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Definition Von "anhalten"


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Wenn ich das aber alleine mache, indem ich nicht vorhandene Begriffsbestimmungen zu meinen Gunsten auslege, kommt man mir plötzlich wieder mit dem Sinn des Gesetzes...

Die StVO spricht von Anhalten. Was das bedeutet, ist ebenfalls definiert. Was gibt es dabei also bitte auszulegen?

Sorry, mein Fehler. Ich war gedanklich schon wieder woanders: Zum Beispiel rechts überholen und Fahrzeugschlangen. Was ist lt. Gesetz eigentlich "überholen", was ist lt. Gesetz eine "Fahrzeugschlange". Gehört aber hier nicht her, ist ein anderer Thread.

 

Aber wie ist Anhalten definiert? Wie lange muß man stehen?

 

Daß Alkohol und Drogen eine eigene Sparte sind, ist mir schon klar. Mich interessiert nur, wo solche Fälle landen, wenn sie wegen maßlos überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall bauen.

Eben genau dort, denn man geht davon aus, dass der Einfluss der Drogen ursächlich für das weitere Fehlverhalten und dessen Folgen war.

Danke, eine Unklarheit wäre damit vom Tisch...<_<

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Guest Trekkerfahrer
Aber wie ist Anhalten definiert? Wie lange muß man stehen?

So wie ich es in der Fahrschule vor knapp 10 Jahren gelernt habe, ist es so deffiniert, daß die Räder eben "stillstehen" müssen und sich nicht drehen dürfen. Auch wenn sie das nur 1 sec. tun. Aber sie müssen kurz stillgestanden haben.

Dann hat man angehalten....

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@ andy

 

Gedankenfehler?

 

Die Frage ob ganz Anhalten oder sehr langsames noch Rollen eine sinnvolle Regeländerung wäre ist eine politische Frage für den Bundestagsverkehrsauschuß, eine evtl. Änderung in der Zukunft würde dein Bußgeld nicht mehr aufheben.

 

Das ist eine andere "Hochzeit"!

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So wie ich es in der Fahrschule vor knapp 10 Jahren gelernt habe, ist es so deffiniert, daß die Räder eben "stillstehen" müssen und sich nicht drehen dürfen. Auch wenn sie das nur 1 sec. tun. Aber sie müssen kurz stillgestanden haben.

Bei Fahrzeugen ohne ABS ist es kein Problem, die Räder für eine Sekunde still stehen zu lassen... <_<

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@ Kolbenfeder:

Hier geht's eigentlich nur noch ums Prinzip. Das Bußgeld ist mir mittlerweile auch egal! Eine eventuelle Änderung wäre aber trotzdem mal eine sinnvolle Änderung. Aber bis das durch ist, ist der Verkehr(-sfluss) bestimmt schon automatisiert worden.

 

@ nudel:

Das würde auch bei Fahrzeugen mit ABS gehen. Fakt ist jedoch, dass das Stillstehen der Räder nur ein Indiz für den Stillstand des Fahrzeuges ist und eigentlich auch das dazugehörige Fahrzeug stillstehen sollte. ...also nix mit Vollbremsung, leider.

Zudem steht im Gesetzestext nichts vom Stillstand der Räder, sondern nur vom Anhalten an sich.

 

MfG Andy

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Anhalten, physikalisch, mathematisch definiert:

 

Die ableiung des weges zur Zeit in den drei Raumvektoren ist gleichzeitig null plus die Ableitung der Winkel dieser Verktoren zur Zeit ebenfalls.

 

Stopp aller Bewegungen in den 6 Freiheitsgrade eines Autos: vor-zurück, rechts-links, auf-ab, wanken, gieren und nicken.

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