 

Steuerschuldner bin ich aber erst, wenn ich Steuerpflichtig bin - logisch oder ?

 

Da aber laut Absatz 2 der Halter erstmal steuerpflichtig ist, kann der Fahrer nicht gleichzeitig Steuerschuldner sein. Wie soll das gehen ?

 

Desweiteren, was willst du machen wenn du mich mit einem polnischen Wagen anhälst ? Willst du eine Anzeige schreiben wegen Steuerhinterziehung ? Ich gehe jede Wette ein, das wenn solch eine Sache vor einem Gericht verhandelt wird, es lediglich darauf ankommt, ob ich nachweislich das Fahrzeug halte oder mir nur geborgt habe. Und da ja wie weiter oben schon erwähnt die Gesetzte noch nicht die EU-Richtlinien beinhalten auf PKW bezogen, würde das Gericht sofern es sich um ein ausborgen des Wagens handelt garantiert dem Finanzamt keine Steuern zusprechen. Wie soll man es denn, wenn man sich einen Wagen borgt auch handhaben ? Jede Fahrt dem Finanzamt melden und dann muss das Finanzamt einen Steuerbescheid für 1-2 Tage austellen, eine Woche später das gleiche usw. Das wäre Verwaltungstechnisch gar nicht machbar. Und wie gesagt, das deutsche Finanzamt wird sich hüten das solch eine Referenzfall vor dem EUGH verhandelt wird, denn das würde garntiert bestätigen das wenn man sich ein Fahrzeug borgt man noch lange nicht steuerpflichtig in D ist. :vogelzeig:

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Dann lass es drauf ankommen. Aber du solltest dich komplett informieren. Du bist als Fahrer eines ausländischen Fahrzeugs gemäß § 7 KraftStG der Steuerschuldner.

 

das ist doch eine sehr komsiche Aussage eines Grünen. Warum kannst du hier nicht klipp und klar sagen das du solche Fahrten untersagen kannst bzw. zur Anzeige bringen kannst und wie die Steuer denn berechnet werden soll ? Wie gesagt, diese Gesetzte stammen aus Zeiten wo es die EU nicht gab und ich weis das z.B. Deutsche nicht mit einem Japanischem Wagen fahren dürfen, das ist mir klar. Nur Europa wächst zusammen und da wird es in Zukunft völlig normal sein wenn sich z.B. ein Deutscher von seiner polnischen Oma,Opa, dem Freund, der Freundin oder was auch immer mal das Auto borgt und das wird garantiert nicht anders gehandhabt werden als wenn ich mir das Auto meines Kumpels aus München borge. Ob ich es dann längere Zeit habe kann das Finanzamt nicht überprüfen. Z.B. braucht man ja auch innerhalb der EU keine grüne Versicherungskarte mehr. Ich bleibe bei meiner Meinung- wenn es hart auf hart kommt wird das Finanzamt den kürzeren ziehen - vor dem EUGH zu 100%. Und wenn es denn so wäre das man damit in D nicht fahren darf, würde der Zoll ja schon an der Grenze die Fahrt mit so einem Auto unterbinden und nicht erst darauf warten das es zur Anzeige kommt ? Oder unterstützt der Zoll jetzt schon Steuersünder ? Ich denke eher das es keine eindeutige Rechtslage derzeit in diesem Bereich gibt, da die EU auf der einen Seite sagt das Zulassungen etc von anderen Mitgliedstaaten zu akzeptieren sind. Und die Polizisten die meinen Chef angehalten haben hätten sich dann strafbar gemacht, weil sie eine Steuerhinterziehung nicht zur Anzeige gebracht haben. Ich werde mal fragen ob er die Dienstnummern hat dann kann ich die ja anzeigen :vogelzeig:

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