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Blitzerwarner Sind Verboten!


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Selbst eine Notbremsung vor einem Blitzer deutet nicht im Geringsten auf ein Navi mit Warner hin. Ganz im Gegenteil. Das machen eher die Leute, die das Ding gerade noch rechtzeitig sehen und dann Vollbremsung.

Ich wüsste also auch nicht, wie da jemals ein Anfangsverdacht aufkommen sollte.

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Guest spatieman

hallo jederein.

 

habbe dese link bekommen, ok, jest soltes so sein das in deutchland jede via das fernhen dies hier kan lezen, und so kan orteilen.

 

ich, bin aus die niederlande, wohn an die grense, und kucke fur 90% nach deutshes fernshen, darum das ich dan auch gehürt hate mit das blitserdatabank probleem.

 

aber when ich jets durch die polizei stande wirdt gebracht, was dan?

ich wies ja nixs von das deitsche rechtsysteem. (ahumm)

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Ebenso, wie bei mir als Tourist eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (gibt es OWi'en in den NL?) im Ausland geahndet wird, wirst du damit rechnen müssen, daß eine solche bei dir verfolgt wird. Man sollte sich mit den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem man sich befindet, auseinandersetzen.

 

Straffrei geht man nur aus, wenn man beim besten Willen nicht von der Vorschrift wissen konnte. Das ist hier aber nicht der Fall.

 

Gruß

Goose

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Hmm…

Tomtom kann doch selber vor OVI’s „waren“. Dafür braucht man nicht mal ein zusätzliches Programm. Ist jetzt automatisch auch TomTom verboten?

Wahrscheinlich nicht. Also sind es doch die Daten. Ov2 Files.

Aber wie kann den „Wissen“ verboten sein?

 

Btw. Speedtraps ist ja voll vor den Popo.

CheckPOInt ist Freeware und macht viel mehr her.

 

auch und ich benutze es um mir alle POIs bei Tomtom einbelenden zu lassen wenn ich mich näher.

Mac Doof etc. (natürlich ohne Wav sonst wird man ja paranoid beim fahen)

OVIs sollte man in Navigations Mode deaktivieren weil der PDA so schneller mit dem Bildaufbau ist.

also gibt es kein paschales Verbot für das Programm.

 

Was mir gerade einfällt:

Hat schon mal einer eine Blitze an einer Schule gesehen?

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Hierzu ein Auszug des Arbeitskreises VI des 43. deutschen Verkehrsgerichtstages, welcher vom 26.01.2005 bis 28.01.2005 in Goslar tagte:

 

 

Empfehlung des Arbeitskreises VI

 

 

Der Arbeitskreis hat fast durchgängig mit sehr großer Mehrheit folgende Empfehlungen beschlossen:

 

[...]4. Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u. a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden.

 

Hier kann man sehen, daß die dort anwesenden Personen die Ansicht vertreten, daß das Benutzungsverbot von Navigationssystemen mit integrierter Warnfunktion bereits heute besteht.

 

Gruß

Goose

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Hierzu ein Auszug des Arbeitskreises VI des 43. deutschen Verkehrsgerichtstages, welcher vom 26.01.2005 bis 28.01.2005 in Goslar tagte:

 

 

Empfehlung des Arbeitskreises VI

 

 

Der Arbeitskreis hat fast durchgängig mit sehr großer Mehrheit folgende Empfehlungen beschlossen:

 

[...]

 

4. Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u. a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden.

 

Hier kann man sehen, daß die dort anwesenden Personen die Ansicht vertreten, daß das Benutzungsverbot von Navigationssystemen mit integrierter Warnfunktion bereits heute besteht.

 

Gruß

Goose

 

Zitat aus der TomTom-Homepage:

 

 

Radarkameras

Haben Sie Ihre Tempo im Blick?

 

Die neuesten TomTom-Produkte enthalten eine kostenlose Radarkamera-Starterdatenbank, die Sie warnt, sobald Sie sich einer Radarkamera nähern.

 

 

Wenn Sie TomTom Radarkameras abonnieren, können Sie sich jederzeit die neueste Datenbank mit den Positionen der fest montierten Radarkameras herunterladen. Wenn Sie einen GO510, GO710 oder GO910 besitzen, können Sie mit ihm eine direkte Verbindung zum Radarkameraserver herstellen. Dadurch erhalten Sie fortlaufend in Echtzeit die neuesten Aktualisierungen zu den Radarkamerapositionen, einschließlich aller Positionsaktualisierungen zu den mobilen/zeitweise aufgestellten Radarkameras.

 

Sie können sogar neue und veraltete Radarkamerapositionen direkt, einfach und schnell an den Server übermitteln; entweder von Ihrem TomTom-Gerät (GO510, G0710 oder GO910) oder über die TomTom-Webseite.

 

 

Schlüsselfunktionen

 

Zugriff auf die vollständigsten und stets neuesten Radarkamerapositionen einschließlich regelmäßiger Aktualisierungen.

Lässt sich komplett in Ihre TomTom-Navigationssoftware integrieren.

Warnt Sie unterwegs vor Radarkameras, denen Sie sich nähern.

Aktuelle Positionen der mobilen Radarkameras in Echtzeit (nur beim GO510, GO710 und GO910)

Das einfache Melden und Mitnutzen von neuen oder veralteten Radarkamerapositionen über den TomTom-Radarkameraserver ist in Ihrem Abonnement inbegriffen. Funktioniert von Ihrem Endgerät (nur beim GO510, GO710 und GO910) oder über die TomTom- Webseite.

Alles in einem Gerät: Keine zusätzlichen Antennen oder Geräte erforderlich

Aktualisierungen

Alle Abonennten werden per E-Mail über die neuesten Aktualisierungen benachrichtigt. Aktualisierungen lassen sich über Ihr TomTom-Endgerät, die TomTom HOME Software oder die TomTom-Webseite herunterladen.

 

 

Radarkameras abonnieren und herunterladen

 

Ende TomTom-Zitat

 

Ich gehe davon aus, dass die sich abgesichert haben, sonst könnte der Skandal groß werden.

 

Abuelo :vogelzeig:

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Der Verkauf ist derzeit legal, nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages, dem Verkehrsrechtsexperten aus allen Bereichen angehören, ist der Betrieb jedoch verboten.

 

Ich persönlich vertraue da doch den Ansichten aus Goslar, da diese doch aus berufenem Munde kommen.

 

Gruß

Goose

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Guest Gast
auch wenn es tatsächlich so sein sollte, gibt es keine grundlage für eine beschlagnahmung meines gerätes.

Natürlich gibt es dann eine solche. Zum einen wäre dann die Sicherstellung/Beschlagnahme zum Zwecke der Beweissicherung zulässig, zum anderen die Sicherstellung/Beschlagnahme zum Zwecke der Einziehung u. Vernichtung des Gerätes.

 

nur bei schweren straftaten und "gefahr im verzug" (mit gefahr ist aber echte gefahr gemeint.)

und ansonsten nur auf richterliche anordnung.

Nein, das gilt für Ordnungswidrigkeiten ebenso. Gefahr im Verzug meint, dass eine vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.

 

ansonsten gibt es immer noch den datenschutz und der verbietet einsicht in meine persönlichen und sensiblen daten.

Sollte mit dem Betrieb des Gerätes eine Ordnungswidrigkeit verwirklicht worden sein, spielt der Datenschutz im Zuge dessen Sicherstellung/Beschlagnahme keine Rolle.

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1. Frage: Was kosten SD-Karten heutzutage?

2. Frage: Wie gut schmecken die?

3. Frage: Leicht verdaulich?

 

Im Notfall Karte ziehen, aufessen, in die Hose stecken, aus dem Fenster werfen, durchknicken, irgendwas. und schnell die Emergency-SD-Karte einstecken. Gerät an... :vogelzeig:

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Hierzu ein Auszug des Arbeitskreises VI des 43. deutschen Verkehrsgerichtstages, welcher vom 26.01.2005 bis 28.01.2005 in Goslar tagte:

 

 

Empfehlung des Arbeitskreises VI

 

 

Der Arbeitskreis hat fast durchgängig mit sehr großer Mehrheit folgende Empfehlungen beschlossen:

 

[...]

 

4. Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u. a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden.

 

Hier kann man sehen, daß die dort anwesenden Personen die Ansicht vertreten, daß das Benutzungsverbot von Navigationssystemen mit integrierter Warnfunktion bereits heute besteht.

 

Gruß

Goose

 

 

Wenn meine Deutschkenntnisse nicht trügen, heißt doch sollten auch anders "wird empfholen" und ist somit noch keine verbindliche Vorschrift.

 

Dennach währen die Navi- und Radiosysteme erst dannverboten, wenn sie als solchen ausdrücklich im Gesetzblatt aufgeführt werden. M. E. stammt ja der alte Text noch aus zeiten, in denen man an eine solche passive auf Datenbank basierende Anzeige noch nicht dachte.

Damals hieß es wer vor den Radarfallen warnt oder diese stört und somit waren die Geräte auf jeden Fall Empfänger von Radarsignalen und gelegntlcih auch Störer.

Die Datenbanke sind weder noch und nichts anderes als ein automatisierter Beifahrer mit Karte.

 

 

[mod]

Ich habe Dein 2. Posting mal gelöscht. Einfach reicht denke ich auch.

[/mod]

Edited by Bluey
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4. Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u. a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden.

 

Hier kann man sehen, daß die dort anwesenden Personen die Ansicht vertreten, daß das Benutzungsverbot von Navigationssystemen mit integrierter Warnfunktion bereits heute besteht.

 

Wenn meine Deutschkenntnisse nicht trügen, heißt doch sollten auch anders "wird empfholen" und ist somit noch keine verbindliche Vorschrift.

Deutschkenntnisse magst Du ja ausreichend haben, aber verstehen muß man das Gelesene eben auch!

 

Da steht nämlich:

 

Herstellung und Vertrieb von Geräten, mit denen vor Verkehrsüberwachungsanlagen gewarnt wird oder die diese stören (u. a. Navigationssysteme mit integrierter Warnfunktion) sollten zusätzlich zu dem schon heute bestehenden Benutzungsverbot untersagt werden.

 

D.h.: es ist bereits verboten, diese Geräte zu NUTZEN, nur die Herstellung und der Vertrieb dieser Geräte sollte EBENFALLS verboten werden. Letzteres ist die von Dir bemerkte Empfehlung. ;)

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D.h.: es ist bereits verboten, diese Geräte zu NUTZEN, nur die Herstellung und der Vertrieb dieser Geräte sollte EBENFALLS verboten werden. Letzteres ist die von Dir bemerkte Empfehlung. ;)

Hallo,

 

genau das (Verbot der Benutzung von Navis mit Warnfunktion) heisst es eben nicht, sondern es sind lediglich die Oberlehrer vom Verkehrsgerichtstag der Meinung, daß es so wäre.

 

Deren Meinung ist aber glücklicherweise nicht automatisch Gesetz.

 

Gruß, Radfahrer

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Och mensch, noch deutlicher geht's doch fast schon gar nicht mehr. Die Nutzung ist bereits per Gesetzt verboten!!!

 

Der VGT empfiehlt lediglich darüberhinausgehend auch noch die

- Herstellung und den

- Vertrieb

solcher Geräte zu verbieten. Denn das ist bislang noch nicht verboten.

 

So. Noch deutlicher krieg ich es nicht hin.

 

Verbot der Benutzung von Navis mit Warnfunktion

Dazu wurde bereits etliches geschrieben. Insbesondere von Goose. Solltest Du mal nachlesen.

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Nicht nur von Goose wurde hierzu was geschrieben:

 

... Nicht nur ich. Ich habe diese Thematik mit einigen auf unserer Wache diskutiert. So z.B. auch mit unserem LVK und LVD. Die haben die entspr. Gesetzespassagen und Kommentierungen auch in der Form interpretiert, daß ein PDA mit entspr. Software NICHT verboten sei. Und eine Nachfrage beim hiesigen AG-Richter verlief gleichlautend....

 

Naja, wenn die Schlafmützen vom Verkehrsgerichtstag diesbzgl. keinen Handlungsbedarf sehen und der Meinung sind, daß die vorhandenen Gesetze die Nutzung hinreichend verbieten dann lassen wir sie doch in dem Glauben.

 

Gruß, Radfahrer

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@Bluey: Wundere mich über deinen Sinneswandel. Bisher standest du immer auf dem Standpunkt, dass die Navis mit POI-Blitzer nicht verboten seien.

Da das ganze bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist, ob das nun unter das Verbot fällt oder nicht, kann der Debattierkreis auch nicht behaupten, es sei verboten.

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Kein Sinneswandel. Aber ich bin durchaus lernfähig und des Lesens mächtig. Und daher muß auch ich Goose insofern zustimmen, daß seine angeführten Kommentare recht eindeutig sind. Das ändert nichts an meiner persönlichen Auffassung zum Thema "PDA und Blitzer-Plugins". Ich würde nachwievor keinen PDA kontrollieren oder gar sicherstellen, selbst dann nicht, wenn ich wüßte, daß sich auf dem Gerät ein Plugin befindet.

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Jaja, wenn Experten sich streiten (diskutieren) Offensichtlich ist die Rechtsmeinung ja doch sehr geteilt, sonst gäbe es ja nicht diesen 2 Seiten langen Thread...

 

Jedenfalls wurde ich letztens von der Rennleitung zu einem netten Gespräch angehalten weil ich eine Anliegerstraße benutzt habe. Das wirklich sehr nette Gespräch mit dem Polizisten dauerte bestimmt 10 Minuten, währendessen mein PDA ständig eingeschaltet war und auch die Software lief. Das hat den Polizisten jedenfalls überhaupt nicht interessiert. Er hat nicht mal gefragt was das denn ist.

 

Ich für meinen Teil mach mir da keinen Kopp drüber.

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IMHO ist der Betrieb einer Unfallschwerpunktedatenbank (um nichts andere handelt es sich ja laut Meinung der hier anwesenden Überwacher) durchaus legal, genauso wie eine automatische Limiterkennung (und die daraus folgende Unmöglichkeit einer Tempoüberschreitung, wenn man sie umsetzt) legal wäre.

Ansonsten würde es sich auch zeigen, daß es auf die Einnahmen und nicht auf die Unfallverhütung ankommt.

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Mir scheint es jedenfalls so, das es "dem Staat" keineswegs darum geht den Autofahrer vor Unfallschwerpunkten zu schützen, sondern durch die Radaranlagen eine zuverlässige Einnahmequelle für die Städte zu sichern.

Denn sollte es wirklich nur darum gehen den Verkehr auf eine sichere Geschwindigkeit zu drosseln, wäre es ja egal ob dies durch die Blitzer und ihre "abschreckende Wirkung" erreicht wird oder halt durch die Navi-Software. Hauptsache die Autofahrer fahren an den Stellen langsam und mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.

 

Die Tage hab ich mal einen Beitrag in einem TV-Automagazin gesehen da wurde ein System vorgestellt, welches die Verkehrzeichen erkennt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann im Auto anzeigt. Genaue Details bekomm ich nicht mehr zusammen. Ich fürchte das wird dann auch sehr schnell verboten....

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Guest Gast

:wand:

Moin moin @ All.

Ihr solltet Euch mal diskutieren sehen, es ist eine wahre Freude. An Abzocke, Beamtenwillkür und ähnliches sollten doch wohl nun die "meisten" Bundesbürger gewöhnt sein. Ich zähl zur Gruppe der 2rad Fahrer und

kenn das zur Genüge. Mir ist nur schleierhaft wie diese Disskussionen so ausarten können. WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER! heisst es doch immer so schön. Speichert diese "kriminellen" :) Anwendungen einfach auf der SD Card und nehmt sie raus !bevor! der Cop das Gerät bekommt. Ergo, Problem gelöst! :vogelzeig:

Darkman

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  • 1 year later...

Hi,

 

ich bin erwischt worden, und zwar inflagranti! Ich habe für 29 EUR das Abo für aktuelle Radar-POIs bezahlt, habe alles auf meinem neuen GPS-Smartphone installiert, und habe gleich eine Probefahrt zu einem Blitzer gemacht, den ich kenne. Obwohl ich nicht zu schnell war, hat mich das Gepiepe von dem TomTom so erschreckt, dass ich die Bremse angetippt habe. Das war aber nicht gefährlich, weil kurz vor Mitternacht außer mir nur ein Auto weit hinter mir unterwegs war. Nach dem erfolgreich absolvierten Test habe ich gewendet, und bin wieder an dem Blitzer vorbeigefahren. In diesem Moment habe ich hinter mir auf einem Streifenwagen die aufforderung zum rechts Ranfahren gelesen. Ich habe brav 2 Meter vor der Blitze angehalten. Dann habe ich beschlossen Cool zu bleiben, und habe das Navi nicht ausgeschaltet. Wenn ich es abgeschaltet hätte, wäre das sicher aufgefallen. Der Beamte fragt mich wiso ich gewendet hätte, und bittet mich um die Papiere. Ich suche die Papiere mit zitterigen Fingern Fingern raus und gebe eine schlechte Erklärung für das Wenden. Und derweilen sehe ich auf dem Display die rot umrahmte "60" leuchten. Ich bin sicher der Beamte hat auch drauf geguckt. Schließlich gibt es zwei Dinge bei denen ein Mann seinen Blick bestimmt nicht abwenden kann, und das eine davon ist ein nagelneues Smartphone mit Navi ;-).

 

Der Beamte geht zurück zu seinem Kollegen, lässt mich noch zwei Minuten Schmoren, dann kommt er wieder und wünscht mir eine gute Fahrt.

 

Ich habe die POIs gelöscht weil ich nicht cool genug bin.

 

Gruß

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@InFlagranti: Offenbar haben sie kein Interesse an dem Warner gehabt. Entweder war es Bluey oder es war ein ähnlicher Kollege, der persönlich nichts an POI-Warnern auszusetzen hat.

 

Oder die haben es schlicht und einfach verpeilt. :D

 

Viele Grüße

Mace

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Hi,

 

ich bin erwischt worden, und zwar inflagranti! Ich habe für 29 EUR das Abo für aktuelle Radar-POIs bezahlt, habe alles auf meinem neuen GPS-Smartphone installiert, und habe gleich eine Probefahrt zu einem Blitzer gemacht, den ich kenne. Obwohl ich nicht zu schnell war, hat mich das Gepiepe von dem TomTom so erschreckt, dass ich die Bremse angetippt habe. Das war aber nicht gefährlich, weil kurz vor Mitternacht außer mir nur ein Auto weit hinter mir unterwegs war. Nach dem erfolgreich absolvierten Test habe ich gewendet, und bin wieder an dem Blitzer vorbeigefahren. In diesem Moment habe ich hinter mir auf einem Streifenwagen die aufforderung zum rechts Ranfahren gelesen. Ich habe brav 2 Meter vor der Blitze angehalten. Dann habe ich beschlossen Cool zu bleiben, und habe das Navi nicht ausgeschaltet. Wenn ich es abgeschaltet hätte, wäre das sicher aufgefallen. Der Beamte fragt mich wiso ich gewendet hätte, und bittet mich um die Papiere. Ich suche die Papiere mit zitterigen Fingern Fingern raus und gebe eine schlechte Erklärung für das Wenden. Und derweilen sehe ich auf dem Display die rot umrahmte "60" leuchten. Ich bin sicher der Beamte hat auch drauf geguckt. Schließlich gibt es zwei Dinge bei denen ein Mann seinen Blick bestimmt nicht abwenden kann, und das eine davon ist ein nagelneues Smartphone mit Navi ;-).

 

Der Beamte geht zurück zu seinem Kollegen, lässt mich noch zwei Minuten Schmoren, dann kommt er wieder und wünscht mir eine gute Fahrt.

 

Ich habe die POIs gelöscht weil ich nicht cool genug bin.

 

Gruß

 

Neuere Navis zeigen auch ohne BlitzerPIO die für diese Strasse zulässige Höchstgeschwindig an. Nur warnen sie halt nicht. Aus dem angezeigten Schild kann der Polizist daher nicht auf einen Blitzerwarner schließen.

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  • 7 months later...

Hier eine Einschätzung die pro Radar-Pois ist:

http://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/blog/?p=63

 

 

Das Navi ortet oder stört aber nicht und schon gar nicht mobie ad-hoc-Maßnahmen, sondern es informiert lediglich über den Standort fester Blitzer, die - wie gesagt - ohnehin nur an Unfallschwerpunkten stehen dürfen.

 

Und hier sind wir an der spannenden Stelle. Denn bloße Information ist nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes eben nicht verboten. Sogar Hufnagel hält die vor Fahrtantritt erlangte Information über die festen Blitzer für in Ordnung, S. 623 (das sei aber lebensfremd - wieso eigentlich?). Es sei schon auf Grund des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes gestattet, sich vorher über die Standorte der Blitzer zu informieren. Logischerweise dürften sich die Kraftfahrer die Blitzerstandorte dann auch in eine Karte einzeichnen, die - weil kein technisches Gerät - dann auch mitgeführt werden dürfte.

 

Ansonsten wäre eine Papierkarte mit Radarfallen auch verboten. Das sind sie aber ganz klar nicht.

Wäre doch lustig versteckt zu filmen wie man mit einer 1x1m-Karte (Pappe) mit dem Ausschnitt der Fahrt auf dem Beifahrersitz in eine Kontrolle kommt.

 

 

Man kann auch den Chip rausziehen und runterschlucken.

Micro-SD geht natürlich leicht runter, bei SD könnte man Probleme bekommen.

Und so eine Speicherkarte könnte wieder unversehrt rauskommen.

 

EDIT: Lese gerade SLadalose hatte die gleiche Idee.

Die kleinen Karten dürften finanziell verschmerzbar sein (man kann ja immer noch versuchen sie zu retten).

 

 

Ich glaube auch nicht dass die Geräte "vernichten".

Da gibt es einen interessanten Brief aus Justiz/Staatsanwaltskreisen wo ein Beamter nach dem Multimedia-PC bettelt der von einem Raubmordkopierer beschlagnahmt wurde. Und der wollte den für die Ermittlungsarbeit der Polizei haben.

 

Idealerweise baut man also eine Fernzündung ein, die das Gerät vernichtet. Muss nicht gleich gefährlich expoldieren, aber neben einer Vernichtung könnte noch eine Kapsel Buttersäure geöffnet werden ;-D.

In den kleinen Geräten ist natürlich wenig bis kein Platz, aber generell wäre das schon lustig.

Vorher geht man noch zu der Wache die für den Einzug verantwortlich ist und kündigt die Fernvernichtung an. Sonst macht es doch keinen Spaß.....

 

Ansonsten wäre es interessant wenn die PPCs ab Werk die Möglichkeit erhalten ein Bootpasswort festzulegen. Etwas das nicht einfach umgangen werden kann. Auch wenn die vor Ort noch die POIs sehen, irgendwann ist der Akku leer, und dann sollen sie erst mal beweisen was da drauf war.

In dem Fall dürfen die POIs natürlich nicht auf einer Speicherkarte sein.

Oder ein verschlüsselter Bereich auf der Speicherkarte in dem dann die POIs bzw. das ganze Navi liegt.

Bei Acer-Notebooks ist die Software dafür im Betriebssystem mit drin.

 

 

 

In der Schweiz gibt es zunehmend das Problem dass keine Bußgelder mehr anfallen.

Jahre mit 0 Franken Bußgeldeinnahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Dem Bericht ist sogar zu entnehmen dass die Einnahmen schon verplant waren.

Und alleine aus dem Grunde wurden dort auch diese Möglichkeiten verboten.

Armseelige Aasgeier, mittlerweile dürften schon Zahlen vorliegen die belegen dass es 0 (Franken) gebracht hat.

Die Leute fahren einfach nicht zu schnell!

 

 

 

Dann nehmt doch alle bekannten Unfallschwerpunkte als POIs und nennt es Unfallschwerpunktwarner!

Das ist kein Beschiss, wenn man sich nicht die Radarwarner sondern echte Unfallschwerpunktlisten als Basis nimmt können die gar nichts!

Und wenn da Schwerpunkte bestehen wo keine Falle ist, na und? Wäre sicherer, und ein Beleg dass es kein "Radarwarner" ist.

 

 

 

Wenn das System mit der Schildererkennung kommt, wird es wohl noch verboten dieses mit dem Tempomat zu koppeln.

Also dass man gar nicht schneller fahren kann als erlaubt ist.

Man stelle sich vor das würde Standard! Nicht als Zwang, so wie man auch ESP ausschalten kann.

Falls ein Durchstarten aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (kann ja mal sein), müsste der Autohersteller nur einen Schalter mit hartem Druckpunkt am Ende des Gaspedalweges anbringen der die Limitierung aufhebt.

Hatte Mercedes schon vor 20 Jahren (Touring 124 oder so, um ein wenig mehr Beschleunigung zu haben).

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@Anonymos: das ist auch das was ich mir schon die ganze zeit beim lesen des threads denke da kann ich ja auch hergehen im internet nach radarstationen suchen und die in eine schöne große landkarte eintragen je nach strecke stelle ich diese dann auf eine gut ablesbare stelle und weiß immer wo die guten alten mülleimer stehen

 

und noch was wie viele polizisten werden bei einer normalen verkehrskontrolle auf das PDA oder Smartphone oder was man auch immer an der scheibe picken hat schauen wollen ich denke die kann man an einer hand abzählen weil eben die meisten darin keine verbotenen sachen sehen

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Den Knopf den du meinst, der heißt Übergas / Kickdown und den haben ALLE mir bekannten Automatikfahrzeuge aller mir bekannten Hersteller, ich kenne jedenfalls keines welches es nicht hat. Der ist nicht für "mehr Leistung", sondern einfach nur dazu da, das Getriebe zum Bestmöglichen Schalten für Maximale Beschleunigung zu bewegen, bei gleichzeitigem Vollgas, den Pedal ist ja unten.

 

 

Ich sehe das mit den POI-Warnern so.

Ich weis nicht ob sie verboten oder erlaubt sind, also gehe ich pessimistisch davon aus, dass sie verboten sind.

 

Der Unterschied zwischen einer Karte und aktiver Technik die perfekt auf 1m genau den Blitzer ansagt, hinkt doch Gewaltig. Im gesetz steht eindeutig "Gerät", eine Karte ist keine "Gerät", also ist der Vergleich dahin. Das ist wie Tretroller mit Motorrad vergleichen.

 

Andererseits ist die Chance erwischt zu werden so gering, dass es eigentlich auch wieder egal ist.

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Der Unterschied zwischen einer Karte und aktiver Technik die perfekt auf 1m genau den Blitzer ansagt, hinkt doch Gewaltig. Im gesetz steht eindeutig "Gerät", eine Karte ist keine "Gerät", also ist der Vergleich dahin. Das ist wie Tretroller mit Motorrad vergleichen.

 

Andererseits ist die Chance erwischt zu werden so gering, dass es eigentlich auch wieder egal ist.

 

 

ich meinte auch das mich beides warnen kann das es da eigentlich keinen unterschied gibt ob mir jemand sagt das in paar hundert metern ein kasten steht wo man nicht weiß ob es aktiv ist oder nicht oder ob mich ein gerät auf den meter genau warnt

 

ich meinte das nur theoretisch ohne bezug auf den gesetzestext

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Das ist doch alles Schall und Rauch. Mein mobiles Navi ist mit einem Passwort geschützt und wenn ich in eine Kontrolle kommen sollte, schalte ich es eben ab.

 

Es wird schlichtweg nicht nachweisbar sein, dass ich das Navi in einer möglicherweise verbotenen Art und Weise benutze.

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Das ist doch alles Schall und Rauch. Mein mobiles Navi ist mit einem Passwort geschützt und wenn ich in eine Kontrolle kommen sollte, schalte ich es eben ab.

 

Es wird schlichtweg nicht nachweisbar sein, dass ich das Navi in einer möglicherweise verbotenen Art und Weise benutze.

 

Wenn die Software auf einer Speicherkarte ist, zieht man die Karte raus und steckt so woanders rein und weis sofort was drauf war.

Niemand muss dir nachweisen, dass du das Ding in verbotener Art und Weise benutzt hast, das bloße betriebsbereite Mitführen reicht aus.

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Da find ich meine Variante schon besser.

 

Ich führe stets eine Ersatzspeicherkarte im Kofferraum (gut verpackt) mit; also nicht betriebsbereit.

Sollte ich mal in eine Kontrolle kommen, betätige ich die Notlöschfunktion. Dann kann der PDA durchsucht werden; dort findet sich dann nichts. Anschließend verlasse ich die Kontrolle und halte bei nächster, für die Polizei nicht mehr sichtbarer Gelegenheit an. Dann tausche ich einfach die Speicherkarten aus und fahre weiter.

 

Sollte ich dann nochmal kontrolliert werden (noch nie passiert), lösche ich eben auch die neu eingesetzte Speicherkarte. Sobald ich wieder an meinem Laptop bin (den ich auf mehrtägigen Fahrten stets mitführe), spiele ich einfach das Backup auf die beiden Speicherkarten und beide sind wieder voll funktionsfähig.

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Also Radarwarner ja oder nein, ich selber habe auch ein Tomtom, die Warnfunktion war aufgespielt nach einer Einsendung zur Reparatur :rolleyes: .

Für mich stellt sich das mit dem Verbot sowie der Strafe so dar, die Strafe ist unverhältnismässig hoch, vor allen Dingen wenn man die Punktebewertung dazurechnet 4 (vier) Punkte ;) dafür kann ich ja schon auf einen Meter auf meinen Vordermann aufrutschen (nur mal so als Beispiel) bei Geisterfahrt meines Wissens nur 3 Punkte.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren - es geht nicht um Strafe - es geht um Rache ;)

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Für mich stellt sich das mit dem Verbot sowie der Strafe so dar, die Strafe ist unverhältnismässig hoch, vor allen Dingen wenn man die Punktebewertung dazurechnet 4 (vier) Punkte

Die offizielle Begründung hierfür lautet wie folgt:

»Die Verwendung von Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen indiziert, dass der Kraftfahrer gewillt ist, sich über Verkehrsvorschriften hinwegzusetzen. Diesem Gesichtspunkt trägt die Bewertung mit vier Punkten Rechnung. Sie orientiert sich an der Punktezahl bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.«

 

 

bei Geisterfahrt meines Wissens nur 3 Punkte.

Für Geisterfahrer sind vier Punkte vorgesehen.

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Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler, wenn ich sage, dass ich die ganze Aufregung nicht verstehe.

 

Ich sehe die Sache folgendermaßen. ich benutze ein handy (6110) auch als Navi. Dieses navi ist in der Lage, die von mir zuvor eingegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuzeigen. Dabei macht es nichts anderes, als mich bei der korrekten Einhaltung dieser Limits zu unterstützen und damit zu entlasten, bzw. Irrtümern und Fehlern vorzubeugen.

Somit leistet dieses Gerät einen wesentlichen Beitrag zu meiner Sicherheit und der Sicherheit der übrigen VT. Und da ja speziell an gefährlichen Punkten eine Limit steht und auch deshalb überwacht wird, leistet mein Gerät einen ganz besonderen Beitrag zur Verkehrssicherheit!! Und das kann schlicht und einfach nicht verboten sein.

 

»Die Verwendung von Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen indiziert, dass der Kraftfahrer gewillt ist, sich über Verkehrsvorschriften hinwegzusetzen. Diesem Gesichtspunkt trägt die Bewertung mit vier Punkten Rechnung. Sie orientiert sich an der Punktezahl bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.«

 

Somit ist mein Handy/Navi ganz sicher kein Radarwarngerät oder eine ähnliche Einrichtung, sondern u.a. eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung und Unterstützung.

Jedwede in einer anderen Richtung gehende behördliche Einschätzung ist zunächst mal schlicht falsch, in der weiteren Folge mit übler Nachrede oder falscher Verdächtigung gleichzusetzen.

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Und ich hab intelligenterweise meine zweite Speicherkarte verdummbeutelt.

Mal sehen, ob sie sich findet oder ob ich ne neue anschaffen muss.

SD-Karte? Gibts ggf. schon im Doppelpack (à 2 GB) für 'nen Zehner beim 'nichtblöden Markt'.

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Für mich stellt sich das mit dem Verbot sowie der Strafe so dar, die Strafe ist unverhältnismässig hoch

 

Ja, und?

Die Strafe hat ja den SINN, dass du es NICHT tust, und nicht dass du es doch tust weil die Strafe OK ist.

Ein zu dichtes Auffahren kann passieren, aber das Mitführen von entsprechender Technik ist eine kriminelle, vorsätzliche Handlung.

Eine geplante, vorbereitete Tat um sich über Gesetze hinweg zu setzen, DESHALB die hohe Strafe.

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