Jump to content

Parkverstöße


Guest lichterloh

Recommended Posts

Guest lichterloh

Parkverstöße

 

- noch in Bearbeitung durch lichterloh -

 

Kosten bei Parkvergehen (Auswahl)

 

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 €

bis zu 30 Minuten 5 €

bis zu 1 Stunde 10 €

bis zu 2 Stunden 15 €

bis zu 3 Stunden 20 €

länger als 3 Stunden 25 €

 

Unzulässig gehalten 10 €

mit Behinderung 15 €

 

in "zweiter Reihe" 15 €

mit Behinderung 20 €

 

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 15 €

mit Behinderung 25 €

 

länger als 1 Stunde 25 €

mit Behinderung 35 €

 

wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 40 € + 23,50 Euro (Gebühren und Auslagen), 1 Punkt.

 

 

Parken auf einem Parkplatz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war.

 

Parken: 10,00 €

mit Behinderung: 15,00 €

 

länger als 3 Stunden: 20,00 €

länger als 3 Stunden mit Behinderung: 30,00 €

 

 

 

Stichwort Halterhaftung

 

In Deutschland gilt die Halterhaftung bei Parkverstößen. Das bedeutet, dass bei einer Nicht-Feststellung des Fahrers zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter mit 15,00 € + 3,50 (Auslagen) belastet wird.

 

Abschleppen

 

... to do...

Link to post
Share on other sites
  • 7 years later...

Halten und Parken (§ 12 StVO)

 

 

Sie hielten / parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle

 

Halten 10,- Euro

- mit Behinderung 15,- Euro

 

Parken 15,- Euro

- mit Behinderung 25,- Euro

- länger als 1 Stunde 25,- Euro

- länger als 1 Stunde mit Behinderung 35,- Euro

 

Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle. Bei der vorhandenen Restfahrbahnbreite war eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet. 40,- Euro + 28,50 Euro (Auslagen/Gebühren) + 1 Punkt

 

 

Sie hielten / parkten im Bereich einer scharfen Kurve

 

Halten 10,- Euro

- mit Behinderung 15,- Euro

 

Parken 15,- Euro

- mit Behinderung 25,- Euro

- länger als 1 Stunde 25,- Euro

- länger als 1 Stunde mit Behinderung 35,- Euro

 

Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Die Verkehrsfläche im Kurvenbereich war dadurch so stark eingeengt, dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war. 40,- Euro + 28,50 Euro (Auslagen/Gebühren) + 1 Punkt

 

 

Sie hielten / parkten in zweiter Reihe

 

Sie hielten unzulässig in zweiter Reihe 15,- Euro

- und behinderten dadurch Andere 20,- Euro

 

Sie parkten unzulässig in zweiter Reihe 20,- Euro

- und behinderten dadurch Andere 25,- Euro

- länger als 15 Minuten 30,- Euro

- länger als 15 Minuten mit Behinderung 35,- Euro

 

Sie parkten länger als 15 Minuten unzulässig in zweiter Reihe 30,- Euro

- und behinderten dadurch Andere 35,- Euro

 

 

weitere Halte- und Parkverstöße

 

Sie mißachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim Einfahren in eine freie Parklücke 10,- Euro

 

Sie hielten/parkten nicht platzsparend 10,- Euro

 

 

 

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (§ 13 Abs. 1, 2 StVO)

 

 

- Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr

 

- Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit

 

- Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein

 

- Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 318) die zulässige Höchstparkdauer

 

- Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 318) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben

 

- Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben

 

 

- bis 30 Minuten 10,- Euro

- länger als 30 Minuten 15,- Euro

- länger als 1 Stunde 20,- Euro

- länger als 2 Stunden 25,- Euro

- länger als 3 Stunden 30,- Euro

 

 

 

Stichwort Halterhaftung

 

In Deutschland gilt die "Halterhaftung" bei Parkverstößen. Das bedeutet, dass bei einer Nicht-Feststellung des Fahrers zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter mit 20,00 Euro + 3,50 (Auslagen) belastet werden kann.

 

Link Gesetzestext § 25a StVG

 

 

 

Abschleppen

 

... to do...

Link to post
Share on other sites
Guest
This topic is now closed to further replies.
×
×
  • Create New...