Guest dasgenie244 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 hi,erstmal sorry, dass ich ein weiteres thema eröffne, obwohl meine fragen bestimmt schon hundertfach beantwortet wurden. habe schon ein rumgesucht, aber bin nicht wirklich fündig geworden bin anfang november auf bab 4 richtung dresden beblitzt worden. ich war mit einem firmenwagen unterwegs, der aber nicht fest von mir genutzt wird.ich wurde mit 41 km/h zuviel geblitzt - erlaubt waren 100 km/h. für mich entscheident ist, wie ich unter die grenze komme, damit ich ein fahrverbot umgehe.schließlich ist das nur ein mikriger km/h...da muss doch was drin seinschließlich hört man ja immer wieder, dass die geräte nicht unbedingt genau sind...oder was sagt ihr??? wie soll ich mit dem brief des regierungspräsdiums umgehen??? - antworten, wenn ja, was reinschreibenerstmal abwarten. habe leider keine rsv :-( sonst hätte ich schon längst einen rechtanwalt eingeschaltet, der mir diesen einen km/h rausholt bin gespannt auf eure antworten und danke schon mal für die hilfe Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Boardsuche, z.B. nach Herrn/Frau Niemand oder Alberto. Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 danke für die schnelle antwort!!!gibt es denn neben der sehr interessanten methode, die dort beschrieben wird, auch eine möglichkeit, die gemessene geschwindigkeit zu senken??? Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 ach...das habe ich ja ganz vergessen zu schreiben:meine firma hat einen brief vom regierungspräsidium bekommen und der zuständige mitarbeiter hat in diese anhörung im bußgeldverfahren geantwortet, dass er den wagen zu dem angegebenen zeitpunkt mir überlassen hat Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Juchhu... Damit wird es schwierig:Wenn Du jemand anderen angäbest, würde im E-Fall Dein Chef meinen, daß Du den Firmenwagen weiterverliehen hast. Außerdem stehst Du jetzt als Fahrer fast schon fest, ein Paßbildabgleich würde es sicher bestätigen. Die 41 km/h sind schon unter Berücksichtigung von Toleranz?Wenn ja: Wie viel Toleranz??? Ralph Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 das auto der firma weiterverliehen zu haben ist natürlich denkbar ungünstiglieber führerschein weg als job weg zu der frage der toleranz hier ein auszug aus dem schrieb:....sie überschritten die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften um 41 km/hzulässige geschwindigkeit: 100 km/hfestgestellte geschwindigkeit (abzgl toleranz): 141 km/h... leider keine genaue angaben über die gemessene toleranz Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Das wäre evtl. noch ein Ansatzpunkt. Ist ein Bild dabei, auf dem die gemessene Geschwindigkeit zu erkennen ist? Ralph Quote Link to post Share on other sites
Pollux 0 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 Cool bleiben einen Arbeitslosen suchen den angeben ( vorher mit ihm absprechen) Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN Strafe für den Ersatzmann bezahlen Vorgang erledigt Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto Du wirst sehen --> alles wird gut Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 Der Brüller schon am frühen morgen.... Glaubst wirklich selber, das es so klappt ??? Quote Link to post Share on other sites
mclane 0 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 Cool bleiben einen Arbeitslosen suchen den angeben ( vorher mit ihm absprechen) Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN Strafe für den Ersatzmann bezahlen Vorgang erledigt Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto Du wirst sehen --> alles wird gut Da gibt es immer noch das Foto und ein bereits genannter Name, dessen Träger zu dem Foto passt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 den angeben ( vorher mit ihm absprechen)auch dann ist das eine Straftat Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 danke für die antworten.aber die sache mit einem fremden fahrer kommt nicht in frage: der chef würde nicht mitspielen. kann man nicht irgendwie die messgeschwindigkeit anzweifeln???von wegen nicht korrekt eingestelltes messegerät oder ähnliches??? Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 danke für die antworten.aber die sache mit einem fremden fahrer kommt nicht in frage: der chef würde nicht mitspielen. kann man nicht irgendwie die messgeschwindigkeit anzweifeln???von wegen nicht korrekt eingestelltes messegerät oder ähnliches??? Diese Eichprotokolle muss 1. ein Anwalt anfordern und 2. ist die Wahrscheinlichkeit hierbei etwas unkoscheres zu entdecken ungefähr so hoch wie ein 6er im Lotto..auf die Tour brauchst du nicht kommen... Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 okay - dann weiß ich schonmal wie´s nicht funktioniert hat denn jemand einen tipp, wie es funktionieren könnte??? Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 okay - dann weiß ich schonmal wie´s nicht funktioniert hat denn jemand einen tipp, wie es funktionieren könnte??? gar nicht mehr. Wenn dich bereits jemand als Fahrer genannt hat ist die Sache gelaufen- dann wirst du bald einen Anhörungsbescheid gegen dich erhalten. Die besten Chancen da rauszukommen hättest du gehabt wenn die Firma hinter dir gestanden wäre und dein Name gar nie gefallen wäre. Jetzt ist es vermutlich zu spät. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 16, 2005 Report Share Posted December 16, 2005 Was war es denn für ein Messverfahren? Lichtschranke, Radar, Laser oder Video? Sollte im AB angegeben sein. Quote Link to post Share on other sites
dasgenie244 0 Posted December 17, 2005 Report Share Posted December 17, 2005 das war eine radarmessungbeweismittel: radarmessung und frontfoto Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 17, 2005 Report Share Posted December 17, 2005 Da wirst du keine/kaum Chance(n) haben einen km/h weg zu bekommen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 17, 2005 Report Share Posted December 17, 2005 Cool bleiben einen Arbeitslosen suchen den angeben ( vorher mit ihm absprechen) Chef einweihen --> der braucht seinen Mitarbeiter MIT FÜHRERSCHEIN Strafe für den Ersatzmann bezahlen Vorgang erledigt Wenn es ohne Widerspruch usw abgeht schaut kein Mensch auf das Foto Du wirst sehen --> alles wird gut Ja, klar, denn versuche hier in einem möglichen Strafverfahren (§ 164(2) StGB) mal glaubhaft zu versichern, daß es sich um einen Irrtum handelte........ GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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