Guest Gast_NO(P)OD Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Halli, nach einer durch zechten Nacht mit meiner Freundin hat sie sich im Brahmschtunnel (Dresden ) gedacht jetzte aba heim... Gesagt getan ich in meinem betrunkenen Zustand noch nen kurzen Blick auf den tacho so um die nach der nächsten Kurve habe ich noch 155km/h gesehen, dann die Rote Kelle der meine Freundin und ich uns noch kurz gedacht ups... Der liebe ein wenig ungehalten mit den Worten "haben sie ne Ahnung wie schnell sie waren" Ganz cool wie meine Freundin ist "so um die 60" Der Freund und Helfer bittete uns beide aus zu steigen und meinte wir haben sie in der Kurve das erste mal mit 128 km/h gemessen auf der Geraden dann mit 147 km/h (nochmals anmerken ) Da viel mir nix besseres ein als zu sagen, Schatz dein Tacho geht falsch... Kurze Stille in der gesamten Runde... dann durften wir im Partybus platz nehmen was heißt wir sie und ich musste besoffen in der verdammten Kälte warten... Naja meine Freundin war nüchtern und in der Probezeit, jetzt nicht mehr.... Das Auto mussten wir stehen lassen, waren ja auch nur noch gute sechs Kilometer bis zu meiner Wohnung aber glück im unglück die Polizisten haben uns mit dem Auto wenigstens bis zur nächsten Tanke gefahren... Da haben wir uns erstmal eine Flasche Vodka gekauft (ich habe sie bezahlt nach dem der Polizist gesagt hat was es ungefähr kosten wird) Ja Resulatat des Abends ich habe regelmäßig das Auto meiner Freundin und sie keinen Führerschein mehr, gestern kam dann der Bußgeldbescheid und die Anzeige....- 425,- Euro 4 Punkte MPU Führerscheinsperre auf 2 Jahre Entzug des Führerscheins für 2 JahreMeine Freundin hat ganz liebe Elter die haben das erstmal bezahlt.... Das nächste Mal nehmen wir die Bahn.... Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 [...] Ja Resulatat des Abends ich habe regelmäßig das Auto meiner Freundin und sie keinen Führerschein mehr, [...]Ja, das ist doch schön, dann braucht Ihr Euch doch auch nicht mehr abzustimmen, wer wann den Wagen bekommt. Was die Polizei nicht alles für Probleme lösen kann..... Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Reiner Schrott... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Führerscheinsperre auf 2 Jahre Entzug des Führerscheins für 2 Jahre Nette Geschichte, aber wenn außer der Geschwindigkeitsübertretung nichts vorgefallen ist, ist und bleibt es bei einer Owi, und die sieht "nur" 3 Monate Fahrverbot vor, nix mit 2 Jahre! Falls du öfter Geschichten schreibst: click Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Richtig, denke ich auch, deshalb hab ich mir die Auszüge aus dem §§-Dschungel auch mal geschenkt. Diese Gäste immer..... Quote Link to post Share on other sites
NO(P)OD 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Kann ja morgen mal den Bescheid von der Bußgeldstelle Dresden posten da können die Ungläubigen das gerne mal nach lesen ... ach diese Daueruser.... denken die wissen alles besser... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Wenn das wirklich in dem Bescheid stehen sollte, dann solltet ihr dagegen aber unbedingt Widerspruch einlegen!!! Aber ich glaub's trotzdem nicht. Kannst ja gerne mal den Bescheid hier posten. Quote Link to post Share on other sites
NO(P)OD 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Ich hab ihn mir jetzt mal vorlesen lassen, es steht also drin Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde festgestellt, dass am 24.11.2005 um 3:32 Uhr in Dresden, Coventrystraße in Richtung Kesselsdorferstraße Höhe Nr.58 aus Richtung Brahmschtunnel der Führer des Pkw Honda DD - XXXXX folgende Ordnugswiedrigkeit begangen hat.Sie überschritten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 102 km/h. Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h; Festgestellte Geschwindigkeit 157 km/h (abzgl. toleranz): 152km/h§3 Abs 3. §49 Stvo §24Stvg 11.3.2Zeugen Pm Herr Hollerung Pm Ölmann Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Junge, Junge, war das niucht etwas schnell für ein bewohntes Gebiet? Denk mal drüber nach. Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 di ehätten dich über nacht in die ausnüchterung stecken sollen! schnell fahren ist das eine, Hirnamputierte Fahrweise was anderes! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 So, so, es soll also stimmen. Trotzdem hast du das hier nicht gepostet:MPUFührerscheinsperre auf 2 JahreEntzug des Führerscheins für 2 Jahre Und daran glaube ich nicht. Die Regelstrafe ist: 425 Euro4 Punkte 3 Monate FahrverbotNachschulung und Probezeitverlängerung Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 @whizzkidBrrrr, ganz ruhig..... Nicht er, sondern seine Freundin ist gefahren. Der TE saß nur angeheitert auf dem Beifahrersitz. Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 gut, dann halt beide in die ausnüchterung! (getrennt) Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Sippenhaft gibt es auch nicht mehr... Ralph PS.: Aber trotzdem ist die Geschwindigkeit igO durch nichts zu entschuldigen! Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 ach diese Daueruser.... denken die wissen alles besser... Zumindestens fallen denen meist die zweifelhaften Stellen auf. Außerdem stört schon die Aufmachung deines Eingangspostings. Quote Link to post Share on other sites
Hoshpar 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Wenn nur ein Bescheid eingegangen ist, dann ist es wirklich mehr als fraglich, ob man uns hier nicht einen Bären aufbinden will. Eine derartige Strafe (2 Jahre kalter Entzug) kann imho nur das Resultat einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung sein. Dort halte ich es allerdings für möglich, wenn der Richter mangelnde charakterliche Eignung oder Ähnliches als Entscheidungsgrundlage nimmt. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Junge, Junge, war das niucht etwas schnell für ein bewohntes Gebiet? Denk mal drüber nach. KaimannDa ist nichts bewohnt, die Piste ist super ausgebaut. Lädt zum schnellen Fahren ein. Davon zeugt übrigens auch die Anzahl der Kreuze am Straßenrand. Mir war bisher nicht ganz klar, warum es derartig viele sind, so langsam dämmert es mir aber. Die Tempolimits dort sind für Normalfahrer unglaublich niedrig angesetzt, das schreit förmlich nach Kontrollen. Gerade deshalb verstehe ich nicht, warum man nachts dort so langjagt. Das nennt man wohl "Lehrgeld zahlen". Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 6, 2005 Report Share Posted December 6, 2005 Ich hab ihn mir jetzt mal vorlesen lassen, es steht also drin Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde festgestellt, [...] Warum schreiben die denn dann "Sehr geehrte Damen und Herren"??? Heißt das nicht "Sehr geehrte/r Frau/Herr" oder "Sehr geehrte/r Fahrzeugführer/in"? Quote Link to post Share on other sites
NO(P)OD 0 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Das verstehe ich au nicht, das auto ist auf die Firma ihrer mum gemeldet, wegen steuern u versicherung aber, sie "hatten" uns ja schon, deswegen begreif ich nicht warum Sehr geehrte Damen und Herren.Ganz unten steht dann was das sich die Personen schriftlich äußern sollen und das ihnen ein Bußgeld von 425,-€ 3 Punkten 2 Jahre Fahrverbot.... Dann kommt ...Aufgrund der Schwere der Tat innerhalb der Probezeit wird dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis auf eine Dauer von zwei Jahren entzogen... ....Eine Medizinisch psychologische Untersuchung wird angeordnet... ...Dem Fahrzeugführer ist es untersagt eine erneute Fahrerlaubnisprüfung vor Ablauf der Fahrerlaubnissperre abzuschließen. So steht es hier... Das Ding is im allgemeinen n bissel unstimmig, wie mir grad auffällt, oben reden se noch von sie und ihnen unten dann der Fahrzeugführer und Probezeit alles n bissel komisch, ihr sagt alle 425,-€ 3 Punkte 3 Monate laufen, gilt das auch in der Probezeit, wenn ja was haben wir für möglichkeiten dagegen vor zu gehen, ist dieser Bußgeldbescheid eine Willkür des Ordnugsamtes Sachsen oder hat das Hand und Fuß, ich mein es geht hier immerhin um die Fahrerlaubnis meines Schates bzw. meine Freiheit wenigstens einmal im Monat au ma was zu trinken Wenn man dagegen vor gehen kann wärs schö wenn mir das einer sagt und was noch wichtiger ist wenn ja wie... und aus welchem Grund Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Scan den Bußgeldbescheid bitte ein, vorher glaub ichs nicht. Quote Link to post Share on other sites
NO(P)OD 0 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 ich nix scanner, aber ich kann mal gucken ob isch auf arbeit machen kann.... dauert aber noch bis Freitag... wegen berufsschule.... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Da ist nichts bewohnt, die Piste ist super ausgebaut. Lädt zum schnellen Fahren ein. Sorry, dann habe ich die Stelle verwechselt. Warum wehrt sich dort keiner gegen die Kindergartenlimits? Könnte man annehmen, daß die Toten gerade wegen der Limits starben? Z. B. "hier mal richtig" - Mentalität oder "jetzt gerade".?Oder aus Unachtsamkeit wegen Blick auf Kontrollen? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
NO(P)OD 0 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Das ist ne gut ausgebaute zwei Spurige Straße mit leitplanken auf der einen und Shcallschutzmauern auf der anderen, da werden auch regelmäßig Straßenrennen abgehalten, das habe ich zu mindest gehört, die szene trifft sich dort und sperrt die Kreuzungen ab und dann feuern die hoch, drehen oben und schießen wieder runter, ob das stimmt weiß ni aber die Straße lädt quasi zu rasen ein weil es auch der Zubringer zur Autobahn ist.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 daß die Toten gerade wegen der Limits starben? seit wann sterben Tote scnr. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Onkel Jochen Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Ich les hier schon über ein Jahr.Aber die Story hat mich echt mal zum einloggen motiviert.Ich glaubs auch kaum ohne den Bescheid zu sehen.Solcher Spass kommt doch erst bei Gericht raus. Aber auch wenn es stimmt. Ich glaub euch tut das mal ganz gut. Über 100 drüber Macke... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Klingt wirklich alles irgendwie unlogisch in dem Bescheid. Anhaltspunkt wäre unter anderem das FV von zwei Jahren.Ein Fahrverbot kann für maximal drei Monate angeordnet werden. Höheres nur mittels Entzug der Fahrerlaubnis.Ferner würde die Einziehung des Führerscheins fehlen.Dies spricht dafür, daß der hier formulierte Bescheid aus verschieden Teilen vom Beitragseröffner zusammengesetzt wurde. Weiterhin soll er sich äußern aber die Strafe steht schon fest. Normalerweise kann man sich zu dem Vorwurf äußern, wobei nur das Delikt im Bescheid steht oder es kommt gleich ein BGB da wird dann aber nicht mehr von äußern gesprochen. Ferner wäre, wenn schon ein solch hohe Strafe im Raum steht das Bußgeld entsprechend erhöht worden. Aber vielleicht steckt auch die ominöse Reichsregierung dahinter. Ist ja die Ecke in etwa soweit mir das noch bekannt ist. Quote Link to post Share on other sites
Joe 0 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 zwei jahre fussgänger?du hast richtig geschaut?stand da nicht 20 jahre?? hehe. ihr habt doch nen sockenschuss.naja, das nächste mal steht ein kreuz mehr dort. hoffentlich nehmt ihr niemanden mit.die coolen sprüche können dann ja eure kumpels machen.bei der beerdigung. Quote Link to post Share on other sites
Guest jush Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Das ist doch Blödsinn!Scann ein ein Ding. Achja tschuldigung es gibt ja gar kein Ding nur in deiner Fantasie... B Quote Link to post Share on other sites
mopedfahrer 0 Posted December 7, 2005 Report Share Posted December 7, 2005 Ein Troll. Quote Link to post Share on other sites
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