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"blitzer" Als Eingetragenes Warenzeichen


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Auf der Suche nach einem neuen Stadtplan, der auch auch noch große Teile des Berliner Umlandes abdeckt wurde ich vorhin fündig. So ganz das wahre ist es zwar nicht (Maßstab 1 : 23.500) aber besser als nichts.

Das "besondere" Feature dieses Plans sind alle in Berlin und Brandenburg vorhandenen stationären Geschwindigkeitsmessstellen (war aber nicht das Kaufkriterium).

 

Da steht doch tatsächlich unter dem Inhaltsverzeichnis:

 

Blitzer® ist ein eingetragenes Warenzeichen des StadtINFO Verlages

 

Was soll es denn bringen so einen allgemeingebräuchlichen Begriff als Warenzeichen einzutragen? Darf man jetzt etwa nicht mehr Blitzer sagen ohne vom Syndikus nen Brief zu erhalten?

 

Ich geh jetzt erst mal "Autobahn" eintragen.

Günni

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die wortmarke BLITZER wurde bereits am 08.08.1996 eingetragen (leitklasse 16) und gilt für atlanten und stadtpläne. ergo: wenn du keine stadtpläne oder atlanten drucken willst, wirst du mit dem laden keine probleme haben.

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die wortmarke BLITZER wurde bereits am 08.08.1996 eingetragen (leitklasse 16) und gilt für atlanten und stadtpläne. ergo: wenn du keine stadtpläne oder atlanten drucken willst, wirst du mit dem laden keine probleme haben.

Woher weisst du das?

 

Vielleicht kannst du mir dann auch sagen, wie ich es anstellen muss, wenn ich z.B. meinen Firmennamen rechtlich schützen lassen will? -> ®

 

;)

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Danke! ;)

also wenn du eine richtige firma (also mit handelsregistereintrag) hast, ist der name ja schon teilweise geschützt... würdest dich also in der tat besser mit einem markenrechtsspezi absprechen. pro marke (deutschland) musst du incl. recherche mit mindestens 300-500 euronen rechnen.

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Das "besondere" Feature dieses Plans sind alle in Berlin und Brandenburg vorhandenen stationären Geschwindigkeitsmessstellen

Mit so einem Plan fährst du rum! Böser Bube! Da kriegst du von Goose bestimmt eine Anzeige: siehe hier

Und einen Paragraphen, um einen Stadtplan als technisches Gerät zu deklarieren, findet sich sicher auch noch ;)

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also wenn du eine richtige firma (also mit handelsregistereintrag) hast, ist der name ja schon teilweise geschützt... würdest dich also in der tat besser mit einem markenrechtsspezi absprechen. pro marke (deutschland) musst du incl. recherche mit mindestens 300-500 euronen rechnen.

Also noch ists "nur" ne GbR. Hat die schon einen HRE? ;)

 

Wie lange ist denn die Marke dann geschützt, wenn ich 300 - 500 € dafür ausgebe?

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also wenn du eine richtige firma (also mit handelsregistereintrag) hast, ist der name ja schon teilweise geschützt... würdest dich also in der tat besser mit einem markenrechtsspezi absprechen. pro marke (deutschland) musst du incl. recherche mit mindestens 300-500 euronen rechnen.

Also noch ists "nur" ne GbR. Hat die schon einen HRE? ;)

 

Wie lange ist denn die Marke dann geschützt, wenn ich 300 - 500 € dafür ausgebe?

nö wenn du dich nicht hast ins HR eintragen lassen, bist du auch nicht drinnen... wie lange die marken laufen, weiß ich nicht genau... aber da bei den 300-500 euro das meiste für die recherche drauf geht, dürfte es selbst wenn sie nach ein paar jahren mal verlängert werden muss, nicht die welt kosten. aber ein anwalt wird dir dazu sicher mehr sagen können. die erstberatung iss ja i.d.r. kostenlos oder kost nur nen kleinen obolus, also kannst du ja ruhig mal dort anklopfen...

 

wenn du ne gbr hast, hast du ja eigentlich garkeine 'firma', wenn man es genau nimmt. du darfst ja auch keine phantasiebezeichnung wählen wie z.b. microdoof, sondern es müssen in der bezeichnung zwingend eure beiden (wenn ihr denn zwei seid) namen vorkommen. aber wie gesagt -> dafür sind die anwälte da - ich hab da nur gefährliches halbwissen von der materie LÖL

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