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Mautpflicht Mit Roten Kennzeichen?


Guest Gast_Jan

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Nein, gibt es nicht.

 

Sobald dein Lkw das zulässige Gesamtgewicht von 12 Tonnen erreicht und dein Fahrzeug eindeutig für den Güterkraftverkehr verwendet werden kann, ist es unrelevant, ob du ein rotes oder ein Zollkennzeichen oder eine normale Zulassung hast.

Wenn Du auf der Autobahn fährst ohne die Maut zu bezahlen, bist du ein Mautpreller.

 

Truckdriver

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Nein, gibt es nicht.

 

Sobald dein Lkw das zulässige Gesamtgewicht von 12 Tonnen erreicht und dein Fahrzeug eindeutig für den Güterkraftverkehr verwendet werden kann, ist es unrelevant, ob du ein rotes oder ein Zollkennzeichen oder eine normale Zulassung hast.

Zusatz:

 

Es spielt keine Rolle, ob das Fz Güterkraftverkehr betreibt! Die Maut wird fällig ab 12 Tonnen zGg, egal ob Güterverkehr, Werkverkehr oder gar Leerfahrt!!!

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Es spielt keine Rolle, ob das Fz Güterkraftverkehr betreibt! Die Maut wird fällig ab 12 Tonnen zGg, egal ob Güterverkehr, Werkverkehr oder gar Leerfahrt!!!

 

wir sprechen hier ja nicht von dem gewerblichen Güterkraftverkehr, sondern nur von dem Wort

Güterkraftverkehr und dieser schliesst natürlich auch den Werkverkehr usw mit ein.

 

Die Lkw-Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 12 t beträgt. Die Lkw-Mautpflicht besteht unabhängig davon, ob

 

tatsächlich Güter befördert werden,

die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt,

oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

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Aber, Ausnahmen von der Mautpflicht ergeben sich bei Überführungsfahrten lediglich in bestimmten Fällen. Dies gilt z.B. für die Überführung von teilmontierten Fahrzeugen ohne Aufbauten und Fahrgestelle ohne Aufbauten.

 

Ein Fahrgestell ist Mautfrei - eine Anhängekupplung begründet keine Mautpflicht.

 

ABER: Wenn bei einer Sattelzugmaschine die Sattelplatte fehlt, aber die Anschlüsse für Luft + el. SZM-typisch vorhanden sind gilt die Mautpflicht.

 

Kurz: Wenn die Zweckbestimmung des LKW erkennbar ist und das zul. GG 12t oder mehr beträgt ist das Fahrzeug mautpflichtig.

 

Auf das blose Fahrgestell kann ja eine Arbeitsmasch. o. ein WoMo aufgebaut werden.

 

Welches Kennzeichen dran ist ist unerheblich.

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wir sprechen hier ja nicht von dem gewerblichen Güterkraftverkehr, sondern nur von dem Wort 

Güterkraftverkehr und dieser schliesst natürlich auch den Werkverkehr usw mit ein.

 

Habe ich was anderes behauptet!?

 

Die Lkw-Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 12 t beträgt. Die Lkw-Mautpflicht besteht unabhängig davon, ob

tatsächlich Güter befördert werden,

die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt,

oder das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

 

Im § 1 Autobahnmautgesetz Abs. 2 ist sehr eindeutig definiert, wer von der Maut ausgenommen ist!!! Auch da habe ich Dir nicht widersprochen!? :unsure:

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