Bill 10 Posted March 11, 2006 Report Share Posted March 11, 2006 Hallo zusammen, fahre des öfteren, oft auch längere Zeit im fremden Autos rum. Ist außer, dass ich mir vom Besitzer die Fahrzeugpapiere geben lassen muss noch irgendetwas zu beachten, wenn man mal von Fahren ins Ausland absieht? Ich meine, wenn ich jetzt mit dem Automeiner Eltern rumfahre ist ja ersichtlich, dass es aus der Familie stammt. Aber gibt es irgendwie Probleme, wenn ein ganz anderer Inhaber im Fahrzeugschein steht? Muss ich nachweisen, dass ich auch das Einverständis des Inhabers habe, das Fahrzeug benutzen zu dürfen oder interessiert das bei einer Fahrzeugkontrolle niemanden? Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted March 11, 2006 Report Share Posted March 11, 2006 Hallole, normalerweise interessiert es niemanden, von wem das Auto kommt - sofern man den Fahrzeugschein dabei hat. Aufpassen sollte allerdings der, der das Fahrzeug verleiht. Es kann nämlich sein, dass er bei der Versicherung sich als einziger Nutzer angegeben hat. Wenn du dann einen Unfall baust, muss er einen Eigenanteil bezahlen. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - und - ich dachte immer: Frauen und Autos verleiht man nicht!? - Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted March 11, 2006 Report Share Posted March 11, 2006 Haich dachte immer: Frauen und Autos verleiht man nicht!? - Bedingt: Lieferwagen, Kadett Diesel, 80 Kilo Büffel schon... Schnell weg Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted March 11, 2006 Report Share Posted March 11, 2006 Haich dachte immer: Frauen und Autos verleiht man nicht!? -Bedingt: Lieferwagen, Kadett Diesel, 80 Kilo Büffel schon... Schnell weg Kaimann manmanman... jetzt musst ich vielleicht lachen. Quote Link to post Share on other sites
Mark-RE 0 Posted March 11, 2006 Report Share Posted March 11, 2006 Solange er das KFZ nicht als gestohlen gemeldet hat, interessiert das niemanden. Verleihen? Frauen?Warum nicht?180€ die Stunde und das geht klaar Mfg, Mark Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 13, 2006 Report Share Posted March 13, 2006 Der Fahrzeugschein gilt als Anscheinsbeweis, dass der Halter mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Besitzer des Fahrzeugscheins einverstanden ist. Quote Link to post Share on other sites
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