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Schaden In Der Waschanlage


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Hab ein kleines Problem (bzw meine Schwester)

 

Sie macht zzt. ne Ausbildung zur Kinderpflegerin und muss hierzu ein Praktikum in einer Familie mit Kindern machen. Die Familie hat einen T4 und meine Schwester fährt damit die Kinder ab und an zum Kindergarten. Vor kurzem hat man sie gebeten, das Auto aufm Rückweg in die Waschanlage zu fahren. Dies hat sie dann auch getan, hat aber das Auto einwenig schief in die Anlage eingeparkt (Tankstellenanlage), Die Wäsche wurde gestartet und nach einiger Zeit blieb die Waschanlage Stecken und hat dabei auch das Auto zerkratzt. Auch an der Waschanlage ist angeblich ein Schaden entstanden. Nach dem Umparken wurde die Wäsche aber fortgesetzt und auch ohne weitere Probleme abgeschlossen.

 

Die Famile versucht nun, den Schaden am Auto auf meine Schwester aufzuladen, der Waschanlagenbetreiber meint, die Haftpflichtversicherung des Autos soll den Schaden an der Waschanlage ersetzen. Die Famile will nicht Hochgestuft werden und versucht auch diesen Schaden an meine Schwester abzuladen.

 

Ich bin der Ansicht, dass in jedem Fall der Waschanlagenbetreiber bzw der Hersteller der Anlage haftbar ist, weil die Anlage muss so ausgelegt sein, dass sie stehen bleibt, bevor ein Schaden am Fahrzeug entstehen kann. Also soll auch die Versicherung des Betreibers oder die des Herstellers für alle Schäden haften.

 

Wer hat hier recht?

 

Meine Schwester hat nun nen Termin zum Anwalt, aber ich wollte schon ma im Vorfeld abklären, welche Meinung die Experten hier haben. Eventuell wären auch Erfahrungen aus anderen Fällen hilfreich.

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i.d.R. haften die Waschanlagenbetreiber NICHT. Macht auch Sinn, weil sonst jeder käme und jeden Kratzer reklamieren würde, völlig unabhängig, ob dieser beim Waschen zu Stande kam oder nicht.

 

Ausnahme wäre sicherlich, wenn eine Fehlfunktion der Anlage vorliegen würde.

 

Aber das "schiefe Einfahren" des PKW ist nunmal nicht Sache der Waschanlage.

 

Sorry, da sehe ich 0 Chance.

 

Viel Glück trotzdem!

 

Gruß

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Aber jetzt mal unabhängig davon, müsste in dem Fall nicht zumindest die Haftpflicht des Fahrzeugs den Waschanlagenschaden regulieren? Inwiefern sind Ansprüche der Famile an meine Schwester rechtens? Eigentlich ist sie gar nicht verpflichtet, das Auto überhaupt zu fahren, ist eher ein Gefallen, den Sie da tat.

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Ich denke, die Schäden an der Waschstraße sind eindeutig von der Haftplichtversicherung des Autos zu tragen, wie alle anderen Schäden auch, die durch das Auto entstehen.

 

Der Schaden am Auto wurde von Deiner Schwester während der Arbeitszeit an einem ihr anvertrauten Gegenstand verursacht. Deshalb würde ich darauf tippen, dass der Arbeitgeber Ansprechpartner für die enstandenen Schäden ist.

 

Da Deine Schwester nicht grob fahrlässig gehandelt hat, sehe ich bei ihr keinerlei Veranlassung sich privat finanziell an den Schäden zu beteiligen.

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Ausnahme wäre sicherlich, wenn eine Fehlfunktion der Anlage vorliegen würde.

 

Aber das "schiefe Einfahren" des PKW ist nunmal nicht Sache der Waschanlage.

Mal kurz nachfrag,

 

war es eine SB Anlage, oder hat da ein Angestellter die Anlage in Betrieb gesetzt.

 

MfG.

 

hartmut

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@nudel Danke für den Hinweis, der Arbeitgeber wäre in dem Fall wohl die Berufsschule, oder?

Gibt es nur die Berufsschule? Keinen Ausbildungsbetrieb? Bekommt sie eine Ausbildungsvergütung?

 

Ich bin jetzt von einem normalen Angestelltenverhältnis ausgegangen und habe das auf die Ausbildung übertragen. Mit Sicherheit gibt es auch in diesem Fall eindeutige Regelungen. Eventuell hat sogar die Familie unterschrieben, dass sie für Deine Schwester haftet. :ph34s:

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Die Frage ist wie schief eingeparkt wurde.

Und dennoch bin ich der Ansicht, dass die Waschanlage eine solche Fehlbedienung eines Laien abfangen müsste, und dann nicht das Auto beschädigen dürfte.

 

Mfg, Mark

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was kann die Waschanlage dafür, wenn man nicht gerade einfahren kann ? :ph34s:

 

Es gab doch immer schon diese Probleme. Mal ein abgerissener Spiegel, man ein defekter Gepäckträger.

 

Davon nehmen sich die Hersteller nichts an. Sofern du die Anlage benutzt akzeptierst du deren Geschäftsbedingungen. Hier könnte man höchstens den Betreiber der Tankstelle etwas "erpressen". Wenn man Stammkunde ist und neben Benzin auch mal im Shop einkaufen geht, könnte er sich für seinen Kunden einsetzen.

 

Gruß

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Nixda.

 

Laut rechtssprechung muss man davon ausgehen, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung keine Spiegel, Scheibenwischer oder sonstwas abreißen.

 

Und tun sie das doch, haftet der Betreiber.

 

Und dass man mit der einfahrt die AGBs akzeptiert, muss auch erstmal drangeschrieben sein.

 

Mfg, Mark

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Jo.

 

Und nu ist eben die Frage, wie schief das Auto drin stehen muss, um es als Fehler gelten zu lassen und ob vieleicht ein Hinweisschild steht...

 

Mfg, Mark

Ungewaschen fährt mein Auto genauso gut.

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Ungewaschen fährt mein Auto genauso gut.

Der cw-Wert wird ein bisschen schlechter :rolleyes:

Stimmt.

 

Das muss ich schnellsten Korrigieren, hm...

 

Ich werde als Kompensation den rechten Außenspiegel demontieren.

 

Thx für den Tipp...

 

Mfg, Mark

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meine Schwester ist verheiratet und hat meines Wissens keine private Haftpflichtversicherung.

 

Ich persönlich hab noch nie mein Auto durch ne Waschanlage gejagt. Ich bevorzuge die Wäsche in der SB-Box, ist günstiger und das Ergebniss ist bei geringerem Preis besser :rolleyes:

 

PS ich werde noch berichten, was draus geworden ist.

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meine Schwester ist verheiratet und hat meines Wissens keine private Haftpflichtversicherung.

Das sollte sie aber schnellstens nachholen. Eine private Haftplichtversicherung ist die sinnvollste aller Versicherungen überhaupt.

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Ist ein derart schräges Einfahren in eine SB-Waschanlage überhaupt möglich?

 

Die meisten Anlagen haben doch Schienen, innerhalb derer das Fzg. stehen muß. Wenn der Wagen innerhalb der Schienen stand und ein T4 nicht als "Sonderfahrzeug" im Sinne der Betreiber AGB eingestuft ist, sollte IMHO der Betreiber haften.

 

Grobi

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@Blaulicht

 

Deine Schwester macht eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. IMHO muß sie doch einen Ausbilder haben, entweder einen Betrieb oder eine Schule oder dergleichen. Teil der Ausbildung ist ein Praktikum. Ich bin fast 100% sicher, das da seitens des Ausbildungsbetriebes eine Berufshaftpflicht bestehen muß. Guck dir auch mal genau die Vertragsbedingungen zwischen deiner Schwester und der Familie an. Es muß ja einen Praktikumsvertrag geben, vllt. ist da eine Haftpflcht mit drin.

 

Den Schaden an der Anlage zahlt die Haftpflicht des Fahrzeughalters. Die Kosten kann sich die Familie auf dem zivilrechtlichen Weg bei deiner Schwester zurückholen (oder auch nicht). Deine Schwester ist verheiratet - existiert evtl. eine Familienhaftpflicht ?

 

Außerdem sollte man den Betreiber der Anlage auf die Füsse treten. Hier ist eine Fehlfunktion der Sicherungseinrichtungen nicht auszuschließen. Wie konnte die Anlage überhaupt starten, wenn das Auto nicht korrekt drin steht ? Wieso haben die Lichtsschranken nicht reagiert ? Wenn diese Lampen in den SB-Anlagen mir signalisieren, das ich richtig stehe, muß ich mich darauf verlassen können ! Vielleicht kann der Anwalt hier einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Anlage prüft.

 

Deine Schwester soll sich einen Anwalt nehmen und der kann dann mal an den verschiedenen Punkten richtig graben. Bin mir sicher, das sie letztendlich ohne einen Cent Eigenbeteiligung rauskommt aus der Sache.

 

MfG

!Xabbu

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= nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch. Bzw. es war fahrlässig.

Bei "geliehenen" Sachen grundsätzlich keine Haftpflicht.

Das sieht ganz Schwarz aus für die Schwester, leider.

Selbstverständlich handelt es sich um bestimmungsgemäßen Gebrauch! Was soll man mit eine Waschanlage sonst anstellen?

 

Die Schwester hat sich das Auto auch nicht ausgeliehen, sondern war im Auftrag damit unterwegs.

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Ich möchte allen danken, die sich an der Diskussion beteiligt haben.

 

Ich hab meiner Schwester den Beitrag hier gezeigt und sie wird nächste Woche mit dem zuständigen Menschen an der Schule sprechen. Ich werde dann berichten, was aus der Sache geworden ist, wenn sich was tut.

 

MfG

 

Blaulicht110

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