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Geblitzt In Der Probezeit, Kein Problem!


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Hallo,

 

vor einigen Wochen war ich schon hier im Forum als Gast tätig, jedoch ist endlich die eMail mit dem Bestätigungscode angekommen. :( Nun als zum Thema:

 

Ich habe mir, da ich noch ein halbes Jahr in der Probezeit bin, verstärkt Gedanken darüber gemacht, was passiert wenn ich geblitzt werde. Ich weiß mittlerweile, dass es verschiede Kriterien gibt, also A oder B "Verfahren/Widrigkeit" und je nach dem um welches Vergehen es sich handelt, wird unterscheiden wie die Strafe ausfallen wird.

 

Und nun: ein Bekannter wurde vor 2 Wochen geblitzt (ebenfalls in der Probezeit). Er ist nicht Halter des Wagens (das ist nämlich sein Stiefvater), aber wohl in der Versicherung geführt. Im Schreiben steht etwa sinngemäß folgendes:

Bla bla bla... anhand des Bildes können wir auschließen, dass Sie nicht der Führer des Fahrzeugs waren, als dieser Geschwindigkeitsvertoß begangen wurde. Wir bitten Sie daher, uns Name und Anschrift des Fahrers zu nennen. Alternative: Oder Sie erklären sich bereit, für die Kosten der Ordnungswidrigkeit aufzukommen, womit der Fall erledigt ist, und nach dem "tatsächlichen Fahrer" nicht mehr weiter ermittelt wird. :)

 

Da ich selbst auch nur in der Versicherung des Autos meiner Eltern erwähnt werde, also nicht der Halter bin, bedeutet das für mich, dass sämtliche Ordnungswidrigkeiten von mir meine Eltern übernehmen können!?

 

MfG, Peter!

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Diese Alternative wird wohl nur angeboten, weil sich das Ganze (wahrscheinlich) im VG-Bereich abspielt und es da eh fast egal ist, wer zahlt, da es insgesamt folgenlos ist. Wäre die Übertretung im Bereich einer Anzeige (BG + Punkt/e), sähe das sicherlich anders aus.

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was ist der VG-Bereich und wie überschreitet man diesen? Mein Bekannter hatte Innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 Km/h in der :(

bis +20km/h daher ist es egal wer zahlt. Zahlen wäre im diesem Fall Sinnvoll spielerein sollte man sich ab +21 km/h erlauben da es dann im Bußgeldbereich liegt.

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Hmm... interessant. Also, sollte eine Überschreitung in Zukunft mal bei mehr als 20 Km/h liegen, wäre es auf Grund einer Nachschulung, besser wenn - um bei meinem Bekannten zu bleiben - sein Stiefvater als Halter des Wagens trotzdem versucht die Widrigkeit auf seine Kappe zu nehmen? Aber wird die Polizei dann nicht trotzdem versuchen den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln?

 

MfG, Peter.

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Hallo,

 

hier noch einige Fragen, auf die ich keine Antworten gefunden habe:

 

1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange...

 

2) Welche Utensilien außer Warndreieck und KFZ-Verbandstasche muss man noch mit sich führen?

 

PS. Hoffe das ist in Ordnung, wollte keinen neuen Thread anfangen.

 

MfG, Peter.

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Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, (...)

Meinst du das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)?

 

Radium

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Ja, es handelt sich hier bei um das Zeichen 260. Anbei füge ich noch eine Skizze mit, welche den Verlauf der Straße zeigt. Beschreibung: siehe vorherigen Post. Ansonsten: links von der Straße fahren die Autos normalerweise rein, von der anderen Seite herrscht ja das Verbot. Oben, d.h. eigentlich links in Richtung Fahrtrichtung der Straße, befindet sich ein Bürgersteig. Gegenüber stehen einige Familienhäuser, worauf sich meine Frage bezieht. Dürfen die stehenden Autos in der zur Straße ausgerichteten Ein- bzw. Ausfahrten der Grundsücke in die gegengesetze Richtung fahren, wo (siehe Bild) der Pfeil hinzeigt?

 

Das * bedeutet, hier stehen eigentlich längere Mietsäuser, daher die Treppen davor. Wenn es Unklarheiten gäben sollte, trotz meiner realitätsnahen Zeichnung :) , einfach fragen. Oh Gott, wenn da nur einer durchsteigen würde, wäre ich sehr erleichtert. :(

 

MfG, Peter.

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Bitte denn obigen Post von mir nicht weiter beachten, dieser ist nur verwirrend und hinzukommend auch noch irrelevant. (Wenn möglich bitte manuelle Löschung seitens des Administrators).

 

Also nochmal:

 

1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange...

Dazu Bilder der Straße auf: http://s23.photobucket.com/albums/b366/TheWorldOfMythology/

 

 

Hoffe nun, dass die Frage meines Problems ersichtlich ist. :(

 

MfG, Peter.

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