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Alkohol Am Steuer ...


Guest Rosenkind

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Guest Rosenkind

Haloele zusammen,

 

einer sehr guten Freundin von mir ist gestern etwas ziemlich Dummes passiert. Nachdem wir feiern waren, ist sie noch mit dem Auto nach Hause gefahren (obwohl abgesprochen war, dass sie Taxi fährt :cop01: ).

 

Wie es kommen musste, hatte sie auf dem Weg nach Hause einen Unfall. Sie kam auf schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern und hat dabei wohl ein Fahrzeug neben ihr touchiert (oder zumindest geschnitten), so dass dieses in die Leitplanke fuhr und dort liegen blieb.

 

Sie ist dann leider im Schock (wie sie sagt) nach Hause gefahren (500m weiter) und hat dann aber gleich von dort aus die Polizei verständigt.

 

Diese haben dann natürlich einen Alkoholtest gemacht, der 0,8 %o ergab. Sie haben nun ihr Auto (angeblich nicht beschädigt) und ihren Führerschein beschlagnahmt.

 

Sie ist natürlich nun völlig fertig und ich würde ihr gerne so weit helfen, indem ich versuche herauszufinden, was nun alles auf sie zukommt:

 

- Versicherung wird wohl Regress nehmen?!?

- Wie lange wird ihr wohl der FS entzogen?

- Was kommt an Strafe so in etwa auf Sie zu?

- ...

 

Und am Wichtigsten, wie soll sie sich am besten verhalten? Soll sie sich einen Rechtsanwalt nehmen (leider hat sie keine Rechtsschutz)?

 

Ich wäre Euch sehr dankbar für ein paar Tips und Anregungen.

 

Danke + Gruß

Rosenkind

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Das wird ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

Was dabei im Einzelfall herauskommt hängt vom Verlauf des Strafverfahrens ab, erfahrungsgemäß liegt die Strafe jedoch zumeist im Bereich um 60 Tagessätze, Entzug der Fahrerlaubnis und 9 bis 12-monatige Sperre.

Kann aber auch nach oben oder unten schwanken, da es im Strafverfahren keine Regelsätze wie im Bußgeldverfahren gibt.

 

Gruß

Goose

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- Versicherung wird wohl Regress nehmen?!?

- Wie lange wird ihr wohl der FS entzogen?

- Was kommt an Strafe so in etwa auf Sie zu?

- ...

Und am Wichtigsten, wie soll sie sich am besten verhalten? Soll sie sich einen Rechtsanwalt nehmen (leider hat sie keine Rechtsschutz)?

- Das ist wohl anzunehmen (Regress bis zu 5000 Euro)

- Kommt drauf an, bestimmt eine längere Zeit

- sehr viel Geld, ein Strafverfahren und sie wird wohl einige Monate zu Fuß gehen müssen (Wenn sie Pech hat wird es auch noch als Fahrerflucht gewertet)

 

Sie sollte sich einen Anwalt nehmen, denn da wird einiges auf sie zu kommen.

 

Gruß,

blondy

 

Bei so nem Wetter sollte man wirklich nicht trinken und fahren...

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Auf jeden Fall würde ich ihr zur einem Anwalt raten.

 

Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs muß der Alkohol ursächlich für den Unfall sein.

Da es sich "nur" um 0,8 Promille handelt, kann man mit einem guten Anwalt und etwas Glück noch was rausholen.

 

Die Versicherung wird sich das Geld von dir holen, da kannst du sicher sein.

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Bei so nem Wetter sollte man wirklich nicht trinken und fahren...
Das sollte man eigendlich, unabhängig vom Wetter, nie machen.

Natürlich sollte man das nie machen, aber bei so nem Wetter erst recht nicht.

Da ist schon das Wetter eine Gefahr und wenn da dann auch noch Alkohol dazu kommt... da kann ich eigentlich nur selber Schuld sagen!

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Klar, aber dann kann sich doch nahezu jeder hinter's Steuer setzen, wenn es draußen kalt und glatt wird, solange man eine Rechtsschutz-Vers. hat.....

 

Ich denke, dass da auch der "Schock" nichts helfen wird, da dieser mit dem Unfallhergang nichts zu tun hat! Bei der Frage nach "Fahrerflucht" könnte diese, wenn ärztlich nachgewiesen, das Problem mildern - ich denke aber, mehr auch nicht.

 

zwonk

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Entscheidend ist auch, ob es sich um Ersttäterschaft oder einen Wiederholungstäter/in handelt. Ersttäter werden i.A. nicht so hart rangenommen wie Wdh-Täter. Dazu noch eine Frau...

Trotzdem ist es dämlich, einfach weiterzufahren, noch dazu bei einem Unfall, der sich in fließendem Verkehr (Zeugen...) ereignet hat :unsure:

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Guest Rosenkind

Haloele,

 

danke für Eure Antworten.

 

Es gibt noch ein paar weitere Infos inzwischen:

 

- Es gab eine leichte Kollision, die dazu führte, dass die beiden Fahrzeuge sich auf dem "Mittleren Ring" drehten bis das andere Auto in der

Leitplanke hängen geblieben ist.

- Sie selbst hat keinen Zeugen.

- Es gab Zeugen, die ihr bis daheim nachgefahren sind.

- Es gab tatsächlich Glatteis auf der Straße, da nicht geräumt war.

- Es gab keinen fließenden Verkehr (selten um 4.30 Uhr in der Früh).

 

So wie ich das derzeit sehe, geht es hier um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss und eine leichte Fahrerflucht (zumindest hoffe ich, dass es bei leicht bleibt), so dass meine Freundin wohl mit

- Führerscheinentzug (und Sperrfrist 10-11 Monate),

- Regress durch den Versicherer von 2.500 € für die Fahrerflucht und

- Strafe von ca. 50-60 Tagessätzen rechnen muss

 

Ich hoffe, dass das Ganze damit ausgestanden ist, auch wenn sie natürlich noch den Führerschein wieder neu machen muss.

 

Hauptsache es gibt keinen weitere Personenschaden und sie lernt etwas aus der Sache.

 

Dass sie selbst schuld ist, weiß ich auch (und sie noch viel besser), darum sind eigentlich die Threads mit der "moralischen" Keule eher unnötig in so einem Beitrag, finde ich zumindest.

 

Aber vielen Dank für die Antworten, mal sehen wies weitergeht. Ich versuche Euch auf dem Laufenden zu halten, so weit ich das Ganze selbst mitbekomme.

 

Gruß

Rosenkind

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Den Führerschein muß man WIMRE erst nach 48 Monaten Entzug neu machen. Jedenfalls ist es so einem Bekannten Ergangen, der ihn für ein halbes Jahr abgeben muß und ihn anschließend neu beantragen darf - aber nicht nochmal zur Schule muß

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Es sind 24 Monate, nach denen eine Prüfung vor Neuerteilung Pflicht wird.

 

§ 20 FeV

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

 

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangen Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

 

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.

 

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5.

 

Gruß

Goose

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doofe Frage aber was ist mir grad durch den Kopf geht beim lesen?

 

Hat sie schon zugegeben gefahren zu sein?

 

War das nicht die besorgte Mutti, die die besoffene Tochter von der Party abholte, und weil es so spät ist schnell ins Bett ist, und schon schlief als die :unsure: kamen?

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Guest Rosenkind

haloele,

 

also, da es Zeugen gibt und sie auch shcon auf der Wache war und den Vorgang "wahrheitsgemäß" geschildert hat, steht fest, dass sie gefahren ist. Zudem würde es die Sache nur verschlimmern, behaupte ich einfach mal.

 

Sie will die Sache nun auch "durchziehen" und für ihren Fehler gerade stehen (was ich mehr als in Ordnung finde).

 

Verstehe ich das richtig, dass sie ihren Schein zwar abgeben muss, aber ihn dann wieder bekomtm, in dem sie nur die Prüfung macht (so lange der Schein nicht länger als 24 Monate weg ist). Das wäre ja ein Lichtblick (Wenn auch nur ein kleiner).

 

Gruß

Rosenkind

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Sie kann nach Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung beantragen. Beim Ersttäter ohne besondere Tatumstände wird die FE dann idR auch ohne erneute Prüfung wieder erteilt.

Es kann aber auch sein, daß die Behörde auf die Ablegung einer neuen Prüfung besteht.

 

Gruß

Goose

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So wie ich das derzeit sehe, geht es hier um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss und eine leichte Fahrerflucht
"Eine leichte Fahrerflucht" ist wie "ein bisschen Schwanger". In Deiner Schilderung werden die

Straftaten für meinen Geschmack etwas zu "verniedlicht".

 

Dass sie selbst schuld ist, weiß ich auch (und sie noch viel besser), darum sind eigentlich die Threads mit der "moralischen" Keule eher unnötig in so einem Beitrag, finde ich zumindest.

 

Das besoffene Frauen bei Glatteis mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind, halte ich für unnötig.

 

Sorry, aber die Kritik in den Threads ist gerechtfertigt, Deine Infos bekommst Du ja trotzdem.

 

Gruß BiBa

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So wie ich das derzeit sehe, geht es hier um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss und eine leichte Fahrerflucht

 

"Eine leichte Fahrerflucht" ist wie "ein bisschen Schwanger". In Deiner Schilderung werden die

Straftaten für meinen Geschmack etwas zu "verniedlicht".

 

Dass sie selbst schuld ist, weiß ich auch (und sie noch viel besser), darum sind eigentlich die Threads mit der "moralischen" Keule eher unnötig in so einem Beitrag, finde ich zumindest.

Das besoffene Frauen bei Glatteis mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind, halte ich für unnötig.

 

Sorry, aber die Kritik in den Threads ist gerechtfertigt, Deine Infos bekommst Du ja trotzdem.

 

Gruß BiBa

Ein bissel schwanger, der war gut :unsure:

Ist zwar hart, aber gerecht.

 

Und nebenbei eine riesen Sauerei.

Betrunken Autofahren, das gehört sich nicht.

Dann noch einen Unfall bauen, schon wesentlich weniger.

 

Und noch abzuhauen um andere auf dem Schaden sitzen zu lassen, das muss so hart bestraft werden.

 

mfg, Mark

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Schade dass hier im radarforum immer ein paar Leute unsachlich rumpflaumen müssen, sobald Alkohol im Spiel ist.

 

Nicht dass ich das in der Sache entschuldigen oder bagatellisieren will, aber ich lege jedem, der hier rumpflaumt ans Herz, zu dem Thema mal ein paar Threads im verkehrsportal mitzulesen. Da wird

 

- erstens mit dem Thema sachlich umgegangen

- zweitens sachlich versucht, den Leuten mit Alk-Problemen die Augen über sich und ihre Situation zu öffnen und

- drittens echte Wege aus dem Schlamassel aufgezeigt und die Leute auf diesen Wegen unterstützt und begleitet

 

Hat mich fasziniert. Wünsche ich mir hier auch, wobei ich fürchte, wir haben hier das Fachwissen nicht. Trotzdem können wir uns sparen, die TE hier anzupflaumen.

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blondy war auch nicht gmeint, es geht nicht mal speziell um diesen Thread.

 

Mit ist hier nur ein grundsätzlicher Unterschied aufgefallen. Vielleicht landen auch deshalb hier nur noch wenige Alk-Threads. Wer die Suchfunktion benutzt wird leicht abgeschreckt, hier sowas reinzuschreiben.

 

Wollte das nur mal grundsätzlich anbringen.

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blondy war auch nicht gmeint, es geht nicht mal speziell um diesen Thread.

 

Mit ist hier nur ein grundsätzlicher Unterschied aufgefallen. Vielleicht landen auch deshalb hier nur noch wenige Alk-Threads. Wer die Suchfunktion benutzt wird leicht abgeschreckt, hier sowas reinzuschreiben.

 

Wollte das nur mal grundsätzlich anbringen.

ich weiß, dass du blondy nicht meintest... nur dachte ich, wenn ich grad eh schon was hier schreibe, dann kann ich das auch noch anfügen :)

 

beim anderen hast du schon recht. wenn man mit 100 mehr auf der AB fährt, dann hat das seine berechtigung für die meisten. trinkt man in ein paar stunden 2 bier wollen einem die meisten schon an den führerschein

 

diese vermessenheit ist mir auch shcon aufgefallen

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Guest Chris11

Hallo,

 

mag vermessen sein, aber ist für mich z.B. ein wesentlicher Unterschied. Alk führt zu Enthemmung und wesentlich verminderter Reaktions und Einschätzungsfähigkeit von Verkehrsituationen. Fährt jemand unter Alk, ist ihm dieser Umstand fast immer bewußt. Er tut das, um ein paar Euro fürs Taxi einzusparen und riskiert damit das Leben anderer in einer erheblichen Weise. Dies Risiko ist IMHO nicht zu vergleichen mit jemandem, der z.B. in einer Pseudobaustelle mit 180 durchkachelt, (wer kennst sie nicht, da stehen 5 Baken wegen einer Beule in der Leitplanke und 2km :) ). Wir reden hier nicht von verrückten die mit 107 durch eine Spielstrasse donnern.

 

Ich meine ausdrücklich nicht Alkoholkranke Menschen die schon morgens mit 1 Promille aufwachen (das sind Kranke die bedürfen der Behandlung), sondern die, die nach dem Wirtshausbesuch, Disk, Party noch selbst nach Hause fahren müssen.

 

Mir sind aus meiner Umgebung einige Fälle bekannt, bei der wegen Trunkenheitsfahrten ganze Familien ausgelöscht wurden. Daher habe ich kein Verständnis,

wenn sich jemand wissentlich fahruntüchtig hinters Steuer setzt.

 

Risikoabschätzung und auch die kognitiv geprüfte wesentliche Überschreitung von Limits ist eine Sache. Nicht mehr zur Risikoabschätzung fähig zu sein, eine andere.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Full Ack @ Chris

 

und im Beispiel des TE dürfte man da imho schon mal die moralische Keule andeutungsweise rausholen. "Och ich hab gefeiert und "nur" 2 Bier getrunken, außerdem wohne ich nur 5 km entfernt..das wird schon gehen" Da hört der Spaß dann auf..

 

Ein Beispiel habe ich erst letzte Woche wieder im Bekanntenkreis gehabt: sehr erfolgreicher Geschäftsmann, Termindruck, volles Punktekonto, 6 Punkte konnte er schon an jemand anderen abdrücken...Rückfahrt von HH nach Kiel zu einem weiteren Geschäftstermin mit jemandem aus meiner Familie....schon bei der Begrüßung: nanu..riecht hier irgendwie nach Alk..beim Gespräch dann leichtes Lallen und Unkonzentriertheit..

Der Typ hatte beim Termin in HH "nur" auf ein erfolgreiches Geschäft angestossen..

 

So, wie der aussah, möchte ich nicht wissen, wie er gefahren ist...

 

Es ist nichts passiert.. Was aber wenn ?? Dann kommen die Sprüche: och es waren ja nur 2 Bier etc...

Und was meistens dann bei einem schweren Unfall eintritt: Der alkoholisierte Verursacher ist nahezu unverletzt..es trifft dann meistens die Unschuldigen, die mit ihrem Leben bezahlen. :)

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Guest Rosenkind

Haloele,

 

1. Es war wirklich nur eine Freundin und ich erkundige mich einfach nur für Sie, um ihr zu helfen (und sie hat keinen PC)! Zudem fahre ich NIE mit dem Auto, wenn ich auf eine Party gehe, da das in München in meinen Augen schlicht schwachsinnig ist !!!

 

2. Ich sehe keinen Unterschied zwischen einer Alkoholfahrt und jemandem der zu schnell unterwegs einen Unfall baut (beide handeln im vollen Bewusstsein dessen was sie tun imo).

 

3. Ich habe ihr schon gesagt was ich davon halte, was sie getan hat, aber es hilft ihr auch nicht, wenn alle auf sie eindreschen, davon wirds sicherlich nicht einfacher für sie. Zudem habe ich etwas dagegen Leute, die schon am Boden liegen nochmal fest zu treten. Das finde ich persönlich mehr als nur schwach. Da helfe ich ihr lieber und unterstütze sie so gut ich kann.

 

4. Ich weiß nicht, ob es das Thema "leichte Unfallflucht" auch im Gesetzbuch gibt, auf alle Fälle ist der Begriff erheblich für den Regress, den der Versicherer nimmt (2.500 € bei leichter und 5.000 € bei schwerer Fahrerflucht). Ich wollte hier nix verniedlichen, sondern lediglich darstellen, wie es derzeit aussieht.

 

4. Ich finde es ätzend wie ein Thread, in dem ich lediglich ein paar Infos erfragen wollte nun zu einem Moralapostel-Thread ausartet. Das ist unnötig.

 

5. Vielen Dank für die Informationen, die ich hier erhalten habe, hat mir (und ihr) sehr weitergeholfen)

 

Gruß

Rosenkind

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Ich hatte ja auch Kritik geübt, und zwar in erster Linie, weil die komplette Alk-Tat von Rosenkind

etwas verniedlicht dargestellt wurde. Ich denke, keiner wird sich davon abbringen lassen, die sachliche

Diskussion weiterzuführen.Nur hört hier anscheinend glücklicherweise bei den meisten Usern der Spaß

beim Alk und Drogen im Straßenverkehr auf. Auch ich meine, keine Toleranz bei Alk und Kfz. Es gibt ja auch Treads wie

"Der größte Fehler meines Lebens", bei diesen Darstellungen ziehe ich den Hut, und würde niemals Kritik

üben, obwohl ich die Tat selbst natürlich moralisch verurteile.

 

 

 

Ich schätze auch, dass dies die Meinung von den meisten im Forum ist, die sich auf dieser Plattform eine Lobby gegen

das staatliche Raubrittertum/Abzocke verschaffen. Goose und Bluey natürlich ausgenommen.

 

Gruß BiBa

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Wieso lese ich hier immer leichte "leichte Unfallflucht"?

 

Die Verursacherin hat mit ihrem Fahrzeug ein anderes Auto so berührt, dass der Geschädigte die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Anschließend setzt sie ihre Fahrt fort ohne sich um eventuell verletzte Personen zu kümmern. Was wäre passiert, wenn sie nicht von einem Zeugen verfolgt gewesen wäre?

 

Wenn ich so etwas lese, kann ich nur noch :lol: .

 

Wenn dann noch Alkohol im Spiel ist, gibt er nur noch :40::o:40:

 

Unfallflucht und Alkohol sind für mich die verabscheuendsten Tatbestände im Straßenverkehr. Wer so etwas macht, soll auch für seine Taten bluten. Deshalb: Keine Tipps!

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Guest Rosenkind

Haloele nudel,

 

gut dass es nicht allzuviele Menschen wie Dich gibt !!!!

 

Und ich bin froh über die Infos, die ich hier bekommen habe, es geht nicht darum Tips zu bekommen, um irgend etwas zu beschönigen, sondern lediglich darum zu wissen, was auf sie zukommt.

 

Zudem habe ich erläutert, dass das Thema "leichte Fahrerflucht" etwas mit der Versicherung und nicht mit dem Straftatbestand zu tun hat. Also bitte auch die Beiträge genau lesen bevor Du "kotzen" gehst, dann entgeht Dir vielleicht auch nix. :)

 

Und nun viel Spaß!!

 

Gruß

Rosenkind

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Sie kam auf schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern und hat dabei wohl ein Fahrzeug neben ihr touchiert (oder zumindest geschnitten), so dass dieses in die Leitplanke fuhr und dort liegen blieb.

 

Sie ist dann [...] nach Hause gefahren.

 

Es gab keinen fließenden Verkehr (selten um 4.30 Uhr in der Früh).

gut dass es nicht allzuviele Menschen wie Dich gibt

 

Ich kann nur den :) wiederholen. Wenn man jemanden in Lebensgefahr bringt und sich heimlich aus dem Staub macht, kann ich nur noch :cop01:.

 

Das ganze mit Alkohol kombiniert macht die Sache auch nicht gerade besser.

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  • 2 weeks later...
Guest Trixi090778
4. Ich weiß nicht, ob es das Thema "leichte Unfallflucht" auch im Gesetzbuch gibt, auf alle Fälle ist der Begriff erheblich für den Regress, den der Versicherer nimmt (2.500 € bei leichter und 5.000 € bei schwerer Fahrerflucht). Ich wollte hier nix verniedlichen, sondern lediglich darstellen, wie es derzeit aussieht.

In diesem Fall könnte evtl. sogar ein Regress bis zu insgesamt 10.000 Euro genommen werden.

 

5.000,00 wg. Trunkenheit und

5.000,00 wg. unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

 

Insgesamt natürlich nicht mehr als den gesamten Fremdschaden.

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Gut passend zum Thema ein Urteil des BGH:

 

Verletzt ein Kfz-Haftpflicht-Versicherter eine Obliegenheit (hier: Trunkenheitsfahrt), und eine weitere kommt nach Eintritt des Versicherungsfalles hinzu (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), können die Beträge, bis zu denen der Versicherer Regress verlangen kann, addiert werden.. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14. September 2005 entschieden (Az.: IV ZR 216/04).

Ein Pkw-Fahrer hatte in stark alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Fremdschäden von rund 12.500 Euro entstanden waren. Anschließend beging er Fahrerflucht. Halterin des Fahrzeuges war seine Lebensgefährtin. Deren Großvater hatte für die Kfz-Haftpflichtversicherung gesorgt.

Regelungen für Verhalten vor und nach Unfall

Dem Versicherungsvertrag lagen folgende Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zugrunde, die speziell zur Kfz-Haftpflichtversicherung lauten:

•          § 2b: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei... wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. … Bei Verletzung einer der Obliegenheiten … ist die Leistungsfreiheit …auf den Betrag von höchstens je DM 10.000 beschränkt. ...

•          § 7: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. ... Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung …frei. ... Die Leistungsfreiheit … ist auf einen Betrag von DM 5.000 beschränkt… Bei vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht (z.B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, Abgabe wahrheitswidriger Angaben gegenüber dem Versicherer), wenn diese besonders schwerwiegend ist, erweitert sich die Leistungsfreiheit des Versicherers auf einen Betrag von DM 10.000.

Ein- oder zweimal Regress?

Nachdem der Versicherer die Schäden reguliert hatte, berief sie sich auf beide Obliegenheitsverletzungen und nahm den Unfallfahrer mit 10.000 Euro in Regress – jeweils 5.000 Euro für beide Obliegenheitsverletzungen. Der Mann zahlte jedoch nur die Hälfte. Mehr könne der Versicherer nicht verlangen.

Damit sei er im Irrtum, so der BGH. Eine Kumulierung beider Regressbeträge auf – nach Umstellung der DM-Beträge – 10.000 Euro sei zulässig. Durch die Addition werde die versicherte Person nicht unverhältnismäßig belastet, weil ihre wirtschaftliche Existenz allenfalls in Ausnahmefällen bedroht sei.

Gesetzgeber hat Addition von Regress nicht verboten

Der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung lasse sich keine Regelung entnehmen, die einer Zusammenrechnung entgegenstehe. Die AKB seien insoweit auch nicht unklar gefasst. Einem durchschnittlichen Kunden könne nicht verborgen bleiben, dass es sich um zwei völlig verschiedene Bestimmungen handele, die die Folgen eines Fehlverhaltens vor und nach dem Versicherungsfall regelten.

Unabhängig davon lege Paragraf 7 der AKB die Obliegenheiten „im" Versicherungsfall fest, wenn es also zu einem Schadenereignis gekommen ist. Zu diesen Obliegenheiten gehöre, dass beide Vertragspartner alles zu tun haben, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Wird dagegen verstoßen, bestehe für den Versicherer erneut Leistungsfreiheit bis zu 10.000 DM.

Harte Linie bei schwerwiegenden Verfehlungen

Auch wenn die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung eine Zusammenrechnung der Regressbeträge nicht ausdrücklich vorsieht, schließt sie eine Verdoppelung der Leistungsfreiheitsbeträge auch nicht aus, so der BGH. Dies war in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bislang umstritten gewesen. 

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