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Legaler Import von Radarwarnern aus den USA


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Beim Valentine One wäre eine beschlagnahme nach Markenrecht möglich wie es Sony derzeit bei der Playstation3 praktiziert da ein Händler der den ValentineOne in Deutschland für 799€ verkauft die Markenrechte für den Namen Valentine im Bereich Radarwarner besitzt. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen das man bei sittenwidrigen Produkten das Markenrecht anwenden kann.

 

Wenn kein CE-Zeichen vorhanden ist könnte man evtl. das EMVG (§12) anwenden.

 

Ansonsten wüsste ich nicht wieso der Warner beschlagnahmt werden sollte. Daher sollte man in erwägung ziehen einen Anwalt zu fragen.

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habe alles geklärt ! mein freund und anwalt (jedem von euch wünsche ich so nen kumpel) hat alles erledigt .....was nicht verboten ist ist erlaubt !!!somit gilt in brd nur die einschränkung :§23 Abs. 1 b stvo ( nicht betriebsbereit im auto etc.)

er schätzt es als schikane ein....zollfo**en ! danke trotzdem !jetzt lachen , jetzt lache ich mit !

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hi !

rw ist jetzt bei mir ! :wub:

hatte nur mal eben 1 stunde gedauert ! :mecker:

da ich gut mit frauen kann und die alte wie ein alter schrubber ausgesehen hat ging dann doch alles klar.....CE nummer war nicht da weils das in usa nicht gibt....

ohne meine würde zu verlieren hab ich jetzt das teil....die zolltante durfte das angeblich nicht !

ich hab da mal ein nettes lied für die zollmaus :wub:

bambelbambam belbelbambam

ich danke und tolle woche noch . :mecker::rofl::D :D :D :D

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Nur weil er den Markennamen geschützt hat, gibt das niemand das Recht eingeführte Ware zu beschlagnahmen. Da bräuchte er schon ein Exklusivvertriebsrecht. Selbst dann könnte man einen einzelnen Warner nicht beschlagnahmen, sondern höchstens gegen den Verkäufer vorgehen ...

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Aber sicher kann er das. Die Vernichtung der eingezogenen Waren ist laut §18 MarkenG möglich. Der Markeninhaber könnte (wenn er wollte) auch alle Händler abmahnen die ein Produkt mit dem Namen Valentine im Schutzbereich Radarwarner verkaufen. Selbstverständlich kann der Markeninhaber auch Schadensersatz nach §14 MarkenG für den Schaden die durch die Markenrechtsverletzung entstanden ist.

 

Also könnte der Markeninhaber alle Konkurenten erfolgreich ausschalten.

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Aber sicher kann er das. Die Vernichtung der eingezogenen Waren ist laut §18 MarkenG möglich. Der Markeninhaber könnte (wenn er wollte) auch alle Händler abmahnen die ein Produkt mit dem Namen Valentine im Schutzbereich Radarwarner verkaufen. Selbstverständlich kann der Markeninhaber auch Schadensersatz nach §14 MarkenG für den Schaden die durch die Markenrechtsverletzung entstanden ist.

 

Also könnte der Markeninhaber alle Konkurenten erfolgreich ausschalten.

 

Aber nur bei Plagiaten.

 

Einen echten Valentine kann ich ganz legal zum Eigenbedarf einführen. Ärger kann mir der Valentine-Exclusiv-Händler höchstens machen, wenn ich Valentine Neuware als solche verkaufe.

 

So habe ich bereits Produkte Cannon, Garmin, Fiat, Valentine, Volvo, Yamaha, ect. selbst billiger im Ausland gekauft, und eingeführt.

 

Limbo

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Einen echten Valentine kann ich ganz legal zum Eigenbedarf einführen. Ärger kann mir der Valentine-Exclusiv-Händler höchstens machen, wenn ich Valentine Neuware als solche verkaufe.

 

So habe ich bereits Produkte Canon, Garmin, Fiat, Valentine, Volvo, Yamaha, ect. selbst billiger im Ausland gekauft, und eingeführt.

 

Limbo

Die oben genannten Hersteller besitzen die Markenrechte in Deutschland und sind nicht an der Verärgerung ihrer Kunden interessiert. Andere Hersteller (z.B. Sony) lassen die (Grau-)Importe ihrer Produkte beschlagnahmen um ihren Gewinn zu schützen bzw. verklagen Händler die grau importierte Produkte bei Ebay verkaufen. Auch kann der Markeninhaber (Ventura Research) behaupten das es um fälschungen ihres Produktes handelt. Erst vor Gericht kann man gegen die Beschlagnahme vorgehen. Um dies zu verhindern muss man die Löschung der Marke beantragen.

 

Siehe auch den hick-hack bei der Explorer-Abmahnwelle.

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Die oben genannten Hersteller besitzen die Markenrechte in Deutschland und sind nicht an der Verärgerung ihrer Kunden interessiert. Andere Hersteller (z.B. Sony) lassen die (Grau-)Importe ihrer Produkte beschlagnahmen um ihren Gewinn zu schützen bzw. verklagen Händler die grau importierte Produkte bei Ebay verkaufen. Auch kann der Markeninhaber (Ventura Research) behaupten das es um fälschungen ihres Produktes handelt. Erst vor Gericht kann man gegen die Beschlagnahme vorgehen. Um dies zu verhindern muss man die Löschung der Marke beantragen.

 

Siehe auch den hick-hack bei der Explorer-Abmahnwelle.

 

Das stimmt so nicht.

 

Ein nahmhafter deutscher Hersteller von Fernsehgeräten läßt teilweise komplette Geräte in Fernost produzieren. Ein Teil der Produktion wird im Ausland auch direkt vermarktet.

Es kommt aber immer wieder vor, dass solche Geräte zu sehr günstigen Preisen in die deutschen Großmärkte gelangen.

Um den Herstellerpreis in D stabil zu halten, versucht die deutsche Herstellerfirma die Grauimporte im Großhandel aufzukaufen.

 

Die Fa Hohner läßt ihre Musikinstrumente in Tschechien bauen. Findige Importeure beliefern aber kleinere Händler direkt mit tschechischer Ware. Die kleinen Händler verkaufen dann die Hohner-Instrumente als "gebraucht, aber unbespielt".

 

Mit meinem "Eigenimport" habe ich rechtlich keine Probleme zu erwarten, da es keine Fälschungen sind.

 

Limbo

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  • 4 weeks later...

Mal wieder zurück zum Thema!!!

 

Ich habe vor exakt 2 Wochen einen Warner aus den USA bei Ebay bestellt und dieser ist heute per USPS als "gift" angekommen. Der Verkäufer hat ihn von sich aus als Geschenk gekennzeichnet und ich habe anscheinende am Zoll Glück gehabt.

 

Also von meiner Warte aus: Warner aus der USA - Empfehlenswert!!!

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Ich für meinen Teil habe mir einen Neuen aus den USA schicken lassen, von einem freundlichen Member hier im Board.

Der Warner was neu und unbenutzt, alles originalverpackt usw. Nur einmal für Funktionstest in Betrieb genommen.

Die Ware wurde beim Versand als Geschenk mit Warenwert 250$ deklariert.

Ich erhielt von der Post einen Brief, ich solle ein Packet beim Zollamt in Chemnitz verzollen und dort abholen.

Dort angekommen sollte ich eine Rechnung vorzeigen. Ich sagte, es sei ein Geschenk von privat, gebraucht und Neuwert sei 399$ (als Beweis hatte ich einen Ausdruck von www.valentine1.com mitgebracht).

Anschließend sollte ich das Päckchen öffnen. Der Beamte untersuchte den Inhalt genauestens. (Warner und Verpackung befanden sich eindeutig in Neuzustand, keine Kratzer, Kabel noch verdrillt, Zubehör noch eingetütet.) "Also wie gebraucht sieht das ganze nicht aus...", sagter. :rolleyes:

Dann wollte er noch wissen ob das Gerät dazu dient Radarfallen aufzuspüren usw... Als ich das bejahte, fragte er, ob ich weiss, dass sowas verboten ist. Ich sagte "ja, die Benutzung ist verboten, der Besitz nicht..." Er meinte nur, ich solle mich nicht erwischen lassen damit... :nolimit:

Zu meiner Verwunderung sagte er schließlich... "Nagut, da nehmen wir 13% Steuer, weils ein Geschenk ist, von dem angegebenen Gebrauchtwert 250$..." So bezahlte ich letztendlich um die 20Euro. Ich hatte schon befürchtet, wegen seiner Abneigung gegen RW`s muss ich den Maximalbetrag zahlen oder sowas... das wären ja dann bei weitem mehr gewesen!

Ich hatte schon befürchtet, der Beamte würde mir wegen dem RW das Leben schwer machen... Wie in diesem Fall (kein RW!).

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  • 2 months later...
Wie haben die Schweizer hier das angestellt?

Die Schweizer haben es anders geregelt.

 

Man darf alles, nur sich nicht erwischenlassen. :rolleyes:

 

In der Schweiz ist schon alleine der Besitz dieser Geräte verboten.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 3 months later...

Hallo Leute!

 

----- Info für Österreicher --------

 

Erst mal gratuliere ich zum tollen Forum und den hilfreichen Tipps und Threads!

Danke auch an alles Mods und User für die tollen Infos - ich lese hier schon einige Tage mit!

 

Ein bekannter Importeur von Radarwarnern aus der USA - verkauft bei ebay (weiß nicht ob ich den Namen nennen soll/darf) hat Neuigkeiten für Österreicher von der Zollauskunfstelle Villach:

 

Ich zitiere:

 

"Wenn Sie ein Radarwarngerät aus den USA bestellen, so müssen Sie Zoll in Höhe von 3,70 % und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20,00 % entrichten.

Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Warenwert plus die Frachtkosten bis zur EU-Aussengrenze. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Warenwert plus die gesamten Frachtkosten plus Zollbetrag.

Bei der Verzollung bestehen keine weiteren Auflagen. Jedoch ist der Betrieb eines solchen Gerätes nach den Post-und Telegrafenvorschriften in Österreich nicht gestattet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Zollauskunftsstelle Villach"

 

Es ist also erlaubt, die "heiße" Ware nach Österreich zu importieren :-)

Ich hoffe ich poste nicht doppelt, habe jedenfalls per Suche keinen Thread dazu gefunden.

 

Grüße,

 

W.

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ad meinen Beitrag für Österreicher:

 

Ich glaube ich muss mich jetzt mal "vorsichtig" korrigieren bzw. weitere juristische Nachforschungen betreiben.

 

§ 1 der Funkempfangsanlagenverordnung sagt nämlich etwas anderes:

 

§ 1. Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von

Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor

Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie

Radarwarngeräte, Laserwarngeräte), werden für bewilligungspflichtig

erklärt.

(Anmerkung: diese wird wohl kaum jemand bekommen)

 

Ich werde mich jedenfalls trotz jurist. Grundausbildung weiter informieren ;-)

 

Grüße,

W.

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  • 2 months later...

Da kann ich nur für meine deutsche Dienststelle sprechen, aber hier ist es so, daß wir

nur in den Fällen inner-EU Post auf den Tisch bekommen, wenn ein Hinweis auf VUB

(hier Einfuhr von Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen)

Das ist regelmäßig der Fall, wenn z. B. die VUB 0214 u. 0216 berührt werden;

z. B. Kinderpornografie oder Inhalte mit volksverhetzendem Charakter)

Auf der Seite www.zoll.de kann man sehr viel erfahren, dort kann auch der gesamte

Tarif abgefragt werden.

 

Im übrigen ist es so, daß direkt zugestellte Ware aus einem Nicht-EU Land nachträglich

beim Zoll anzumelden ist. Das macht zwar so leicht keiner, aber hier der Hinweis:

Hinterzogene Beträge verjähren erst in 10 Jahren.

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weiß jmd. wie es aussieht, wenn man RWs von Deutschland nach Österreich sendet? Werden die ebenfalls vom Zoll geprüft?

Oder direkt zugestellt dank EU-Regelung?

 

Überhaupt kein Problem..ist innergemeinschaftlicher Warenverkehr-die läuft über keinen Zoll.

 

100%ig!

 

Gruss gery41

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Ich hab für den Valentine in Deutschland 799€ bezahlt (hat sich bis jetzt fast schon gerechnet), weil ich nicht bei einem Händler aus den USA über ebay bestellen wollten (wegen Zoll und so). Mittlerweile gibts die Dinger aber auch von deutschen Händlern für reichliche 500€.

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...E:IT&ih=015

 

wenn ich das eher gewusst hätte. ;)

 

aber insgesamt bin ich trotzdem völlig zufrieden mit dem teil

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  • 1 year later...

Allgemein:

Probleme beim Import von Markenartikel

Möglich ist ein Vorgehen gegen Parallelimporteure, wenn ein Unternehmen seine Markenprodukte nicht in der EU vertreibt. So lange die Ed-Hardy-Zentrale aus den USA nicht selbst in einem der 27-EU-Staaten aktiv ist, können die exklusiven Lizenznehmer Parallelimporte ahnden. Anwalt Adam Piechnik erklärt dieses Prinzip: "Hat ein Markeninhaber irgendwo innerhalb der EU das markenrechtlich geschützte Produkt in Verkehr gebracht, so kann der Artikel innerhalb der EU beliebig hin- und herverkauft werden und zwar auch von gewerblich Handelnden. Dieser EU-Erschöpfungsgrundsatz betrifft aber nur die EU. So kann ein Markenprodukt, dass zum Beispiel in den. USA mit Wissen und Wollen des Markeninhabers hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurde, nicht einfach so in die EU importiert und da verkauft werden, wenn der Markeninhaber auch für die EU Markenrechte besitzt. So können Parallelimporte durch den Markeninhaber wirksam unterbunden werden, dieser kann in der EU und außerhalb unterschiedliche Preise durchsetzen.

 

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  • 5 months later...
  • 1 year later...

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