Guest namcosinus Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Meine Frau ist in der Schweiz 26 km/h auf der schnellstrasse zu schnell gefahren.Ich wurde als Fahrzeughalter angeschrieben und habe der Schweizer Polizei angegeben, dass ich nicht der Fahrer des Autos war. Nun wurde meine Frau von der deutschen Polizei zu einer Vorladung gebeten.Was wird nun auf uns zukommen. Danke für eine Antwort Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Ist deine Frau Deutsche? Könnte mir sonst nicht vorstellen, warum sie von der hiesigen Polizei zur Vorladung gebeten wird. Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Kuckt mal hier: Link Und da Ihr Euch im (teuren) Anzeigebereich bewegt, wird bei der Verfolgung der Überschreitung auch eine stärkere Bereitschaft zur Fahreridentifizierung ausgelöst... Ralph Quote Link to post Share on other sites
Guest namcosinus Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Nein meine Frau ist Französin, lebt jedoch in Deutschland. Mit was für einer Geldstrafe muss ich rechnen. Kann meiner Frau der führerschein entzogen werden. Danke für eine Antwort Quote Link to post Share on other sites
Guest namcosinus Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Besteht überhaupt ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted January 12, 2006 Report Share Posted January 12, 2006 Die Strafen können nicht eingetrieben werden, aber wenn ihr wieder mal die Schweiz besucht, kann die Strafe sofort fällig werden. Der Führerschein deiner Frau ist nicht in Gefahr. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest namcosinus Posted January 21, 2006 Report Share Posted January 21, 2006 meine frau war bei der polizei und gab zu, dass sie gefahren ist, da das Bild eindeutig war.Der Polizist sagte ihr, dass bei Nichtbezahlung der Strafe das Geld vom finanzamt eingetríeben wird bzw dass jemand vom Finanzamt zu uns nach Hause kommen wird.Stimmt das? Danke für eine Antwort Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted January 21, 2006 Report Share Posted January 21, 2006 Ruf das Finanzamt an und frage. Quote Link to post Share on other sites
Bo48 0 Posted January 23, 2006 Report Share Posted January 23, 2006 Der Polizist sagte ihr, dass bei Nichtbezahlung der Strafe das Geld vom finanzamt eingetríeben wird bzw dass jemand vom Finanzamt zu uns nach Hause kommen wird.Stimmt das? Danke für eine Antwort das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. totaler unsinn! Quote Link to post Share on other sites
AutobahnDriver 0 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Kann mir das auch nicht vorstellen. Außerdem: wo werden die Prioritäten des Finanzamtes wohl sein, beim Aufspüren von Steertricksereien zu Lasten des deutschen Fiskus, oder zur Eintreibung von Geldern zugunsten des Auslandes? Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Deine Frau ist Französin. auch Pass? Besteht ein Abkommen zwischen F und CH? Warum mischen sich dann die Deutschen so sehr ein. Sollen sich doch die F darum kümmern. Du bist ja nicht gefahren, haben sie ja eingesehen. Finanzamt kommt bestimmt nicht. Da ja kein Abkommen besteht. Und was soll das Finanzamt machen. Glaub da hatte jemand einfach was sagen müssen und meinte halt Finanzamt. Was für Ämter sollen den noch kommen. Naja.... Finanzamt ist halt immer gut. Quote Link to post Share on other sites
Der Sauerländer 0 Posted February 3, 2006 Report Share Posted February 3, 2006 "Wann wird man eingetragen ..." Ich habe das durchexerziert.Unter dem vorstehenden Thread findest Du eigentlich alles. Der Sauerländer Quote Link to post Share on other sites
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