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Mal ganz angenommen:

 

Da gibt es eine über 80-jährige Oma. Oma hat keinen Führerschein. In Deutschland braucht man aber auch keinen, um ein Kfz auch sich zuzulassen. Also Oma entschließt sich - villeicht ein wenig von ihrem Enkel motiviert, stolze Halterin eines kleinen Flitzers zu werden. Neben den 3 Serienschlüsseln läßt sie noch mehrere nachmachen.

 

Oma bekommt nun Post, denn ihr Auto wurde bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt. Wahrheitsgemäß gibt sie an, dass sie es jedenfalls nicht gewesen sei, da sie nachweislich gar nicht fahren könne, geschweige denn dürfe. Sie könne auch nicht sagen, wer gefahren sei, schließlich haben viele einen Schlüssel, die zudem noch verborgt werden. Oma ist eben ein guter Mensch, der anderen eine Freude machen will. Nebenbei sei erwähnt, dass Oma keine pfändbare Habe hat und von einer sehr niedrigen Rente lebt.

 

Klar: Fahrtenbuchauflage. Oma legt also ein Fahrtenbuch ins Auto mit einem Zettel, den sie ans Lenkrad klebt, dass jeder sich eintragen möge. Da bekommt Oma wieder Post, wieder wegen Geschwindigkeitsverstoßes, wieder weiß sie nicht, wer gefahren ist, das Fahrtenbuch hat keinen Eintag und selbst gefahren ist sie wieder nicht.

 

Mögliche Konsequenzen für Oma? Fahrtenbuchauflage bringt nichts. Bußgeld kann sie nicht zahlen. Strafverfahren ist ihr egal. Beugehaft? Oder schlimmer: Sicherstellung des Autos? :unsure:

Beugehaft glaube ich eher nicht. Aber Sicherstellung könnte schon in Betracht kommen!?

 

Oder ist das etwa eine Anleitung, ungestört durch die Nation zu kommen? :lol:

 

Bitte nicht böse sein. Wollte das Forum ein wenig erheitern bei so vielen notorischen Schnellfahrern, die nach einem roten Blitz panikmäßig herfinden. :D

 

lg Carsten

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Wenn sie das Bußgeld wegen des FB nicht zahlen kann steht die Ersatzhaft im Raum.

 

Bei Bildern kommt es allerdings auch nicht aufs erinnern, sondern aufs erkennen an. Da muß die Oma dann auch noch schlecht sehen können.

 

Ob das Auto gepfändet werden kann bzw. anschließend verwertet, kommt auf die Eigentumsstellung des Fahrzeuges an. Der Halter muß NICHT der Eigentümer sein.

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Wo ist das Problem einer Fahrtenbuchauflage?

 

Wenn man seine 1 auf dem Nummernschild nicht gerade für 3.000€ gekauft hat :lol: , meldet man die Karre ab und auf anderem Nummernschild wieder an, erledigt.

 

Mfg, Mark

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Wo ist das Problem einer Fahrtenbuchauflage?

 

Wenn man seine 1 auf dem Nummernschild nicht gerade für 3.000€ gekauft hat :lol: , meldet man die Karre ab und auf anderem Nummernschild wieder an, erledigt.

 

Mfg, Mark

.....und anerkennend nicken die Zwoelfjaehrigen ob der Geschichten ihres Helden...... :unsure:

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Wenn sie das Bußgeld wegen des FB nicht zahlen kann steht die Ersatzhaft im Raum.
Im OWi Recht gibt es keine Ersatzhaft - dafür aber eine Erzwingungshaft.

Auch ist es sogar Rentenempfängern zuzumuten, ein Bußgeld in Raten zu zahlen.

 

Wo ist das Problem einer Fahrtenbuchauflage?

 

Wenn man seine 1 auf dem Nummernschild nicht gerade für 3.000€ gekauft hat , meldet man die Karre ab und auf anderem Nummernschild wieder an, erledigt

Fahrtenbuchauflagen werden selten auf ein Fz. beschränkt sondern auf alle Fze, die jetzt oder in der Zukunft (innerhalb der Frist) auf den Pflichtigen zugelassen werden.
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Wenn sie das Bußgeld wegen des FB nicht zahlen kann steht die Ersatzhaft im Raum.

 

Ersatzhaft bei einer über 80-jährigen???? :cop01: das geht durch den Petitionsausschuß wie das Messer durch die weiche Butter. Nie und nimmer!

Den Wortfehler hat hawethie ja schon ausgebessert. Warum soll auch eine 80-jährige nicht in den Knast gehen wenn sie Hafttauglich ist. Das ist doch keine Frage des Alters.

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Was heisst hier Fiktion?

 

Kenn einen solchen Fall, der hat es nicht ganz so weit getrieben, war aber ziemlich heftig und er ist aus Allem gut rausgekommen!

 

Mehr sag ich nicht!

 

 

dete

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Wenn sie das Bußgeld wegen des FB nicht zahlen kann steht die Ersatzhaft im Raum.
Weshalb? Gibt es neuerdings Sippenhaft? Abgesehen von Parkvergehen gibt es keine Halterhaftung. Die Oma für die Verkehrsvergehen von eindeutig jungen Fahrern verantwortlich zu machen, wird nicht hinhauen.

 

Bei Bildern kommt es allerdings auch nicht aufs erinnern, sondern aufs erkennen an.

 

Die Grenzen der Geduld müssen bei der 80-jährigen Oma Tüddel wirklich stark ausgedehnt werden. Bevor die Angaben zum Fahrer gemacht werden, muß erstmal abschließend von Oma geklärt werden, ob der Befrager nicht zufällig der im Krieg verschollene Ehemann der 1934 verstorbenen Tante Käthchen sein könnte :cop01:

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Weshalb? Gibt es neuerdings Sippenhaft? Abgesehen von Parkvergehen gibt es keine Halterhaftung. Die Oma für die Verkehrsvergehen von eindeutig jungen Fahrern verantwortlich zu machen, wird nicht hinhauen.

Wenn Oma dafür verantwortlich ist, dass die Fahrtenbücher ordentlich geführt werden (schließlich wird die Behörde ja Oma anweisen, solche zu führen) dann werden die Bußgeldbescheide auch gegen Oma erlassen, d.h. Oma muss zahlen.

Wenn die nicht will: Erzwingungshaft.

nix Sippenhaft, da es ja gegen sie und nicht gegen den Enkel geht.

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Thema Haft:

 

Der BGH hat heute es abgelehnt die Haftzeit bzw. die Strafe wegen Alters der Angeklagten zu kürzen. Die betagten Bankräuber müssen nun in den Knast genau wie jeder andere auch.

Da gibt es wohl einen kleinen Unterschied zwischen einem aktiven Bankräuber und einer senilen lieben alten Dame, die zudem noch alles getan hat (Fahrtenbuch ins Auto gelegt und Hinweis ans Lankrad), was ihr nur möglich ist. Hier kommt ganz maßgeblich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Tragen.

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Es ging bei meiner Anmerkung ja nicht um den speziellen Fall, sondern darum daß das Alter nicht unbedingt ein Grund sein muß von einer Haftstrafe verschont zu bleiben.

 

----------

Wenn die Oma das FB nicht kontrolliert, hat sie im Ergebnis selber Schuld.

Wenn sich keiner daran hält das FB auszufüllen, dann darf Oma halt nicht den Wagen verleihen.

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Was heisst hier Fiktion?

 

Kenn einen solchen Fall, der hat es nicht ganz so weit getrieben, war aber ziemlich heftig und er ist aus Allem gut rausgekommen!

 

Mehr sag ich nicht!

 

 

dete

 

Die interessanten Sachen werden uns wieder vorenthalten :ruh: laß hören, wie´s geht, schließlich kann es ja nur " ein bedauerlicher Einzelfall :ruh: " sein.........wo hab´ich das nur immer wieder gelesen ?

 

Oder hat die Obrigkeit derart schlecht ( offensichtlich, denn es hat ja wohl geklappt ) dabei ausgesehen, das nur noch der Mantel des Schweigens darüber gedeckt werden kann ?

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Hallole,

 

ja also die Sache mit Erzwingungshaft ist m.E. eher unwahrscheinlich. Sie ist auch nicht geeignet, eher wird ein Vollstreckunsbescheid erlassen. Aber es gibt im Verwaltungsrecht ein viel einfacheres Mittel: Da das Fahrtenbuch nicht geführt wurde, kann hier ein Zwangsgeld auferlegt werden. Dieses ist übrigens durchsetzbar - notfalls durch Zwangsvollstreckung. Ja OK, dort gibt es auch die Zwangshaft, aber daran glaube ich nun wirklich nicht ...

 

Und die Sache mit der Neuzulassung geht bei uns auch nicht, wenn ein Fahrzeug im selben Bezrik zugelassen wird, behält es sein Kennzeichen, außerdem bleibt ja der Halter identisch - also es bringt nicht wirklich was.

 

Solche Taktiken können gut gehen, es kan aber auch mal in die Hose gehen. Ich bin und bleibe einfach ein Freund der Anhaltkontrolle (da kann der Fahrer soviele Omas haben wie er will ...)

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - und - arme Omis ... -

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Wenn sich keiner daran hält das FB auszufüllen, dann darf Oma halt nicht den Wagen verleihen.

Ist das echt so ?

 

Hm ..... vielleicht muss sie den gar nicht mehr verleihen .... sondern ..... ein paar ihrer Freunde "vergessen" es einfach, die vielen nachgemachten Autoschlüssel wieder bei Oma abzugeben ....... und nutzen den Wagen ..... ohne Oma zu fragen ..... was dann ...?

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@Faun, nee, aber ich möchte nicht, dass meine Kollegen dabei von anderen vorgeführt werden!

 

 

dete <_<

 

 

Vielleicht per PM.....ich sag´s auch niemand weiter, großes Indinanerehrenwort!!!! :huh:

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Hallole,

 

ja also die Sache mit Erzwingungshaft ist m.E. eher unwahrscheinlich. Sie ist auch nicht geeignet, eher wird ein Vollstreckunsbescheid erlassen. Aber es gibt im Verwaltungsrecht ein viel einfacheres Mittel: Da das Fahrtenbuch nicht geführt wurde, kann hier ein Zwangsgeld auferlegt werden. Dieses ist übrigens durchsetzbar - notfalls durch Zwangsvollstreckung. Ja OK, dort gibt es auch die Zwangshaft, aber daran glaube ich nun wirklich nicht ...

 

Zwangsgeld hat aber nur Sinn, wo vollstreckbare Masse ist. Wenn Oma also nichts hat.....

 

Und genau da werden wir vermutlich zu der ultimativen Lösung kommen, die ich ja oben schon angedeutet habe:

 

Mit dem Auto wird gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen. Also könnte das Auto auch sichergestellt werden. Darüber hinaus könnte vermutlich in das Auto auch vollstreckt werden, um das Zwangsgeld einzutreiben. In beiden Fällen also ist das Auto weg! Allerdings denke ich, dass das jedenfalss vorher angekündigt werden würde. Dann könnte zuvor Enkel für Oma das Zwangsgeld zahlen - die Punkte und ein Führerscheinverlust hingegen sind nicht durchzubringen.

 

 

 

Und die Sache mit der Neuzulassung geht bei uns auch nicht, wenn ein Fahrzeug im selben Bezrik zugelassen wird, behält es sein Kennzeichen, außerdem bleibt ja der Halter identisch - also es bringt nicht wirklich was.

 

Solche Taktiken können gut gehen, es kan aber auch mal in die Hose gehen. Ich bin und bleibe einfach ein Freund der Anhaltkontrolle (da kann der Fahrer soviele Omas haben wie er will ...)

 

Es stimmt zwar, dass die Fahrtenbuchauflage Kfz-bezogen ist. Wird aber das Auto verkauft - auch im selben Bezirk - kann der Käufer beantragen, dass die Auflage verschwindet.

 

Gruß Carsten

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Zwangsgeld hat aber nur Sinn, wo vollstreckbare Masse ist. Wenn Oma also nichts hat.....

Doch, sie hat => wie Du schon richtig erkannt hast, käme letztendlich das Auto in Betracht.

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Das Auto könnte aber einem Pfändungsverbot unterfallen, wenn zBsp.: Oma dringend darauf angewiesen ist mit dem Auto von Person x zum Arzt etc. befördert zu werden.

<_< Naja.... könnte sie selbst fahren, würde ich das noch gelten lassen. So aber ... naja, ich weiß ja nicht. Das schaut schon nach mehr als nur an den Haaren herbeigezogen aus.

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Was meinst du was Schuldner sich alles einfallen lassen, damit nichts gepfändet werden kann.

 

Ferner ist das Recht Gegenstände pfänden zu können auch durch die Rechtsprechung erheblich eingeschränkt worden. Natürlich zum Schutz der Schuldner. <_< Das dadurch die Gläubiger auch zu Schuldnern werden weil sie ihre eigenen Rechnungen dann nicht mehr bezahlen können wird dabei meist nicht hinreichend gewürdigt. :huh:

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Ich habe da noch eine Frage zur Oma.

Oma ist, wie gesagt, nicht im Besitz einen FE. Ist aber Halter eines KFZ welches sie regelmäßig an andere Personen verleiht.

Diese anderen Personen begehen damit regelmäßig Ordnungswidrigkeiten im Punktebereich und ebenso regelmäßig bekommt Oma Post von der Bußgeldstelle. Und da Oma zwar ziemlich vergesslich aber trotzdem gewissenhaft ist, also werden die Bußgelder auch immer brav bezahlt.

Nun hat Omas Konto aber ein Ausmaß angenommen wo der nette Brief, sein Fahrverhalten zu überdenken, eintrifft oder schlimmer noch, die FEB gleich die Pappe lochen möchte.

Aber "ach du Schreck", Oma hat ja gar keine FE.

 

Könnte, besser gesagt, würde es bei punktebewehrten Verstößen auffallen das Oma gar keine FE besitzt?

 

 

Frank

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Was meinst du was Schuldner sich alles einfallen lassen, damit nichts gepfändet werden kann.

 

Ferner ist das Recht Gegenstände pfänden zu können auch durch die Rechtsprechung erheblich eingeschränkt worden. Natürlich zum Schutz der Schuldner. <_< Das dadurch die Gläubiger auch zu Schuldnern werden weil sie ihre eigenen Rechnungen dann nicht mehr bezahlen können wird dabei meist nicht hinreichend gewürdigt. :huh:

 

Vollstreckungsschutz gibt es sicher. ABER: Auf das Auto ist Oma nicht angewiesen, zumal sie keinen Führerschein hat und das Auto nicht Existenzgrundlage ist. Hmm, man könnte natürlich auf die Idee kommen, dass sie einwenden könnte, sie bräuchte es dringend, falls etwas passiert, damit ihr Enkel sie fahren könnte. Aber ich glaube, da spielt der Richter nicht mit.

 

Etwas ganz anderes: Die Sicherstellung - hier kommt kein Pfändungsschutz zur Anwendung.

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Was meinst du was Schuldner sich alles einfallen lassen, damit nichts gepfändet werden kann.

 

Ferner ist das Recht Gegenstände pfänden zu können auch durch die Rechtsprechung erheblich eingeschränkt worden. Natürlich zum Schutz der Schuldner. <_< Das dadurch die Gläubiger auch zu Schuldnern werden weil sie ihre eigenen Rechnungen dann nicht mehr bezahlen können wird dabei meist nicht hinreichend gewürdigt. :koch:

 

 

Vor einiger Zeit hatte ich einen ganz schlauen............ :D

 

Am frühen morgen rief hier ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes an, bestellte einen Abschleppwagen, um einen gepfändeten Daimler Benz 280 SEL ( 116er ) abschleppen - und in die Pfandkammer des Finanzamtes einschleppen zu lassen.

 

Der Fahrer meldete sich unter der angegebenen Adresse und gemeinsam - Schuldner / Vollstreckungsbeamter / Abschleppwagenfahrer - wurde die Garage geöffnet.

 

Ab diesem Zeitpunkt machte der Vollstreckungsbeamte so ein Gesicht :huh: weil:

 

der Steuerschuldner seinen alten Benz mit dem Pinsel neu angestrichen hat. Das alleine wäre vielleicht nicht so schlimm gewesen, aber er hat ca. 5 - 6 verschiedene Farben genommen - und das Auto sah ungefähr so aus, wie die von VW ab Werk gelieferten Golf & Polo mit den unterschiedlichsten Farben. Also.....eine blaue, eine grüne, eine gelbe und eine rote Tür, dazu ein lila gestrichenes Dach, während Haube und Kofferraumdeckel Kackbraun waren. Die Kotflügel und die hinteren Seitenteile waren Taxi weiß und schwarz.

 

Von der Pfändung wurde dann Abstand genommen ;):P , das Fz. verblieb beim Halter. :o

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Ich habe da noch eine Frage zur Oma.

Oma ist, wie gesagt, nicht im Besitz einen FE. Ist aber Halter eines KFZ welches sie regelmäßig an andere Personen verleiht.

Diese anderen Personen begehen damit regelmäßig Ordnungswidrigkeiten im Punktebereich und ebenso regelmäßig bekommt Oma Post von der Bußgeldstelle. Und da Oma zwar ziemlich vergesslich aber trotzdem gewissenhaft ist, also werden die Bußgelder auch immer brav bezahlt.

Nun hat Omas Konto aber ein Ausmaß angenommen wo der nette Brief, sein Fahrverhalten zu überdenken, eintrifft oder schlimmer noch, die FEB gleich die Pappe lochen möchte.

Aber "ach du Schreck", Oma hat ja gar keine FE.

 

Könnte, besser gesagt, würde es bei punktebewehrten Verstößen auffallen das Oma gar keine FE besitzt?

 

 

Frank

 

 

Also bislang sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass Oma auch keine Bußgelder zahlt. Deshalb ja auch die FB-Auflage. Und Punktevergabe von vornherein nicht möglich, denn Oma wird in FL nicht geführt.

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Könnte, besser gesagt, würde es bei punktebewehrten Verstößen auffallen das Oma gar keine FE besitzt?

Da bei punktebewehrten Verstößen idR auch der Führerschein abgefragt wird, sollte/müßte das normalerweise auffallen.

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Was meinst du was Schuldner sich alles einfallen lassen, damit nichts gepfändet werden kann.

 

Ferner ist das Recht Gegenstände pfänden zu können auch durch die Rechtsprechung erheblich eingeschränkt worden. Natürlich zum Schutz der Schuldner. :huh: Das dadurch die Gläubiger auch zu Schuldnern werden weil sie ihre eigenen Rechnungen dann nicht mehr bezahlen können wird dabei meist nicht hinreichend gewürdigt. :D

 

 

Vor einiger Zeit hatte ich einen ganz schlauen............ :P

 

Am frühen morgen rief hier ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes an, bestellte einen Abschleppwagen, um einen gepfändeten Daimler Benz 280 SEL ( 116er ) abschleppen - und in die Pfandkammer des Finanzamtes einschleppen zu lassen.

 

Der Fahrer meldete sich unter der angegebenen Adresse und gemeinsam - Schuldner / Vollstreckungsbeamter / Abschleppwagenfahrer - wurde die Garage geöffnet.

 

Ab diesem Zeitpunkt machte der Vollstreckungsbeamte so ein Gesicht :o weil:

 

der Steuerschuldner seinen alten Benz mit dem Pinsel neu angestrichen hat. Das alleine wäre vielleicht nicht so schlimm gewesen, aber er hat ca. 5 - 6 verschiedene Farben genommen - und das Auto sah ungefähr so aus, wie die von VW ab Werk gelieferten Golf & Polo mit den unterschiedlichsten Farben. Also.....eine blaue, eine grüne, eine gelbe und eine rote Tür, dazu ein lila gestrichenes Dach, während Haube und Kofferraumdeckel Kackbraun waren. Die Kotflügel und die hinteren Seitenteile waren Taxi weiß und schwarz.

 

Von der Pfändung wurde dann Abstand genommen :D;) , das Fz. verblieb beim Halter. :koch:

 

Ich sage es ja was sich die Leute alles einfallen lassen.

Die Geschichte ist aber wirklich :P<_<:D

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Wieso nicht, die bunten Kisten von VW sind täglich zu sehen.

 

Die Geschmäcker sind verschieden, es gibt Leute denen gefällt´s, der Vollstrecker vom Finanzamt war halt ein pragmatischer Mensch und hat gewusst, das der Benz so lange auf seinem Hof steht, bis Moos auf dem Dach wächst, also hat er ihn stehen gelassen :cop01:

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Wieso nicht, die bunten Kisten von VW sind täglich zu sehen...

... und sehen absolut sche....ße aus!

 

Die Geschmäcker sind verschieden, es gibt Leute denen gefällt´s, der Vollstrecker vom Finanzamt war halt ein pragmatischer Mensch und hat gewusst, das der Benz so lange auf seinem Hof steht, bis Moos auf dem Dach wächst, also hat er ihn stehen gelassen :cop01:

Ganz genau. Eben WEIL

a) das Auto so ..... (s.o.) ausschaut und

b) es sich so niemals verkaufen ließe.

 

Obwohl: je nach Restwert des Autos (vorher) und der Höhe der Forderungen bliebe vielleicht sogar das Geld für eine Neulackerung übrig. Ein Rechenexempel. :cop01:

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Die Lösung ist:

 

Oma verleiht das Auto weiterhin ordnungsgemäß gegen Eintragung in das Fahrtenbuch.

 

Was sie nicht weißt (und auch nicht wissen kann): Enkel verleiht das Auto eine Straßenecke weiter an einen Freund.

 

Oma kann Enkel angeben - Enkel kann nichts angeben.

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