Jump to content

Urteile: Geschwindigkeitsverstöße


Guest Mr_Biggun

Recommended Posts

Grüß Gott zusammen!

 

Die Abzocke bei temporären BAB-Kontrollen wurde neulich vom OLG Bamberg abgewatscht! Kein Fahrverbot!

 

OLG Bamberg, Beschluss v. 01.12.2015 – 3 Ss OWi 834/15

 

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-20269?hl=true

 

Die Meßtrupps sollten sich zukünftig genau überlegen, ob sie noch heiße Luftmessungen durchführen wollen.

Gruß

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Man sieht mal wieder, daß Du den Beschluß entweder nicht aufmerksam und genau gelesen oder aber - was ich für wahrscheinlicher halte - nicht verstanden hast! Es wurde nämlich nicht irgendeine Phantasieabzocke abgewatscht, sondern unter Berücksichtigung aller in diesem konkreten Einzelfall relevanter Bewertungs- und Bemessungsaspekte lediglich in diesem konkreten Einzelfall nach Überzeugung dieses AGs vom Fahrverbot abgesehen. Liest man sich aber den Beschluß des OLG eben ganz genau und aufmerksam durch, dürfte bzw. sollte man erkennen, daß es eben wie gesagt ein Einzelfall ist UND das AG auch zu einem anderen Urteilsspruch hätte kommen können. Keinesfalls jedoch ist nach dem OLG-Beschluß davon auszugehen - so wie Du es mal wieder in Deiner Dir eigenen einfach gestrickten Denkweise zu suggerieren versuchst -, daß nunmehr nach auf BABen begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich keine Fahrverbote mehr verhängt werden bzw. Meßtrupps nunmehr auf BABen keine Messungen mehr durchführen soll(t)en. Von "heißen Luftmessungen" ist auch nichts zu lesen. Im Gegenteil: die Messung selbst stand gar nicht zur Debatte!


Fazit: Dein Beitrag ist und bleibt - mal wieder - nur heiße Luft!

Link to post
Share on other sites

(...)

Entweder Du hast nicht mal ansatzweise kapiert, was in dem Urteil steht. Oder - nee, da fällt mir nichts ein. Wenn Du den Urteilstext verstanden hättest, hättest Du Deinen Beitrag nicht abschicken können. Zumindest dann nicht, wenn Du nicht unter dem EInfluß irgendwelcher (nicht zwingend illegaler) Substanzen standest.

Link to post
Share on other sites
  • 8 months later...

Moin Moin

 

 

Das OLG Frankfurt hat sich per Beschluss zur "Lebensakte" von Messgeräten und zur Herausgabe von Daten/Bildern der kompletten Messreihe geäußert.

 

 

Leitsätze:

1.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Lebensakte eines Messgeräts gibt es nicht. § 31 MessEG dient nur der Marktüberwachung durch die Eichämter und nicht geeichte Geräte. Zum notwendigen Vortrag eines auf ihre Beiziehung oder Akteneinsicht gerichteten Beweisantrags gehört deshalb das Wissen um die Existenz einer Lebensakte, wo sie sich befinden soll und was sich in ihr befinden soll.

2.

Der Betroffene hat keinen Anspruch auf Beiziehung der "kompletten Messreihe". Es gibt dafür derzeit weder einen rechtlichen, noch einen sachlichen Grund, dass in die Rechte unbeteiligter Dritter eingegriffen werden darf.

 

OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.8.2016, Az.: 2 Ss OWi 589/16

 

 

Volltext hier:

http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3723.htm

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
×
×
  • Create New...