Jump to content

16..kein Führerschein Rote Ampel Gebltzt...ge######t? Hilfe!


Guest Denis

Recommended Posts

Guest Denis

Servus,

geimeint es wäre cool auto zu fahren und geblitztz worden.......über ne rote ampel natürlich....was soll ich machen..help....i need some body^^....... ich brauch eure hilfe....

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

das dies eine riesen Dummheit war muss ich denke ich nicht weiter breittreten. Folgendes wird auf dich und auf den, der dir das Fahrzeug geliehen hat zukommen:

 

§ 21

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

 

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Außerdem kommt noch die Ordnungswidrigkeit dazu:

 

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

 

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

 

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Link to post
Share on other sites
Außerdem kommt noch die Ordnungswidrigkeit dazu:
Nicht ganz richtig:

 

§ 21 OWiG

[Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit]

 

(1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

 

(2) Im Falle des Absatzes 1 kann die Handlung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn eine Strafe nicht verhängt wird.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

ok. Immer unter der Vorraussetzung, dass man ihn als Täter findet. Ergeht aber an den Halter ein Anhörungsbogen, was will er denen dann erzählen? Ok, er weiß nicht wer gefahren ist. Aber das wird auf dem Foto zu erkennen sein und wenn man sich dann taub stellt kommt zumindest mal das FAhrtenbuch.

 

(1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

 

Also meiner Meinugn nach handelt es sich hier um zwei voneinander unabhängige Handlungen. Einmal das Fahren des Fahrzeugs (man muss ja dann nicht zwangsläöufig eine rote Ampel überfahren) und einmal der Rotlichtverstoß (den er auch mit dem Fahrrad hätte begehen können). Aber ich bin da kein Experte.

Link to post
Share on other sites
Guest Denis

danke leute...

habt mir echt geholfn.......gibt es keine andere möglichkeit das man es garnich rausbekommt? geht ned oder? was machen wenn garnix kommt..und was erzähl ich meinen eltern?? SCHEISE :cop01:

Link to post
Share on other sites
Also meiner Meinugn nach handelt es sich hier um zwei voneinander unabhängige Handlungen. Einmal das Fahren des Fahrzeugs (man muss ja dann nicht zwangsläöufig eine rote Ampel überfahren) und einmal der Rotlichtverstoß (den er auch mit dem Fahrrad hätte begehen können). Aber ich bin da kein Experte.
Die eine Handlung (das Fahren ohne FE über eine rote Ampel) hat gleichzeitig einen Bußgeldtatbestand und einen Straftatbestand erfüllt. Somit kommt § 21 OWiG zur Anwendung (siehe Göhler, Erläuterungen zu § 21 OWiG)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Ok, das hört sich sehr plausibel an, hast Recht. Naja, immerhin bekommt er dann kein Fahrverbot wegen der roten Ampel. :D

 

danke leute...

habt mir echt geholfn.......gibt es keine andere möglichkeit das man es garnich rausbekommt? geht ned oder? was machen wenn garnix kommt..und was erzähl ich meinen eltern?? SCHEISE wand.gif

 

Also erstmal: Wem hat das Auto gehört und hast du es dir einfach genommen oder hat es dir jemand bewusst ausgeliehen? Das ist die erste Frage. Denn der Halter des Fahrzeugs wird den Anhörungsbogen bekommen, in dem ihm der Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Und wenn der Halter bei der Sache mitspielt gäbe es da schon noch Möglichkeiten da raus zu kommen.

 

Edit:

@ :cop01:

Achja, es handelt sich hier ja um eine Straftat. Macht man sich als Halter selbst strafbar, wenn man versucht die "zu vertuschen"?

Link to post
Share on other sites

Auf deine Eltern wird da wahrscheinlich nichts zukommen, denn sie haben dir ja nicht bewusst ihr Auto überlassen, sondern du hast es dir einfach genommen. Und dass man vor einem 16 jährigen die Autoschlüssel versteckt, kann man von Eltern nicht erwarten. Es wird jetzt wahrscheinlich folgendermaßen ablaufen:

 

1. Das Foto wird von der Bußgeldstelle ausgewertet, das Personal dort erkennt, dass deine Eltern nicht gefahren sein können, da auf dem Foto eine junge Person zu sehen ist. Deine Eltern werden gebeten den Fahrer anzugeben.

 

2a) Deine Eltern geben dich als Fahrer an, dann kommt ein Strafverfahren auf dich zu.

2b) Deine Eltern sagen, dass sie nicht wissen, wer gefahren ist. Dann machen die einen Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt und erwischen dich.

2c) Jemand aus eurem Bekanntenkreis, der dir ähnlich sieht und auf den Führerschein nen Monat verzichten kann gibt die Tat zu.

2d) Das Foto ist so schlecht, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist: Man weiß nicht wer gefahren ist, Glück gehabt.

 

3a) Du wirst vor Gericht geladen

3b) Siehe 3A)

3c) Der Bekannte, der den Verstoß zugegeben hat bekommt Punkte und Fahrverbot

3d) Niemand wird dafür belangt, Glück gehabt.

 

 

Achja: Deine Eltern bekommen das spätestens dann mit, wenn der Anhörungsbogen samt Foto kommt. Also bring denen das möglichst bald in einer ruhigen Minute bei.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon

wichtig:

 

1. das Foto, das der Polizei vorliegt ist meistens deutlich besser, als die billiger s/w-Kopie, die du zugeschickt bekommst.

 

2. Du darfst auf keinen Fall jemanden anderen beschuldigen, damit reitest Du Dich noch tiefer rein, wenn sich jemand anderes irrtümlich selbst beschuldigt, dann ist das nicht strafbar.

Link to post
Share on other sites

Nein, sorry ich habe das etwas missverständlich gepostet. NIEMAND darf NIEMANDEN falsch beschuldigen. Aber im allgemeinen ist es, da es sich hier um eine Straftat handelt, schon strafbar in irgendeiner Weise von ihr abzulenken (indem sie ein anderer auf sich nimmt, um eine falsche Fährte zu legen). Dies gilt aber nicht für Angehörige.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...