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41 Km/h Zuviel Auf Bab


Guest dasgenie244

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Guest dasgenie244

hi,

erstmal sorry, dass ich ein weiteres thema eröffne, obwohl meine fragen bestimmt schon hundertfach beantwortet wurden. habe schon ein rumgesucht, aber bin nicht wirklich fündig geworden

 

bin anfang november auf bab 4 richtung dresden beblitzt worden. ich war mit einem firmenwagen unterwegs, der aber nicht fest von mir genutzt wird.

ich wurde mit 41 km/h zuviel geblitzt - erlaubt waren 100 km/h.

 

für mich entscheident ist, wie ich unter die grenze komme, damit ich ein fahrverbot umgehe.

schließlich ist das nur ein mikriger km/h...

da muss doch was drin sein

schließlich hört man ja immer wieder, dass die geräte nicht unbedingt genau sind...

oder was sagt ihr???

 

wie soll ich mit dem brief des regierungspräsdiums umgehen??? - antworten, wenn ja, was reinschreiben

erstmal abwarten.

 

habe leider keine rsv :-( sonst hätte ich schon längst einen rechtanwalt eingeschaltet, der mir diesen einen km/h rausholt

 

bin gespannt auf eure antworten und danke schon mal für die hilfe

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Juchhu...

 

Damit wird es schwierig:

Wenn Du jemand anderen angäbest, würde im E-Fall Dein Chef meinen, daß Du den Firmenwagen weiterverliehen hast.

 

Außerdem stehst Du jetzt als Fahrer fast schon fest, ein Paßbildabgleich würde es sicher bestätigen.

 

Die 41 km/h sind schon unter Berücksichtigung von Toleranz?

Wenn ja: Wie viel Toleranz???

 

Ralph

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das auto der firma weiterverliehen zu haben ist natürlich denkbar ungünstig

lieber führerschein weg als job weg

 

zu der frage der toleranz hier ein auszug aus dem schrieb:

....

sie überschritten die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften um 41 km/h

zulässige geschwindigkeit: 100 km/h

festgestellte geschwindigkeit (abzgl toleranz): 141 km/h

...

 

leider keine genaue angaben über die gemessene toleranz

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Cool bleiben

 

einen Arbeitslosen suchen

 

den angeben ( vorher mit ihm absprechen)

 

Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN

 

Strafe für den Ersatzmann bezahlen

 

Vorgang erledigt

 

Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto

 

 

Du wirst sehen --> alles wird gut

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einen Arbeitslosen suchen

 

den angeben ( vorher mit ihm absprechen)

 

Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN

 

Strafe für den Ersatzmann bezahlen

 

Vorgang erledigt

 

Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto

 

 

Du wirst sehen --> alles wird gut

Da gibt es immer noch das Foto und ein bereits genannter Name, dessen Träger zu dem Foto passt.

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danke für die antworten.

aber die sache mit einem fremden fahrer kommt nicht in frage: der chef würde nicht mitspielen.

 

kann man nicht irgendwie die messgeschwindigkeit anzweifeln???

von wegen nicht korrekt eingestelltes messegerät oder ähnliches???

Diese Eichprotokolle muss 1. ein Anwalt anfordern und 2. ist die Wahrscheinlichkeit hierbei etwas unkoscheres zu entdecken ungefähr so hoch wie ein 6er im Lotto..

auf die Tour brauchst du nicht kommen...

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okay - dann weiß ich schonmal wie´s nicht funktioniert

 

hat denn jemand einen tipp, wie es funktionieren könnte???

gar nicht mehr.

 

Wenn dich bereits jemand als Fahrer genannt hat ist die Sache gelaufen- dann wirst du bald einen Anhörungsbescheid gegen dich erhalten.

 

Die besten Chancen da rauszukommen hättest du gehabt wenn die Firma hinter dir gestanden wäre und dein Name gar nie gefallen wäre. Jetzt ist es vermutlich zu spät.

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Cool bleiben

 

einen Arbeitslosen suchen

 

den angeben ( vorher mit ihm absprechen)

 

Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN

 

Strafe für den Ersatzmann bezahlen

 

Vorgang erledigt

 

Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto

 

 

Du wirst sehen --> alles wird gut

Ja, klar, denn versuche hier in einem möglichen Strafverfahren (§ 164(2) StGB) mal glaubhaft zu versichern, daß es sich um einen Irrtum handelte........ :cop01:

 

Gruß

Goose

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