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Am 6.10.05 Geblitzt


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Hallo!

 

Am 06.10.2005 wurde jemand mit meinem Fahrzeug geblitzt. 32km/h zu schnell (Ausserorts)

Als erstes kam ein Zeugenbefragungsbogen zu mir ins Haus. Daraufhin habe ich denen geschrieben, dass ich meine Aussage verweiger.

Nach einer Zeit kam ein Typ vom Ordnungsamt, zwegs Fotovergleich, zu mir nach Hause (da wo das Auto angemeldet ist).

Darauf hin hat mich meine Mutter angerufen, während der Fritze vom Ordnungsamt noch da war, und ich habe mit diesem gesprochen und gesagt, das ich diese Ordnungswiedrigkeit nicht begangen habe. Wenn mich jemand für ein Fotovergleich sucht bin ich in meinem Hauptwohnsitz in XXX.

 

Ohne weitere offensichtilche Unternehmeungen des Ordungsamtes kam jetzt ein Bussgeldbescheid an mich.

 

75 EUR + Gebür 20 EUR + Auslagen 4,51EUR = 99,51 EUR + 3 Punkte. :cop01:

 

Ich bin noch in der Probezeit.

 

Ich kann jetzt innerhalb von 14 Tagen Wiederspruch einlegen.

So wie ich hier mitbekommmen habe, dauert die Verjährungsfrist 3 Monate (richtig??)

 

Also ist die Verjährungsfrist am Freitag den 06.01.06 vorbei.

 

Wenn ich jetzt nach 10 Tagen schriftlich Wiederspruch einlege und diesen dann am Montag den 09.01.2006 wiederrufe können die mir dann noch was oder können die mir dann nichts mehr??? Oder kommt es dann zum Gerichtstermin?

 

Falls ich, bevor die Verjahrungszeit rum ist, einen Gerichtstermin nach Ablauf der Verjahrungsfrist bekomme, muss ich dann überhaupt dort erscheinen???

 

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.

 

Opaküken.

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Du solltest S O F O R T gegen den BGB schriftlich ( EBF/RS) Einspruch einlegen.Begründung muß nicht rein. Dann kommt es

etwa in 3-6 Monaten zu einer Gerichtsverhandlung, zu der Du sehr entspannt vorsprichst, und den wahren Fahrer gleich

als Zeugen mitnimmst.

 

Auslagen und Arbeitsausfall werden ersetzt.

 

Eine andere Möglichkeit wäre, ein Anwalt deines Vertrauens zu beauftragen, dann brauchst Du Dich um nichts zu

kümmern. Auch diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen.

 

Gruß BiBa

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Was passiert mir, wenn ich das jetzt zugebe?

 

Klar, ich muss den Betrag zahlen, krieg die 3 Punkte und dann muss ich warscheinlich zur Nachschulung, oder?

Kann ich meinen Führerschein behalten während der Nachschulungszeit oder krieg ich auch ein Fahrverbot?

Falls ich jetzt schon im Vorraus an einer Nachschulung Teilnehme, wird die Nachschulung dann hinfällig?

 

Zusätzlich wurde ich vor einem Jahr mal mit nem Handy am Ohr erwischt. Das hat 40 EUR gekostet.

 

 

Bin ich überhaupt noch in der Probezeit?

Ich habe meinen Führerschein seit Feb. 2002.

Der Führerschein wurde mir wegen Missbrauch von Drogen im Juli 2002 entzogen.

Gut 2 Jahre spähter (Dez 2004) wurde mir der Führerschein neuerteilt (musste die Theorie- und Praxisprüfung ablegen).

 

Gilt die Probezeit von der Neuerteilung aus, oder von der ersten Ausstellung aus?

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QUOTE 

zu der Du sehr entspannt vorsprichst, und den wahren Fahrer gleich

als Zeugen mitnimmst.

 

 

Der Fahrer bin ich.

Tja, Reden ist SILBER , Schweigen ist GOLD. Wenn Du selbst der Fahrer bist, hast Du schon den Fehler gemacht, und

Dich mit Deiner Korrespondenz in die Sache eingelassen.

 

Was passiert mir, wenn ich das jetzt zugebe?

 

Du brauchst nichts mehr zugeben, die Sache dürftest Du jetzt an der Backe haben.

 

Gruß Biba

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Was passiert mir, wenn ich das jetzt zugebe?

 

Klar, ich muss den Betrag zahlen, krieg die 3 Punkte und dann muss ich warscheinlich zur Nachschulung, oder?

Kann ich meinen Führerschein behalten während der Nachschulungszeit oder krieg ich auch ein Fahrverbot?

Falls ich jetzt schon im Vorraus an einer Nachschulung Teilnehme, wird die Nachschulung dann hinfällig?

 

Zusätzlich wurde ich vor einem Jahr mal mit nem Handy am Ohr erwischt. Das hat 40 EUR gekostet.

 

 

Bin ich überhaupt noch in der Probezeit?

Ich habe meinen Führerschein seit Feb. 2002.

Der Führerschein wurde mir wegen Missbrauch von Drogen im Juli 2002 entzogen.

Gut 2 Jahre spähter (Dez 2004) wurde mir der Führerschein neuerteilt (musste die Theorie- und Praxisprüfung ablegen).

 

Manchmal fragt man sich, wann ein Mensch etwas lernt und wann er dieses Gelernte wieder vergisst. Ich glaube, dass Du noch 10 Delikte benötigst, welche ich Dir nicht wünsche, um wenigstens in die Nähe der Erkenntnis zu kommen, was das Führen eines PKW ausmacht.

 

FS wegen Drogen entzogen - dort 40€ Bußgeld, da zu schnell - und dann noch aussuchen wollen, wann der "Lappen" MAL WIEDER weg ist????!? ?

 

Sei froh, wenn Du ihn anstandslos, mit allen Prüfungen, die Dich erwarten, überhaupt in dieser Frist wiederbekommst......

 

zwonk

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Was passiert mir, wenn ich das jetzt zugebe?

 

Klar, ich muss den Betrag zahlen, krieg die 3 Punkte und dann muss ich warscheinlich zur Nachschulung, oder?

Kann ich meinen Führerschein behalten während der Nachschulungszeit oder krieg ich auch ein Fahrverbot?

Falls ich jetzt schon im Vorraus an einer Nachschulung Teilnehme, wird die Nachschulung dann hinfällig?

 

Zusätzlich wurde ich vor einem Jahr mal mit nem Handy am Ohr erwischt. Das hat 40 EUR gekostet.

 

 

Bin ich überhaupt noch in der Probezeit?

Ich habe meinen Führerschein seit Feb. 2002.

Der Führerschein wurde mir wegen Missbrauch von Drogen im Juli 2002 entzogen.

Gut 2 Jahre spähter (Dez 2004) wurde mir der Führerschein neuerteilt (musste die Theorie- und Praxisprüfung ablegen).

 

Manchmal fragt man sich, wann ein Mensch etwas lernt und wann er dieses Gelernte wieder vergisst. Ich glaube, dass Du noch 10 Delikte benötigst, welche ich Dir nicht wünsche, um wenigstens in die Nähe der Erkenntnis zu kommen, was das Führen eines PKW ausmacht.

 

FS wegen Drogen entzogen - dort 40€ Bußgeld, da zu schnell - und dann noch aussuchen wollen, wann der "Lappen" MAL WIEDER weg ist????!? ?

 

Sei froh, wenn Du ihn anstandslos, mit allen Prüfungen, die Dich erwarten, überhaupt in dieser Frist wiederbekommst......

 

zwonk

Danke @Zwonk, dass Du so tief auf meine Frage eingegangen bist. :licht:

 

Weiß denn hier niemand Bescheid? :unsure:

 

Die einzigste brauchbare Antwort stammt von MCStraße:

wenn du gefahren bist und die gegen dich ermitteln ist erstmal die Verjährungsfrist gegen dich unterbrochen. So wie es aussieht glauben Sie dir nicht, das du nicht gefahren bist.
und nochmal von MCStraße:
du hattest geschwiegen und die sind so auf dich gekommen, bzw. du hast die Aussage verweigert es wäre das gleiche bei rausgekommne.
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Weiß denn hier niemand Bescheid? :unsure:

Was willst Du noch hören?

 

Du hast den BGB erhalten, damit sind 6Monate Verjährungsfrist neu angelaufen.

 

Einspruch bedeutet Gerichtverhandlung, bei dem möglicherweise ein Gutachter bestellt wird, der dich auf dem Foto identifiziert. Gerichtsverhandlung und Gutachter kosten noch mal extra, und der Ausgang dürfte ziemlich klar sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Weiß denn hier niemand Bescheid?  :unsure:

Was willst Du noch hören?

 

Du hast den BGB erhalten, damit sind 6Monate Verjährungsfrist neu angelaufen.

 

Einspruch bedeutet Gerichtverhandlung, bei dem möglicherweise ein Gutachter bestellt wird, der dich auf dem Foto identifiziert. Gerichtsverhandlung und Gutachter kosten noch mal extra, und der Ausgang dürfte ziemlich klar sein.

 

MfG.

 

hartmut

Was willst Du noch hören?

 

Kann ich meinen Führerschein behalten während der Nachschulungszeit oder krieg ich auch ein Fahrverbot?

Falls ich jetzt schon im Vorraus an einer Nachschulung Teilnehme, wird die Nachschulung dann hinfällig?

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Den Führerschein kannst du behalten. Und bis zur erfolgreichen Absolvierung der Nachschulung sind weitere Verstöße in der Probezeit irrelevant. Wenn du nach Abschluss der Nachschulung noch zweimal auffällst, ist der Führerschein weg.

 

siehe FAQ

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Kann ich meinen Führerschein behalten während der Nachschulungszeit oder krieg ich auch ein Fahrverbot?

Wenn Dir von der Ordnungswidrigkeit her kein Fahrverbot droht, bekommst Du auch keines. Darfst Du den Führerschein behalten.

Bei Erstverstoß 31km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften, kein Fahrverbot

 

Falls ich jetzt schon im Vorraus an einer Nachschulung Teilnehme, wird die Nachschulung dann hinfällig?

 

Die Nachschulung kannst Du erst machen wenn die Aufforderung gekommen ist. Je später Du sie machen musst, umso besser für dich, weil Verstöße in der Zeit, bis nach der Nachschulung, keine Auswirkungen auf die Probezeit haben. Allerdings gibt es trotzdem Punkte und Fahrverbote bei Verstößen.

 

MfG.

 

hartmut

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