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Radarwarner In Österreich Legal ?


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Wäre zu schön, um wahr zu sein. Und im Bild darunter wird eine Laserpistole verwendet, also nix Radar. Vielleicht kennt jemand eine Quelle dazu, aus der ersichtlich ist, ob Radarwarner in Österreich erlaubt sind oder nicht. Meines Wissens sind Radarwarner in Österreich nicht erlaubt.

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Wäre zu schön, um wahr zu sein. Und im Bild darunter wird eine Laserpistole verwendet, also nix Radar. Vielleicht kennt jemand eine Quelle dazu, aus der ersichtlich ist, ob Radarwarner in Österreich erlaubt sind oder nicht. Meines Wissens sind Radarwarner in Österreich nicht erlaubt.

 

das ist auch mein Wissensstand momentan, bis ich den Artikel gelesen habe.

 

Allerdings hat es vor nicht allzu langer Zeit bei uns eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes gegeben. Früher war alles verboten, was kein staatliches Pickerl (Post oder Telekombehörde) hatte, jetzt ist anscheinend alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und da fast niemand bei uns einen RW oder ähnliches besitzt, weil sie eh nicht gscheit funktionieren (landläufige Meinung) hat man diese ev. gar nicht mit reingenommen.

Anscheinend benötigt man jetzt nur noch eine Genehmigung für Geräte, die auch als Sender fungieren und für reine Empfänger nicht mehr. Das würde auch bedeuten, dass bei uns Funkscanner wieder erlaubt sind.

 

Ich werd diesen Artikel auf jeden Fall ausgedruckt im Auto mitführen und so wie bisher auch, danach trachten, dass kein :vogelzeig: meinen RW bemerkt. Wenn doch, dann halt ich ihm den Zettel unter die Nase und zitiere noch aus den §en des Telekommunikationsgesetzes. Ich möchte sehen, welcher Mistelbacher ( = :D ) dann noch darauf besteht, das Gerät einzuziehen :) .

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Allerdings hat es vor nicht allzu langer Zeit bei uns eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes gegeben.

Das war in Deutschland ebenso, prinzipiell waren sie legal, konnten aber z.b. wegen Richterbeschluss trotzdem beschlagnahmt werden.

 

Später wurden die Geräte dann in der STVO verboten.

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Ich werd diesen Artikel auf jeden Fall ausgedruckt im Auto mitführen und so wie bisher auch, danach trachten, dass kein ;) meinen RW bemerkt. Wenn doch, dann halt ich ihm den Zettel unter die Nase und zitiere noch aus den §en des Telekommunikationsgesetzes. Ich möchte sehen, welcher Mistelbacher ( = :) ) dann noch darauf besteht, das Gerät einzuziehen :cop01: .

 

Dies wird nichts nutzen wenn das Gerät kein CE-Zeichen hat. Denn die nationalen Gesetze in diesen Bereich wurden in EU-Gesetze umgewandelt. In Deutschland sind bis zu 50.000€ Bußgeld möglich (§12 EMVG).

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Hallo,

Ich bin zwar neu hier, lese aber schon eine ganze weile im Forum mit, da mich die Radartechnik im Allgemeinen und die Gesetzeslage in Österreich im Besonderen interessiert.

Die Leseranfrage der Zeitung "allesauto" habe ich als "Grundlage" zum nachhaken genommen.

Ich habe ein mail an die redaktion von "allesauto" geschickt und auch eines an den öamtc.

Mal sehen was zurückkommt :-) ich bin schon sehr gespannt.

Achja - habe mich registriert um euch an den Antworten teilhaben zu lassen.

lg,

Andy

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Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag meinerseits:

 

In Österreich ist in der STVO nichts von Funkempfangsanlagen oder dergleichen zu lesen sprich meines Erachtens nach ist laut STVO nichts zu beanstanden.

 

Somit wird so vorgegangen:

Ein Polizist der ein Radarwarngerät entdeckt, meldet den Vorfall der Fernmeldebehörde - diese beschlagnahmt das Gerät und eine Geldstrafe wird verhängt.

Die Beamtshandlung wird also durch die Fernmeldebehörte durchgeführt und Grundlage dieser ist das Telekommunikationsgesetz (TKG).

 

Dort STAND bis 2003 unteranderem folgendes :

§ 68. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig

§ 70. (1) Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funksendeanlagen ist nur mit einer Bewilligung zulässig. Eine Bewilligung zum Vertrieb berechtigt auch zur Einfuhr und zum Besitz; eine Bewilligung zur Einfuhr berechtigt auch zum Besitz. Die Verwahrung gilt als Besitz. Als Endgeräte zugelassene und entsprechend gekennzeichnete Funksendeanlagen bedürfen keiner derartigen Bewilligung.

 

Geändert hat sich ab 2003 nur die Besitzsache :

§ 74. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt.

§ 75. (1) Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei.

 

Das müsste die Frau Mag. Millwisch (vom Artikel) eigentlich wissen bzw. nach Recherche schnell herausgefunden haben.

Somit gilt (meiner Meinung nach!) in Österreich das selbe wie in Deutschland.

Wenns zu ner Anhaltung kommt, den RW unterm Sitz verschwinden lassen.

Denn ob Polizei oder Fernmeldebehörde (abgesehen davon das wir aufgrund des fehlenden Eintrags in der STVO keine Punkte zu befürchten haben) bleibt das Ergebnis gleich: Das Gerät is weg und weniger Geld im Börserl ;-)

 

Da ich jedoch nur Ottonormalverbraucher bin und kein Jurist bin ich trotzdem gespannt was bei den mails zurückkommt.

 

Zum nachlesen für interssierte :

 

TKG 1997:

TKG 97

 

(edit: ich sehe gerade das der link anscheinend zu lang ist, denn er wird nicht angenommen. Wie auch immer - das TKG 97 ist auch über den Link TKG 2003 erreichbar. Ganz am Anfang des Dokumentes befindet sich der entsprechende Hinweis)

 

TKG 2003:

TKG 2003

 

Amtshandlung Radarwarner:

http://forum.hatzer.at/viewtopic.php?t=717...196ddca6c7a9cd6

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Was ich jetzt noch vergessen habe :

 

Laut $74(3) gilt folgendes:

"Soweit dies mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen und störungsfreien Fernmeldeverkehr vereinbar ist, kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen auch allgemein für bestimmte Gerätearten oder Gerätetypen mit Verordnung für generell bewilligt erklären."

 

Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen daß das der Fall wäre :-)

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Was ich jetzt noch vergessen habe :

 

Laut $74(3) gilt folgendes:

"Soweit dies mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen und störungsfreien Fernmeldeverkehr vereinbar ist, kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen auch allgemein für bestimmte Gerätearten oder Gerätetypen mit Verordnung für generell bewilligt erklären."

 

Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen daß das der Fall wäre :-)

 

N-Dee

 

vergiss nicht, was in den Pparagraphen steht:

74. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt.

§ 75. (1) Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkanlagen ist grundsätzlich bewilligungsfrei.

 

das ist auch das, was im Artikel in Alles Auto steht.

Ein Radarwarner ist keine Funkanlage bzw. ein Sender, sondern ein reiner Empfänger, wie ein Radio.

Wenn also nirgends mehr dezidiert steht, dass Radarwarner verboten sind, dann sind sie erlaubt.

 

 

allerdings -folgendes hat mir ein Freund geschrieben:

 

Mhmm - ich glaub nicht, dass das neue TK-Gesetz folgendes Bundesgesetzblatt ausser Kraft setzt:

 

Kurztitel

Funkempfangsanlagenverordnung

Fundstelle

BGBl.Nr. 652/1996

 

Inkrafttretedatum

19970101

 

Außerkrafttretedatum

99999999

 

91/01 Fernmeldewesen

 

Text

Artikel I

 

§ 1. Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von

Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor

Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie

Radarwarngeräte, Laserwarngeräte), werden für bewilligungspflichtig

erklärt.

 

Gesetzesnummer

10012591

 

Dokumentnummer

NOR12156734

 

Alte DokNr

N9199643937L

 

jetzt ist die Frage - ist diese Bundesgesetzblatt noch aktuell und gültig, oder nicht mehr ? :P

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jetzt ist die Frage - ist diese Bundesgesetzblatt noch aktuell und gültig, oder nicht mehr ? :P

 

Ist schon lange nicht mehr gültig.

Jede neuere Version setzt die ältere außerkraft!

 

98 gabs ein neues, 2001 ein weiteres und 2003 ist das aktuelle BGBL

BGBL 2003

 

Zumindest steht in dieser Version kein explizites Verbot mehr...

 

hmmmm

 

lg, Andy

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Achja noch etwas (auch bezüglich oben genannten Funkscannern)

 

Unter punkt E im BGBL steht folgendes:

"(1)Der Betrieb von Funkempfangsanlangen, die keine Funksender umfassen, ist ausschließlich zum Empfang von Funkkommunikation gestattet, zu deren Empfang der Betreiber berechtigt ist."

 

Somit siehts bei Scannern weiterhin schlecht aus weil Ottonormalverbraucher nicht berechtigt ist Polizeifunk mitzuhören.

 

Was aber ist jetzt mit dem Radarfunk ?

Also wenn jetzt nirgends mehr steht das der Empfang solcher Wellen verboten ist dann könnten die Dinger bei uns ja wirklich (von der Öffentlichkeit unbemerkt) legal geworden sein ... :P

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Ich habe ein mail an die redaktion von "allesauto" geschickt und auch eines an den öamtc.

Mal sehen was zurückkommt :-) ich bin schon sehr gespannt.

 

Müsste ja diesbezüglich bald eine Antwort eintrudeln. :D

 

Bin gespannt,was denen dazu einfällt. :P

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Hallo Leute !

Heute ist die Antwort vom ÖAMTC eingetrudelt ...

 

Mein Schreiben an den ÖAMTC :

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

In der Zeitschrift „Alles Auto“, Ausgabe 4/2006 wird die Frage ob der Betrieb von Radarwarnern im Auto in Österreich erlaubt sei mit einem JA beantwortet, sofern die Anlage ausschließlich für den Empfang von Funkkommunikation geeignet ist.

 

Stimmt das wirklich? Nach landläufiger Meinung sind diese Geräte nämlich verboten.

Wie sieht es bei der Laserpistole aus? Sogut wie alle Geräte warnen heutzutage ja auch schon vor Laserstrahlen. (Ich spreche hier wiederum nur von Empfang und Warnung, nicht von „Blindern“ oder Geräten die stören). Fällt Laser auch unter „Funk“?

Muss das Gerät ein CE-zeichen haben oder gilt obiges auch wenn es dieses nicht hat?

Was meinen Sie ?

 

P.S. Laut BGBL.Nr. 652/1996 sind diese Geräte ja ausdrücklich verboten. Im BGBL von 2003 findet sich besagter Paragraph alledings nichtmehr. Auch hat das neue BGBL nun das TKG 2003 zur Grundlage.

Soweit ich gelesen habe tritt mit in-kraft-treten der neuen Verordnung die alte außer Kraft.

Es könnte also wirklich stimmen das die Radarwarner (von der Öffentlichkeit unbemerkt) legal geworden sind.

 

Besten Dank im Voraus für Ihre Mühen,

Andreas ...

Und die Antwort :

 

Sehr geehrter Herr ... !

 

Der ÖAMTC Wien hat uns nunmehr - über Umwege - Ihre geschätzte Anfrage zuständigkeitshalber zur Beantwortung übermittelt und dürfen wir mitteilen, dass sich nach den uns vorliegenden Informationen an der grundsätzlichen Rechtslage nichts geändert hat.

 

Radarwarngeräte werden - auch wenn sie nicht ausdrücklich verboten sind - als Fernmeldeanlagen angesehen, die einer entsprechenden Genehmigung durch die Fernmeldebehörde bedürfen. Da diese Genehmigung jedoch nicht erteilt wird, besteht praktisch - zumindest mittelbar - ein Verbot.

 

Natürlich besteht die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Bescheid der Fernmeldebehörde den Instanzenzug bis zum Verwaltungsgerichtshof auszuschöpfen, die Erfolgsaussichten müssen jedoch als eher bescheiden beurteilt werden.

 

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

 

mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Ralph Wiplinger

Leiter Rechtsservice

 

ÖAMTC Oberösterreich/St

Wankmüllerhofstr. 58

A-4021 Linz

Tel: (070) 33 33 - 234

Fax: (070) 33 33 - 296

mailto:rechtsservice.ooe@oeamtc.at

http://www.oeamtc.at

 

Soviel zum Thema seitens des ÖAMTC

Von der Redaktion Alles Auto ist bis jetzt nichts erwähnenswertes zurückgeschrieben worden,

ich bleibe jedoch hier noch dran und berichte wenn es etwas Neues gibt.

 

lg,

Andy

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Echt super Deine Bemühungen. :)

 

Das Ergebnis ist leider nicht so gut.. :nolimit:

 

Habe mir aber auch nichts anderes erwartet-irgendwie kommen die Rechtsverdreher schon zu Ihren Ergebnissen die sie benötigen.. :P

Bei den Gesetzen heutzutage ist es ja nicht mehr möglich,ein klares ja oder nein zu bekommen.

Wäre ja viel zu einfach,und für jeden verständlich :cop01:

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Hallo Leute,

Heute kam diese mail von der D.A.S.-Oesterr. Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Sehr geehrter Herr ...

Herr Mag. ... hat mir Ihre Anfrage übermittelt.

 

Es existiert eine "Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden".

Diese zählt Funkanlagen auf, unter anderem Funkempfangsanlagen, die keine Funksender umfassen und ausschließlich zum Empfang von Funkkommunikation ausgestattet sind, zu deren Empfang der Betreiber berechtigt ist.

 

"Zum Empfang berechtigt" bedeutet laut Auskunft des Verkehrsministeriums, es dürfen keine Geheimhaltungspflichten verletzt werden; also es darf zB kein Polizeifunk oder ähnliches empfangen werden.

 

Laut Verkehrsministerium bedarf es für Funkempfangsanlage keiner Bewilligung, da es eben obengenannte Verordnung gibt.

 

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

Und nun bin ich wieder verwirrt ...

Laut DAS JA, laut ÖAMTC NEIN ? Was jetzt :boxed:

 

Ist wer beim ARBÖ dabei und könnte dort mal anfragen? (3.Meinung)

Weil die Autoclubs immer erst die Mitgliedsnummer wissen wollen bevor sie sich rühren und ich von denen keine habe ;-)

 

lg,

Andy

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Defakto sind sie nicht verboten. Keine Ahnung wie es mit der Polizeigewalt in Österreich so aussieht. Aber wirklich etwas anhaben können Sie Euch aufgrund der Gestzeslage nichts. Eine gute Rechtschutz sollte man haben :geil:

Hier in DE sind sie nun mal definitiv verboten. :cop01:

Wir hatten ja auch zeitweise diese Lücke...

 

Naja vielleicht sollte ich mal Werbung schalten. Immerhin kann ich ja noch mit 16% Ust locken :( bis Ende des Jahres.

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Naja vielleicht sollte ich mal Werbung schalten

 

He,nur nichts aufwecken Du!! :geil:

 

Naja,mit der Polizeigewalt? Ist nicht so verbreitet dieses Thema Radarwarner denke ich.

Habe noch nichts von einem "Erwischten"gehört.

Denke auch das die :cop01: nicht besonderlich sensibilisiert auf solche Dinge sind.

Ausser ein paar Spezialisten (a´la Blue ;) ) hier vielleicht.

 

Ausserdem sind ja die Chanchen noch immer gleichmässig verteilt-Durch unser hintennach messen sind ja manchmal die Vorwarnzeiten von gar nicht,bis wirklich verschwindent gering vorhanden.

 

Hatte erst vor kurzen den Fall:Bei 190 km/h,eine Schnellbremsung,weil ich das Messfahrzeug sah,kam erst der Alarm vom V1 während der Bremsung-bin dann mit so ca.140 km/h vorbei.

Mit dem Verlassen auf den V1 wäre es zu spät gewesen :(

 

Denke überhaupt,ist eine nette Spielerei bei uns mit Radarwarnern usw.

Habe auch so wenige Kontrollen,das es sich kaufmännisch rechnend nicht lohnen würde.

Wie gesagt,eher technische Hobbyspielerei-mit etwas Zusatznutzen vielleicht :geil:

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Hallo Leute,

 

Nun bezüglich "Polizeigewalt" denke ich auch ähnlich wie gery41.

Habe hier so'n Plastikhaufen mit Namen Quintezz XT-7000plus im Auto hängen.

Abgesehen davon dass das Gerät in Österreich eher zum "IstDerRadarkastenBestückt-Test" taugt, als zu etwas anderem, hat noch nie einen Polizist interessiert was das denn sei.

 

Antidot hat absolut recht - Die Polizei kann überhaupt nix machen wenn sie das Ding findet.

Denn es ist zumindest laut STVO nicht verboten. Ich lass meinen Plastikhaufen jedenfalls hängen und kein :cop01: wird mir da seine Patschhändchen drauflegen. Versichert bin ich gut und ich lass es auf jedenfall drauf ankommen.

Ich sehe das ganze nur als Hobby und als solches kostet es Geld. Sollte ich also mal von der Telekom zur Kasse gebeten werden dann werd ich das locker überleben ;-) und sie dürfen den Quintezz behalten *hihi*

 

In diesem Sinne,

allzeit gute Fahrt !

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Abgesehen davon dass das Gerät in Österreich eher zum "IstDerRadarkastenBestückt-Test" taugt

 

Ist ja schon etwas,wenn das angezeigt wird.

Wie schon berichtet,sind ja bei den mobilen die Signale derart schwach,das trotz V1 nicht recht viel mehr erreicht wird :cop01:

 

Manchmal halt-also Verlassen würde ich mich nicht darauf.

Betrachte den V1 als zusätzliche Hilfe halt. ;)

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  • 2 weeks later...
Guest Mazda3

Hallo!

 

Hab mich gerade erst registriert da ich das Forum SPITZE :geil: finde und auch gleich eine Frage zum Thema hab!

 

Ich hab mir den PDA

 

Fujitsu Siemens PocketLOOX N500 mit integr. GPS zugelegt und es war auch gleich das Navigon MobileNavigator 5 mit dabei.

 

Hab jetzt Wind von POI-Warner bekommen und wollte es kaufen - DANN DIE WARNUNG! VIELLEICHT NICHT LEGAL BLABLABLA :heul::heul::heul:

Allerdings kann mann sich mit dem (wahrscheinlich euch eh bekannt) Radarboxen ansagen lassen!

 

Ist dies POI-WARNER nun auf PDA's erlaubt oder verboten - denn das Ding sendet und empfängt GPS Daten für die Navigation

 

Danke Danke

 

Lg. Mazda3

 

Keine macht den :heul::cop01::heul::cop01:

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Hallo!

 

Hab mich gerade erst registriert da ich das Forum SPITZE :geil: finde und auch gleich eine Frage zum Thema hab!

 

Ich hab mir den PDA

 

Fujitsu Siemens PocketLOOX N500 mit integr. GPS zugelegt und es war auch gleich das Navigon MobileNavigator 5 mit dabei.

 

Hab jetzt Wind von POI-Warner bekommen und wollte es kaufen - DANN DIE WARNUNG! VIELLEICHT NICHT LEGAL BLABLABLA :heul::heul::heul:

Allerdings kann mann sich mit dem (wahrscheinlich euch eh bekannt) Radarboxen ansagen lassen!

 

Ist dies POI-WARNER nun auf PDA's erlaubt oder verboten - denn das Ding sendet und empfängt GPS Daten für die Navigation

 

Danke Danke

:o oh Gott.. oh Gott... Die Obrigkeitshörigkeit ist offenbar wieder im zunehmen. Kaum hat man eine unsichere Rechtslage bzw. ein event. "Schlupfloch" entdeckt, und schon macht man solange Wind, bis die Behörden es wieder stopfen ! Ein Tipp: Mit dem RW, lT-400, Gegenblitz , dem Navi und was es sonst noch so gibt, die nächste Polizeiwache ansteuerm, das Ganze auf den Tisch legen und um schriftliche Erlaubnis fragen! Wie sagte Winston Churchill ? "Ab einem gewissen Grad der Naivität fängt die Dummheit an!"

 

Lg. Mazda3

 

Keine macht den :heul::cop01::heul::cop01:

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Hallo!

 

Hab mich gerade erst registriert da ich das Forum SPITZE :geil: finde und auch gleich eine Frage zum Thema hab!

 

Ich hab mir den PDA

 

Fujitsu Siemens PocketLOOX N500 mit integr. GPS zugelegt und es war auch gleich das Navigon MobileNavigator 5 mit dabei.

 

Hab jetzt Wind von POI-Warner bekommen und wollte es kaufen - DANN DIE WARNUNG! VIELLEICHT NICHT LEGAL BLABLABLA :heul::heul::heul:

Allerdings kann mann sich mit dem (wahrscheinlich euch eh bekannt) Radarboxen ansagen lassen!

 

Ist dies POI-WARNER nun auf PDA's erlaubt oder verboten - denn das Ding sendet und empfängt GPS Daten für die Navigation

 

Danke Danke

 

Lg. Mazda3

 

Keine macht den :heul::cop01::heul::cop01:

 

 

hallo,

ich glaube nicht, dass diese Frage hier in dem Thread richtig ist. Solltest diese Frage wohl in einem anderen Unterforum stellen oder ein Admin oder Mod (ev, sogar der, der die Zitate nicht mag :o ) verschiebt den Beitrag.

Vor allem - von wo bist Du - Österreich, Deutschland oder der Schweiz ?

je nach Land sieht die Gesetzeslage nämlich anders aus.

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Ich hätte jetzt ganz kurz noch eine dringende Frage:

Ich hätte dann vor,das mit dem Ku-Kasten abzutesten-Muss ich bei meinem V1 etwas umstellen,oder erkennt er Ku automatisch?

Denke habe die Einstellungen wie PS drin.

Habe nach dem Kauf nichts mehr herumgestellt bzw. auch keine Programmierung durchgeführt. :D

 

Ups in der Eile falsche Themenspalte erwischt...

Würde eigentlich zu "Welcher Schutz in Österreich gehören" :130:

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Ich hätte jetzt ganz kurz noch eine dringende Frage:

Ich hätte dann vor,das mit dem Ku-Kasten abzutesten-Muss ich bei meinem V1 etwas umstellen,oder erkennt er Ku automatisch?

Denke habe die Einstellungen wie PS drin.

Habe nach dem Kauf nichts mehr herumgestellt bzw. auch keine Programmierung durchgeführt. :D

 

Ups in der Eile falsche Themenspalte erwischt...

Würde eigentlich zu "Welcher Schutz in Österreich gehören" :130:

 

Gery,

für KU Band musst Du H auf Pfeil nach unten stellen ( http://www.valentine1.com/lab/MikesLabRpt3.asp ).

Du erkennst KU an einem kleinen Punkterl neben dem "Bogey Counter", das leuchtet, da es für KU keine eigene Beschriftung gibt.

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