KillerBee825 6 Posted May 18, 2009 Report Share Posted May 18, 2009 Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) muss der Anbieter den Zuschlag bekommen, welcher das "wirtschaftlichste Angebot" abgibt. Und das heisst in der Praxis i.d.R. "das billigste" Angebot. Leider unterbleibt in den meisten Fällen die Bewertung der Qualität - z.B. anhand von Referenzen - sowie der künftigen Betriebskosten, die mit dem Bau einer Straße verbunden sind. Hier könnte die öffentliche Hand noch eine Menge Geld und wir als VT eine Menge Ärger sparen, wenn solche Faktoren beider Angebotswertung mit einbezogen würden. Aber das macht eben auch mehr Arbeit... Quote Link to post Share on other sites
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