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Kein Führerscheinentzug Nach Alkoholunfall


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Tja die Össis :ph34t:

 

Im Ernst, er wird seinen FS wohl kaum wiederbekommen haben. Auch nach österreichischen Recht dürfte die Behörde wegen der erklärten Suizidabsicht den Führerschein weiter einbehalten und eine MPU (heist das auch in A so?) angeordnet haben.

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Naja, mir hatte auch mal eine beim Zapfen erzählt, sie würde sich umbringen, wenn wir ihr den Führerschein wegnehmen.

Ein Arzt war zur Blutprobe eh da, also habe ich noch eben den Bereitschaftsdienst vom Ordnungsamt angerufen und nach einem kurzen Gespräch gings nach PsychKG in die Geschlossene........

 

Gruß

Goose

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Naja, mir hatte auch mal eine beim Zapfen erzählt, sie würde sich umbringen, wenn wir ihr den Führerschein wegnehmen.

Ein Arzt war zur Blutprobe eh da, also habe ich noch eben den Bereitschaftsdienst vom Ordnungsamt angerufen und nach einem kurzen Gespräch gings nach PsychKG in die Geschlossene........

 

Gruß

Goose

Jepp. Und deshalb würde ich sowas NIE NIEMALS äußern. Erst recht nicht, wenn ich mich wirklich umbringen wollte.

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Jepp. Und deshalb würde ich sowas NIE NIEMALS äußern. Erst recht nicht, wenn ich mich wirklich umbringen wollte.

Naja, gerade im letzten Falle, macht es aber keinen Sinn, das nicht zu äußern.

 

Die meißten wollen sich eben nicht wirklich umbringen, sondern sehen dies als Demonstration gegen irgendwas, Hilferuf, Drang nach Aufmerksamkeit, Selbstverachtung oder sonst nem Psychoscheiß.

 

Aber, wirklich sterben will nur ein kleiner Prozentsatz...

 

Die anderen wollen ja alle gefunden werden :ph34t:

 

Aber, da ich mich bisher nie wirklich versucht hab umzubringen, kann ich dazu leider nix genaueres beisteuern...

 

mfg, Mark

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Die anderen wollen ja alle gefunden  :ph34t:

Also Mark,

 

manchmal frage ich mich doch was in deinem Köpfchen vor sich geht, hier mal etwas für dich zum Lesen

 

 

 

MfG.

 

hartmut

 

Ps. Bevor Du den Vogel zeigst, solltest Du mal deine Gedanken anwerfen.

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Die wenigsten wollen sich wirklich umbringen. Gut. Aber als Hilferuf ist das Äußern einer Selbstmordabsicht denkbar ungeeignet. Schwupps, biste nach PsychKG in der Geschlossenen, wie Goose schon geschrieben hat. Das ist nicht lustig. Dann sieh mal zu, wie du aus der Psychiatrie wieder rauskommst, wenn der leitende Arzt der Meinung ist, dass du dir wirklich etwas antun willst ...

Also dann bleib ich mit Depressionen doch lieber zu Hause vor dem Fernseher als in der Klapse :ph34t:

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Moin Hartmut,

 

wenn so häufig "WAHR" als Antwort steht, wieso ist dann Dein Zitat mit "Feehlannahmen" überschrieben?

 

Darüber zu sprechen, hilft dieser Person oftmals, sich mit den damit verbundenen schwierigen Themen auseinanderzusetzen und die Spannung zwischen dem Wunsch zu leben und zu sterben zu lösen.
...indem man einen dritten Weg a la Goose wählt...
Naja, mir hatte auch mal eine beim Zapfen erzählt, sie würde sich umbringen, wenn wir ihr den Führerschein wegnehmen. Ein Arzt war zur Blutprobe eh da, also habe ich noch eben den Bereitschaftsdienst vom Ordnungsamt angerufen und nach einem kurzen Gespräch gings nach PsychKG in die Geschlossene........

 

Man kann Menschen nun mal nicht mental durchleuchten und "die Wahrheit" an´s Licht bringen.

Außerdem bevorzuge ich den Begriff des Freitodes. Und da stellt sich wieder die Frage, inwieweit eine Verhinderung desselben einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt...

 

Ralph

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wenn so häufig "WAHR" als Antwort steht, wieso ist dann Dein Zitat mit "Feehlannahmen" überschrieben?

 

Darüber zu sprechen, hilft dieser Person oftmals, sich mit den damit verbundenen schwierigen Themen auseinanderzusetzen und die Spannung zwischen dem Wunsch zu leben und zu sterben zu lösen.

Nun weil in dem Beispiel das Du angeführt hast, gerade das darüber sprechen schnell vermieden wird. Damit ist es eine Feehlannahme.

 

(ich sehe schon Harry mit dem Schlüssel :ph34t: )

 

MfG.

 

hartmut

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Die wenigsten wollen sich wirklich umbringen. Gut. Aber als Hilferuf ist das Äußern einer Selbstmordabsicht denkbar ungeeignet. Schwupps, biste nach PsychKG in der Geschlossenen, wie Goose schon geschrieben hat. Das ist nicht lustig. Dann sieh mal zu, wie du aus der Psychiatrie wieder rauskommst, wenn der leitende Arzt der Meinung ist, dass du dir wirklich etwas antun willst ...

Also dann bleib ich mit Depressionen doch lieber zu Hause vor dem Fernseher als in der Klapse :ph34t:

Na, ist doch prima.

 

Da wird den armen Menschen wenigstens professionell geholfen, dafür sind die Klapsen doch da :P

 

mfg, Mark

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@falco1: Das Thema hatten wir nun auch schon tausend Mal.

 

Ein Suizid ist eine endgültige Sache, die in den meisten Fällen in einem psychischen Ausnahmesituation durchgeführt wird (won den wenigen unheilbar Kranken mal abgesehen)

 

In dieser Ausnahmesituation ist man oftmals nicht mehr in der Lage, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, so daß man externe Hilfe braucht, ob man nun will oder nicht.

 

Ein paar Beispiele aus meinem Berufsalltag:

 

- 16-Jähriger springt von Brücke, weil er ein Schuljahr wiederholen muß

- 30-Jähriger Familenvater hängt sich auf, weil er seinen Job verloren hat

- 22-Jährige öffnet sich die Pulsadern, weil ihr Freund sie verlassen hat

- 50-Jähriger Selbstständiger erhängt sich wegen finanzieller Probleme

 

Ich könnte diese Reihe beliebig fortsetzen, alles Suizide, bei denen ich vor Ort war.

Möchtest du ernsthaft bei diesen Hintergründen darüber diskutieren, ob ein Eingriff in die persönliche Freiheit, der den Suizid verhindert hätte, gerechtfertigt gewesen wäre oder nicht?

 

Gruß

Goose

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Na, ist doch prima.

 

Da wird den armen Menschen wenigstens professionell geholfen, dafür sind die Klapsen doch da :ph34t:

 

mfg, Mark

Hallo? Es gibt genug Hilfsangebote. Man kann ambulant zur Psychotherapie gehen, man kann auch freiwillig in eine Klinik gehen, aber ich lasse mich doch nicht GEGEN MEINEN WILLEN einweisen. Eine Selbstmordabsicht als Hilfeschrei zu äußern, obwohl man es nicht ernsthaft in Erwägung zieht, ist also denkbar bescheuert.

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Ich denke, dass der Führerschein auf anderem Wege sicherlich doch wieder weg ist. Das stand ja auch zum Schluss in dem Artikel, dass er allerdings wegen dem Alkoholverstoss nicht mehr eingezogen werden kann.

 

Ob die Selbstmordabsicht ernst war oder nur so dahergesagt wurde, geht meiner Ansicht aus dem Artikel nicht hervor. Aber es hat sich eine interessante Diskussion entwickelt.

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Moin Goose,

 

die von Dir aufgeführten Beispiele:

-Schuljahr wiederholen

-Job verloren

-Liebeskummer

-finanzielle Probleme

 

sind in unserem schönen Land eben Umstände, die gesellschaftlich imho viel zu hoch bewertet werden und damit den emotionalen Druck aufbauen, der zu solchen Konsequenzen führen kann. Ob diese Umstände emotional, intellektuell oder finanziell bedingt sind, ist dabei ziemlich sekundär.

 

Der Freitod aus Liebeskummer ist im übrigen ein klassisches Sujet der darstellenden Kunst, gern auch in Verbindung mit Mord.

Also eigentlich nichts ganz Neues.

 

Interessant ist m.E. folgende Feststellung:

Der Soziologe Emile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid. In jedem Falle ist nach Durkheim eine soziale Desintegration eigentliche Ursache.

 

Und ob man in der Geschlossenen wieder sozial integriert wird, möchte ich jetzt nicht abschließend beurteilen...

 

Ralph

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Moin Goose,

 

da gibt es auch keine endgültige Antwort.

Moralisch habe ich kein Recht, in irgendeiner Form einzugreifen (woher soll ich auch die Beweggründe kennen, wenn jemand vom 5. Stock springen will?)

Rechtlich gesehen ist es aber etwas anders, habe dafür mal Wikipedia bemüht:

 

"Der Suizid ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) grundsätzlich straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" mittels einer Täuschung kann jedoch zur Tötung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen: Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht.

 

Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.) eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Rettungshandlung unterlässt, zu der er rechtlich verpflichtet ist. Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällig Beteiligte kann, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Notfall im Sinne des § 323c StGB darstellt. Im übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen derart interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich wäre, also bereits z.B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.

 

Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht stehen. Dann könnte aus einer (ärztlichen) Versorgung des Suizidanten die Frage nach gefährlicher Körperverletzung entstehen, da sich diese dann nicht durch einen rechtfertigenden Notstand und die Geschäftsführung ohne Auftrag decken lassen. "

 

Sprich: Du kannst jemandem bei der Selbsttötung helfen, mußt ihm aber hinterher Hilfe leisten, wieder in´s Leben zurückzukommen...

 

Ralph

 

PS.: Und Du als Polizist bist eh verpflichtet aufgrund der Garantenstellung...

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Aber ich weiß nicht ob die Psychatrie der richtige Weg ist.

Man muss diesen Menschen helfen und sie in dem Moment vor sich selbst beschützen, das ist klar.

 

Aber ist es sinnvoll diese Menschen mit Beruhigungsmitteln und anderen Tabletten vollzustopfen das sie überhaupt keinen Willen mehr haben??

Goose: Warst du schon mal in so einer Psychatrie?? Oder hast du die Leute immer nur dort hingebracht und bist gleich wieder gegangen?

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Moin Goose,

 

Worauf basiert Deine "moralische" Verpflichtung?

Oder ganz gemein gefragt:

"Wer bist Du denn, daß Du Dir anmaßt, Herr über Leben und Tod zu sein?"

 

Nimm´s nicht persönlich, aber genauso überspitzt kann man die Frage formulieren.

 

Du kennst nicht die Beweggründe des- oder derjenigen, die aus dem Leben scheiden will.

Du weißt nicht, ob es eine Kurzschlußhandlung oder ein lange geplantes Vorhaben ist.

Du kannst nicht darüber richten.

 

Daß Du strafrechtlich verpflichtet bist, ist eine ganz andere Seite der Medaille.

 

Ralph

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Aber ich weiß nicht ob die Psychatrie der richtige Weg ist.

Man muss diesen Menschen helfen und sie in dem Moment vor sich selbst beschützen, das ist klar.

 

Aber ist es sinnvoll diese Menschen mit Beruhigungsmitteln und anderen Tabletten vollzustopfen das sie überhaupt keinen Willen mehr haben??

Goose: Warst du schon mal in so einer Psychatrie?? Oder hast du die Leute immer nur dort hingebracht und bist gleich wieder gegangen?

Ich habe die Leute dort eingeliefert und war zweifelsfrei auch froh, danach wieder auf der Seite der Tür zu sein, die eine Klinke hat.

 

@Falco1: Ich entscheide nicht über Leben und Tod, ich hindere den anderen daran, darüber zu entscheiden.

Denn diese Entscheidung ist endgültig, und nur sehr wenige Dinge rechtfertigen sie.

 

Gruß

Goose

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Moin Goose,

 

nein, Du hinderst nicht an der Entscheidung, sondern Du nimmst die Entscheidung ab, indem Du nur den Weg des Weiterlebens (vorerst) geöffnet hältst.

 

Und wieder stellst Du Dich hin, als ob Du entscheidest, welches die "Dinge" sind, die eine Selbsttötung rechtfertigen. :rolleyes:

 

Ralph

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Guest lichterloh

Ganz einfach:

 

wer seinem Leben ein Ende setzen möchte, der soll das Angebot (!) einer freiwilligen Behandlung erhalten. Jemand gegen seinen Willen wegzuschließen, "weil man ihn ja schützen möchte" stellt meiner Meinung einen gravierenden Eingriff in die Freiheit und Würde des Betroffenen dar (Trunkenheit/Unzurechnungsfähigkeit mögen dieses kurzfristig (!) etwas einengen).

 

Wer nicht mehr will und das bei vollem Verstand für sich entscheidet, dessen Willen hat man verdammt noch mal zu akzeptieren.

 

- just my 4 pfennig -

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Wer nicht mehr will und das bei vollem Verstand für sich entscheidet, dessen Willen hat man verdammt noch mal zu akzeptieren.
Wer nicht mehr will und das bei vollem Verstand und nach reiflicher Überlegung für sich entscheidet macht es auch so, daß er nicht zu früh gefunden wird.

 

Gruß

Goose

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Wer nicht mehr will und das bei vollem Verstand für sich entscheidet, dessen Willen hat man verdammt noch mal zu akzeptieren.
Wer nicht mehr will und das bei vollem Verstand und nach reiflicher Überlegung für sich entscheidet macht es auch so, daß er nicht zu früh gefunden wird.

 

Gruß

Goose

Das ist auch die Erfahrung eines Arbeitskollegen.Der ist bei der Feuerwehr und bei ihnen im Ort ist eine Psychiatrie.Da suchen sie des öfteren mehr oder weniger erfolgreiche Selbstmörder.Bei Gesprächen mit Kanidaten bei denen es nicht geklappt hat und sie auf den Notarzt warteten hat sich öfters rausgestellt das sie froh waren das es nicht geklappt hat.Das sind dann oft Kurzschlußreaktionen.Sie haben aber auch schon welche neben der Bahnlinie zusamensuchen müssen,das waren dann oft welche die schon mehrere Versuche hinter sich hatten.Er kennt auch einige Ärzte mit denen er sich über das Thema unterhalten hat.Die sagten das die Meisten ihre Lebenskrise überstehen und auch keine Versuche mehr unternehmen,es gibt aber auch welche denen man nicht helfen kann.Bei denen ist der Todeswunsch so stark das sie es so lange versuchen bis es klappt.Wenn sie für diesen fall eine sichere Diagnose stellen können haben sie auch dei Möglichkeit die Person in Behandlung zu halten.Wenn nicht kommt der irgendwann raus und versucht es irgendwann wieder,das kann relativ schnell passieren oder auch erst nach Jahren.dann aber so das man sie entweder nicht so schnell findet oder so das sie gleich tot sind.Mann kennt ja die Meldungen von Selbstmördern die sich in Wäldern umbrachten in denen es Ecken gibt die Jahrelang keiner aufsucht.

;) Einen haben wir aber auch mal auf die harte Tour kuriert,er jammerte immer das er sich aufhängen würde wenn wieder mal eine Schluß machte.Da ist uns mal der Kragen geplatzt und einer hat ein Seil geholt und ihm gegeben,der rest hat so lange das Geld für einen Kranz gesamelt.Er hat nie wieder was von Selbstmord geredet und lebt immer noch.Nach rund 15 Jahren kann man wohl davon ausgehen das das damalige gerede Quatsch war.War zwar sicher nicht die feine Art aber wirkungsvoll,man hätte ja auch die Herren mit den weißen Jacken anrufen können,dann wäre er aber vermutlich eine Weile weggewesen.Das wollten wir ja auch nicht.Im übrigen waren bei der Aktion ein Arzt und 2 :rolleyes: in der Kneipe. :rolleyes: Die haben auch für den Kranz gespendet.Das Geld wurde dann mangels Begräbnis,das ja keiner wollte,wohltätigen Zwecken zugeführt.

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Ohne zu sehr ins Off topic zu rutschen, vielleicht nur soviel, fällt mir spontan ein beim Lesen dieses Threads:

 

1.) Wer sich wirklich töten will, wird dies auch tun. Ob heute oder morgen oder an einem bestimmten Tag, bei klarem oder nicht klarem Kopf, er/sie wird sich töten. Ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

2.) Bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ) äussert der Mensch Todeswünsche und/oder schneidet sich, was als parasuizidale Handlung beschrieben wird, obwohl der Ausdruck etwas unglücklich gewählt ist. Borderliner sterben häufiger durch die eigen Hand als die so genannte "Normalpopulation" (ohne Borderlinestörung).

 

3.) Die geschlossene Abteilung ist eine geschlossene Abteilung, die der Patient nicht verlassen kann. Oft sind dies Patienten mit Selbst- und/oder Fremdgefährdung, oft zugewiesen von einem Notfallpsychiater, gebracht von der Sanität, in Begleitung der Polizei. Bei aggressiven Patienten mit Handschellen am Rücken und Kastenwagen. WICHTIG: Sobald sich ein suizidaler Patient psychisch stabilisiert hat, wechselt er von der Geschlossenen auf die Offene oder tritt aus mit ambulanter psychiatrischer Nachbetreuung.

 

Oft mache ich die Erfahrung, dass der Suizidwunsch schon lange bestanden hat, dass sogar Suizidpläne geschmiedet wurden, die bis zur (notfallmässigen Einweisung) nicht in die Tat umgesetzt wurden. Die Geschlossene mit den engen Strukturen hilft die ersten Tage nach einem Suizidversuch hinweg, wieder Boden unter den Füssen zu bekommen.

 

Dir Gründe für einen Suizidversuch sind vielfältig, so vielfältig wie der Mensch selbst. Die häufigsten Gründe sind: Finanzen (Betreibungen, etc.), familiäre Konflikte (Ehe, Kinder, Partner), Konflikte am Arbeitsplatz ("Mobbing") und Störungen durch Substanzgebrauch (Alkohol an erster Stelle). Oder die Kombination davon.

 

Erstaunlich, wie rasch sich ein suizidaler Mensch von seinen Suizidabsichten distanzieren kann. Aber: Ich möchte nochmals betonen, dass keine psychiatrische Klinik dieser Welt einen Menschen davon abhalten wird, sich das Leben zu nehmen, sofern der Entschluss, sich zu töten, da ist.

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Erstaunlich, wie rasch sich ein suizidaler Mensch von seinen Suizidabsichten distanzieren kann. Aber: Ich möchte nochmals betonen, dass keine psychiatrische Klinik dieser Welt einen Menschen davon abhalten wird, sich das Leben zu nehmen, sofern der Entschluss, sich zu töten, da ist.

 

Das sind dann oft die die sich bei einem Freigang während der Resozialisierungsphase umbringen.Rein auf Verdacht kann ja kein Arzt jemand bis an sein natürliches Lebensende festhalten,ausser es ist offensichtlich das er sich immer noch umbringen will.Man wird damit leben müssen solche rauszulassen wenn man nicht Gefahr laufen will jemanden eingesperrt zu lassen der mit dem Selbstmordgedanken abgeschlossen hat und wieder ein "normales" Leben führen würde wenn er rauskommt.

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meine meinung:

 

niemand darf sich anmassen, über andere menschen gegen ihren willen zu bestimmen. denn, beide sind nur menschen. wenn menschen gegen ihren willen in die psychatrie *eingesperrt* werden, ist das für mich menschenverachtend und -unwürdig. jeder hat hat grundrecht frei zu leben, dies sollte ihm auch nicht genommen werden. :nolimit:

wenn jemand den freitod wünscht, dann sollte er ihn auch vollziehen dürfen.

 

zum o. thread: wenn jemand droht, sich umzubringen, wenn man ihm den führerschein abnehme, zeigt dass nur, wie stark belastend viele gesetze und vorschriften für manche menschen sind. den der :cop01: kann nicht einfach entscheiden, und den führerschein einfach nicht einziehen. er muss ja nach vorschrift handeln. das menschsein ist in vielen bereichen verloren gegangen.

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Was wäre denn, wenn wir Handlungsspielraum bei der FS-Beschlagnahme hätten?

Sollten wir dann ernsthaft darauf verzichten, die Karte zu lochen, weil jemand seinen Suizid für diesen Fall ankündigt? Und was, wenn wir den FS dann trotzdem behalten? Wären wir dann Schuld an seinem Suizid?

 

Nein, die Ursache für dieses "belastende Ereignis" des Führerscheinentzuges ist eindeutig und ausschließlich im Verhalten des Betroffenen, nämlich in seiner vorausgegangenen Trunkenheitsfahrt, zu suchen. Das "Menschsein" ist eindeutig noch vorhanden, denn dadurch, daß wir dieser Person die Karte lochen, sind viele Menschen in Zukunft ein bisschen sicherer.

 

Gruß

Goose

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  • 3 weeks later...
Guest Sebastian S.
Naja, mir hatte auch mal eine beim Zapfen erzählt, sie würde sich umbringen, wenn wir ihr den Führerschein wegnehmen.

Ein Arzt war zur Blutprobe eh da, also habe ich noch eben den Bereitschaftsdienst vom Ordnungsamt angerufen und nach einem kurzen Gespräch gings nach PsychKG in die Geschlossene........

 

Gruß

Goose

Würde diese Maßnahme dann im Bundeszentralregister gespeichert werden? Falls ja, für wie lange, und würde sie auch im Behördenführungszeugnis vermerkt sein?

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Guest Sebastian S.

Das heisst, wenn man wegen Cannabis eine MPU machen muß, erfährt die Führerscheinstelle nichts von einer vorherigen Zwangseinweisung nach PsychKG, und gehört somit auch nicht mit zur Fragestellung bei der MPU?

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Guest Sebastian S.

Danke schonmal für die Info. Das ist sehr beruhigend.

 

Wo könnte denn eine Zwangseinweisung noch gespeichert sein? Mal angenommen (rein theoretisch) ich wäre nicht mit Cannabis aufgefallen und würde mich nun bei der Polizei bewerben. Ich kann mir nicht vorstellen, in so einem Fall als "unbeschriebenes Blatt" zu gelten. Gibt es noch weiterführende Register?

 

und was meinst du mit "reiner" Zwangseinweisung? Also ein Richter war in meinem Fall schon dabei. Spielt das eine Rolle?

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Natürlich spielt das eine Rolle, denn der Richter muss gemäß PsychKG binnen drei Tagen die Einweisung entweder bestätigen oder aufheben.

 

Der Verstoß gegen das BtMG ist sicher gespeichert, wir sprachen bisher über die Einweisung.

 

Gruß

Goose

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  • 4 weeks later...
Guest Sebastian S.

Hallo nochmal,

 

habe meine MPU (ohne den Suizidversuch erwähnt zu haben) derweil bestanden :blink: und bin wieder munter am Autofahren.

 

Prompt kam ich gestern an einer Polizeikontrolle vorbei. Ich wurde nicht angehalten, dennoch habe ich mich natürlich gefragt, was passiert wäre wenn.

 

Um es kurz zu machen:

1. Wissen die mich kotrollierenden Beamten, von der BtM Geschichte und den damit verbunden FE-Entzug bzw. lässt sich sowas vor Ort abfragen? Wenn ja, und damit richte ich mich speziell an die <_< s, muss ich in Zukunft bei jeder Polizeikontrolle mehr Zeit einplanen, weil etwaige Drogentests und/oder Fahrzeugdursuchungen auch ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden? Wie handhabt ihr das in der Praxis?

 

2. Ist der Selbstmordversuch im Polizeicomputer gespeichert? Das wäre dann natürlich noch unangenehmer. Kann man irgendwie einsehen, was über einem gespeichert ist. Habe mich schonmal versucht im Web schlau zu machen, aber bei EMA, INPOL, AZR, POLAS usw. fragt man sich nur: Was um Himmels Willen bedeutet das alles???

 

 

Danke

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Gratuliere zur bestandenen MPU.

 

Schätze mal das dir höchstens von den <_< verlängerte Kontrollen drohen die dich und deine Geschichte kennen.Der größte Teil wird damit zufrieden sein das du einen gültigen Schein hast und nicht weiter rumschnüffeln wenn sie keine Verdachtsmomente finden. :blink: Sonst würden sie Nachts in Discoeinflugschneisen zu gar nichts kommen.

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