Guest Denis Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Servus,geimeint es wäre cool auto zu fahren und geblitztz worden.......über ne rote ampel natürlich....was soll ich machen..help....i need some body^^....... ich brauch eure hilfe.... Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Hallo, das dies eine riesen Dummheit war muss ich denke ich nicht weiter breittreten. Folgendes wird auf dich und auf den, der dir das Fahrzeug geliehen hat zukommen: § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.Außerdem kommt noch die Ordnungswidrigkeit dazu: Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punktemit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbotmit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Erstmal muß man ja den echten Täter finden. Bei einem Blitzer ist das nur einfach, wenn dieser im direkten Umfeld des Halters wohnt. Wurde man dagegen sofort angehalten, dann wäre nichts mehr zu machen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Außerdem kommt noch die Ordnungswidrigkeit dazu:Nicht ganz richtig: § 21 OWiG[Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit] (1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. (2) Im Falle des Absatzes 1 kann die Handlung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn eine Strafe nicht verhängt wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 ok. Immer unter der Vorraussetzung, dass man ihn als Täter findet. Ergeht aber an den Halter ein Anhörungsbogen, was will er denen dann erzählen? Ok, er weiß nicht wer gefahren ist. Aber das wird auf dem Foto zu erkennen sein und wenn man sich dann taub stellt kommt zumindest mal das FAhrtenbuch. (1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden. Also meiner Meinugn nach handelt es sich hier um zwei voneinander unabhängige Handlungen. Einmal das Fahren des Fahrzeugs (man muss ja dann nicht zwangsläöufig eine rote Ampel überfahren) und einmal der Rotlichtverstoß (den er auch mit dem Fahrrad hätte begehen können). Aber ich bin da kein Experte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Denis Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 danke leute...habt mir echt geholfn.......gibt es keine andere möglichkeit das man es garnich rausbekommt? geht ned oder? was machen wenn garnix kommt..und was erzähl ich meinen eltern?? SCHEISE Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Also meiner Meinugn nach handelt es sich hier um zwei voneinander unabhängige Handlungen. Einmal das Fahren des Fahrzeugs (man muss ja dann nicht zwangsläöufig eine rote Ampel überfahren) und einmal der Rotlichtverstoß (den er auch mit dem Fahrrad hätte begehen können). Aber ich bin da kein Experte.Die eine Handlung (das Fahren ohne FE über eine rote Ampel) hat gleichzeitig einen Bußgeldtatbestand und einen Straftatbestand erfüllt. Somit kommt § 21 OWiG zur Anwendung (siehe Göhler, Erläuterungen zu § 21 OWiG) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Ok, das hört sich sehr plausibel an, hast Recht. Naja, immerhin bekommt er dann kein Fahrverbot wegen der roten Ampel. danke leute...habt mir echt geholfn.......gibt es keine andere möglichkeit das man es garnich rausbekommt? geht ned oder? was machen wenn garnix kommt..und was erzähl ich meinen eltern?? SCHEISE wand.gif Also erstmal: Wem hat das Auto gehört und hast du es dir einfach genommen oder hat es dir jemand bewusst ausgeliehen? Das ist die erste Frage. Denn der Halter des Fahrzeugs wird den Anhörungsbogen bekommen, in dem ihm der Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Und wenn der Halter bei der Sache mitspielt gäbe es da schon noch Möglichkeiten da raus zu kommen. Edit: @ Achja, es handelt sich hier ja um eine Straftat. Macht man sich als Halter selbst strafbar, wenn man versucht die "zu vertuschen"? Quote Link to post Share on other sites
Guest Denis Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 das audo gehört miener mom...und meine eltern waren ned da...sind es noch bis heuteabedn..und wenn ich es ihnen sach ...HACKFLEISCH kommt dann auf die au was zu? Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 23, 2006 Report Share Posted April 23, 2006 Auf deine Eltern wird da wahrscheinlich nichts zukommen, denn sie haben dir ja nicht bewusst ihr Auto überlassen, sondern du hast es dir einfach genommen. Und dass man vor einem 16 jährigen die Autoschlüssel versteckt, kann man von Eltern nicht erwarten. Es wird jetzt wahrscheinlich folgendermaßen ablaufen: 1. Das Foto wird von der Bußgeldstelle ausgewertet, das Personal dort erkennt, dass deine Eltern nicht gefahren sein können, da auf dem Foto eine junge Person zu sehen ist. Deine Eltern werden gebeten den Fahrer anzugeben. 2a) Deine Eltern geben dich als Fahrer an, dann kommt ein Strafverfahren auf dich zu.2b) Deine Eltern sagen, dass sie nicht wissen, wer gefahren ist. Dann machen die einen Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt und erwischen dich.2c) Jemand aus eurem Bekanntenkreis, der dir ähnlich sieht und auf den Führerschein nen Monat verzichten kann gibt die Tat zu. 2d) Das Foto ist so schlecht, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist: Man weiß nicht wer gefahren ist, Glück gehabt. 3a) Du wirst vor Gericht geladen3b) Siehe 3A)3c) Der Bekannte, der den Verstoß zugegeben hat bekommt Punkte und Fahrverbot3d) Niemand wird dafür belangt, Glück gehabt. Achja: Deine Eltern bekommen das spätestens dann mit, wenn der Anhörungsbogen samt Foto kommt. Also bring denen das möglichst bald in einer ruhigen Minute bei. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 wichtig: 1. das Foto, das der Polizei vorliegt ist meistens deutlich besser, als die billiger s/w-Kopie, die du zugeschickt bekommst. 2. Du darfst auf keinen Fall jemanden anderen beschuldigen, damit reitest Du Dich noch tiefer rein, wenn sich jemand anderes irrtümlich selbst beschuldigt, dann ist das nicht strafbar. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Jetzt wäre aber immer noch eine Frage offen: Darf man die Stratat "vertuschen", indem man versucht die Ermittlungen vom TE abzulenken oder ist auch das strafbar? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Ein Straftäter darf so ziemlich alles, um den Verdacht von sich abzulenken.Alle anderen: lies mal unter "Strafvereitelung" im StGB Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Ok. Man darf es genrell nicht. Aber der Bruder würde sich nicht strafbar machen. (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Interessant. Also in diesem Fall dürfen die Eltern straffrei jemand anderes auf dem AB beschuldigen? Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Nein, sorry ich habe das etwas missverständlich gepostet. NIEMAND darf NIEMANDEN falsch beschuldigen. Aber im allgemeinen ist es, da es sich hier um eine Straftat handelt, schon strafbar in irgendeiner Weise von ihr abzulenken (indem sie ein anderer auf sich nimmt, um eine falsche Fährte zu legen). Dies gilt aber nicht für Angehörige. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 24, 2006 Report Share Posted April 24, 2006 Jetzt ist's klar. Danke. Quote Link to post Share on other sites
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