Guest mavsfanforlife Posted May 27, 2006 Report Share Posted May 27, 2006 Guten Abend, mein Freund ist gestern Abend an zwei Ampeln hintereinander über rot gefahren, so die Aussage der Polizei. Ich persönlich war bei diesem Vorfall nicht dabei, aber es geht um den Wagen von meiner Mutter. Er sagt, dass er die erste Ampel hinter der Kurve nicht ganz registriert hätte, da er im Gespräch war, und ist somit über rot gefahren. Die zweite Ampel hat er noch laut seiner Aussage bei gelb passiert.Die Polizei sagt jedoch, dass er die zweite Ampel bei rot passiert habe und er die erste Ampel deshalb auch mit rot überkreuzt haben müsse, da er sonst zu diesem Ampellichtzeitpunkt an der zweiten Ampel hätte sein können. 1. Frage: Kann die Polizei so einen Verstoß aussprechen, obwohl sie die erste Ampelüberquerung gar nicht gesehen hat? Nun zum eigentlichen Problem.Mein Freund ist noch in der Probezeit und hat 8 Punkte auf einem Schlag bekommen und muss nun an einem Aufbauseminar teilnehmen. Den Führerschein musste er laut seiner Aussage nicht direkt abgeben, sondern wird dazu per Post aufgefordert. Kann das stimmen? Es war mit dem Wagen von meiner Mutter unterwegs und wusste während der Polizeikontrolle nicht wo die Fahrzeugpapiere sind, obwohl sie sich im Auto befanden. 2. Frage: Muss meine Mutter mit Konsequenzen rechnen? (Geldstrafe??)Wird meine Mutter kontaktiert über diesen Vorfall? Ich dachte im ersten Moment, dass dies nur ein Scherz sei.... Über Antworten wäre ich sehr dankbar. Gruß Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 27, 2006 Report Share Posted May 27, 2006 Da dein Freund von der Polizei direkt gestellt wurde, wird der BGB wohl auch an ihn gerichtet sein. Es könnte aber sein, dass die Polizei bzgl. des fehlenden Fahrzeugscheins noch auf deine Mutter zu kommt, allerdings drohen ihr keine Konsequenzen. Probezeittechnisch hat das Ganze sowieso keine Auswirkungen, da die Nachschulung als erziehende Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings könnte man ihm, sofern wirklich beide Verstöße geahndet werden, Vorsatz unterstellen. Inwiefern der Rückschluss, die erste Ampel müsse auch rot gewesen sein, da die zweite Ampel bei Rot überquert wurde, Gültigkeit hat, ist mir leider nicht bekannt. Da aber hier noch Faktoren wie überhöhte Geschwindigkeit etc. beachtet werden müssen, kommt mir dies nicht ganz koscher vor. Die Experten wissen hier aber sicherlich mehr! Quote Link to post Share on other sites
Guest mavsfanforlife Posted May 27, 2006 Report Share Posted May 27, 2006 Da dein Freund von der Polizei direkt gestellt wurde, wird der BGB wohl auch an ihn gerichtet sein. Es könnte aber sein, dass die Polizei bzgl. des fehlenden Fahrzeugscheins noch auf deine Mutter zu kommt, allerdings drohen ihr keine Konsequenzen. Probezeittechnisch hat das Ganze sowieso keine Auswirkungen, da die Nachschulung als erziehende Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings könnte man ihm, sofern wirklich beide Verstöße geahndet werden, Vorsatz unterstellen. Inwiefern der Rückschluss, die erste Ampel müsse auch rot gewesen sein, da die zweite Ampel bei Rot überquert wurde, Gültigkeit hat, ist mir leider nicht bekannt. Da aber hier noch Faktoren wie überhöhte Geschwindigkeit etc. beachtet werden müssen, kommt mir dies nicht ganz koscher vor. Die Experten wissen hier aber sicherlich mehr! Vielen Dank für die erste Reaktion schonmal.Dass die Sache sofort an ihn geht war mir klar, da sie ihn, wie du auch geschrieben hast, sofort gestellt haben.Dachte auch an eine Zusatzstrafe bzw. Info an meine Mutter...?! Wie lange wird er eigentlich warten müssen mit der Nachschulung? Kommen jetzt erste Monate mit Fahrverbot auf ihn zu bis er die Nachschulung machen kann?? Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 27, 2006 Report Share Posted May 27, 2006 Eine Info an den Halter gibt es nicht. Aber ob sie jetzt wegen der Betriebserlaubnis auf deine Mutter zukommen oder nicht kann ich dir leider nicht beantworten. Wenn sie dies aber tun sollten, so dürfte es eigentlich keinen Grund geben, die Rotlichtverstöße zu erwähnen... Die Nachschulung kann er sofort nach Erhalt der Aufforderung besuchen. Das mit den FV kann ich dir leider nicht erklären, da ich bzgl der anderen 8 Punkte und Konsequenzen keine Informationen habe. EDIT: Er sollte m.E. aber die Teilnahme an der Nachschulung so lange wie möglich hinauszögern (sprich volles Ausnutzen der Frist), da er in dieser Zeit eine Art "Immunität" gegen weitere Verstöße hat - zumindest was die Probezeit betrifft. Diese hilft ihm ja auch bei den Rotlichtverstößen... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 Er sagt, dass er die erste Ampel hinter der Kurve nicht ganz registriert hätte, da er im Gespräch war, und ist somit über rot gefahren.na- da kann man ja froh sein, dass nicht gerade ein Fußgänger über den Überweg ging. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 mein Freund ist gestern Abend an zwei Ampeln hintereinander über rot gefahren, so die Aussage der Polizei.(...)Die Polizei sagt jedoch, dass er die zweite Ampel bei rot passiert habe und er die erste Ampel deshalb auch mit rot überkreuzt haben müsse, da er sonst zu diesem Ampellichtzeitpunkt an der zweiten Ampel hätte sein können.Wenn beide Rotlichtverstöße tatsächlich derart unmittelbar miteinander verbunden sind, können sie unter Umständen als tateinheitliche Verstöße zu werten sein. Es würde dann nur eine Zuwiderhandlung verfolgt. Quote Link to post Share on other sites
Guest mavsfanforlife Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 mein Freund ist gestern Abend an zwei Ampeln hintereinander über rot gefahren, so die Aussage der Polizei.(...)Die Polizei sagt jedoch, dass er die zweite Ampel bei rot passiert habe und er die erste Ampel deshalb auch mit rot überkreuzt haben müsse, da er sonst zu diesem Ampellichtzeitpunkt an der zweiten Ampel hätte sein können.Wenn beide Rotlichtverstöße tatsächlich derart unmittelbar miteinander verbunden sind, können sie unter Umständen als tateinheitliche Verstöße zu werten sein. Es würde dann nur eine Zuwiderhandlung verfolgt. Und was hat das mit der Zuwiderhandlung zu bedeuten??Nachschulung ist doch definitiv fällig oder? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 Und was hat das mit der Zuwiderhandlung zu bedeuten??Wenn dein Freund Gück hat, wird es nur so gewertet, als habe er nur eine rote Ampel überfahren. Nachschulung ist doch definitiv fällig oder?Es ist etwas mißverständlich von dir geschrieben. Sind es seine ersten Punkte während der Probezeit, dann darf er jetzt eine Nachschulung machen, und die Probezeit wird auf 4Jahre verlängert. Probezeit MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest mavsfanforlife Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 Und was hat das mit der Zuwiderhandlung zu bedeuten??Wenn dein Freund Gück hat, wird es nur so gewertet, als habe er nur eine rote Ampel überfahren. Nachschulung ist doch definitiv fällig oder?Es ist etwas mißverständlich von dir geschrieben. Sind es seine ersten Punkte während der Probezeit, dann darf er jetzt eine Nachschulung machen, und die Probezeit wird auf 4Jahre verlängert. Probezeit MfG. hartmut Ja es sind die ersten Punkte. Er hat den Führerschein seit April 2005 (also noch in der Probezeit) Quote Link to post Share on other sites
Octavian79 0 Posted May 28, 2006 Report Share Posted May 28, 2006 Dann Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre obligatorisch. Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 29, 2006 Report Share Posted May 29, 2006 Ich muss meinen Beitrag oben - zumindest teilweise - wieder zurücknehmen. Bin davon ausgegangen, dass dein Freund schon vor dieser Sache 8 Punkte hatte... Quote Link to post Share on other sites
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