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"starenkästen" An Ampeln Haben Technische Mängel


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Hallo Leute,

ich fahre über 25 Jahre ohne Punkte und habe jetzt als Erst- (Täter) natürlich keine Ahnung welche Möglichkeiten es gibt sich gegen ein Bgb zu wehren.

Folgender Sachverhalt: Ich bin am 10.09.2005 bei gelb-rot über die Ampel gefahren. Anhörungsbogen bekommen mit Foto, pflichtbewust geantwortet und anschließend in der Zeitung am 15.11.2005 gelesen, dass die Starenkästen in Hannover abgeschlatet werden mußten aufgrund von technischen Mängeln. Am 30.11.2005 bekam ich jetzt den Bgb = € 75,60 und drei Punkte. Besteht jetzt noch eine Chance Einspruch gegen den Bgb einzulegen? Und welche Kosten können da trotzdem auf mich zukommen?

P.S.: es geht nicht um die Frage ob es schon rot war oder nicht.

 

Danke schonmal im Vorraus für Eure Hilfe

 

Originaltext aus der HAZ: Ausgabe: HAZ Datum: 15.11.2005

Blitzer sind stillgelegt

 

"Starenkästen" an Ampeln haben technische Mängel

 

Die Stadt kann derzeit Rotlichtverstöße an Ampelanlagen nicht mehr ahnden. Wegen technischer Mängel musste der Fachbereich Tiefbau die so genannten Starenkästen allesamt stilllegen - auf Weisung des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN). Die Experten hatten bei einer Routineüberprüfung festgestellt, dass die 18 Blitzanlagen im Stadtgebiet technisch nicht den Vorschriften entsprechen. Sie sollen aber trotzdem einwandfrei funktioniert haben - das versichert man zumindest im Rathaus. Die Überwachungsanlagen sollen auch so schnell wie möglich wieder in Betrieb genommen werden. Verkehrsrechtler raten dennoch Autofahrern, die in jüngster Zeit an einer Ampel in Hannover geblitzt wurden, den Bußgeldbescheiden vorsorglich zu widersprechen.

 

"Die Anlagen messen korrekt", sagt Peter Freiwald, der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Tiefbau. Das MEN habe auch lediglich kritisiert, dass das Material einiger Kabel nicht den Anforderungen entspreche. Die Stadtverwaltung prüfe nun, ob die Kabel, die Blitzanlage und Ampel verbinden, ausgetauscht werden müssen. Möglicherweise könnten auch die Betriebsbestimmungen geändert werden. "Wir hoffen, das Problem noch in dieser Woche mit dem Hersteller und dem MEN klären zu können", erklärt Freiwald. Dann könnten die Blitzer auch wieder angeschaltet werden.

 

Für die Stadtverwaltung sind die Überwachungsanlagen auch ein wichtiger Einnahmeposten. 4638 Verfahren gegen Rotsünder wurden im vergangenen Jahr eingeleitet, 328 000 Euro an Bußgeldern flossen in die Stadtkasse. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Matthias Waldraff haben Autofahrer aus formalen Gründen kaum Chancen, alte Verfahren wieder aufzunehmen. Anders sehe es bei neueren Fällen aus, die noch nicht rechtskräftig entschieden seien. Da rät der Verkehrsexperte, Bußgeldbescheide nicht hinzunehmen, sondern Rechtsmittel einzulegen. dsc

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Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

 

Wie gesagt kannst du Einspruch einlegen mit Hinweis auf den Zeitungsartikel. Dieser muß am 14 Tag nach Zustellung bei der Behörde zugegangen sein.

 

Weitere Kosten enstehen erst bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung.

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Hi

Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.

Eingang bei der Behörde (!!) spätestens 14 Tage nach Zustellung des Bescheides.

Begründung muss nicht drauf sein - sollte aber, damit die Behörde evtl. vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft prüfen kann, ob die Begründung ausreicht, das Verfahren einzustellen.

Gruß

HaWeThie

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Ne, Rechtschutzversicherung besteht leider nicht. Habe sie ja auch bis dato nicht gebraucht ;-)

Na dann nimm doch das gesparte Geld der letzten 10 Jahre, in der Du keine Rechtsschutz hattest, und

geh zum Anwalt, denn ohne sehe ich hier keine gute Perspektive.

 

Gruß BiBa

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Leg auf jeden Fall erstmal selbst Einspruch ein und verweise auf den Zeitungsartikel.

Wenn dein Widerspruch von der Behörde nicht akzeptiert wird, kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

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  • 2 weeks later...

Hallo Leute, nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung. Habe Einspruch eingelegt mit dem Verweis auf den Presseartikel. Heute kam die Antwort: Leider trifft die Beanstandung nicht für den Starenkasten zu der mich erwischt hatte zu. Nach Rückfrage wurde mir erklärt, dass die Anlage mit der ich geblitzt wurde eine Kombianlage ist wo zum Einen der Rotlichtverstoß und zum Anderen auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden und diese Anlagen sind nicht beanstandet gewesen. :)

Na denn, ich habe die 76,50 überwiesen und in zwei Jahren sind die 3 Punkte auch wieder weg.

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Mit der Zahlung wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig.

NEIN

 

Kannst mir glauben - es sei denn, die Rechtsprechung hätte sich in den letzten 7 Jahren sooooo geändert.

 

Es gibt halt zu viele leute, die meinen, trotz Einspruch zahlen zu müssen - so wie beim Finanzamt.

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Hallo Leute, nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung. Habe Einspruch eingelegt mit dem Verweis auf den Presseartikel. Heute kam die Antwort: Leider trifft die Beanstandung nicht für den Starenkasten zu der mich erwischt hatte zu. Nach Rückfrage wurde mir erklärt, dass die Anlage mit der ich geblitzt wurde eine Kombianlage ist wo zum Einen der Rotlichtverstoß und zum Anderen auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden und diese Anlagen sind nicht beanstandet gewesen.  ;)

Na denn, ich habe die 76,50 überwiesen und in zwei Jahren sind die 3 Punkte auch wieder weg.

dann kann das ja nur der Starenkasten auf der Langenforther Straße sein, wenn es sich um eine Kombianlage handeln soll. Nur komisch das dieser Starenkasten auch außer Betrieb war :)

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ja das ist der Starenkasten, denn ich meine und der war auch außer Betrieb. Konnte man nämlich daran erkennen, dass unten die orange Folie entfernt war. Und dann behaupten sie auch noch der wäre in Betrieb gewesen :)

Die Stadt muss ja ganz schön in den roten Zahlen stehen ;)

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