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Probezeit, Nachschulung Und Fsf


Guest Mr_Biggun

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Probezeit gem. § 2a StVG

 

- erstellt von Gast225 -

 

1.) Einstufung der Verstöße

 

Geringfügige Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die mit einem Verwarngeld bis 35 Euro (d.h. ohne Punkteeintragung im VZR) geahndet werden, sind grundsätzlich nicht relevant für die Probezeit. Sie führen weder zur Anordnung einer Nachschulung, noch zu sonstigen Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Probezeitrelevant sind somit nur Verstöße, die ein Bußgeld nach sich ziehen. Je nach ihrer Schwere sind solche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften als Verstoß der Kategorie A (schwere Verstöße) oder B (leichtere Verstöße) eingestuft:

 

a.) A-Verstöße (Auswahl):

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze (seit 01. August 2007)
  • Rotlichtmißachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluß
  • Überholen im Überholverbot.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

b.) B-Verstöße (Auswahl):

 

Ein Geschwindigkeitsverstoß unter 21 km/h zu schnell hat keine Bedeutung für die Probezeit. Es stellt keinen B-Verstoß dar.

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)

2.) Anordnung und Ablauf der Nachschulung

 

Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis und kostenpflichtigen Einzug des Führerscheins.

 

§ 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe

...

(3) Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

...

.

Ein persönliches Beispiel über den Ablauf einer Nachschulung findet sich unter folgenden L i n k (vielen Dank an das Forumsmitglied chatloxx)

 

1) Begehung eines A-Verstoßes oder zweier B-Verstöße.

2) Rechtskraft des Verstoßes/ der Verstöße. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit einmalig um weitere zwei Jahre.

3) Aufforderung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (FEB) innerhalb einer bestimmten Frist an einer Nachschulung teilzunehmen. Die Aufforderung durch die FEB erfolgt mit separater Post und nicht im Bußgeldbescheid, wobei dies teilweise mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

4) Auswahl einer Fahrschule welche eine solche Nachschulung anbietet.

5) Absolvierung der Nachschulung (zum Ablauf siehe den Extrapunkt)

6) Abgabe der Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Behörde.

 

3.) Kosten

 

Die Kosten der Nachschulung variieren von Kreis zu Kreis. Sie sollten dabei 300-350 Euro nicht übersteigen

Hinzu kommen die Kosten der Fahrerlaubnisbehörde, welche durch die Aufforderung zur Absolvierung der Nachschulung entstehen. Sie betragen rund 30 Euro.

 

Bsp.:

Rhein-Pfalz-Kreis 290,00 Euro (Anordnung 28,96 Euro)

Hannover 275,00 Euro (Anordnung 30,00 Euro)

Kreis Böblingen 180,00 Euro (Anordnung 30,00 Euro)

Freiburg (Breisgau) 298,00 Euro (Anordnung 30,00 Euro)

Landkreis Stralsund 260,00 Euro (Anordnung 30,00 Euro)

Franken 198,00 Euro (Anordnung 31,20 Euro)

 

4.) Ablauf der Nachschulung

 

Der Ablauf der Nachschulung ist § 35 FeV zu entnehmen:

 

§ 35 FeV Aufbauseminare

 

(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das - mit Ausnahme der Anzahl der Türen - den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

 

(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

 

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

 

5.) Weitere Verstöße bei angeordneter Nachschulung/nach absolvierter Nachschulung

 

Übersicht:

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Ist bereits eine Nachschulung angeordnet, aber noch nicht absolviert worden und begeht der Probezeitler weitere Verstöße der Kategorie A oder B, kann die Fahrerlaubnisbehörde im eigenen Ermessen weitere Maßnahmen anordnen.

 

Begeht der Probezeitler nach der Absolvierung einer Nachschulung erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftliche verwarnt. Ferner erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dabei handelt es sich nicht um eine MPU (Idiotentest). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Beratung besteht nicht, jedoch können durch eine Teilnahme zwei Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden.

 

Wird der Verkehrsteilnehmer erneut auffällig und begeht wieder einen A- oder zwei B-Verstöße nach der Absolvierung der verkehrspsychologischen Beratung bzw. zwei Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie ist vor Ablauf von drei Monaten nicht wieder zu erteilen. Während dieser Zeit ist die Probezeit unterbrochen. Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Die Dreimonatsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins zu laufen. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann die Beibringung eines positiven Gutachtens über die Fahreignung gefordert werden.

 

§ 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe

...

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

 

1) seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

 

2) ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

 

3) ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.

 

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

...

.

6.) Folgen für Verstöße während der Probezeit nach einen früheren Entzug der Fahrerlaubnis

 

Ist die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen und nach gewisser Zeit wieder erteilt worden, so führt jeder weitere A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der noch laufenden Probezeit (zur Einordnung siehe oben) zur Aufforderung eine MPU beizubringen. Hierfür wird der Fahrerlaubnisinhaber von der für ihn zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und ihm eine Frist hierfür gesetzt.

 

§ 2a StVG Fahrerlaubnis auf Probe

...

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

 

nach § 3 oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

 

nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

 

[...] Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

...

Edited by Gast225
Änderung Folgen Verstöße
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  • 4 months later...

Nach Auslaufen der gesetzlichen Regelung zum 31. Dezember 2010, ist derzeit eine Verkürzung der Probezeit nicht mehr möglich (Auslaufen des Modellversuches).

Ob die Möglichkeit in Zukunft wieder eingeführt wird, steht in den Sternen.

 

Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)

 

- erstellt von Gast225 -

 

Ein Beispiel für den Ablauf des FSF findet sich unter den folgenden L i n k (vielen Dank an das Forumsmitglied Flo)

 

1.) Allgemeines

 

Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Fortbildungsseminar für Fahranfänger wird die Probezeit um ein Jahr verkürzt (von 2 auf 1 oder von 4 auf 3 Jahre).

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Führerscheinbesitzer die

  • sich in der Probezeit befinden,
  • mindestens 6 Monate die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und
  • nicht in
    • Niedersachsen,
    • Mecklenburg-Vorpommern oder
    • Schleswig-Holstein

    wohnen

In den angegebenen Bundesländern besteht derzeit nicht die Möglichkeit an einen FSF teilzunehmen.

Durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein Bundesland welches das FSF anbietet, kann dies umgangen werden.

 

2.) Ablauf

  • Auswahl einer Fahrschule welche ein FSF anbietet. Nicht alle Fahrschulen sind dazu berechtigt.
  • Absolvierung des Fortbildungsseminars
    • drei Gruppentreffen zu je 90 Minuten in der Fahrschule (6-12 Teilnehmer)
    • Übungs- und Beobachtungsfahrt mit einer Teilnehmergruppe (2-3 Teilnehmer) (je 60 min pro Teilnehmer)
    • Praktische Sicherheitsübungen auf einen Übungsplatz (240 Minuten) für alle Teilnehmer, wobei das Verhalten des Pkw bei verschiedenen Fahrmanövern kennengelernt wird.

    Die Gruppentreffen finden zu Beginn, nach der Beobachtungsfahrt und nach den Sicherheitsübungen statt.

    [*]Übergabe der Teilnahmebestätigung der Fahrschule an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde

    [*]Die Probezeit verkürzt sich um ein Jahr.

3.) Kosten und Dauer

 

Das gesamte FSF dauert zwischen 2 und maximal 8 Wochen.

 

Die Kosten des FSF liegen zwischen 250 und 400 Euro.

 

4.) Tip

 

Verschiedene Kfz-Versicherungen bieten spezielle Tarife für Führerscheinbesitzer die an einem FSF teilgenommen haben.

Edited by Gast225
Hinweis eingefügt
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  • 1 month later...

Ablauf der Nachschulung am Beispiel des Mitglieds chatloxx

 

vielen Dank für die Übermittlung an chatloxx

 

1. Verstoß

 

Rotlichtverstoß über eine Sekunde in Mannheim

 

2. Chronologischer Ablauf

  • 31.01 2006: Rechtskraft des Bescheides
  • 21.06.2006: Brief von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis mit Fristsetzung bis 04.08.2006 eine Nachschulung zu absolvieren (Hinweis auf Fahrschule die den nächsten Kurs ab 07.07.2006 anbietet)
  • 22.06.2006 Anruf bei obiger Fahrschule; man solle am 07.07.2006 bei der Fahrschule vorbeikommen
  • 07.07.2006 Besprechung bezüglich Terminsabsprache (Dauer 30 min)
  • 15.07.2006 Erster Termin (Vorstellung der Teilnehmer und was sie "verbrochen" haben; Darstellung Ablauf der Nachschulung; Heft zum ausfüllen) (Dauer 120 min)
  • 22.07.2006 Fahrprobe mit drei Teilnehmern und Fahrlehrer (die nicht fahrenden Teilnehmer notieren die gemachten Fehler während der Fahrprobe und spätere Auswertung) (Dauer 3x 30 min+Auswertung)
  • 26.07.2006 Zweiter Termin (Diskussion über Unfälle die den Teilnehmern bekannt sind und deren Verhinderung)
  • 28.07.2006 Dritter Termin (Analyse von drei Unfallbeispielen und wie sie hätten verhindert werden können)
  • 31.07.2006 Vierter Termin (Was wurde aus der Nachschulung gelernt und wie wird man sich in Zukunft verhalten, ausfüllen Fragebogen über den Ablauf der Nachschulung)

Der Fahrlehrer hat die Teilnahmebestätigung selber an die Fahrerlaubnisbehörde abgeschickt.

 

3. Kosten

 

28,96 Euro für Anordnung des Seminars durch die Behörde

290,00 Euro für die Nachschulung an die Fahrschule

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  • 4 weeks later...

Nach Auslaufen der gesetzlichen Regelung zum 31. Dezember 2010, ist derzeit eine Verkürzung der Probezeit nicht mehr möglich (Auslaufen des Modellversuches).

Ob die Möglichkeit in Zukunft wieder eingeführt wird, steht in den Sternen.

 

Ablauf Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) am Beispiel des Mitglieds Flo

 

vielen Dank für die Übermittlung an Flo

 

1. Zweck

 

Verkürzung der Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren auf ein Jahr (von vier auf drei Jahre).

 

2. Ablauf

 

Hauptaugenmerk zu Beginn war es eine Fahrschule zu finden, welche das FSF anbietet und über genug Teilnehmer verfügt (mindestens vier), um das Seminar durchführen zu können.

 

Das FSF hat sich über insgesamt fünf Wochen erstreckt, wobei zu berücksichtigen ist das es wegen der Urlaubszeit zu einigen Terminschwierigkeiten gekommen ist.

 

Erste Stunde

Behandelt wurde die Veränderung der Fahr- und Verhaltensweise seit dem Ende der Fahrschule und bereits erlebte bestimmte (gefährliche) Situationen im Straßenverkehr, sowie welche Probleme es noch beim Fahren im Straßenverkehr gibt.

Hieraus ergaben sich auch einige Themen die bei der Beobachtungsfahrt im Rahmen des Übungsteils abgehandelt wurden.

 

Beobachtungsfahrt

Die Fahrt wurde jeweils von zwei Seminarteilnehmern und dem Fahrlehrer durchgeführt und dauerte jeweils 60 Minuten pro Teilnehmer.

 

Die Beobachtungsfahrt unterteilte sich dabei in einen reinen Beobachtungsteil, einen Übungsteil und einen Teil bei dem es um die Reduzierung des Spritverbrauchs ging.

 

Zweite Stunde

In dieser Stunde wurden die Beobachtungsfahrten der Teilnehmer ausgewertet. Des weiteren wurde über das Verhalten von Fahrer und Mitfahrer und wie man darauf reagiert gesprochen.

 

Sicherheitstraining (Praktische Sicherheitsübung-PSÜ)

Geübt wird bei diesen Sicherheitstraining welches insgesamt rund 240 Minuten dauerte vor allen die Fahrzeugbeherrschung beim Bremsen und Kurvenfahren.

 

Dritte Stunde

Hauptthema der dritten Unterrichtseinheit war das Thema Drogen und Alkohol am Steuer und wie man selber und andere damit umgehen.

 

Am Ende der dritten Stunde erhielt man von Fahrlehrer die Bescheinigung über die Teilnahme an dem FSF, welche man dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgibt.

 

3. Kosten

Gebühr FSF 220,00 Euro

Fahrsicherheitstraining 60,00 Euro

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