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Definition Von "anhalten"


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Bin bei einem grünen Blechpfeil von (angeblich) 4 Polizisten beobachtet worden, wie ich nicht vorschriftsmäßig angehalten hab.

Ich weiß eigtl, wie man sich bei einem grünen Pfeil verhält.

Hab mich an die Haltelinie ran rollen lassen, stand sogar fast, und bin dann weiter zur Sichtlinie.

Dann haben die netten Pozilisten mich rausgezogen und mir tatsächlich ein 133.1 BKatV vorgeworfen :B): .

Kann man da irgendwas machen? Die Glaubwürdigkeit der Polizisten anzweifeln etc.? Oder stur behaupten, dass ich gestanden hab?

Ich meine das losfahren aus dem Stand ist doch schon sehr Spritintensiv. Da machen die Polizisten ihrer Farbe aber nicht alle Ehre!

 

Auch bin ich der Meinung, dass es weit wichtigeres gibt, als jemanden, der die Regeln kennt und sie nach logischem Ermessen, ohne Behinderung anderer oder Beeinträchtigung der allgemeinen Sicherheit, variiert, zu bestrafen, währenddessen womöglich andere hinter dem Rücken der Polizisten, die mit einem beschäftigt sind, munter und unbestraft über die Haltelinie brausen.

Manch einer würde es Schicksal nennen, ich bezeichne es als Relevanzermessensunfähigkeit.

 

So...genug geärgert. Kann mir da jemand weiterhelfen?

 

MfG Andy

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Nach welchen Kriterien sollte den das Recht zur Regelvariirung zugestanden werden ?

 

Edit:

 

der die Regeln kennt und sie nach logischem Ermessen.....

 

Behalt das lieber für dich, sonst unterstellt man dir ganz schnell Vorsatz. Dann wird der Spass noch teurer.

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Ihr wisst doch selber, dass einige Regeln doch etwas zu verbissen sind.

Ich glaube, dass das Recht der Regelvariierung den Polizisten bereits zugestanden wurde und dass es, meiner Meinung nach, auch demzufolge folgerichtig angewendet werden sollte. Für mich ist das bloß stures krümelkacken :B): .

Bestrafungen sollen ja fast ausschließlich zur Prävention von Gefahrensituationen erteilt werden, aber da keine Gefahr bestand, ist die Bestrafung in diesem Fall vollkommen sinnfrei.

Ich meine: was hätte denn passieren können?

Der Anhalteweg bei 5 km/h beträgt 1,51 m!

Ich finde, dass dieser Weg weit von jeglicher Gefahr einer Kollision etc. entfernt ist. Dadurch würde nicht mal eine potentielle Gefahr entstehen...

Und genau aus diesem Grund sollten sich Polizisten ihrer eigentlichen Aufgabe - z.B. der Abwehr von Gefahren - widmen und diejenigen rausziehen, die mit 50 drüber brettern und nicht jene, die fast Anhalten, weil sie wenigstens noch den Sinn eines grünen Blechpfeils kennen.

 

Naja egal...sehe schon, da kann man nix machen.

Aber trotzdem Dankeschön!

 

MfG Andy

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Guest Pferdestehler

Du bist über eine Rote Ampel gefahren. Früher durfte man das gar nicht. Da hättest Du länger stehen bleiben müssen(!). Dann hat man das gelockert (eine große Ausnahme) und hat gesagt, daß WENN man erstmal STEHENBLEIBT und dann dem Querverkehr Vorrang gewährt, darf man an manchen Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen.

 

Dir ist das alles egal, oder? Wäre Dir die alte Regelung lieber, also ganz stehen bleiben, bis Grün warten?

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Vorrangig geht es hier doch darum, dass du genug Zeit hast, dir einen Überblick über die Verkehrssituation zu verschaffen. Das ist mit stehendem Fahrzeug wesentlich leichter.

 

Und genau deshalb gibt es eben diese Regeln. Es kann eben nicht immer und nicht von jedem das gesamte Gefahrenpotenzial einer Situation richtig eingeschätzt werden.

 

Edit: Vielfach geistern sogar 3 Sekunden als Fausregel für den Fahrzeugstillstand rum. Das erzählen die Fahrschullehrer gern, um sicher zu gehen, dass der Prüfling auch wirklich anhält.

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Und genau aus diesem Grund sollten sich Polizisten ihrer eigentlichen Aufgabe - z.B. der Abwehr von Gefahren - widmen[...]

Genau das haben sie doch getan. Neben der Gefahrenabwehr gehört die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu den Aufgaben der Polizei.

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ich schrieb zwar "closed", aber egal...

@dete:

wenn ich die Schwerkraft außer Kraft setzen würde, würde man nicht mal vom Fleck kommen (auf regulärem Weg)...du meinst wahrscheinlich die Zentripetalkraft!

Aber mit 50 wäre theoretisch drin! Außerdem war das bloß eine Hyperbel! :heul:

 

@Officer:

darf ich raten, was du beruflich machst?? :koch:

Wenn ich richtig liege, weiß ich wie dein Post zustande kam. Ist aber nicht so schlimm...du hältst dich wahrscheinlich auch nur an Vorschriften.

Aber OWi's sollten nicht oberste Priorität haben (Vgl. letzter Post) und vor allem nicht gleich 4 (!) Ordnungskräfte in Atem halten.

Die vorgeschriebene Arbeitsaufteilung bei einer solch banalen OWi möchte ich gar nicht erst wissen.

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Aber OWi's sollten nicht oberste Priorität haben (Vgl. letzter Post) und vor allem nicht gleich 4 (!) Ordnungskräfte in Atem halten.

Ja, schon klar...lieber um die richtigen Verbrecher kümmern, stimmt's? :heul:

 

Eine solche Rotlichtüberwachung kannst Du durchaus auch unter Gefahrenabwehr verbuchen, sobald sich das Wissen um eine solche in den Köpfen festsetzt.

 

Die vorgeschriebene Arbeitsaufteilung bei einer solch banalen OWi möchte ich gar nicht erst wissen.

Da gibt es auch keine. :koch:

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Du bist über eine Rote Ampel gefahren. Früher durfte man das gar nicht. Da hättest Du länger stehen bleiben müssen(!). Dann hat man das gelockert (eine große Ausnahme) und hat gesagt, daß WENN man erstmal STEHENBLEIBT und dann dem Querverkehr Vorrang gewährt, darf man an manchen Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen.

 

Dir ist das alles egal, oder? Wäre Dir die alte Regelung lieber, also ganz stehen bleiben, bis Grün warten?

Du verwechselst da was...;-)

In einem Teil Deutschlands hat man früher den grünen Pfeil gesehen und konnte einfach rechts abbiegen, wenn sichergestellt war, daß niemand(!) behindert oder gar gefährdet wird. Und diese Regel wurde verschärft, weil man anscheinend davon ausgeht, daß der Großteil der Autofahrer nicht genug Überblick hat, um eine Behinderung anderer auszuschließen. Immerhin gab es da wohl eine umfassende "Studie" dazu.

 

Für mich ist der Anhaltezwang reine Schikane, zumal, wie in diesem Fall, die Geldeinnahme im Vordergrund steht.

Und natürlich ist es auch hier so, daß das zählt, was die Herren in Grün glauben, gesehen zu haben. Wie immer braucht es keinen weiteren Beweis, obwohl der mittels Video einfach zu erbringen wäre (Wenn man schon so scharf auf Einnahmen ist...).

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Guest Pferdestehler

Das ist keine Schikane sondern dient zur Sicherung, daß der Verkehrsteilnehmer KLAR seine Geschwindigkeit auf ein ungefährliches Maß reduziert und die Aufmerksamkeit dem Querverkehr zuwendet.

Was wäre denn, wenn man gesagt hätte "mit der Situation angepaßter Geschwindigkeit" oder "die Geschwindigkeit ist herabzusetzen"? Leute wie der TE würde einfach das machen, was ihnen gefällt. Und es würde deutlich häufiger krachen.

 

Der Querverkehr hat nun mal Grün und darf darauf vertrauen, daß er die Kreuzung/Einmündung hindernisfrei durchfahren kann. Mit der Freiheit, die Geschwindigkeit beim Abbiegen selbst wählen zu können beschneidet man die Freiheit des Querverkehrs. Fände ich nicht richtig!

 

Der Umstand, daß es in der DDR vielleicht nicht so war, zählt nicht. In der BRD gab es solch eine Regelung gar nicht. Jetzt haben wir einen Kompromiß (einen sinnvollen noch dazu), das sollte doch für beide Seiten akzeptabel sein.

 

Kleiner Finger führt immer zur Ganzen Hand. Daher gibt es berechtigt auch beim Grünen Pfeil keine Grauzone.

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Wie immer braucht es keinen weiteren Beweis, obwohl der mittels Video einfach zu erbringen wäre (Wenn man schon so scharf auf Einnahmen ist...).

Und was hätte dieser weitere Beweis hier erbracht? :heul:

 

Rrrrrriiiichtig! :koch:

 

Darauf wäre zu sehen, dass der TE (wie von ihm selbst eingeräumt) eben nicht angehalten hat.

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@PS: Sicherlich ist der Kompromiß besser als beide alten Regelungen. Allerdings fände ich es angebrachter, wenn man die Haltelinie ignorieren könnte (dort sieht man meistens wenig vom Querverkehr), und nur an der Sichtlinie anhalten müßte.

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Allerdings fände ich es angebrachter, wenn man die Haltelinie ignorieren könnte (dort sieht man meistens wenig vom Querverkehr), und nur an der Sichtlinie anhalten müßte.

Ähhh...Dir ist schon klar, dass es durchaus auch Querverkehr durch Radler und Fußgänger gibt? :heul:

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Guest Pferdestehler

Da aber eine grüne Fußgängerampel gekreuzt werden soll, ist es da nicht sinnvoll, bis zum Stillstand anhalten zu müssen, damit man im Falle des Falles den leider dann doch übersehenen Fahrradfahrer/Fußgänger "nur" mit einem Fahrzeug anfährt, welches aus dem Stillstand anrollt, als eines das mehr oder weniger schnell ist, wenn die Geschwindigkeit / das Anhalten nicht vorgegeben wäre?

 

Anhalten ist eine klare Ansage. Damit ist sichergestellt, daß das Fahrzeug beim Einfahren in den geschützten Kreuzungsbereich wirklich langsam sein muß, sonst Rotlichtverstoß. Würde man sagen, daß man nicht anhalten müßte, nur in aller Vorsicht fahren, dann würde das wieder jeder anders auslegen und besonders coole Leutz würde die Kurve hochkant nehmen.

 

Ich halte die Regelung für überaus sinnvoll. Auch unter dem Gesichtspunkt Haltelinie. Ist doch wirklich keine große Verzögerung. Kurz Stillstand an Haltelinie, kurzer Gasstoß bis zur Sichtline, nochmals Stillstand, losfahren. Kostet nicht einmal fünf Sekunden. Die sollten allemal drin sein, wenn man legal bei Rot um die Ecke will.

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Soll heißen: Den Sinn des Gesetzes habe ich erfüllt, wenn ich nur noch ganz langsam rolle und eben auch niemanden behindere oder gefährde. Da in Deutschland der Sinn eines Gesetzes scheinbar egal ist, wird nach Wortlaut entschieden, vor allem, wenn es Geld für die nächste Verschwendungsmöglichkeit einbringt. Und der Wortlaut heißt eben Anhalten. Naja, was soll's. Es gibt Gesetze, da ist sowohl Sinn als auch Wortlaut egal und andere werden vom Staat einfach ignoriert, aber das ist OT...

 

Wie ist denn Anhalten eigentlich definiert? 0,1 Sekunde, 3 Sekunden Standzeit? Reicht es, wenn die Räder stillstehen oder ist das egal, Hauptsache das Auto bewegt sich nicht? Muß man im ersten Gang anfahren, wie es mir mal ein Polizist weismachen wollte?

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Ich kann Aendy schon ein wenig verstehen. Auch ich bin durchaus in der Lage, eine Verkehrssituation, hier: Einfahrt in eine vorfahrtsberechtigte Straße, zu erfassen und richtig zu beurteilen, wenn ich Schrittgeschwindigkeit fahre. Ob ich jetzt 1 km/h fahre oder stehe, macht faktisch keinen Unterschied. Es geht ja hier um den Grünen Pfeil. Ich biege also nach rechts ab. Muß ich ja theoretisch nur einen Fahrstreifen einsehen und zwar der, der von links kommt. Das sollte auch mit Schrittgeschwindigkeit möglich sein. Langsam an die Haltelinie heranrollen und dabei den linkswärtigen Verkehr scannen. Kommt nichts, Gas und rechts rum. Soviel Einschätzungsvermögen sollte man einem VT schon zutrauen.

 

Ich erkenne hier schon eine gewisse Schizophrenie in den Ansichten mancher Forenuser. Wenn es um die Begrenzung einer Geschwindigkeit geht, handelt es sich schnell um Bevormundung und Mittel zur stattlichen Abzocke. Geht es um den Grünen Pfeil, ist plötzlich das zweimalige Anhalten völlig korrekt, weil es dem mündigen VT nicht zuzutrauen ist, die Situation bei Schrittgeschwindigkeit richtig einzuschätzen ? Da frage ich doch: Wieso sollte er die Gechwindigkeit in jeder anderen Situation einschätzen können ? Wo ist genau der Unterschied zu dieser Verkehrsregel im Vergleich zu all den (unsinnigen) Gechwindigkeitsbegrenzungen ?

 

Dies stelle ich einfach mal zur Diskussion, weil ich hier einen deutlichen Widerspruch erkenne.

 

MfG

!Xabbu

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Ist doch ganz einfach: Räder müssen einmal kurz stillstehen. Wer schon einmal eine Bremse bedient hat, weiß auch, wie sich das anfühlt, wenn das Auto nicht mehr rollt sondern steht. Wenn man die Bremse nicht kurz vor dem Anhaltezeitpunkt chauffeurmäßig ein wenig löst, ist das der Zeitpunkt wo die Mitfahrer beginnen, chinesisch zu nicken ;)

Und als Radfahrer gilt beim Anhalten: Einmal kurz Fuß auf die Straße.

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Endlich mal einer, der mich versteht! Danke !Xabbu!

 

Aber mittlerweile habe ich keine Lust mehr zu diskutieren.

...ist ja auch völlig logisch anzuhalten, wenn es das Gesetz erfordert. Aber (wie von !Xabbu korrekt erkannt) sich an Geschwindigkeitbegrenzungen zu halten, ist total unlogisch. Warum auch?! Schnell fahren macht ja schließlich Spaß!

Zu diesem Thema kann man sich hier im Forum zubomben lassen mit Tricks und Kniffen, wie man eine Sanktion verhindert und hinterher noch lachen kann (auch während es einem das nächste mal passiert). Da fragt dann keiner: "Warum hältst du dich nicht einfach an die Geschwindigkeitbegrenzung?"!

 

Genauso sinnfrei ist der Vorwurf der Nötigung wegen zu langsamen Fahrens auf Landstraßen. Meines Erachtens gibt es keine Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen, nur eine Höchstgeschwindigkeit. Oder ist es doch eher eine vorgeschriebene Geschwindigkeit?!

 

Egal...manche Menschen sind eben nur bei völligem Stillstand zu mentaler Aktivität fähig.

Das sind dann wahrscheinlich die Menschen, bei denen man sich fragt, ob der Führerscheinautomat auch Scheine nimmt.

 

MfG Andy

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Ich kann dich auch verstehen. Dennoch sehe ich den Sinn in der Regelung, weil es sonst wieder Verkehrsteilnehmer gibt, die da ohne zu bremsen durchrauschen. Da hätte ich von den :vogelzeig: eher ein bisschen mehr Feingefühl erwartet, dass man einen 1km/h-Nichtanhalter nicht bestraft.

 

Genauso sinnfrei ist der Vorwurf der Nötigung wegen zu langsamen Fahrens auf Landstraßen. Meines Erachtens gibt es keine Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen, nur eine Höchstgeschwindigkeit. Oder ist es doch eher eine vorgeschriebene Geschwindigkeit?!
Nötigung nicht, aber Behinderung schon.

§1 StVO:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Unnötiges Langsamfahren stellt in meinen Augen eine vermeidbare Behinderung dar, wenn Überholen nicht gefahrlos möglich ist.

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Genauso sinnfrei ist der Vorwurf der Nötigung wegen zu langsamen Fahrens auf Landstraßen. Meines Erachtens gibt es keine Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen, nur eine Höchstgeschwindigkeit. Oder ist es doch eher eine vorgeschriebene Geschwindigkeit?!

§3 Geschwindigkeit

 

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

 

 

mfg. Peter

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Das anhalten an einer Ampel bei rot mit dem Gruenen (Blech)Pfeil ist eine sinnvolle Regelung.

In der Regel gibt es neben der Rechtsabbiegespur, noch mindestens eine Geradeaus- oder Linksabbiegespur. Da stehende Fahrzeuge koennen dem Rechtsabbieger die Sicht so behindern, dass ein Fussgaenger zu spaet oder gar nicht gesehen wird. Man bedenke die Koerpergroesse von Kindern.

 

Desshalb ist es mehr als logisch, an der Haltelinie anzuhalten.

 

mfg. Peter

 

P.S. Warum gibts bei den Emoticons eigentlich kein Stoppschild? Haette hier hervorragend gepasst :vogelzeig:

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Hallo,

und schöne Grüße aus dem VP - funzt leider mal wieder nicht richtig ... :heul:

Naja, mach ich halt mal hier einen Zwischenstop :wand:

 

Der Querverkehr hat nun mal Grün und darf darauf vertrauen, daß er die Kreuzung/Einmündung hindernisfrei durchfahren kann.

Das ist so nicht richtig.

Da GRÜNE Lichtsignal entbindet ausdrücklich nicht von der Sorgfaltspflicht. Es gestattet lediglich demjenigen, für den es gilt, unter Beachtung aller Sorgfalt seine Fahrt fortzusetzen.

Keineswegs darf er auf eine hindernisfreie Weiterfahrt vertrauen!

 

gez. Lempel

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Guest Trekkerfahrer

Ja, wir hier (die meisten im Forum) könnten eine derartige Verkehrssituation warscheinlich sehr gut beurteilen und auch durch langsameres Rollen keinen gefährden. Aber eben nicht alle Verkehrsteilnehmer. Stell dir doch mal die 80-jährige Omma vor, die vor diesem grünen Pfeil an die rote Ampel kommt. Ob die dann auch so umsichtig handeln würde ???

Deshalb muß hier eben gleiches Recht für alle gelten. Und bei uns in der Nähe (in Hameln) gibt es einiger dieser Grünpfeile. Pferdestehler, du warst doch vor kurzem dort. Auch welche bemerkt...?

Und da halte ich auch aus "Überzeugung" eben 2 Mal an (Haltelinie, Sichtlinie) Genauso wie an einem Stopp-Schild (wenn ich´s nicht übersehe)

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Hallo,

und schöne Grüße aus dem VP - funzt leider mal wieder nicht richtig ...  :geil:

Naja, mach ich halt mal hier einen Zwischenstop  ;)

 

Der Querverkehr hat nun mal Grün und darf darauf vertrauen, daß er die Kreuzung/Einmündung hindernisfrei durchfahren kann.

Das ist so nicht richtig.

Da GRÜNE Lichtsignal entbindet ausdrücklich nicht von der Sorgfaltspflicht. Es gestattet lediglich demjenigen, für den es gilt, unter Beachtung aller Sorgfalt seine Fahrt fortzusetzen.

Keineswegs darf er auf eine hindernisfreie Weiterfahrt vertrauen!

 

gez. Lempel

Verwechselst Du da nicht etwas?

 

Das gruene Lichtsignal (Gruenpfeil) zeigt an, dass ich fahren darf. Der gruene (Blech)Pfeil ist damit nicht zu vergleichen.

 

@Pferdestehler hat das schon richtig dargestellt.

 

mfg. Peter

 

P.S. VP schon wieder down?

 

Kaffee fuer alle die daran arbeiten

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Und da halte ich auch aus "Überzeugung" eben 2 Mal an (Haltelinie, Sichtlinie) Genauso wie an einem Stopp-Schild (wenn ich´s nicht übersehe)

Volle Zustimmung :geil:

 

mfg. Peter

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@ Papa:

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO:

An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

[...]

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Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Und worauf willst Du jetzt hinaus? Meinst Du, dass diese Feststellung Deine Meinung zum vollständigen (Nicht-)Halten beim grünen Blechpfeil unterstützen kann?

 

Schau Dir mal den § 1 StVO an. Keine Vorschrift oder Regelung der StVO entbindet den VT letztlich von seiner grds. "Sorgfaltspflicht".

 

Und was u.a. das Fahren bei Grünlicht angeht, such mal im Netz o. hier im Forum nach dem Stichwort "Vertrauensgrundsatz".

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Ich biege also nach rechts ab. Muß ich ja theoretisch nur einen Fahrstreifen einsehen und zwar der, der von links kommt. Das sollte auch mit Schrittgeschwindigkeit möglich sein. Langsam an die Haltelinie heranrollen und dabei den linkswärtigen Verkehr scannen. Kommt nichts, Gas und rechts rum.

Hervorhebungen durch mich

 

...was womöglich unmittelbar Deinen nächsten Einsatz auslöst. Fußgänger kommen nicht nur von links, ebenso Radfahrer. Es gibt etliche Radwege, die für beide Richtungen freigegeben sind, aber auch der "falsch" fahrende Radfahrer wäre hier bevorrechtigt.

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Ich liebe Doppelposter! ...erst lesen, dann schreiben!

 

"Papa" sagte:

Das gruene Lichtsignal (Gruenpfeil) zeigt an, dass ich fahren darf. Der gruene (Blech)Pfeil ist damit nicht zu vergleichen.

aber egal...

 

@ Officer: du magst § 1, stimmt's? ;)

Zu Deinem 1. Post: Ich finde, der passt nicht hier her! Außerdem finde ich, dass die durch mich - laut Polizei - potentiell gefährdeten VT voll und ganz auf den Vertrauensgrundsatz zählen konnten.

 

Zu Deinem 2. Post: Ich bin der Meinung, das wenn ich den linkswärtigen Verkehr scanne, auch in der Lage bin nach rechts zu gucken. Schließlich muss ich ja wissen, wo's lang geht :geil: . Und: Mein Blickfeld erlaubt es mir, beim kurzzeitigen Blick auf die bevorstehende Kurve, auch einen Blick auf die unmotorisierten VT, die von rechts kommen, zu werfen. Und ich denke, dass ich mit diesem unglaublichen Blickfeld und der fantastischen Multitaskingfähigkeit, beim Scannen des linkswärtigen Verkehrs auch mal zwischendurch nach rechts zu gucken, um eine potentielle Gefährdung von (mobilen) Passanten auszuschließen, nicht alleine bin.

 

MfG Andy

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Und ich denke, dass ich mit diesem unglaublichen Blickfeld und der fantastischen Multitaskingfähigkeit, beim Scannen des linkswärtigen Verkehrs auch mal zwischendurch nach rechts zu gucken, um eine potentielle Gefährdung von (mobilen) Passanten auszuschließen, nicht alleine bin.

:geil:;);) (sind dann auch wirklich alle anderen genauso veranlagt?)

 

Nun, ob Du damit alleine bist, sei mal dahingestellt...

 

Mit Sicherheit bist Du nicht alleine in der Gruppe der VT, die sich bisweilen gewaltig überschätzen. :)

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Mit Sicherheit bist Du nicht alleine in der Gruppe der VT, die sich bisweilen gewaltig überschätzen. :geil:

Normalerweise sollte man als VT ja noch soviel mitdenken, daß man bei unübersichtlichen Situationen auch mal anhält, um sich zu vergewissern, daß man niemanden behindert.

Fakt ist, daß es sich in Berlin einige Grüne nicht nehmen lassen sollen (soweit man der Aussage eines Polizisten vertrauen darf, der sich ausdrücklich davon distanzierte), mitten in der Nacht wegen dem Anhaltezwang Geld einzutreiben. Da ist man oft der einzige an der Kreuzung, welche i.d.R. sehr gut beleuchtet sind. Und in so einer Situation ist der Anhaltezwang nur Schikane und Mittel zum Zweck: Geld einnehmen.

 

PS: Und ja, ich halte mich auch für fähig, mit dem grünen Pfeil auch ohne Anhaltezwang klarzukommen. Immerhin konnte ich auch schon länger damit üben als viele hier...;)

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@ Papa:

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO:

An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben".

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

[...]

 

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

 

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.

 

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

 

An Kreuzungen bedeuten:

 

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

 

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

 

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

 

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

 

Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

 

Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.

 

An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

 

Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb - Rot beschränkt sein.

 

Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Linienomnibusse und Taxen, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen.

 

Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.

 

Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

 

(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.

 

Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:

 

"Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden".

 

Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:

 

"Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben".

 

Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:

 

"Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln".

 

(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.

 

Die Sorgfaltspflicht ergibt sich schon aus §1.

 

Wo bitte ist Dein Problem.

mfg. Peter

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Normalerweise sollte man als VT ja noch soviel mitdenken, daß man bei unübersichtlichen Situationen auch mal anhält, um sich zu vergewissern, daß man niemanden behindert.

[...]

Da ist man oft der einzige an der Kreuzung, welche i.d.R. sehr gut beleuchtet sind.

Du beschreibst eine schöne schwarz-weiss Situation. Mitten in der Nacht, einziges Fahrzeug, übersichtlich, gut ausgeleuchtet.

 

Leider gibt es in der Realität auch eine Menge Grau. Und jeder würde dann seine eigenen Grenzen setzen, je nachdem, wie er seine eigenen Fähigkeiten einschätzt.

 

Wo das hinführt, kannst Du Dir leicht ausmalen, wenn Du einfach mal die Hauptunfallursache "nicht angepasste Geschwindigkeit" betrachtest.

 

Soviel zur hochgelobten Eigenverantwortung und Zutrauen in eigene Fähigkeiten der Fahrzeugführer. :D

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@trkkerfahrer: "Stell dir doch mal die 80-jährige Omma vor, die vor diesem grünen Pfeil an die rote Ampel kommt. Ob die dann auch so umsichtig handeln würde ???"

 

Die kann hier (zum Glück) mit dem grünen Pfeil meist nichts anfangen und bleibt gleich ganz stehen;-)

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Normalerweise sollte man als VT ja noch soviel mitdenken, daß man bei unübersichtlichen Situationen auch mal anhält, um sich zu vergewissern, daß man niemanden behindert.

[...]

Da ist man oft der einzige an der Kreuzung, welche i.d.R. sehr gut beleuchtet sind.

Du beschreibst eine schöne schwarz-weiss Situation. Mitten in der Nacht, einziges Fahrzeug, übersichtlich, gut ausgeleuchtet.

Das bezog sich nur darauf, daß dann gleich wieder ein paar als Polizisten getarnte Geldeintreiber rumstehen und auf den Wortlaut des Gesetzes pochen.

 

Klar gibt es eine Menge grau. Aber die ganze Maßregelung durch die StVO grenzt an Sippenhaft. Genauso können sich Polizisten neben die Ampel stellen und die anhalten, die andere wirklich behindern. Aber das ist ja bei weitem nicht so lukrativ.

 

Deine Argumentation führt früher oder später zu Tempo 30 auf Autobahnen, Tempo 20 auf Landstraßen und Tempo 10 in den Orten, vielleicht auch noch Schrittgeschwindigkeit in den Wohngebieten. Die Zahl der Verkehrstoten könnte gegen Null gehen, Überwachung wäre evtl. lukrativ, wenn es noch Autofahrer gibt, welche immer noch nicht lieber laufen oder die Öffentlichen benutzen.

 

Und bei Hauptunfallursache "nicht angepasste Geschwindigkeit" bin ich skeptisch. Wo landen Leute, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß rasen? Unfälle bei möglicherweise überraschenden Ereignissen (Glatteis, Wild u.a.) landen sicherlich auch darin.

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Genauso können sich Polizisten neben die Ampel stellen und die anhalten, die andere wirklich behindern. Aber das ist ja bei weitem nicht so lukrativ.

Nein, es ist bei weitem nicht so gefährlich. :D

 

Wo landen Leute, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß rasen?

Das ist eine eigene Säule in der Statistik.

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@ Papa: Ich glaube, ich hab dein ersten Post zu dem Thema "Sorgfaltspflicht" falsch verstanden. Hätte trotzdem gereicht, wenn du bloß den relevanten Auszug gepostet hättest!

 

@ Officer: Tasko hat schon Recht! Aber selbst wenn ich mit "unangepasster Geschwindigkeit" (dürften so maximal 5 km/h gewesen sein) auf einer Haltelinie unterwegs bin und einen "Grauen" übersehe, dann würde das im schlimmsten Falle mit einem "Pass doch auf, du Spinner" o.ä. enden. ...den Anhalteweg habe ich ja schon berechnet. Wobei ich die Reaktionszeit sehr großzügig dimensioniert habe und eigtl nur die Hälfte hätte nehmen müssen, weil man auf eine Gefahrensituation vorbereitet ist. Ausrechnen kann sich das jeder selber. Schlussfolgern auch.

 

Obwohl ich eher denke, dass Grau noch angenehm ist und eher Schwarz das Problem darstellt! Bei Grau gibt es wenigstens noch Hellgrau, Dunkelgrau, Beamtenalltagsgrau und so weiter. Bei Schwarz sieht das Ganze schon anders aus.

Ehrlich gesagt ist mir eine dunkelgraue Gestalt vor hellgrauem Hintergrund lieber, als eine dunkelschwarze vor hellschwarzem Hintergrund.

 

Tasko hat schon Recht mit der Behauptung von Officers Wunschweltbild. Alleine schon der Kommentar

Nein, es ist bei weitem nicht so gefährlich. 

ist maßlos übertrieben. Ich glaube, dass die Märtyrer in grün, die tagtäglich wagemutig, mit ihren roten Kellen fuchtelnd, auf die Straße springen und, dem Tod in die Augen blickend, Rowdies rausziehen und mal eben 50 € kassieren, den gefährlichsten Part an der ganzen Grünpfeilirrsinnigkeit haben.

 

Die Sinnfreiheit der Aussage mit der nicht angepassten Geschwindigkeit, steht wohl außer Frage.

Eine zu hohe Geschwindigkeit ist auch ein "nicht angepasste Geschwindigkeit" und trotzdem wird der Punkt der eigentlich maßgeblich an Unfällen schuld ist, meines Erachtens, hier im Forum am besten verharmlost.

Der weitaus größte Teil von nicht angepasster Geschwindigkeit geht auf Unfälle, bei denen die Fahrzeuge von der Straße abkommen, zurück. Solche Unfälle passieren ausschließlich außerorts, bei zu hoher Geschwindigkeit, und Passanten werden dabei in den seltensten Fällen involviert.

Zumal der der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit hier total irrelevant ist.

 

 

MfG Andy

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Aber selbst wenn ich mit "unangepasster Geschwindigkeit" (dürften so maximal 5 km/h gewesen sein) auf einer Haltelinie unterwegs bin und einen "Grauen" übersehe, dann würde das im schlimmsten Falle mit einem "Pass doch auf, du Spinner" o.ä. enden.

Du hast es nicht ansatzweise kapiert. Weder die Tatsache, dass jeder dann zu ganz eigenen (Fehl)Einschätzungen käme, noch die Sache mit dem Grau.

 

Obwohl ich eher denke, dass Grau noch angenehm ist und eher Schwarz das Problem darstellt! Bei Grau gibt es wenigstens noch Hellgrau, Dunkelgrau, Beamtenalltagsgrau und so weiter. Bei Schwarz sieht das Ganze schon anders aus.

Ehrlich gesagt ist mir eine dunkelgraue Gestalt vor hellgrauem Hintergrund lieber, als eine dunkelschwarze vor hellschwarzem Hintergrund.

:100:

 

Die Sinnfreiheit der Aussage mit der nicht angepassten Geschwindigkeit, steht wohl außer Frage.

Eine zu hohe Geschwindigkeit ist auch ein "nicht angepasste Geschwindigkeit" und trotzdem wird der Punkt der eigentlich maßgeblich an Unfällen schuld ist, meines Erachtens, hier im Forum am besten verharmlost.

Der weitaus größte Teil von nicht angepasster Geschwindigkeit geht auf Unfälle, bei denen die Fahrzeuge von der Straße abkommen, zurück. Solche Unfälle passieren ausschließlich außerorts, bei zu hoher Geschwindigkeit, und Passanten werden dabei in den seltensten Fällen involviert.

Zumal der der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit hier total irrelevant ist.

:120:

 

 

 

 

<_<

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Genauso können sich Polizisten neben die Ampel stellen und die anhalten, die andere wirklich behindern. Aber das ist ja bei weitem nicht so lukrativ.

Nein, es ist bei weitem nicht so gefährlich. <_<

Für wen? Für die Passanten oder für die Cops?

Wer beim "Grünpfeil" niemanden behindert, weil er seine Geschwindigkeit der Situation anpaßt und gegebenenfalls(!) anhält, erfüllt den Sinn des Gesetzes. Einen Bruch des Wortlauts zu verfolgen, obwohl dem Sinn des Gesetzes nach dieses eingehalten wurde, ist für mich Abzocke.

Andererseits hat sich die Sache mit dem Wortlaut ja leider allgemein etabliert, indem an allen Ecken und Enden versucht wird, den Wortlaut irgendwelcher Gesetze neu auszulegen. Wenn ich das aber alleine mache, indem ich nicht vorhandene Begriffsbestimmungen zu meinen Gunsten auslege, kommt man mir plötzlich wieder mit dem Sinn des Gesetzes...

 

 

Wo landen Leute, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß rasen?

Das ist eine eigene Säule in der Statistik.

Und wie nennt die sich? "Geschwindigkeitsübertretung im Rausch"?

Daß Alkohol und Drogen eine eigene Sparte sind, ist mir schon klar. Mich interessiert nur, wo solche Fälle landen, wenn sie wegen maßlos überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall bauen.

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Wenn ich das aber alleine mache, indem ich nicht vorhandene Begriffsbestimmungen zu meinen Gunsten auslege, kommt man mir plötzlich wieder mit dem Sinn des Gesetzes...

Die StVO spricht von Anhalten. Was das bedeutet, ist ebenfalls definiert. Was gibt es dabei also bitte auszulegen?

 

Daß Alkohol und Drogen eine eigene Sparte sind, ist mir schon klar. Mich interessiert nur, wo solche Fälle landen, wenn sie wegen maßlos überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall bauen.

Eben genau dort, denn man geht davon aus, dass der Einfluss der Drogen ursächlich für das weitere Fehlverhalten und dessen Folgen war.

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@ Officer:

1.

Weder die Tatsache, dass jeder dann zu ganz eigenen (Fehl)Einschätzungen käme, noch die Sache mit dem Grau.

Hat das eine nicht das andere zur Folge? Zumindest hast du es so beschrieben!

 

Außerdem hab ich das schon verstanden, wollte bloß mal sehen, wie du reagierst, wenn man plötzlich Deine Worte worwörtlich interpretiert! Schön, gell?

 

2. Kannst du mir eventuell eine ausführlichere Erläuterung zu deinen Smilies geben?

 

MfG Andy

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2. Kannst du mir eventuell eine ausführlichere Erläuterung zu deinen Smilies geben?

Die sprechen doch eigentlich für sich.

 

Der weitaus größte Teil von nicht angepasster Geschwindigkeit geht auf Unfälle, bei denen die Fahrzeuge von der Straße abkommen, zurück. Solche Unfälle passieren ausschließlich außerorts, bei zu hoher Geschwindigkeit, und Passanten werden dabei in den seltensten Fällen involviert.

Mit solchen Äußerungen beweisst Du, dass Du mit Scheuklappen durch die Gegend rennst und von der Materie nichts verstehst.

 

Zum Sinn und Zweck des Anhaltens beim grünen Blechpfeil wurde in diesem Thread bereits alles gesagt.

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