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Fehler In Der Verwarnung


Guest gerrit84

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Guest gerrit84

Hi

 

Wurde neulich geblitzt und hab heute eine schriftliche verwarnung bekommen. Allerdings steht da ne ganz andere Straße und ne anderes Uhrzeit drin. Auf dem Foto kann man kaum was erkennen, aber ich bis es wohl. Es fährt auch sonst keiner mit meinem Wagen. Zur Tatzeit war ich auf jeden fall in der Uni.

 

Wie geht man am besten dagegen vor, es sind zwar nur 15 Euro, aber ich will mich von denen ja auch nicht verarschen lassen. Brauch man dafür nen Anwalt?

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Du kannst es ersmal ignorieren oder gleich nen nettes Briefchen zurückschreiben, dass du zur angegeben Zeit an der Uni warst.

 

Ich hab vor ner Weile auch mal einen Anhörungsbogen bekommen, wo zwar Zeit und Ort stimmte aber die Richtung nicht. Ich hab's einfach liegen lassen, ist auch nix mehr gekommen.

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dann wäre es vielleicht besser wenn ich den Anhörungsbogen zurückschicke. Ich weiß nur nicht was ich darauf schreiben soll. Da stehen zwei Fragen:

1) Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?

2) Wird der Verstoß zugegeben?

 

Wenn ich jetzt bei 1) nein ankreuze, bedeutet das dann, dass ich jemand anderes beschuldige gefahren zu sein?

Bei 2) würde ich dann halt nein ankreuzen und dazu schreiben, dass ich zur tatzeit in der Uni war

 

Oder wie würdet ihr das machen?

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Guest lichterloh

Man muss sich im AB nicht selbst belasten, kann also die Aussage verweigern bzw. erst gar keine machen.

 

Anmerkungen (z.B. zu den Messdaten wie dem Ort) hingegen sind natürlich erlaubt. Allerdings besteht dort die Gefahr, bei schlechter Formulierung sich selbst zu belasten.

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Ich würde nur ankreuzen "nein", ich war es nicht. Ansonsten sparsam mit der Tinte sein!

 

Und erst nach ca. 2 Wochen das Schreiben wieder in den Briefkasten!

 

Machst du jetzt schon Angaben, wo du zum Tatzeitpunkt (hoffentlich waren es nicht nur wenige Minuten) warst, ziehst das evt. Nachforschungen nach sich, die noch innerhalb der Verjährungsfrist zu einer Behebung der (nicht heilbaren) Mängel führen können.

 

Machst du keine weiteren Angaben, bekommst du möglicherweise (so wars bei mir mal) den BGB.

 

Gegen diesen erhebst du Einspruch, danach sollte, wie bei mir, Ende sein. Falls nicht, verweist du - nach der Verjährung! - auf korrekten Ort und Zeit. Spätestens dann ist wohl Schluß.

 

Ziel muß sein, dass sie nicht in der Sache sondern nur bzgl. deiner Person nachforschen.

 

Mit der von dir angedachten Taktik könntest du da eher Pech haben. Ich halte sie für nicht clever, 15 € aber auch nicht für einen Existenz bedrohenden Betrag; hier steht wohl der Spass im Vordergrund.

 

Wann war der Vorfall überhaupt?

 

 

 

Grüße

 

bube

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Guest lichterloh

Bist du überhaupt geblitzt worden, hast du das mitgekriegt? Kommt die Geschwindigkeit in etwa hin?

 

Denn wenn du sagst dass man das Bild kaum erkennen kann und du nur denkst "dass du es wohl" warst?

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um den Spass gehts eigentlich nicht, ich würd die 15 Euro wohl auch bezahlen, aber es ist schon eigenartig, dass die das total falsche angaben machen.

 

Was ich mich außerdem frage, wenn die da z.b. irgendwie einen Film vertauscht haben, dann müssten ja viele davon betroffen sein.

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Ich bin auf jeden fall geblitzt worden, am gleichen Tag aber ca. 2 Stunden später und an einer ganz anderen Straße. Die Geschwindigkeit könnte schon passen, das Foto ist in dem Schreiben sehr dunkel, man sieht kaum was, aber ich würde schon sagen das ich es bin, weil ich auch100%ig weiß,dass sonst niemand mit meinem Wagen fährt. Es war halt um ca 17:45 da war es also dunkel, daher wohl auch die sschlechte Qualität.

Es wird wir aber vorgeworfen, das es um 16:05 war, und da war es ja wohl auch noch nicht so dunkel.

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Hallo,

 

fassen wir also zusammen :licht:

Der VT weiss, dass er geblitzt wurde und meint sich auf dem Bild zu erkennen.

Das Fahrzeug wurde unzweifelhaft geblitzt (Kennzeichen !)

Was will man den da noch machen.

 

Ich denke es spielt wohl keine Rolle wo und wann genau gemessen wurde.

( Der Sachbearbeiter hat sicher mehr Fälle auf dem Tisch )

Das sind wahrscheinlich heilbare Mängel.

Oder kostet in igO Straße A um 5.00 Uhr was anderes als in Straße B um 19.00 Uhr ? :unsure:

Vermutlich lassen sich die Filme im Zweifelsfall anhand einer Seriennummer zuordnen.

 

Diese Spielchen mit Einspruch kosten doch immer nur 25,60 EUR mehr.

 

Gruß,

AnReRa

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Gehen wir mal davon aus, dass alles der Wahrheit entspricht, die @gerrit84 gepostet hat, dann würde ich denken,...

 

...dass @gerrit84 damit zum Ausdruck bringen möchte, dass es doch möglich sein muss, ausnahmsweise den Polizeibeamten oder dem Ordnungsamt nachzuweisen, dass sie einen Fehler begangen haben. Wenn ich weiß, dass ich mich um diese besagte Zeit NACHWEISLICH in der Uni befunden habe, zweifle ich diesen Bescheid schon an, bevor ich an die Konsequenzen denke.

 

15€ ist wirklich nicht viel, aber warum sollte man das zahlen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt?

 

Das Ordnungsamt misst vor jedem "Blitz-Einsatz" den Abstand der Reifen zur Bordsteinkante, die Autobahnpolizei muss ihre Messgeräte eichen lassen, damit keine Rechtsfehler entstehen können usw. !

 

Wegen vielen unsinnigen Anlässen muss man jedem Amt, auch dem Ordnungsamt oder der Polizeidienststelle, eine Rechenschaft ablegen - in diesem Fall sollte dies das Amt tun!

 

Ich denke es spielt wohl keine Rolle wo und wann genau gemessen wurde.

( Der Sachbearbeiter hat sicher mehr Fälle auf dem Tisch )

Das sind wahrscheinlich heilbare Mängel.

Oder kostet in igO Straße A um 5.00 Uhr was anderes als in Straße B um 19.00 Uhr ?

 

@anrera: Wer weiß denn, wann man wie oft an einem Tag geblitzt wurde? Nicht jeder merkt das sofort! Sollen doch die öffentlichen Ämter mal eine Stellungnahme geben!

Außerdem unterscheiden sich Uhrzeit und Straße - laut @gerrit84's Posting.

 

Wenn mich einer auf einer Hauptstraße mit erlaubten ;) mit 65km/h blitzt, dann ist die Sache noch erschwinglich und ungefährlich! Wenn das Amt aber den Streifen vertauscht und meint, ich wäre 5 Straßen weiter in einer :) er Zone 65km/h gefahren, dann sieht das völlig anders aus!

 

@anrera: Recht ist Recht

 

Es ist festzustellen, dass er in einem Moment geblitzt worden ist, an dem er unmöglich als Fahrzeugführer in Frage kommen kann - insofern das Posting realistisch war.....

 

Nehmen wir einfach mal an, es ist so, wie er es beschrieben hat........

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hey Zwonk, das hört sich sehr gut an was du da schreibst.

Aber ich bin inzwischen schon fast so weit, einfach zu bezahlen. Es sind ja nur 15 Euro. Ich würde gern Einspruch erheben, aber ich hab einfach keine Ahnung wie ichs machen soll ohne das alles noch schlimmer wird. Und wegen so einer Kleinigkeit nen Anwalt find ich übertrieben.

Meine Absicht war in erster Linie: Wenn die einen Fehler machen, warum soll ich nicht ein wenig davon profitieren?

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@gerrit84:

 

Du klingst eher nach einem Gemütsmenschen, der weiß, dass er selber "Mist" gemacht hat. Es klingt auch so, als wärest Du mit der ganzen Sache ein wenig überfordert, obwohl sie nicht schlimm ist!

 

Meiner Meinung nach gäbe es einige Chancen, diese Geschichte zu Deinem Gunsten zu entscheiden, aber lass' Dich vom Forum nicht von Deiner Entscheidung wegleiten!

 

Ich würde die 15€ auch bezahlen, aber nur wenn ich weiß, dass es auch DIESER Vorgang war. Den restlichen Stress könntest Du Dir sparen, zumal Du nicht so erscheinst, als würdest Du auf Konfrontationskurs gehen wollen!

 

Wir helfen gern weiter, aber ich denke, Dir ist somit genug geholfen....

 

 

zwonk

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@zwonk

Das da irgendwo, irgendwer,irgendwann einen Fehler gemacht hat ist klar.

Nur war das vermutlich der Sachbearbeiter beim Auswerten des Filmes.

Auf dem Orginalbild dürfte die Uhrzeit und das Datum festgehalten sein.

Die Position ergibt sich aus dem Meßprotokoll.

Wenn es jetzt um ;) oder :D Zone geht, o.k.

Aber im besagten Fall steht das Risiko (+25,60 EUR) IMHO in keinem Verhältnis

zum möglichen Ergebnis.

Die Nachprüfung bezahlt der VT.

Das wäre mal ein Frage an die Forums- :)'s

Ist das ein heilbarer Mangel ?

 

 

@gerrit84

Kannst Du also gerne probieren, aber ich fürchte das läuft auf +25,60 EUR hinaus.

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera:

 

Deswegen rate ich kurz vor Weihnachten zur Zahlung, damit in der Familie Ruhe einkehrt! :D

 

Der Streit um diese 10€ - 15€ oder 25,60€ würde noch bis Ostern dauern - und vor allem der Stress!!!!!! :)

 

Obwohl man dies bestimmt bis zum nächsten Weihnachtsfest 2006 hinziehen könnte........ ;)

 

 

 

zwonk

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Na klar, zahl mal schön die 15 €uros. Und in 14 Tagen kommt der gleiche Vorwurf

nocheinmal, mit der korrekten Uhrzeit und Straßenangabe, bei dieser dann zweifelsfrei

kein Einspruch Sinn macht, da diese Daten dann ja korrekt sind.

 

Das Bussgeld aus der ersten Story kannst Du dann in den Wind schreiben, da Du mit

dieser Verwarnung ja einverstanden warst.

 

Denk mal bitte in diese Richtung. Ich würde Einspruch einlegen.

 

Gruß BiBa

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@biba1016:

 

Bist Du der Meinung, dass das O-Amt oder die Polizei korrupt wirken?

 

Bei betreffenden Zwecken, der Überweisung ähnlich, schickt das zuständige Amt einen Hinweis, dass zuviel auf o.g. Rechnungsnummer überwiesen wude und anschließend mit der Frage, ob der Betroffene das Geld zurückerstattet bekommen möchte, bzw. verrechnen lässt.......

 

Erzähle mir jetzt bitte nicht, dass das Amt "diesen" Fall doch zweimal berechnen könnte und würde......, weil es Spaß macht und Geld bringt......

 

Wenn später noch ein Schreiben kommt, was @gerrit84 nicht zuordnen kann, dann wird er sich schon melden, aber so viel Rechtssinn traue ich jedem zu!

 

zwonk

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@zwonk:

 

Sorry, den Eindruck von Korruption wollte ich nicht hinterlassen, auf keinen Fall. Nur rechtlich ist es eben so,

dass bereits gezahlte OWI nicht mehr anfechtbar sind. Bezahlst Du z.B eine OWI bei der :) vor Ort,

musst Du diesen Beleg mindestens bis zur Verjährung aufbewahren. Auch sollte dort Tatbestandsnummer

und Datum / Uhrzeit drauf sein. Ich kenne Leute, die haben vor Wut diese Quittung ins Nirwana geschickt,

und sechs Wochen später kam der AB ins Haus.... auch Beamte machen Fehler.

 

Gruß BiBa

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Klar kannst du das. Dann prüfen sie und schicken dir auf Wunsch einen AB mit den korrekten Daten.

 

Das Problem der Doppelbeschuldigung ließe sich sicher lösen.

 

Ich wiederhole mich: mir ist es passiert, daß mir nach einer Laserbehandlung im AB ein anderer Zeitpunkt (allerdings 24 Stunden) vorgeworfen wurde.

 

Ich habe das ganze wie oben erwähnt abgewehrt.

 

Ich glaube hier keinesfalls an heilbaren Mangel, insbesondere, weil hier sogar 2 Parameter falsch sind.

 

Ich trefffe morgen einen befreundeten RA. Wenn ich dran denke, schiebe ich ihm mal kurze diese "Heilbare Mangel"-Kassette ins Ohr und höre, was er zu deiner Konstellation sagt.

 

Leider ist es mit diesen Herren ja so, dass sie sich meist mit "kommt ganz drauf an", gefolgt von Kurzvorträgen, aus der Affäre ziehen. Aber vielleicht kommt ja was Hilfreiches dabei raus.

 

Klar geht es nur um 15€+Option, ich würde mich aber auf weitere Diskussionen einlassen. Immerhin weisst du, dass dieser Vorwurf nicht stimmt und hast für den fraglichen Zeitpunkt ein "Alibi" bzw. Zeugen.

 

Klar ist: die Arbeit und das (kleine) Kostenrisiko bleibt bei dir.

 

Eigentlich sollten sie dir im Höchstfall einen korrigierten AB zuschicken. Ich würde sie dafür aber nicht auf ihre Fehler hinweisen.

 

Grüße

 

bube

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