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Blitzerwarner Sind Verboten!


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In den Medien ist nun Öffentlich bekannt gegeben worden, das solche Programme wie Speed -Limit verboten sind zu benutzen, wer damit erwischt wird bekommt ein Bussgeld von 75 Euro sowie 3 punkte in Flensburg und das Navigerät oder PDA wird auf nimmer wiedersehen von der Polizei einkassiert!Die Polizei hat angekündikt Navisysteme auch stärker zu kontrollieren!

 

Seit einem halben Jahr hat sich nichts mehr an der Beta Version geändert und dabei sollte doch bald die neue Vollversion erscheinen indem sogar eine Notlöschfunktion vorhanden sein sollte!

 

Wann kommt nun die Version 1.5 oder 2.0 endlich raus???Es gibt eine Menge Leute die hier dieses Projekt finanzieren mit Ihrer Registrierung und irgendwann sollte 1.2.5beta doch endlich mal weichen oder dauert es noch ein Jahr?

 

Ich werde jedenfalls Speed-Limit solange nicht mehr nutzen bis endlich die neue Version die dann diese Notlöschfunktion besitzt!!!

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Bin zwar nicht fit auf diese PDA-Geschichten, dennoch bezweifel ich, dass ein bloßes Ausschalten des Gerätes vor irgendwas schützt. Ist bei Radarwarngeräten nicht anders. Diese werden schon eingezogen, wenn sie betriebsbereit mitgeführt sind. Sie brauchen nichtmal angeschlossen sein.

 

Gruß

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Nur dient ein Radarwarner ausschließlich zum Warnen. Damit ist das eindeutig.

Wenn ich da einen PDA an der Windschutzscheibe zu hängen habe, ist doch noch lange nicht klar, ob ich ihn zum Warnen benutze.

Außerdem gibt es bei den PDAs die Möglichkeit die POI-Symbole auszutauschen. Dann ist es -zumindest ohne tiefergehende Analyse- nicht mehr möglich eine Warnung vor Überwachungspunkten zu erkennen.

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Sobald ein Gerät mit wenigen Handgriffen oder Programm in Betrieb genommen werden kann ist es verboten! Und die Rechtslade ist leider schon klar und habe auch geschriebn was das Gesetz für eine Strafe vorgesehen hat und es keinen Unterschied gibt zwischen aktiven Radar- und Laserwarner oder nur einen der feste Blitzer anzeigt!

 

Auch bei der Polizei gibt es Leute die Speed Limit und andere Programme kennen und da sind nicht alle Polizisten dumm! Und was sagt man dann, wenn der fragt, darf ich mir Ihr Gerät mal genauer ansehen? Nein?

 

Es hilft nur die Notlöschfunktion mit einer Taste des Warnprogramms, die man direkt bei Kelle der Polizei drücken kann! oder das Navi Verstecken und nur noch nach Stimme fahren und 12 Volt Steckdose im Handschuhfach, damit die das Dingen nicht sehen!

 

Wann werden die Leute hier aktiv die Speed Limit Programmiert haben und auf Ihrer uralten 1.2.5Beta-Version hier die Kohle kassieren und nicht zustande kriegen endlich eine 2.0 Version rauszubringen mit den Futures die sie groß ankündigen auf www.radarfalle.de??????????

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Guest Mr_Biggun
Sobald ein Gerät mit wenigen Handgriffen oder Programm in Betrieb genommen werden kann ist es verboten! Und die Rechtslade ist leider schon klar und habe auch geschriebn was das Gesetz für eine Strafe vorgesehen hat und es keinen Unterschied gibt zwischen aktiven Radar- und Laserwarner oder nur einen der feste Blitzer anzeigt!

Da hätte ich gerne ein höchstrichterliches Urteil in Bezug auf PDA-Navis gesehen.

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Ich schreibe jetzt den veröffentlichten Textlaut zum Nachlesen:

 

Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswiedrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden.

Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04)

 

 

Wie es aus dem Text zu vernehmen ist,dreht es sich nicht um welche Art der Navis es sich handelt ! Ob PDA oder PNA oder Autoradio oder oder.... sondern um das verbotene Programm welches man damit benutzt und aufgespielt ist! Und da gibt es keinen Unterschied ob es ein PDA ist welches dieses verbotene Programm aufgespielt hat, oder eines anderen Navi!

 

 

Meine Meinung zu meinem Vorschreiber der es wohl auf einen Richterspruch ankommen lassen will, denke ich, das ein Richter sich auch an die Paragraphen hält und es schwer sein wird Ihn zu überzeugen das es doch legal ist! Und ich möchte nicht derjenige sein, der vor dem Kadi steht und dann noch die Gerichtskosten zu den zusätzlichen Verlusten, wie Bußgeld und Gerät zahlen muss!

 

Nun, jeder muss halt selber wissen ober dieses Risiko eingeht!!!

 

Deshalb wäre eine Löschfunktion prima und somit aus dem Schneider, da solch ein mitgeführtes Programm nicht mehr nachweisbar ist!! Und verbieten kann wohl keiner solch ein Funktion zu Programmieren!

 

Ich möchte mich auch nicht hier streiten! Was ich geschrieben habe ist nun mal Fakt! Und wer sich sicher fühlt und meint das zählt alles nicht für sein Gerät und man darf diese Blitzerwarnung benutzen oder mitführen sollte nachher nicht weinen!

 

Wünsche allen viel Glück, das Ihr nicht nicht erwischt werdet und vielleicht finde ich auch noch jemanden der eine solche Notlöschfunktion für Sinnvoll hält! Bei mir ist das Programm erst mal vom PDA gelöscht, weil ich keine Lust und auch nicht das nötige Geld habe um solche einen Rechtsstreit durchführen zu können gegen das Bundesministerium!!!

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Ich kann mich erinnern, dass die POI-Warner-Diskussion schon oft hier geführt wurde.

 

Die eine Meinung sieht das bloße Anzeigen möglicher Kontrollpunkte schon als rechtswidrig, die andere Meinung sieht lediglich das Anzeigen sicherer Kontrollpunkte als rechtswidrig.

 

Welche der beiden Meinungen sich als herrschend erweisen wird, ist wohl noch offen.

 

Eine abschließende Klärung kann hier nur ein OLG oder gar der BGH bringen.

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Guest Mr_Biggun

Wen juckt ein Ministerium? Der Finanzminister erklärt auch seit ein paar Jahren eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, obwohl es diese nicht gibt. :rolleyes:

 

Da braucht es schon ein wenig mehr (z.B. 'ne fachmännische Auslegung der Norm durch eine höhere Kammer) als irgendeinen hochkompetenten Ministeriumsheini... :)

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Nun ja, die Kommentierung im Hentschel hierzu ist eindeutig.

Richtig ist, daß es noch kein Urteil gibt (bzw. mir und auch den anderen hier noch keins bekannt ist), es würde mich aber nicht wundern, wenn sich die Gerichte der Kommentierung anschließen würden.

 

Endgültige Klarheit besteht nicht. Bis diese besteht, wäre ich aber vorsichtig mit der Annahme, es sei legal.

 

Gruß

Goose

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Mir ist bekannt, daß Bluey diese Meinung nicht teilt.

Nicht nur ich. Ich habe diese Thematik mit einigen auf unserer Wache diskutiert. So z.B. auch mit unserem LVK und LVD. Die haben die entspr. Gesetzespassagen und Kommentierungen auch in der Form interpretiert, daß ein PDA mit entspr. Software NICHT verboten sei. Und eine Nachfrage beim hiesigen AG-Richter verlief gleichlautend.

 

Ich denke, man wird's wohl auf eine Anzeige und entspr. Verfahren ankommen lassen müssen, um eine definitive Rechtssicherheit zu erhalten.

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@idealforyou

mit deiner Meinung habe ich durchaus kein Problem, auch nicht mit der von Goose. Da, wie er schon schrieb, die Kommentierung nach Hentschel eindeutig ist.

Kommentierung hin oder her, können Gerichte oftmals ganz anders entscheiden. Ist z.B. im Arbeitsrecht genau so.

Ich hab aber ein Problem mit der absolutistischen Darstellung von Meinungen (Kommentar, Ministerium). Solang das nicht auf richterlicher Ebene entschieden ist, ist da noch gar nix klar!

Deshalb ist es ungebracht hier Panik zu verbreiten und ebendiese Meinungen als gesetzt zu betrachten.

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Auch wenn es alles nicht eindeutig ist, heisst es immer noch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

 

Wieviele Fälle hat es schon gegeben, wo das Gerät eingezogen worden ist?!

 

Wer traut sich dagegen Einspruch einzulegen und kostspielige Prozesse zu führen?

 

Solange sich das keiner traut, solange zählt die Stvo! Und solange die kein Richter gekippt hat, solange zählt das Strafmass für dieses Vergehen!

 

Also müssten nun um Sicherheit zu erlangen ein Musterprozeß beantragt und geführt werden um Klarheit zu schaffen!

 

Nur weil was für viele Leute unklar ist in der Rechtsprechung, macht es noch lange nicht legal zu benutzen und setzt auch nicht die Stvo ausser Kraft!

 

Die Polizei und der Straatsanwalt wird nach dieser Stvo alle Geräte einziehen, bis endlich einer mal das Geld oder den Mut hat dieses Verfahren zu eröffnen oder sich Leute, die diese Programme machen auf ein Musterprozess ankommen lassen und das kostet auch richtiges Geld!

 

Solange das nicht passiert sind wir, die diese Programme hier nutzen erst mal auf gut deutsch gesagt die angeschissenen Und das heisst bis dahin es ist verboten und man muss damit rechnen mit der beschriebenen Härte bestraft zu werden! Die Polizei kann auch nicht sagen: Tut mir leid es gibt noch keinen Richterspruch,.sondern kommt Dir als Gesetzeshüter mit der Stvo nachder Sie sich bevor es noch nichts anderes gibt richten MUSS!!!

 

Und deshalb ist es verboten, bis ein Gericht dieses auflöst oder eine Entscheidung trifft! Solange zählt auch die Stvo!

 

Bei Eurer Diskussion kriegt man immer das Gefühl, Du kannstt Dein Programm ohne Risiko hier in Deutschland in Deinem Auto benutzen!"

 

 

Aber solage Ihr nach einem Richterspruch schreit, solange ist das was in der Stvo steht massgebend und somit solche Programme definitiv verboten!!!!

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Die Polizei und der Straatsanwalt wird nach dieser Stvo alle Geräte einziehen, ...

Nö. Mindestens ein Cop :blink: wird die PDAs mit entspr. Software eben NICHT "einziehen".

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Wir basteln uns einfach eine eigene Kommentierung zur STVO!

 

@idealforyou

Führ doch selbst einen "Musterprozeß(?)"! Komischerweise kann jeder mit der vermeintlich ungeklärten Situation umgehen, nur du nicht.

So, und nun überleg' doch mal warum es zu diesem Thema noch kein Urteil gibt oder hier noch keiner mit "Hilfe, ich musste meinen PDA abgeben" aufgeschlagen sind?

Entweder interessiert es die Cops nicht, sie kennen die Möglichkeit der POI-Warner nicht oder sie legen die STVO entsprechend aus.

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Nö. Mindestens ein Cop :blink: wird die PDAs mit entspr. Software eben NICHT "einziehen".

Von diesem Cop würde ich aber sofort die Dienstnummer verlangen. :D Da könnte er endlich mal "richtige Verbrecher" fangen :o und macht es nicht. Das gibt eine Dienstaufsichtbeschwerde. :heul:

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Tscha, mon ami..... malheureusement, ce n'est pas possible, parce-que je n'ai pas un numéro de service. :blink::D

Ah, oui, c'est vrais. Mais je ponse, que tu est un flic avec un petit humor.

 

Ecrire en francais est plus difficult, que j'ai ponsé.

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Du hast das Nichtsicherstellen als "Augenmaß" bezeichnet, ich habe dargestellt, daß die Entscheidung, ob Sicherstellen oder nicht Sicherstellen weniger eine Frage des Augenmaßes als mehr der Rechtsauffassung in diesem Sachverhalt ist.

 

Augenmaß würde bedeuten, daß man trotz erkannter OWi auf eine Verfolgung verzichtet.

Hier ist es aber so, daß Bluey in dem Verhalten keine OWi erkennt. Das ist ein Unterschied.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Nein, Augenmaß bedeutet, auch mal ganz klar nach Vernunft und FÜR DEN MENSCHEN zu handeln, wenn einem die Paragraphen nicht weiterhelfen.

Augenmaß ist also genau das Gegenteil des *einen Forencops*, zumindest so wie sich dieser hier durchgängig darstellt. Neuerdings.

 

Du weißt schon, zieh Dir den Schuh lieber nicht an. Er könnte vielleicht passen.

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Lass uns nicht wieder auf die persönliche Ebene abgleiten. Das wird zunehmend lächerlich.

 

Also, kann man hier von Augenmaß sprechen? Nein, denn Bluey erkennt keine OWi, also kann er auch nicht entsprechend verfolgend einschreiten. Diese Wahlmöglichkeit muß man jedoch haben, um Augenmaß walten zu lassen.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

ich kann mir sehr gut vorstellen, daß es in absehbarer Zeit auch kein klärendes Urteil geben wird.

 

Ganz einfach deshalb, weil sich niemand, der auch nur einen Funken Intelligenz mitbekommen hat, sich mit der entsprechenden Software Nachrüstung von der Polizei "erwischen" lassen wird.

 

Mich wundert, daß das hier so heiß diskutiert wird: ist doch völlig egal, ob erlaubt oder nicht, solange es keiner bemerkt.

 

Gruß, Radfahrer

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Selbst wenn diese Software "verboten" wäre, würde ich eine Verfolgung eher "ablehnen", da die Software nicht in der Lage ist (im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern), zwischen einer aktivierten Meßanlage und einer deaktivierten zu unterscheiden. Folglich wird der Nutzer vor JEDEM Blitzer runterbremsen, was ja letztendlich auch im Sinne des Erfinders ist.

 

Aktive Radarwarner würde ich einkassieren.

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Na ja, wie man hier sieht gleiten die Leute einfach in Lächerlichkeit ab und nicht alle Polizisten denken und handeln so, wie Bluey hier!

 

Zum Thema nicht erwischen lassen kann man auf alle Sachen anbringen!

 

Wollte eigentlich nicht soviel aufsehen erregen mit dem Thema und wusste auch nicht das sich plötzlich soviele Leute dann Persönlich angesprochen und beleidigt fühlen!

 

Dafür ein Sorry und das Thema ist hier erst mal für mich beendet und warte mal ab was sich so in Zukunft tut in dieser Sachlage!

 

Ciao

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Fakt ist offensichtlich nur eins: die Rechtslage ist bislang ungeklaert.

 

Mal angenommen, man kommt in eine Kontrolle; der Cop vertritt die Auffassung, dass PDA mit Speedlimit o.ä. verboten ist und will das Geraet einziehen.

 

a) weil er den Veracht hat, es koennte was drauf sein und man es geschafft hat, das Geraet rechtzeitig auszuschalten

b) weil er bereits gesehen hat, dass POIs und / oder Speedlimit installiert sind.

 

Gibt es eine Moeglichkeit, die Herausgabe des Geraetes vor Ort zu verweigern? Oder ist man dem Diensteifer des Beamten vollstaendig ausgeliefert? I.d.R. lassen sich die Cops ja bei Kontrollen auf keinerlei Diskussionen ein...

 

Es gibt ja schliesslich noch andere Gruende, einen PDA zu besitzen (Telefonnummern, Termine etc.).

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Hast recht! Die Polizei oder die Ordnungsbeamten stellen Ihre mobilen Messeinrichtungen auch auf, wo "Unfallschwerpunkte" sind wie an Schulen u.s.w!

 

Also darf ich dann auch einen aktiven Warner nutzen, weil er mich dann ja auch nur vor einem Unfallschwerpunkt warnt und gerade dann wenn dort mobil geblitzt wird ist der Unfallschwerpunkt ein besonders gefährlicher Unfallschwerpunkt! Also was spricht dagegen?

 

Mobile Blitzer werden doch auch nur an Unfallschwerpunkten aufgebaut! Da gibt es dann den Doppelblitz, einmal Stationär und ein paar Hundert Meter später der Mobile Blitzer u.s.w.! Milliardengeschäft Unfallschwerpunkte!

 

Also von solchen Wortklaubereien, wie Unfallschwerpunkthinweis oder -überwachung lässt sich nicht viel machen, weil darin steht, Software die vor mobilen oder stationären Überwachungseinrichtungen warnt!

 

Wenn Du mal gelesen hast was im anderen Diskussion die paralell hierzu gefürt wird z.B, das Bluey (wahrscheinlich ein Polizeibeamter) auch das Gerät abschalten oder dur Passwort u.s.w würde! Denn er weiss ja auch nicht welche Rechtsauffassung sein Kollege dazu hat! Hat er eine andere Rechtsauffassung, dann ist das Gerät erst mal futsch!

 

Das Risiko trägt erst mal jeder selber und jeder ist Verantwortlich für sein Handeln und sein tun und selbst Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

 

Da sich die Gräte mit dieser Software nun immer weiter häufen und zu einem Verkaufsschlager geworden sind, werden wir bald sicher mehr darüber erfahren und hören und dazu wohl auch etwas eindeutiges hören!

Und da es um viel Geld geht ,die man sich damit verdient mit solchen Blitzanlagen, denke ich nicht das mit dieser Software eine Ausnahme gemacht wird und es erlaubt wird!

 

Als die aktiven Radarwarner auf den Markt gekommen sind waren diese auch nicht verboten und diese wurden dann plötzlich Massenhaft verkauft und plötzlich wurde den Leuten klar, wenn sowas erlaubt ist, dann könnten die Autohersteller sowas Serienmässig in den Autos einbauen und dann würde es viel weniger Geld genben von der Melkkuh der Nation(Autofahrer)! Also wurde schnell dafür ein Verbot in die StVo reingeschrieben!

 

Wieviele Leute wirklich auch mit einem aktiven Warner erwischt werden weiss ich nicht! Ich denke da werden wohl mehr mit Handy am Ohr erwischt während der Fahrt!

 

Lassen wir uns überraschen was passiert, vielleicht bin ich der erste der mit Speed Limit erwischt wird oder jemand anders oder was noch neues in die StVo kommt zu solchen Programmen! jedenfalls glaube ich nicht das die sich die Wurst von der Stulle nehmen lassen und auf das schöne Geld Ihrer Blitzer verzichten wollen, wo diese PDA´s und Programme in aller Öffentlichkeit so in Mode gekommen sind!

 

Ausserdem muss man an jeder Ecke auch noch mit mobiler Radar- und Laserüberwachung rechnen oder wie es mir jetzt passiert ist an einem stationären Blitzer vorbeigefahren bin, den Speed Limit gar nicht kannte!

Im Grunde genommen hilft nur eins, sich an die Verkehrsregeln zu halten, denn Speed Limit schützt auch keinen Raser, weil Geschwindigkeitsmessungen können immer und überall vorgenommen werden!

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Gibt es eine Moeglichkeit, die Herausgabe des Geraetes vor Ort zu verweigern? Oder ist man dem Diensteifer des Beamten vollstaendig ausgeliefert? I.d.R. lassen sich die Cops ja bei Kontrollen auf keinerlei Diskussionen ein...

 

Es gibt ja schliesslich noch andere Gruende, einen PDA zu besitzen (Telefonnummern, Termine etc.).

Das hat nichts mit Diensteifer zu tun.

 

Die Herausgabe wirst du nicht verweigern können, ich habe die Rechtsgrundlage schon Mal in einem anderen Thread eingestellt. Aus Faulheit kopiere ich einfach mal:

 

Rechtsgrundlage der Durchsuchung:

§ 102 StPO

[Durchsuchung bei Tatverdächtigen]Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

Das Ganze wird, da es sich ja um eine OWi handelt, in Verbindung mit § 46 OWiG gesehen

 

Anordnungskompetenz:

§ 105 StPO

[Zuständigkeits- und Ausführungsbestimmungen]

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs.1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

 

[...]

Die Gefahr im Verzug lässt sich hier relativ problemlos begründen: Bis zur Einholung einer richterlichen Anordnung hätte der Betroffene die Möglichkeit, die Daten zu löschen, ein beweissicheres Verfahren wäre somit nicht mehr gewährleistet.

 

Alternativ müsste ich den Betroffenen bis zur Einholung des richterlichen Beschlusses festhalten und jeglichen Zugriff auf das Gerät unterbinden. Ein solcher Grundrechtseingriff wiegt jedoch deutlich schwerer als die einfache Durchsuchung.

 

Bestätigt sich mein Verdacht, kann das PDA übrigens sichergestellt / beschlagnahmt werden:

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 94 StPO

[beschlagnahme]

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

 

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

 

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

 

Anordnungskompetenz:

 

§ 98 StPO

[Recht zur Anordnung der Beschlagnahme]

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs.5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch den Richter angeordnet werden.

 

(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen. Solange die öffentliche Klage noch nicht erhoben ist, entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat. Hat bereits eine Beschlagnahme, Postbeschlagnahme oder Durchsuchung in einem anderen Bezirk stattgefunden, so entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat, die das Ermittlungsverfahren führt. Der Betroffene kann den Antrag auch in diesem Fall bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat. Ist dieses Amtsgericht nach Satz 4 unzuständig, so leitet der Richter den Antrag dem zuständigen Amtsgericht zu. Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren.

 

(3) Ist nach erhobener öffentlicher Klage die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder einen ihrer Hilfsbeamten erfolgt, so ist binnen drei Tagen dem Richter von der Beschlagnahme Anzeige zu machen; die beschlagnahmten Gegenstände sind ihm zur Verfügung zu stellen.

 

(4) Wird eine Beschlagnahme in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Beschlagnahme in Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.

Die Gefahr im Verzug ist oben ja schon kurz begründet.

 

Gruß

Goose

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@goose

Ich hatte es befuerchtet. Die "Gefahr im Verzug" scheint ja sowas wie ein Freifahrtschein zu sein; eine Begruendung findet sich immer...

 

Das hat nichts mit Diensteifer zu tun.

 

(Uebermaessiger?) Diensteifer liegt fuer mich dann vor, wenn du das Geraet trotzdem einziehst, obwohl es selbst unter Polizeibeamten unterschiedliche Auffassungen ueber die Rechtslage gibt.

Da diese nicht eindeutig geklaert ist, wird dir als Polizeibeamten wohl niemand einen Strick draus drehen, wenn du das Geraet im Zweifel nicht einziehst.

Eine situationsbezogene Entscheidung (wie man in den Wald hineinruft...) koennte ich allerdings nachvollziehen.

 

Sollte deine Aeusserung auf die fehlende Diskussionsbereitschaft bei Cops im Einsatz bezogen sein, hast du natuerlich recht. Wenn ihr euch von jedem belabern lassen wuerdet, koennten ihr euren Job nicht mehr wirksam ausueben.

Freundlichkeit hindert einen aber nicht daran...

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Ein Freifahrtschein ist es nicht, aber die Begründung ist doch nachzuvollziehen, oder?

Welche Möglichkeiten hätte ich denn sonst?

 

(Uebermaessiger?) Diensteifer liegt fuer mich dann vor, wenn du das Geraet trotzdem einziehst, obwohl es selbst unter Polizeibeamten unterschiedliche Auffassungen ueber die Rechtslage gibt.
Nun, ich richte mein Einschreiten nach meiner Auffassung. Ebenso, wie ich eine Maßnahme nicht treffen würde, wenn ich von ihrer Rechtmäßigkeit nicht überzeugt wäre kann ich eine Maßnahme, von deren Rechtmäßigkeit ich überzeugt bin, problemlos durchführen.

 

Gruß

Goose

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@someone

Bevor du hier panikartige Aussagen verbreitest les' dir bitte das Forum durch!

Nicht das die ebay-Angebote von PDA's in die Höhe schnellen, weil alle denken, sie hätten sich was Illegales gekauft.

Muss ich das jetzt verstehen? Ich habe in diesen Thread bisher nichts geschrieben. Oder willst Du mich ärgern! :kopfschuettel:

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@someone

Bevor du hier panikartige Aussagen verbreitest les' dir bitte das Forum durch!

Nicht das die ebay-Angebote von PDA's in die Höhe schnellen, weil alle denken, sie hätten sich was Illegales gekauft.

Muss ich das jetzt verstehen? Ich habe in diesen Thread bisher nichts geschrieben. Oder willst Du mich ärgern! :kopfschuettel:

Sorry, war nicht eingelogt, das war ich!

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Guest peterman

es kann aus meiner bescheidenen sicht gar nicht verboten sein.

 

denn letzendlich sind die blitzerwarnung nichts anderes als gesammelte daten von benutzern.

 

also genau so, als wenn ich mir jeden blitzer, den ich sehe notiere und ans armaturenbrett klebe.

 

praktisch kann mir keiner nachweisen, das ich nicht alle blitzer in meinem tomtom selbst gesammelt hab.

 

und es soll verboten sein, sich selbst blitzerstandorte und damit gefahrenschwerpunkte zu merken?

 

 

 

auch wenn es tatsächlich so sein sollte, gibt es keine grundlage für eine beschlagnahmung meines gerätes.

 

nur bei schweren straftaten und "gefahr im verzug" (mit gefahr ist aber echte gefahr gemeint.)

und ansonsten nur auf richterliche anordnung.

 

ansonsten gibt es immer noch den datenschutz und der verbietet einsicht in meine persönlichen und sensiblen daten.

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  • 4 weeks later...
Guest Pickelhaube

Hi,

 

zurück zum Thema "NOTLÖSCHFUNKTION".

 

Rechtliche Lage hin, Rechtliche Lage her, ich finde, wie mach anderer auch, so eine Funktion SINNVOLL und würde Sie mir für eine Neue Version wünschen.

 

Wo liegt das Problem?

 

Die Kunden wollens haben, es ist technisch machbar, also warum nicht? :D

 

Ich könnte mir z.B. sehr gut eine Löschfunktion über Voicesteuerung vorstellen, die auf "WACHTMEISTER" reagiert.

 

Man begrüßt die Beamten dann mit einem lautstarken und herzlichen "Hallo, Herr WACHTMEISTER!" :cop01:

und der Rest der Verkehrskontrolle läuft auf jedemn Fall sorgenfrei ab...

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  • 1 month later...

wo liegt eigentlich das Problem der passiven POI-Warner für die User oder warum sind noch keine Beschlagnahmungen aktenkundig?.

 

Die Dinger selber geben kein Signal ab, wie aktive Teile, sind somit von mobilen Radarwagen bzw. dem darin sitzenden Personal als Störsender nicht erkennbar und dem Sammelkommando damit nicht zu melden, wenn vorhanden.

Die Warnung eines nahenden "Gefahrenbereiches" erfolgt mehrere hundert Meter vorher, sollte reichen, um ohne Gefahr/Gefährdung den Gefahrenbereich zu passieren.

Wer nicht geblitzt wird oder durch wildes Notbremsmanöver vor dem Blitzer auffällt, wird auch nicht eingesammelt.

Bei Routinekontrollen bei der man dann auch begrüßt wird mit: "allgemeine Verkerhskontrolle.." hinter jedem PDA/PNA, der heutzutage an Bord ist, herzufragen bzw. zu kontrollieren, wäre Generalverdacht und somit überzogen.

Bei stationaren Anlagen müsste ebenfalls ein Sheriff zugegen sein und melden, dass einer vor dem Ding bremst. Und das gibt es m. W. nicht. Dazu gilt auch hier: Die Warnung eines nahenden "Gefahrenbereiches" erfolgt mehrere hundert Meter vorher...

 

Nebenbei sollte jeder so fahren, dass nur geringfügige Überschreitungen in Gefahrenbereichen und überall noch abgebremst werden können. Wer mehr als derzeitiges Fahrverbot über dem Limit fährt, hat es sowieso nicht anders verdient.

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