ricci01 0 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 wurde am 13.2.06 auf der autobahn gebitzt...das auto ist auf meinem vater angemeldet...erst kam ein anhörungsbogen...den ich nach 10 tagen zurückgesendet habe...und mein vater die tat erst einmal zugegeben hat...jetzt kam am 10.5.06 bußgeldbescheid an meinem vater...die tat ist doch heute sprich 3 monate nach der tat für mich verjährt...könnte jetzt mein vater einfach schreiben...dass er gemerkt hat dass nicht er sondern ich gefahren bin...?!?!?oder ist die tat für mich nicht verjährt?!?!?!gr Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 Die Tat ist noch nicht verjährt.Die Tat verjährt erst nach dem 13.05.2006. Ich würde sicherheitshalber noch 2 Wochen abwarten (nach dem 13.05.) bis ich mich selbst schuldig bekenne... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 Ich würde sicherheitshalber noch 2 Wochen abwarten (nach dem 13.05.) bis ich mich selbst schuldig bekenne... Und dann ist der BGB rechtskräftig, egal wer gefahren ist Der Vater muss fristgerecht Einspruch einlegen, auch ohne Begründung. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
ricci01 0 Posted May 12, 2006 Author Report Share Posted May 12, 2006 alsoooo kann ich nach dem 13ten zurückschreiben?!?!?!soll dann mein vater schreiben er ist nicht gefahren und dass ich gefahren bin?!?! Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 alsoooo kann ich nach dem 13ten zurückschreiben?!?!?!soll dann mein vater schreiben er ist nicht gefahren und dass ich gefahren bin?!?!von dir braucht dein Vater nichts zu schreiben, es gibt sowas wie Zeugenverweigerungsrecht. Quote Link to post Share on other sites
ricci01 0 Posted May 12, 2006 Author Report Share Posted May 12, 2006 jaa aber anhörungsbogen hat er doch die tat auf sich genommen...halt mit ja angekreuzt und weggeschickt...könnt er jetzt einfach schreiben..das er sich die sache nochmal überlegt hat...und gemerkt hat dass er zu dem zeitpukt gar nicht gefahren ist...?!?!?schreiben die dann überhaupt zurück wenn die sehn dass die sache für den fahrer verjährt ist..ich mein mein vater ist 50 ich 21...die werden ja wohl auf dem foto sehn dass mein vater nicht gefahren ist...und für den fahrer ist die sache doch verjährt... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 So kann er es schreiben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.