Guest Gast_Chris_18 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Hi Leute, hab mal wieder eine Frage an euch Spezialisten!Es mag vielleicht lächerlich klingen, aber ich würde es trotzdem gerne wissen und zwar bin ich heute an eine Ampel zum Linksabbiegen herangefahren! Ich bin in die Kreuzung eingefahren bei grüner Ampel. Jetzt stand ich eine weile auf der Kreuzung weil ich wegen Gegenverkehr nicht abbiegen konnte. Wie ist das jetzt, wenn die Ampel hintermir auf Rot umspringt? Das macht mir doch dann nichts mehr aus und wäre auch kein Rotlichtverstoß, oder?Schon mal dAnke für die Antworten! MfGChris Quote Link to post Share on other sites
Bibo 0 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Das wäre natürllich kein Rotlichtverstoß. Wenn Du verkehsbedingt verhindert bist die Kreuzung zu Räumen, dann kannst Du doch nichts dafür. Allerdings bist Du verpflichtet die Kreuzung so schnell wie möglich zu räumen... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Hallo,auch wenn es etwas weltfremd klingt, hier der $11 Abs.1 der StVO: "Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste." GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 @KlausK So weit so gut. Aber Deiner Argumentation nach (bzw. Zitat) dürfte dann niemand in die Kreuzung einfahren, solange wie Gegenverkehr herrscht. Dem ist aber nicht so. Es ist mehr so zu verstehen, daß ich in dem Fall, wo sich bereits Fze im Kreuzungsbereich aufhalten und verkehrsbedingt warten müssen, niemand mehr hineinfahren darf. I.d.R. betrifft das aber mehr die Geradeaus-Fahrer, wenn sich der Verkehr aufstaut. Die können nämlich - wenn die Ampel wieder umspringt - u.U. nicht mehr abfließen und blockieren die Kreuzung. Abbiegende Fz. können i.d.R. aber immer die Kreuzung räumen, wenn der Gegenverkehr halten muß. Zitat Erläuterungen zu § 11 StVO: Nach Abs. 1 darf niemand in eine Kreuzung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste. Hierbei ist zu beachten, dass die Kreuzung durch wartende Fze bereits so überfüllt sein muss, dass mit Sicherheit nicht alle diesen Bereich wieder verlassen können, sobald sie freie Fahrt erhalten (OLG Düsseldorf v. 5. 8. 1994 – Ss (OWi / 277 / 94 – 133 / 94 I). Das Verbot der Einfahrt in eine Krzg., wenn die Gefahr besteht, sie zu blockieren, soll unnötigen Behinderungen des Querverkehrs vorbeugen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 19, 2003 Report Share Posted February 19, 2003 Hallo Bluey,danke für die Erläuterung des OLG, diese kannte ich nicht.Leider gibt es reichlich Kreuzungen, wo es reicht, wenn nur ein, zwei Fahrzeuge aufs Linksbbiegen warten, die dann den bis dahin wartepflichtigen im Weg stehen, weil bei der Ampelschaltung kein Zeit für die Linksabbieger einplant ist. GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted February 19, 2003 Report Share Posted February 19, 2003 @KlausKIrgendwas scheinst dir da noch nicht so ganz klar zu sein. Wenn jemand beim Linksabbiegen wegen des Gegemverkehrs auf der Kreuzung warten muß und diese erst verlassen kann, wenn der Querverkehr schon grün hat, verstößt er nicht gegen §11 Abs. 1 StVO. Diese Regelung greift nämlich erst und ausschließlich, wenn der Verkehr stockt. "Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte." Für den Linksabbieger heißt das, das er nicht in Kreuzung einfahren darf, wenn er sie nicht verlassen könnte, weil sich der Verkehr in seiner weiteren Fahrtrichtung bis zur Kreuzung zurückstaut. Und das ist auch keineswegs weltfremd. Im allgemeinen kommen solche Situationen nur vor, wenn sehr viel Verkehr herrscht und man mehrere Grünphasen braucht, bis man endlich zu der Ampel vorgedrungen ist. Während man dann auf Grün wartet um in den Kreuzungsbereich einfahren zu können, kann man sehr gut beobachten, ob der Querverkehr sich bis zur Kreuzung zurückstaut. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man nach links oder rechts abbiegen oder gradeaus weiterfahren zu wollen. Der Autofahrer, der dann trotz Rückstaus in die Kreuzung einfährt, kann sich also nicht darauf berufen, von der Situation überrascht worden zu sein. Dem geht es einzig und allein darum, möglichst schnell über die Kreuzung zu kommen, egal ob dadurch der Querverkehr behindert wird, das ist also eine vollkommen egoistische Handlung. Ich kann mich persönlich an keine Situation erinnern, in der ich von so einer Situation überrascht worden wäre. Also die Straße frei oder wenig befahren und dann direkt hinter einer Ampel ein Rückstau. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 19, 2003 Report Share Posted February 19, 2003 Hallo MrMurphy,mir ist das schon klar, war vielleicht nur etwas konfus ausgedrückt. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.