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Laserpistole: Schuss Mit Fehlern


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hatte heute die Wiederholung gesehen.

Es gibt Einblicke in die Arbeit vom berühmten weißen VW-Bus in Nürnberg, klassisch im Einsatz auf autobahnähnlicher Stadtstraße, mit sich raushechtenden :blink: .

Der Schwellwert von 74 km/h wurde wohl von :D Emil Scholz bewußt für das Fernsehen hoch genannt.

 

Der Sachverständige Dieter Rachel demonstriert mit LaserPatrol Schwächen.

 

Hier gibt es auch ein Video vom Beitrag:

 

Kabel1, Abenteuer Auto, Radarpistole: Schuss mit Fehlern

 

<_<

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Jeetzt schaut er sich auch noch die Wiederholungen der "Revolver"magazine an..... <_< Hast Du es beim ersten Mal noch nicht verstanden? :blink: - SCNR -

 

Uebrigens kein Wunder, dass die "Macher" der Magazine hier immer wieder mit Anfragen zu Interviews aufschlagen, die wissen halt, wo sich ihre Klientel herum treibt..... :D

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@ Harry,

 

das ist doch wirklich Blödsinn. Hier experimentieren schließlich keine dummen Jungs rum. Ein seriöser Gutachter deckt die Fehlerquellen von Laserpistolen auf, in diesem Fall von der "Laser Patrol" (klick)

 

Der große Schwachpunkt ist, dass die Pistole durchaus falsche Werte unter gewissen Voraussetzungen liefern kann. Das hat er in mehreren Tests bewiesen. Dieses Problem ist dem Hersteller bekannt und weist sogar in der Bedienungsanleitung darauf hin. Einziger Schutz davor ist der gute Glaube daran, dass sich alle Messbeamten an die Bedienungsanleitung halten und keine zweifelhaften Verkehrssituationen "messen".

 

Vor Gericht also glaubt man wieder den Beamten und der potentielle Raser steht allein dar auf weiter Flur, weil es außer den Aussagen der Beamte keinerlei Beweise für seine mögliche Unschuld gibt.

 

Das ist doch genau das, was auch hier im Forum dauernd erörtert wird.

 

Nur weil "Kabel 1" diese Aufnahmen/Tests machte, sollte man denen nicht pauschal die Fachkenntnis entziehen.

 

Gruß

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Hast Du den Bericht überhaupt gesehen?

Nein - wie auch? <_<

Oder ist das nur Allgemeinpolemik gegen die Berichterstattung der Privatsender, was ich sogar verstehen könnte.
Nun, nicht gegen die Sender, aber zumindest gegen deren Magazinsendungen. Ab und an sieht man ja solche - oder hoert darueber - und mir ist noch keine sauber recherchierte untergekommen. Das trifft - leider - auch sehr, sehr haeufig auf Spiegel-TV zu.
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Guest Pferdestehler

Schau Dir den Bericht doch einfach mal unter dem von m3 im Eingangsposting(!) bereits genannten Link an. <_<

 

Ist nämlich recht ungewöhnlich für Dich, daß Du bar jeglicher Hintergrundinfo einfach lospolterst. m3_ mag nicht unbedingt Dein bester Freund sein, aber man sollte wenigstens wissen, worüber man redet...

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Der große Schwachpunkt ist, dass die Pistole durchaus falsche Werte unter gewissen Voraussetzungen liefern kann. Das hat er in mehreren Tests bewiesen. Dieses Problem ist dem Hersteller bekannt und weist sogar in der Bedienungsanleitung darauf hin.

Das Problem jedoch ist, dass es in diesen Sendungen so dargestellt wird, dass diese Fehler unbedingt auftreten - was man ja in den Diskussionen hier immer wieder nachvollziehen kann. Wenn der Hersteller also in seiner Bedienungsanleitungen schon darauf hinweist, dann hat er doch alles getan, um die Moeglichkeit dieser Fehlerquellen zu minimieren, oder?

Einziger Schutz davor ist der gute Glaube daran, dass sich alle Messbeamten an die Bedienungsanleitung halten und keine zweifelhaften Verkehrssituationen "messen".
Eben! Ein Foen z.B. kann auch dazu dienen, die ungeliebte Ehefrau ins Jenseits zu befoerdern, das steht auch in der Bedienungsanleitung (zwar nicht explizit so, aber zumindest sinngemaess). Einziger Schutz davor ist, dass die Bedienungsanleitung gelesen wird und der "unerwuenschte Nebeneffekt" eben durch sachgemaesse Bedienung ausgelassen wird..... <_<
Vor Gericht also glaubt man wieder den Beamten und der potentielle Raser steht allein dar auf weiter Flur, weil es außer den Aussagen der Beamte keinerlei Beweise für seine mögliche Unschuld gibt.
Vor Gericht geht man - aus Sicht des Richters - davon aus, dass der Beamte keinen Grund hat, jemanden ans Kreuz zu nageln und von daher seiner Arbeit gewissenhaft nachgeht. Waere dem nicht so, braeuchte erst gar nicht gemessen werden, weil ja ohnehin jeder gemessene Kraftfahrer das Messergebnis anzweifelt. Kann der Kraftfahrer aber nachweisen, dass die Konstellation zu seinen Ungunsten war und das Messergebnis eben verfaelscht ist, wird er wohl auch Recht bekommen.

Tatsache ist, dass sich hier im Forum oftmals die, die die Messungen durchfuehren, durchaus plausibel zu Wort melden, ihre Hinweise werden aber als "Schutzargumentation" vom Tisch gewischt.....

Nur weil "Kabel 1" diese Aufnahmen/Tests machte, sollte man denen nicht pauschal die Fachkenntnis entziehen.

Das habe ich mit keinem Wort getan. Was ich dagegen anprangere, ist die Art und Weise, wie sie ihre Fachkenntnis unter die Leute bringen - das ist mehr als reichlich suggestiv...... Man achte doch nur auf die Kommentierung des Stammsehers m3_..... :blink:

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Guest Pferdestehler

Schau Dir doch den Bericht mal selbst an, vor allem in Hinsicht auf die (möglicherweise vollkommen falschen) Aussagen der PTB, ziehe noch in Betracht, daß Bedienungsanleitungen scheinbar wertvoller unter Verschluß gehalten werden als alles Gold in Fort Knox, und dann bilde Dir ein Urteil. <_<

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Bericht gesehen, Meinung bleibt bestehen. Waehrend sich der Gutachter noch sehr moderat und objektiv aeussert, ist der Kommentator staendig dabei, den messenden Beamten Fehler zu unterstellen.

 

Uebrigens wird im Bericht selbst darauf verwiesen, dass Messungen vor Gericht erfolgreich angezweifelt werden, was mit der Aussage von BELuser nicht so ganz konform geht, ebenso mit der suggestiven Kommentierung des Berichtes..... Schon alleine dieser Satz: "...das passiert nach Meinungen von Experten etwa 18,000 mal im Jahr....." laesst doch mehr Fragen offen, als er beantwortet.

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Wirklich traurig ist die Tatsache, dass Harry immer Recht behalten will und sich wirklich dickköpfig anstellt.

 

1) Der Bericht ist meilenweit von Hetze gegen Messbeamte entfernt.

2) Der Bericht zeigt auf, dass Fehler beim Messen öfters passieren als bisher zugegeben.

3) Die hochgelobten Laserpistolen haben nachweislich ihre Macken, was die Hersteller auch zugeben.

4) Die Leidtragenden sind einzig und allein die Autofahrer, die sich nicht wehren können, weil es a) kein Beweisfoto gibt und b) die Aussagen der Beamten i.d.R. über die der Autofahrer gestellt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

 

Das sind doch Fakten, lieber Harry. Da geht kein Weg dran vorbei. Ignoranz hilft hier auch nicht <_<

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Flashspeicherkarte, photographische Dokumentation der Messung auf Knopfdruck in niedriger Auflösung, dazu den Meßwert und die Entfernung. Das ganze mit mindestens 128 Bit kodieren mit den üblichen Verfahren, das ganze dann vor Gericht sichten.

 

Hardwareaufwand für das Meßgerät: höchstens(!) 100 Euro für Kamera, Kartenslot und Gluelogic.

 

Will bloß niemand. Stattdessen machen Leute damit Dienst, deren Befähigung, die Bedienungsanleitung a) gelesen und b) auch begriffen und c) auch befolgt zu haben man nicht überprüfen kann.

 

Bedienungsanleitung nachlesen? No way.

PTB-Aussagen nachprüfen? Nix da.

Zahlen? Immer.

 

So geht das nicht. Da muß man sich wehren!

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1. ein seriöser Gutachter ist für mich ein solcher, der auch Ahnung von der Materie hat. Man kann sich Gutachter schimpfen, auch ohne über entsprechende Fachkenntnisse zu verfügen. Und gleichermaßen wird auch ein solch eher "schlechter" bzw. untauglicher Gutachter nicht selten mit damit beauftragt, etwas zu untersuchen. So etwas durfte ich Ende letzten Jahres im Bereich Ladungssicherung feststellen. Der beauftragte Gutachter hatte in der Tat überhaupt keine Ahnung von dem, was er da untersuchen sollte. Und dementsprechend fiel auch sein Gutachten aus.

Hier, im Video, ist zwar von einem vereidigten Gutachter die Rede, mehr aber wird nicht gesagt.

 

2. man sollte doch auch nicht übersehen, daß ständig ein "Techniksprung" vollzogen wird. Zum einen messen die Kollegen mit einem Riegl FG 21 P, der Gutachter aber mit einem LaserPatrol. Technisch gesehen bestehen da durchaus Unterschiede! Darauf aber wird überhaupt nicht eingegangen.

 

3. ist es seit JAHREN bekannt und auch Praxis, daß bei weiterer Entfernung Einzelfahrzeuge gemessen werden, damit durch die Strahlaufweitung, die ab einer gewissen Entfernung (geräteabhängig!) die Breite eines Fahrzeuges übersteigt, nicht ein dahinter fahrendes Fahrzeug (irrtümlich) gemessen wird. Dies wird auch im Protokoll vermerkt.

 

4. es wird an einer Stelle lediglich gesagt, daß man nicht ausschließen kann, daß Meßbeamte nicht auch mal ein Fahrzeug messen, obwohl es aufgrund des Abstandes zum nachfolgenden Fahrzeug und unter Berücksichtigung der Meßentfernung in Verbindung mit der Strahlaufweitung nicht zulässig ist.

Das ist eine wirklich wunderbare Aussage => nämlich für den Rundordner. Besagt sie doch lediglich eine gewisse Skepsis des Gutachters, entbehrt aber jedweder Grundlage und jedweden Beweises. Klasse. Genau solche Gutachter/Menschen mag ich ganz besonders.

 

Nein, sorry, aber dieser doch sehr oberfläche Bericht überzeugt mich überhaupt nicht und gibt mir auch keinen Anlaß, an der Zuverlässigkeit der Technik sowie der der Kollegen zu zweifeln. :heul::o

 

 

@PS

Du darfst die Bedienungsanleitung gerne einsehen.... bei mir auf der Wache.

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Guest Pferdestehler

Warum wird sowas nicht offengelegt? Jede andere Firma stellt für ihre Geräte die entsprechenden Dokumente sogar online. Warum wird das ausgerechnet dabei nicht gemacht?

 

Was soll ich auf der Wache?

 

Ich will das lesen können. Und das kann ich am besten in Ruhe. Lese meine Anleitungen, z.B. für einen DVD-Recorder ja auch nicht auf einer Polizeiwache. Oder nur beim Händler um die Ecke.

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Warum wird sowas nicht offengelegt? Jede andere Firma stellt für ihre Geräte die entsprechenden Dokumente sogar online. Warum wird das ausgerechnet dabei nicht gemacht?

1. k.A.

2. diese Geräte sind aber nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt. Folglich wäre es auch unsinnig, irgendwelche Unterlagen ohne weiteres der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

 

Was soll ich auf der Wache?
Ggf. die Bedienungsanleitung einsehen.

 

Ich will das lesen können. Und das kann ich am besten in Ruhe. Lese meine Anleitungen, z.B. für einen DVD-Recorder ja auch nicht auf einer Polizeiwache. Oder nur beim Händler um die Ecke.

Du willst das nicht lesen, Du willst das analysieren. :heul:

Den DVD-Recorder kaufst Du. Also gibt's auch eine Anleitung dabei. Kauf Dir ein Lasergerät und Du hast auch Deine Bedienungsanleitung.

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Guest Pferdestehler

Ich kann mir Bedienungsanleitungen von Geräten oder anderen Dingen frei im Internet runterladen, auch wenn sie gar nicht für mich bestimmt sind oder selbst wenn ich diese nicht kaufen will.

Nur bei den ach so tollen Meßgeräten wird ein Heidengesimms gemacht.

 

Warum? Klar, damit niemand die offensichtlichen Schwächen anprangert!

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Du wirst in der Bedienungsanleitung keine "Schwächen" finden. "Schwächen" liegen allenfalls in der Bedienung des Gerätes und somit im Verhalten des jeweiligen Meßbeamten begründet. Alle diese möglichen "Schwächen" sind aber - so jedenfalls mein bisheriger Eindruck bzw. meine Erfahrungen vor Gericht - hinlänglich bekannt und werden auch regelmäßig abgeklopft.

 

Und letztendlich ist und bleibt es dem Hersteller überlassen, ob und in welcher Form er seine Produkte/Anleitungen der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.

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Wirklich traurig ist die Tatsache, dass Harry immer Recht behalten will und sich wirklich dickköpfig anstellt.
Wirklich traurig ist, dass hier die Kundgebung meiner Meinung derart ausgelegt wird...... :o Offensichtlich gibt es keinen anderen Weg, als diese Meinung als grundsaetzlich falsch darzustellen, oder?
1) Der Bericht ist meilenweit von Hetze gegen Messbeamte entfernt.
Wer schreibt etwas von "Hetze" gegen Messbeamte? Traurige Interpretation meiner Aussage, wirklich......
2) Der Bericht zeigt auf, dass Fehler beim Messen öfters passieren als bisher zugegeben.
Das zeigt der Bericht nun ueberhaupt nicht. Er zeigt auf, dass Fehler passieren koennen! Das, was Du da interpretierst, BELuser, ist das, was der Kommentator behauptet - bewiesen wird es nicht! Und genau dort setzt meine Kritik an, die Du als "immer Recht behalten will" auslegst.....

Wenn Du dir weiterhin den Bericht mal genau anschauen wuerdest, dann wuerden Dir auch einige Zweifel kommen. Zum Beispiel der, dass der "vereidigte Sachverstaendige" da offensichtlich ein gaenzlich anderes Geraet "testet" als das, das die Polizeibeamten da in ihrem VW-Bus nutzen....... :heul: Zumindest draengt sich mir der Eindruck beim optischen Vergleich der Geraete foermlich auf. (Edit: Sehe gerade, dass Bluey diesen, meinen Eindruck, bestaetigt.) Und achte mal darauf, was da direkt am Anfang des Berichtes auf der Linsenabdeckung des Geraetes der Polbeamten steht.......

3) Die hochgelobten Laserpistolen haben nachweislich ihre Macken, was die Hersteller auch zugeben.
Ich kann mich nicht erinnern, dieses abgestritten zu haben.....
4) Die Leidtragenden sind einzig und allein die Autofahrer, die sich nicht wehren können, weil es a) kein Beweisfoto gibt und b) die Aussagen der Beamten i.d.R. über die der Autofahrer gestellt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie ich schon oben erwaehnte, selbst im Bericht wird davon gesprochen, dass vor Gericht erfolgreich gegen Fehlmessungen angegangen wurde. Von daher ist Deine Aussage nichts weiter als Polemik. Wenn der Bericht z.B. davon spricht, dass angeblich 18,000 Fehlmessungen pro Jahr geschehen, er sagt nichts darueber aus
  • 1. Woher diese Zahl kommt
    2. Wer diese sogenannten Experten sind, die diese Meinung vertreten
    3. Wieviele von diesen Fehlmessungen vor Gericht keinen Bestand haben

Das sind doch Fakten, lieber Harry. Da geht kein Weg dran vorbei. Ignoranz hilft hier auch nicht  :D
Das, was Du Fakten nennst, nenne ich - ausser Punkt 2 - Behauptungen. Die werden auch nicht richtiger, indem sie immer wiederholt werden, sie koennen nur richtig werden, wenn sie belegt werden. Sorry - dieser Nachweis ist m.E. noch nicht schluessig gefuehrt worden.

 

Davon abgesehen bin ich auch der Meinung, dass es wohl besser waere, wenn ein dauerhafter Beweis der Richtigkeit der Messung gefuehrt werden wuerde. Diese Meinung basiert aber nicht darauf, dass ich solchen Magazinsendungen Glauben schenke, sondern einfach darauf, dass dann dieser unseligen und dauerhaften Diskussion endlich der Boden entzogen wuerde. Ich bin beinahe davon ueberzeugt, dass die Anzahl der OWI und/oder Verurteilungen aufgrund dieser Beweisfuehrung nicht grossartig zurueck gehen wuerde.

Edited by HarryB
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Guest Daddy Cool

@HarryB

Aus dem Bericht von Kabel1 wird zitiert:

Er ist vereidigter Gutachter und hat in zahlreichen Gerichtsverfahren die Ungenauigkeit von Laserpistolen bewiesen

Das ist schlichtweg gelogen. Fakt ist, dass es in Deutschland kein einziges Gerichtsurteil gibt, das eine angebliche Ungenauigkeit bei Laserpistolen bestätigt. Wäre es so, hätte die Polizei und die PtB dieses Gerät sofort vom Markt genommen.

 

@BELuser

Ich erinnere an den sogenannten "Porscheeffekt" bei der Riegl LR90-235P. Ein selbsternannter Gutachterpabst hat in einem Gutachten angeblich bewiesen, dass dieser Effekt auftritt. Das Ende vom Lied war, dass dieser Gutachter unter Androhung einer Anzeige von Polizei und Gerätehersteller wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen, diese Behauptung zurückziehen musste.

Soweit zu den Fähigkeiten von Gutachtern. "Polemik aus"!

 

Gruß

Daddy Cool :heul:

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Ich kenne die Fähigkeiten bzw. Unfähigkeiten von Gutachtern selbst ausreichend. Vor Gericht lassen die sich jedoch i.d.R. belehren, wenn sie denn falsch liegen. Letztlich gibt es auch ein Interesse daran, regelmäßig im Auftrag der Gerichte zu arbeiten. Damit verdient man schließlich Geld.

 

Dennoch wird hier so getan, als ob es hauptsächlich unfähige Gutachter gibt und das wage ich zu bezweifeln.

 

Außerdem ändert das nichts an der Tatsache, dass man....

 

ach ich gebs auf.

 

:heul:

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Guest Daddy Cool

@BELuser

 

Vor Gericht lassen die sich jedoch i.d.R. belehren, wenn sie denn falsch liegen.
Falsch liegen? Das kann dich nicht wahr sein! Ein Gutachter sollte vor Gericht falsch liegen? Was ist denn wenn keiner im Gerichtssaal da ist, der es besser weiß?

 

Dennoch wird hier so getan, als ob es hauptsächlich unfähige Gutachter gibt und das wage ich zu bezweifeln.

Stimmt nicht ganz so. Aber Recht hast du! Die Gutachter, die m.E. seriös sind, erzählen vor Gericht keinen Schrott. Die sind sachlich, begründet, ruhig und einfach gut.

Auf die anderen "Schlechtachter" und nur diese spreche ich an, kann ich gerne verzichten.

 

Gruß

Daddy Cool :heul:

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Dennoch wird hier so getan, als ob es hauptsächlich unfähige Gutachter gibt und das wage ich zu bezweifeln.

Ich verstehe Dich nicht - beim besten Willen nicht. Du wirfst mir z.B. Verdrehung von Worten vor - ohne dafuer einen Nachweis zu fuehren - und setzt selbst Scheuklappen auf, die so gross sind, dass sie Dich offenbar sogar hindern, nach vorne zu schauen.

Wo wird denn das getan, von dem Du behauptest, dass es getan wird? Es streitet kein Mensch ab, dass Fehlmessungen mit Laserpistolen moeglich sind, es streitet kein Mensch ab, dass es durchaus serioese Gutachter gibt und es behauptet kein einziger Mensch, zumindest nicht in diesen Threads, dass es hauptsaechlich unfaehige Gutachter gibt.

 

Was aber abgezweifelt wird - zumindest von mir - ist die Aussage, dass es 18,000 Fehlmessungen und darauf basierende Fehlurteile gibt. Diese Aussage hat uebrigens kein serioeser Gutachter getroffen, sondern ein Kommentator eines in meinen Augen unserioesen Fernsehmagazins. Der darin interviewte Gutachter hat sich jeglichen Kommentars dazu enthalten, sondern hat nur ausgesagt, dass Fehlmessungen moeglich sein koennen. Gerade dadurch beweist er seine Serioesitaet, er weist ganz neutral daraufhin und ergeht sich nicht in Spekulationen. Wer weiss, vielleicht hat er auch noch ausgesagt, dass in der Regel die Bediener der Laserpistiolen gut ausgebildet sind und die Wahrscheinlichkeit einer Fehlmessung eigentlich relativ gering ist, dieses aber ausgelassen wurde, weil es dem Magazinersteller nicht so sehr ins Konzept passt? Dafuer spricht eigentlich, dass diese Umstaende der Fehlmessung sogar in den Bedienungsanleitungen vermerkt sind und von daher durch gute Ausbildung und sachgemaesse Handhabung vermieden werden koennen.

 

Tatsache ist - und das ist nun mal Fakt - dass die Messverfahren vor allen Gerichten der Republik anerkannt sind. Ich glaube nicht, dass dem so waere, wenn eine derart hohe Fehlerquote einwandfrei nachgewiesen wuerde.

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@BELuser

 

Vor Gericht lassen die sich jedoch i.d.R. belehren, wenn sie denn falsch liegen.

Falsch liegen? Das kann dich nicht wahr sein! Ein Gutachter sollte vor Gericht falsch liegen? Was ist denn wenn keiner im Gerichtssaal da ist, der es besser weiß?

wenn es sich um branchenspezifische Problematiken handelt als Beispiel und die Gutachter zwar korrektes Basiswissen, nicht jedoch branchenspezifisches Insiderwissen haben. Im Zeitalter der Spezialisierung kann man nicht bei jedem Gutachter ein 1000 %-Wissen abverlangen.

 

Gruß

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Nachweis zu fuehren
Nachweise, Nachweise, Nachweise. Wieso pochst du nicht mal auf NACHWEISE bei Lasermessungen? Das einzige was ich als Betroffener sehe ist - wenn überhaupt - eine Zahl in einer Laserpistole? War ich es wirklich oder doch vielleicht das Fahrzeug neben, hinter oder vor mir? GENAU SO wird in Osteuropa seitens der Polizei betrogen, dass sich die Balken biegen. Es gibt keine Beweisfotos, sondern einzig und alleine die Aussage der Beamten. DAS ist es was ich kritisiere. Und wehe dem ein Gutachter wagt die Stimme zu erheben und deutet auf Schwachstellen hin und auf die Tatsache, dass Fehler häufiger geschehen als angenommen....

 

Tatsache ist - und das ist nun mal Fakt - dass die Messverfahren vor allen Gerichten der Republik anerkannt sind.

 

Klar. Und wer sorgte dafür? Die Hersteller und deren Schergen - sagen wir besser Lobbyisten. Die wenig Schwachpunkte stehen zwar in den Bedienungsanleitungen, aber die können bitte nur von echten Insidern eingesehen werden. Wir wollen doch keine schlafenden Hunde wecken.

 

und setzt selbst Scheuklappen auf, die so gross sind, dass sie Dich offenbar sogar hindern, nach vorne zu schauen.
Du nennst das Scheuklappen ich nenne das Realismus. Im Gegensatz zu dir stelle ich Dinge in Frage und spiele nicht den §-Reiter.

 

Gesetz ist Gesetz und das ist auch so und damit schluss, bis zum Schuss der kommen muss, gell Harry?

 

Gruß

 

Edit:

Was aber abgezweifelt wird - zumindest von mir - ist die Aussage, dass es 18,000 Fehlmessungen und darauf basierende Fehlurteile gibt.

 

Kannst du das Gegenteil NACHWEISEN? :cop01:

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Guest Mr_Biggun
Tatsache ist - und das ist nun mal Fakt - dass die Messverfahren vor allen Gerichten der Republik anerkannt sind. Ich glaube nicht, dass dem so waere, wenn eine derart hohe Fehlerquote einwandfrei nachgewiesen wuerde.

Lassen wir die Zahlen mal beiseite: der Betroffene hat bei diesem Meßverfahren keine, absolut keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der gegen ihn getroffenen Maßnahme anhand der Aktenlage zu überprüfen. Er kann sich höchstens anschauen, was der :cop01: da schönes protokolliert hat. Selbst wenn denn ein Meßfehler passiert (und diese Möglichkeit besteht immer), bleibt dieser idR unentdeckt. Und genau dieses Vorgehen ist alles andere als rechtsstaatlich.

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Nachweise, Nachweise, Nachweise. Wieso pochst du nicht mal auf NACHWEISE bei Lasermessungen?

Nun, der Nachweis ergibt sich durch die Eichung des Geraetes, die Zulassungsueberpruefung des Geraetes durch die PTB und die Ausbildung des Anwenders.

Sicherlich waere es fuer den betroffenen Autofahrer besser, wenn er einen Nachweis durch Video oder sonstige Aufzeichnung bekaeme. Doch selbst den wuerde er anfechten und eine Fehlmessung vermuten, was ja durch die vielen entsprechenden Beitraege hier im Forum zur Radarueberwachung mit Fotonachweis nachzulesen ist.

Klar. Und wer sorgte dafür? Die Hersteller und deren Schergen - sagen wir besser Lobbyisten.
Na, ich weiss nicht.... Ist es nicht vielmehr die Pruefung durch die PTB? Meinst Du nicht, dass die Hersteller selbst bestrebt sind, die Faehigkeiten ihrer Geraete weiter zu verbessern und Fehlerquellen so weit wie moeglich zu eliminieren? Wuerde die PTB ein solches Geraet zulassen, wenn die Fehlermoeglichkeiten so exorbitant hoch waeren?
Die wenig Schwachpunkte stehen zwar in den Bedienungsanleitungen, aber die können bitte nur von echten Insidern eingesehen werden. Wir wollen doch keine schlafenden Hunde wecken.
Wer sonst sollte an der Bedienungsanleitung ein gesteigertes Interesse haben? Die serioesen Gutachter, die solche Geraete testen, muessen doch auch eine Bedienungsanleitung in den Haenden halten - warum veroeffentlichen sie diese nicht, wenn da so eklatante Schwachpunkte, die die Zuverlaessigkeit der Geraete in Frage stellen, drin stehen? Duerfen die das etwa nicht?

Wenn ich nicht irre, hat Bluey die Einsicht der Bedienungsanleitung angeboten - geh doch mal zum Polbeamten deines Vertrauens und frage ihn nach solcher Moeglichkeit. Letztendlich besteht immer noch die Moeglichkeit, ein solches Geraet kaeuflich zu erwerben - und damit die Bedienungsanleitung in die Haende zu bekommen, oder werden die nicht an jedermann verkauft?

Du nennst das Scheuklappen ich nenne das Realismus. Im Gegensatz zu dir stelle ich Dinge in Frage und spiele nicht den §-Reiter.
Nein, ich stelle auch Dinge in Frage - nur halt andere Dinge als Du. Mir wird dabei aber Verdrehung von Worten vorgeworfen, waehrend Du selbst dein eigenes in Frage stellen von Dingen als Realismus bezeichnest..... :cop01: Ich spiele uebrigens nicht den Paragraphenreiter, mir ist nicht so ganz klar, wie Du auf diese unterschwellige Behauptung kommst.....
Gesetz ist Gesetz und das ist auch so und damit schluss, bis zum Schuss der kommen muss, gell Harry?
Ich weiss nicht, was soll es bedeuten? Wirfst Du mir etwa blinden Gesetzesgehorsam vor? Da bist Du bei mir an der falschen Adresse....
Kannst du das Gegenteil NACHWEISEN?  :lol:
Nein, ich kann nicht das Gegenteil nachweisen. Aber allein die Tatsache, dass noch keine Zulassung der Geraete zurueck gezogen wurde und die Gerichte diese Messverfahren noch immer anerkennen sagt mir, dass meine Zweifel zumindest berechtigt sind.
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Selbst wenn denn ein Meßfehler passiert (und diese Möglichkeit besteht immer), bleibt dieser idR unentdeckt. Und genau dieses Vorgehen ist alles andere als rechtsstaatlich.

Dann frage ich mich doch, warum da noch niemand ernsthaft und erfolgreich eine Verfassungsklage angestrengt hat..... :cop01:

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Guest Pferdestehler

Vielleicht weil ja jeder theoretisch die Möglichkeit hat, die Messung anhand von Protokollen, Eichunterlagen etc. zu überprüfen, was sich aber in der Praxis als nahezu unmöglich herausstellt.

 

Vielleicht hat es aber auch nur niemand bisher wirklich(!) probiert, dem Unsinn von Meßgeräten mit nicht durch das Meßgerät selbst dokumentierten Meßwerten endlich Einhalt zu gebieten.

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Guest Mr_Biggun
Dann frage ich mich doch, warum da noch niemand ernsthaft und erfolgreich eine Verfassungsklage angestrengt hat.....  :cop01:

Weil das Kostenrisiko für den Instanzenweg in keinem Verhältnis zur Höhe eines Verwarn- bzw. Bußgeldes steht. Willkommen in der Realität.

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Vielleicht hat es aber auch nur niemand bisher wirklich(!) probiert, dem Unsinn von Meßgeräten mit nicht durch das Meßgerät selbst dokumentierten Meßwerten endlich Einhalt zu gebieten.

Werden nicht die relevanten Messwerte durch das Geraet selbst dokumentiert, z.B. Messentfernung und gemessene Geschwindigkeit? Was fehlen wuerde, wenn ich eure Kritik richtig interpretiere, ist die Dokumentation, woher der Messstrahl reflektiert wurde. Kann solches dokumentiert werden? Gibt es noch mehr Dinge, die dokumentiert werden muessen? Eventuell die Aufweitung des Laserstrahles, die ergibt sich doch aber aus der Messentfernung, oder?

Los, jetzt mal Futter bei die Fische: Welche Dokumentation waere fuer eine reelle Messung nach eurem Empfinden noch vonnoeten?

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Guest Pferdestehler

Jepp. Ein Digitalphoto, aus dem klar erkennbar ist, ob das Fahrzeug an relevanter Stelle angemessen wurde, ob zweifelsfrei das einzelne Fahrzeug gemessen wurde.

 

Diese Dokumentation fehlt vollkommen.

 

Mal abgesehen von Ablesefehlern bei nur einer Person am Laser halte ich das für ein wesentliches Killerkriterium. Diese Geräte gehören aus dem Verkehr gezogen.

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Guest Mr_Biggun

Fotodokumentation, die folgende Daten beinhaltet:

 

Gemessene Geschwindigkeit, Entfernung des anvisierten Fahrzeuges vom Meßgerät, Auftreffpunkt des Laserstrahls am Fahrzeug und Abbildung des Umgebungsverkehrs, Datum + Uhrzeit der Messung.

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Den Gerichten bis in die oberste Instanz reicht die momentane Art der Lasermessung.

Was nicht heißt, dass sie damit falsch liegen könnten.

 

Also besteht kein Änderungsbedarf.

 

frei nach dem Motto: Und wenn die Banane gerade wär´, dann wär´sie keine Banane mehr....

 

Da hab ich ein anderes Selbstverständnis.

 

Gruß

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Den Gerichten bis in die oberste Instanz reicht die momentane Art der Lasermessung.

 

Was nicht heißt, dass sie damit falsch liegen könnten.

 

Also besteht kein Änderungsbedarf.
frei nach dem Motto: Und wenn die Banane gerade wär´, dann wär´sie keine Banane mehr....

 

Da hab ich ein anderes Selbstverständnis.

 

Gruß

Wenn die entsprechenden Gerichte ihre Ansicht ändern wird auch das Vorgehen geändert. Bis dahin ist es schlicht und ergreifend nicht nötig, auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt.

 

Gruß

Goose

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genau. Und weil das so ist, bestücken viele ihre Fahrzeuge mit Laserstörern. Ist weniger nervenaufreibend :100:

 

Im Ernst: Wenn es mich doch mal erwischen sollte, zieh ich das vor Gericht durch. Wird nicht viel bringen, aber dennoch sehe ich es schon fast als Pflicht an, dass man sich wenigstens daran bemüht.

 

Vielleicht gehe ich dann ja in die Geschichte der mobilen Geschwindigkeitsmessung ein, weil alle Laserpistolen nachgerüstet werden müssen. :cop01::lol::nolimit:

 

(Ein bisschen Spaß muss sein).

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Fotodokumentation, die folgende Daten beinhaltet:

Kommt das dann nicht dazu Zeugenaussagen komplett zu entwerten. Denn wenn diese Forderungen von der Lasermessung, die doch imho sicher ist, auf andere Bereiche übertragen wird. Fährt einer bei Rot über die Ampel, solange kein Bild vorhanden ist darf keiner was machen. Überholen im Überholverbot, ohne Bildbeweis kann keiner was machen. Was ist dann mit den Zeugen ohne Uniform, können die dann noch vor Gericht verwertet werden, schließlich ist da kein Bild, schon gar nicht mit Datum und Uhrzeit vorhanden. Und falls ein Bild vorhanden sein sollte, durfte es überhaupt gemacht werden?

 

Wenn es soweit kommt, dass wirklich alles mit Bildern belegt werden muss, können wir uns über Totalüberwachung freuen. Im Übrigen sind da Digitalbilder nicht zulässig weil leicht manipulierbar.

 

MfG.

 

hartmut

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Kennst Du einen Bediener, der absolut zuverlässig ist?

Deshalb gibt es einen Ablauf der einzuhalten ist.

 

Kennst Du einen Bediener, der auch nur annähernd die Zuverlässigkeit einer Maschine erreicht?

 

Es gibt genügend Bediener die eine Maschine zu den tollsten Dingen veranlasst, da ist jede Sicherheit dahin.

 

Wenn ich da nur an meine Frau und ihren PC denke :cop01:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Nee, jetzt fängst Du aber an, die Sache zu verdrehen.

 

Fakt ist, daß abgesehen von einem Gerätedefekt, ein Nutzereingriff IMMER unzuverlässiger ist als ein automatisierter Ablauf OHNE Nutzereingriff, um erhebliche Größenordnungen sogar. Warum werden sonst aus Qualitätsgründen überall Arbeitvorgänge durch Maschinen ersetzt? Neben dem Zeitvorteil gibt es da einen ganz klaren Aspekt: gleichbleibende Qualität, enge Toleranzen, keine Müdigkeit, keine Ausfälle wegen Unaufmerksamkeiten, geringste Fehlermöglichkeiten.

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