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Poi + Speedlimit Bei Kontrolle Löschen


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Hallo,

 

es wird ja gerade wild diskutiert, ob die Blitzerwarner illegal sind oder nich. Keiner weiß es so richtig (und ich will hier auch nicht die Diskussion weiter führen!), aber eine Möglichkeit wäre doch, dass man sich eine Taste seines Navi-Gerätes so belegt, dass Speedlimit und die POIs gelöscht wird, sobald man die Taste drückt. Zuhause kann man den Kram ja dann wieder installieren - so oft kommt das ja nich vor.

 

Geht das? :lol:

 

Gruß

 

Roland

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  • 3 weeks later...
Guest www-old-mobiles-de

:blink: Ich denke mal der Besitz ist nicht Strafbar,Stecker ziehen und die Sache sollte erledigt sein - Du nutzt es dann ja nicht,und sollen die :blink: dir doch erstmal das Gegenteil beweisen.

Gruß aus dem Norden

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Hi @ all,

 

der Besitz ist auch nicht strafbar, nur das benutzen.

Wenn Die Polizei sagt, man hat es benutzt isses schwer das Gegenteil zu beweisen.

Ist genau wie bei den mobilen Blitzen. Wenn Sie sagen Du bist :kotz: anstatt :( gefahren muss man es leider so hinnehmen, es sei denn man will nen Papierkrieg beginnen und dann doch verlieren. Nen wirklichen Beweis wie Foto oder Film gibts ja nicht. Auch ne Grauzone meiner Meinung nach.

 

Aber eine Taste zum löschen zu Programmieren, die Idee halte ich mal für über. Ausmachen reicht ja wohl voll und ganz. Wenn man so viel Angst erwischt zu werden, sollte man es besser ganz lassen mit der Software, sonst wird man ja noch Paranoid beim fahren und leidet irgendwann an Verfolgungswahn.

 

Die Idee mit dem Einschaldcode ist doch auch ne gute Idee

 

Gruß, Kai Plan

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POIs per Tastendruck ein- und ausblenden geht meines Wissens nach nur bei TomTom 3.

Externe Programme dafür müssten aber programmiert werden.

 

Ich würde es nicht löschen, da das Risiko vergleichsweise gering ist:

1. Muss man an einer Stelle angehalten werden, wo ein POI angezeigt wird

2. Muss die Rennleitung die POIs auch bemerken

3. Muss der Rennleiter das Teil tatsächlich einziehen

 

Ich wurde vor einiger Zeit beim Grenzübertritt von CZ nach D von einer deutschen Zollbeamtin gefragt, was "das Ding da" an meiner Scheibe sei. Erst nach einer kurzen Demonstration hat sie mir das auch tatsächlich geglaubt.

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Hi @ all,

 

der Besitz ist auch nicht strafbar, nur das benutzen.

Wenn Die Polizei sagt, man hat es benutzt isses schwer das Gegenteil zu beweisen.

Ist genau wie bei den mobilen Blitzen. Wenn Sie sagen Du bist ;) anstatt :o gefahren muss man es leider so hinnehmen, es sei denn man will nen Papierkrieg beginnen und dann doch verlieren. Nen wirklichen Beweis wie Foto oder Film gibts ja nicht. Auch ne Grauzone meiner Meinung nach.

 

Aber eine Taste zum löschen zu Programmieren, die Idee halte ich mal für über. Ausmachen reicht ja wohl voll und ganz. Wenn man so viel Angst erwischt zu werden, sollte man es besser ganz lassen mit der Software, sonst wird man ja noch Paranoid beim fahren und leidet irgendwann an Verfolgungswahn.

 

Die Idee mit dem Einschaldcode ist doch auch ne gute Idee

 

Gruß, Kai Plan

Hallo

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten.

Aber wen das Geret stat warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ???

Zumbeispil (Hir geltet :vogelzeig: km/h Limit was dan .

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Hi @ all,

 

der Besitz ist auch nicht strafbar, nur das benutzen.

Wenn Die Polizei sagt, man hat es benutzt isses schwer das Gegenteil zu beweisen.

Ist genau wie bei den mobilen Blitzen. Wenn Sie sagen Du bist :o anstatt :80: gefahren muss man es leider so hinnehmen, es sei denn man will nen Papierkrieg beginnen und dann doch verlieren. Nen wirklichen Beweis wie Foto oder Film gibts ja nicht. Auch ne Grauzone meiner Meinung nach.

 

Aber eine Taste zum löschen zu Programmieren, die Idee halte ich mal für über. Ausmachen reicht ja wohl voll und ganz. Wenn man so viel Angst erwischt zu werden, sollte man es besser ganz lassen mit der Software, sonst wird man ja noch Paranoid beim fahren und leidet irgendwann an Verfolgungswahn.

 

Die Idee mit dem Einschaldcode ist doch auch ne gute Idee

 

Gruß, Kai Plan

Hallo

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten.

Aber wen das Geret stat warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ???

Zumbeispil (Hir geltet :vogelzeig: km/h Limit was dan .

Hallo <-- richtig !!!!

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten. Ver-was?

Aber wenn das Geret statt warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ??? BITTE WAS ? N00B

Zumbeispiel (Hier geltet ;) km/h Limit was dann .0

 

 

Buchstaben N00B

 

 

und was meinen Madame nu genau????

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  • 3 weeks later...

So ein Mist braucht man gar nicht Diskutieren, da diese Funktion der MN5 schon lange hat und dann immer Achtung schreit wenn man schneller ist als die erlaubte Geschwindigkeit. Dabei weiss man zwar das man dort nur 80 oder 70 fahren darf aber nicht ob dort ein Blitzer steht der dich blitzt weil es steil bergab geht und nicht ständig aufg die Bremse drückst um 30 zu fahren!

 

Es ist nicht erlaubt diese Programme zu benutzenund das hat auch nicht mit dem Radio zu tun oder auch nicht das im Atlas alle Blitzer verzeichnet sind und darüber gibt es keine Diskusion! ERs ist nicht erlaubt!

 

die Konsequenz ist 75 Euro Bussgeld plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr und der Verlust für immer für Dein Navigationsgerät, dabei darf das Programm noch nicht mal auf dem PDA vorhanden sein!! Es reicht schon die Möglichkeit dieses mit wenigen Handgriffen benutzen zu können! Und das ist Fakt!!!

 

Die Jungs von Speed Limit haben lange nichts mehr gemacht an Speed-Limit und wir hängen immer noch auf die veraltete Version 1.2.5 beta rum und angekündigt sowie möglich ist es eine Notlöschfunktion zu Programmieren!

Es wurde jetzt angekündigt diese Geräte stärker zu überprüfen! Also ob PDA mit Blitzerwarner oder aktiver Laseer-Radarwarner,es wird kein Unterschied gemacht!

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...dabei darf das Programm noch nicht mal auf dem PDA vorhanden sein!! Es reicht schon die Möglichkeit dieses mit wenigen Handgriffen benutzen zu können! Und das ist Fakt!!!

Das ist Quark.

Fakt ist, dass ein PDA grundsätzlich kein Gerät nach §23 (1b) StVO ist.

Fakt ist, dass es keine keine per se Versetzung in diesen Zustand durch ein Blitzer-Plug-In gibt.

Fakt ist, dass so ein Fall hier bislang noch nicht bekannt ist.

 

Also bitte keine Panikmache ohne konkreten Nachweis.

 

BTW glaub ich auch kaum, dass du den PDA nicht wieder bekommst, da er ja nicht dafür gedacht ist, POIs anzuzeigen.

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Der Fakt ist das es doch strafbar ist und Du Quark erzählst! Im Automagazin wurde es eindeutig als Strafbar behandelt und das Programm war auf einem PDA auch die Staatsanwaltschaft hat es bestätigt das solche Zusatzprogramme verboten sind und es öffentlich gemacht, da diese Gerät mittlerweile in sehr vielen Autos zu finden sind und Programme zur Blitzerwarnung sowie PDA´s mit Navi zum Trend geworden sind!

 

Ist es so wichtig den Leuten im Glauben zu lassen ,es kann einem nichts passieren um Geld weiter zu kassieren für solche Programme und das etliche hier damit sich ärgern wenn doch der PDA weg ist und das schöne Geld aus dem Geldbeutel!

 

Ob hier solch ein Fall bekannt worden ist ist doch Quark, weil hier nicht alle Leute im Forum sind die sowas haben und von anderen auch Programme verkauft werden! Dieses Forum ist nicht Deutschland und alle ihre PDA Besitzer mit Blitzerwarnung!

 

Mir ist es viel wichtiger das hier die Leute dioe Administratoren gemeinsam auffordern die uralte 1.2.5 Beta Version endlich gegen die versprochenen neue ins Netz zu stellen ,die angblich die Löschfunktion dann erhalten soll!!!

 

Aber leider sind wohl alle so zufrieden mit der Beta version und gehen auch gerne das Risiko ein! Und ich bin sicher das bald auch hier einer erscheint und sagt: Mein PDA hat der Staatsanwalt!!!!

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Du bist mir ja ein lustiger Gesell'. Einerseits schreist du nach einer "Löschfunktion" andererseits machst du hier tierisch Streß wegen einer angeblichen Illegalität.

Nett ist auch, dass du meinen "Fakt" in "Quark" umdeklarierst, weil ein Staatsanwalt im Automagazin (?) das ganze für Verboten erklärt hat. Du weißt aber schon, dass ein Anwalt keiner Richter ist und demnach viel erklären kann, wenn der Tag lang ist?!

Ich bitte dich wiederholt, Beweise (z.B. Urteile) vorzubringen aus denen hervorgeht, dass ein PDA mit Blitzer-Plug-In strafbar ist! Das Automagazin oder die Bild-Zeitung gilt nicht!

 

Viel Spaß bei der Recherche

Günni

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@Kai Plan

vielleicht hat "NAV" eine Lese-Rechtschreib-Schwäche? In einem anderen Forum sind ein paar Leute auf die Schnauze geflogen, die so ähnlich wie du reagiert haben.

Wenn du ihn unbedingt verbessern musst, dann mach es bitte richtig, denn "geltet" ist kein Wort (zumindest nicht in diesem Zusammenhang). Dann doch eher "gilt".

 

Da du den Inhalt verstanden hast, solltest du dich auch auf diesen konzentrieren, denn das bringt das Forum weiter. Nicht irgendwelche Rechtschreibverbesserungen.

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Ich schreibe jetzt den Textlaut Wort für Wort hierein und dieses ist ein Veröffentlichung mit Gesetz und Pragraphen:

 

Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswiedrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden.

Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04)

 

Meine Meinung zu meinem Vorschreiber der es wohl auf einen Richterspruch ankommen lassen will, denke ich, das ein Richter sich auch an die Paragraphen hält und es schwer sein wird Ihn zu überzeugen das es doch legal ist! Und ich möchte nicht derjenige sein, der vor dem Kadi steht und dann noch die Gerichtskosten zu den zusätzlichen Verlusten, wie Bußgeld und Gerät zahlen muss!

 

Nun, jeder muss halt selber wissen ober dieses Risiko eingeht!!!

 

Deshalb wäre eine Löschfunktion prima und somit aus dem Schneider, da solch ein mitgeführtes Programm nicht mehr nachweisbar ist!! Und verbieten kann wohl keiner solch ein Funktion zu Programmieren!

 

Ich möchte mich auch nicht hier streiten! Was ich geschrieben habe ist nun mal Fakt! Und wer sich sicher fühlt und meint das zählt alles nicht für sein Gerät und man darf diese Blitzerwarnung benutzen oder mitführen sollte nachher nicht weinen!

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Wie ich schon vorher erwähnt habe, ist mir das zu gefährlich solch ein Programm weiter zu nutzen ohne Löschmöglichkeit!

 

Und offensichtlich intressiert es hier auch gar keinen richtig, wohl unter dem Motto, das wird mir wohl nicht passieren das die mich damit erwischen!

 

Ich finde es sehr schade das es nur Dich gibt hier als verfechter für Blitzwarnprogramme in PDA´s! Frage mich nur warum Du kein Musterprozess führst, damit wir alle ganz sicher sein können das alles andere was an verboten geschrieben ist gezeigt worden ist in den Medeien und in Text geschrieben ist mit Stvo zu widerlegen per höchstrichterlichen Sruch???

 

Schade ist, daß kein anderer hier ist, der sich mit an dem Thema beteiligt und mit zwei Mann das es langweilig wird!

 

Deswegen werde ich mich jetzt auch einfach nicht mehr weitermachen hier und jeder kann selber entscheiden was er tut und eher Deinem heiligen Worten glaubt oder das glaubt was schriftlich oder in Bild und Ton veröffentlicht worden ist!!! Hätte mir gerne noch mehr Leute hier gewünscht zu den Thema!

 

Schön wäre es wenn Speed Limit ein Löschfunktion bekommen würde!!!

 

Wünsche Dir alles gute und erst mal eine schöne Zeit! Wertde auf das Thema jetzt nichts mehr schreiben und denke ich habe alles gesagt was zu sagen war!

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Wieso sollte man das Programm löschen? Im Falle des Falles das Gerät ausschalten und ein Passwort setzen. Wer's in Betrieb nehmen möchte, kann sich gern dran probieren. Dürfte ziemlich schwer werden. Und ohne entspr. Verdachtsmomente wird der PDA garantiert nicht sichergestellt oder beschlagnahmt.

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Wieso sollte man das Programm löschen? Im Falle des Falles das Gerät ausschalten und ein Passwort setzen. Wer's in Betrieb nehmen möchte, kann sich gern dran probieren. Dürfte ziemlich schwer werden. Und ohne entspr. Verdachtsmomente wird der PDA garantiert nicht sichergestellt oder beschlagnahmt.

Ich dachte, du bist der Ansicht, daß Gerät ist legal. Warum dann ausschalten? :blink:

 

Gruß

Goose

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Ich dachte, du bist der Ansicht, daß Gerät ist legal. Warum dann ausschalten?  :blink:

Och, das ist ganz einfach: es soll Kollegen geben, die da eine andere Rechtsauffassung haben als ich und möglicherweise das Gerät sicherstellen wollen. :D:heul:

 

Und da man sich vor Ort idR schwer dagegen wehren kann, sollte man lieber auf Nummer sicher gehen. :o

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Womit man aber nie zu einer gerichtlichen Klärung käme (oder besteht da die leichte Unsicherheit, vor Gericht doch zu verlieren? :blink: )

Muß ich DIR denn noch erklären, was vor Gericht ab und an so abgeht?!

 

BTW: ich z.B. wäre nicht scharf auf den "'Ärger" und den Streß, der damit einher ginge. Und ich würde auch nur ungern für etliche Wochen auf meinen PDA verzichten wollen. Von daher ginge ich lieber auf Nummer Sicher. :D

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Recht herzlichen vielen Dank für dier letzten Worte!!!!!

 

Davon habe ich die ganze Zeit gesprochen und geschrieben hier!

Mehr stand doch gar nicht in meinem Text zur Diskussion!

 

Die brutalste Lösung sollte dann die letzte wohl sein und das Gerät ausbauen und voll auf das Pflaster schmeissen und sagen! Oh das ist mir aus der Hand gefallen!

 

Und deshalb bevor man irgendwie zwischen Kelle und Lenkrad und Gerät fummeln muss nur ein leichter Druck auf eine Taste und weg ist die Datei!

 

Oder eben immer Beifahrer zur Hand Haben ;-)) !!!

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Och, das ist ganz einfach: es soll Kollegen geben, die da eine andere Rechtsauffassung haben als ich und möglicherweise das Gerät sicherstellen wollen. :kopfschuettel::)

 

Und da man sich vor Ort idR schwer dagegen wehren kann, sollte man lieber auf Nummer sicher gehen. :)

Aber was bringt Dir das, wenn Du das Gerät ausschaltest und mit Passwordschutz versiehst?

 

Der Polizist wird nicht umsonst nachfragen. Wenn Du den PDA nicht einschaltest und ihm Zugriff gewährst, wird der Polizist einen Verdacht äißern und den PDA beschlagnahmen. Und sobald die Fachleute ans Werk gehen, werden die Fachleute den Nicht-flüchtigen Speicher des Geräts auslesen und darauf gewiß Spuren des Programmes erkennen können (wenns auch nur ein kleiner Eintrag in der Systemregistrierung ist, den man nicht von Hand entfernen kann). Auch wenn Du das Programm nur im batteriegeschützten Speicher installierst, ist es nicht 100%ig Sicher, dass keinerlei Spuren vorhanden sind. Was dann? Dann ist dein PDA als Tatwerkzeug für immer weg, auch wenn Du damit ganz legale Dinge erledigen könntest, Vorrausgesetzt man wird verurteilt. Und die rechtliche Grundlage für eine Verurteilung wurde anscheinend geschaffen...

 

Anders wäre es, wenn es eine Löschfunktion geben würde, die auch solche Spuren automatsich beseitigt, die das Programm für den einwandfreien Betrieb im Nicht-flüchtigen Speicher benötigt. Dann wird es schwer sein für die Fachleute, Dir den "Blitzwarner" nachzuweisen.

 

Also ist die Forderung nach so einer Funktion doch nicht ungerechtfertigt. Es schützt einen nur davor, von penibelst genau arbeitenden Polizisten und "Auf-dem-linken-Fuß-aufgestandenen" Staatsanwälten einen vor dem Bug zu bekommen. Und sag nicht, diese Staatsanwälte gibts nicht, dann schau Dich nur einmal um, was man in den letzten Monaten von Hausdurchsuchungen hört, nur wegen ein paar Musikdateien, die illegal ins Internet gestellt worden. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschoßen und man freut sich auch noch drüber, wenn die Spatzen völlig zerfetzt auf den Boden stürzen!

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Tja, nur DIESER kleine Verdacht dürfte schwerlich für eine Sicherstellung des Gerätes ausreichen. Ich bin nicht verpflichtet, einen PDA anzuschalten, damit er kontrolliert werden kann. Sooo weit ist es denn nun doch noch nicht.

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Tja, nur DIESER kleine Verdacht dürfte schwerlich für eine Sicherstellung des Gerätes ausreichen. Ich bin nicht verpflichtet, einen PDA anzuschalten, damit er kontrolliert werden kann. Sooo weit ist es denn nun doch noch nicht.

Nun, Du bist ja auch selbst ein Polizist und hast Gewiß die Erfahrung um beurteilen zu können, wie weit man Anweisungen folge leisten muss und wie weit nicht. Im Zweifel zückst Du sogar deinen Dienstausweis bei der Argumentation, Du schaltest deinen PDA nun nicht ein und man lässt dich fahren. Aber würde sich ein Polizist darauf einlaßen, wenn man nur Otto- Normal- Bürger ist? Welche Argumentationsmöglichkeiten habe ich, um $Polizist davon zu überzeugen, dass dieser "kleine Verdacht" nicht für eine Beschlagnahmung ausreichend ist? Und wie würde man der Gefahr im Verzug entkommen bei dieser Angelegenheit?

 

Mir fällt derzeit keine schlüßige Argumentationshilfe ein, die mir helfen würde.

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a) ich habe leider mein Passwort vergessen.

b) da sind persönliche Daten drauf. Die gehen niemanden etwas an.

c) letztendlich würde ich mir die Option offenhalten, bei der zuständigen Leitstelle oder dem DGL nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachzufragen.

 

Genauso könnte man ja z.B. im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle sagen: "Was ist in dem Rucksack hinter dem Fahrersitz? Bitte einmal aufmachen, ich will da mal hineinschauen."

 

WARUM???? Welcher Verdacht liegt denn hier vor, der mir das Durchsuchen des Rucksacks erlaubt? So denn keine Verdachtsmomente gegeben sind, wird die Maßnahme wohl auch schwerlich begründbar sein. Die alleinige Annahme, es könnten sich Diebesgut, Drogen, Falschgeld uvm. darin befinden, reicht OHNE entspr. Verdachtsmomente wohl nicht aus. Gleiches gilt auch für den PDA. Als nächstes käme dann wohl noch: "Ihre Tochter, die trägt doch einen MP3-Player. Welche Musik ist da drauf? Ist die legal aufgespielt? Einmal aushändigen bitte, ich will das kontrollieren."

 

Neeee, sorry, aber ich glaube, hier wird's wohl doch etwas zu märchenhaft.

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Genauso könnte man ja z.B. im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle sagen: "Was ist in dem Rucksack hinter dem Fahrersitz? Bitte einmal aufmachen, ich will da mal hineinschauen."

 

WARUM???? Welcher Verdacht liegt denn hier vor, der mir das Durchsuchen des Rucksacks erlaubt? So denn keine Verdachtsmomente gegeben sind, wird die Maßnahme wohl auch schwerlich begründbar sein. Die alleinige Annahme, es könnten sich Diebesgut, Drogen, Falschgeld uvm. darin befinden, reicht OHNE entspr. Verdachtsmomente wohl nicht aus. Gleiches gilt auch für den PDA. Als nächstes käme dann wohl

Situation:

 

Ich fahre mit SpeedLimit durch die Gegend, Polizei hält mich an. Bevor $Polizist zu mir gekommen ist, schalte ich mein PDA aus, damit er nicht die Möglichkeit hat, auch nur einen winzigen Hinweis zu sehen, dass dort SpeedLimit installiert ist. Verdachtsmoment: $Polizist hat gesehen, dass PDA vor der Kontrolle an war und ich den PDA extra ausgeschaltet hab. Wieso? Weil ich eventuell illegale Software installiert habe. Nungut, $Polizist will mir ja nichts unterstellen und bittet höflich drum, einmal einen Blick auf mein PDA zu werfen. "Nein, da sind persönliche Dinge drauf, die gehen Sie nichts an!" (Password vergeßen würde ich in so einer Situation auch Niemanden glauben ;-)). Nun, der erste Anfangsverdacht, $Autofahrer betreibt Schindluder bestätigt sich, $Autofahrer hat etwas zu verheimlichen und das auch noch vor Polizeibeamten (und auch noch in einer Zeit, wo alle Welt ruft, wieso hast Du was zu verbergen? Wer nichts getan hat, hat auch nichts zu verbergen...). Ich kann mir gut vorstellen, das es einige Polizisten gibt, die darin sehr wohl einen begründeten Verdacht sehen.

 

Es gibt ja auch die Fälle "Allgemeine Verkehrskontrolle, haben Sie Alkohol getrunken?", "Nein," "Dann haben Sie ja gewiß nichts gegen eine Atemalkoholkontrolle einzuwenden..", "Doch!", "Nagut, dann muss ich Sie mit zur Wache nehmen, oder Sie pusten..." Und wie ich aus meinem Grün-Weißen Bekanntenkreis erfahren habe, ist diese Maßnahme zu begründen ein Kinderspiel, man war der Meinung, der Fahrer wäre etwas Schlangenlinien gefahren.

 

Nngut, ich weiß nicht ob PDA ausschalten genauso ein hinreichender Verdachtsmoment ist, wie Schlangenlinienfahren. Ich hoffe nicht. Ich denke die Geschichte ist nicht sonderlich an den Haaren herbeigezogen. Es ist nur noch nicht dazu gekommen. Könnte mir aber gut vorstellen, dass es bald zu so einem Zwischenfall kommt.

 

Aber alle Spekulationen und Märchengeschichten sind hier eigentlich Fehl am Platze. Es ging mir eigentlich nur darum zu bestätigen, dass ich auch den Wunsch nach einer Löschfunktion habe und ich Sie auch sinnvoll finde, denn die Märchen könnten bald Realität sein...

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Situation: [...]

Ganz einfach: ausgeschaltet, um den Akku zu schonen. Ladekabel hat einen Wackelkontakt, lädt nicht richtig. Dein "Anfangsverdacht" reicht sicherlich NICHT aus. Konstruieren kann man vieles.

 

Zu der Alk-Kontrolle: nun, möglicherweise mag es jemanden geben, der sich auf dieses äußerst dünne Eis begibt und aufgrund dieser doch sehr sehr vagen Verdachtsmomente im Falle einer Verweigerung eine Blutprobe anordnet. Naja...... er sollte sich aber sehr warm anziehen. Denn wenn die Probe 0,0 ergeben sollte und man einen fähigen Anwalt bei der Hand hat, könnte der Gegenwind recht kühl werden.

 

Nein, ich sehe diese Märchen nicht Realität werden.

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Moin,

ich bin jetzt seit fast 30 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis- ohne Unterbrechung http://www.cheesebuerger.de/images/midi/froehlich/d020.gif

In dieser Zeit bin ich so um die 5x von der ;) angehalten worden.

Hinter einer Blitzanlage, durch die ich Ordnungsgemäß gefahren bin, wurde ich !!noch nie!! angehalten, warum auch?

Macht Euch doch nicht ins Hemd!

 

Hi @ all,

 

der Besitz ist auch nicht strafbar, nur das benutzen.

Wenn Die Polizei sagt, man hat es benutzt isses schwer das Gegenteil zu beweisen.

Ist genau wie bei den mobilen Blitzen. Wenn Sie sagen Du bist :70: anstatt :50: gefahren muss man es leider so hinnehmen, es sei denn man will nen Papierkrieg beginnen und dann doch verlieren. Nen wirklichen Beweis wie Foto oder Film gibts ja nicht. Auch ne Grauzone meiner Meinung nach.

 

Aber eine Taste zum löschen zu Programmieren, die Idee halte ich mal für über. Ausmachen reicht ja wohl voll und ganz. Wenn man so viel Angst erwischt zu werden, sollte man es besser ganz lassen mit der Software, sonst wird man ja noch Paranoid beim fahren und leidet irgendwann an Verfolgungswahn.

 

Die Idee mit dem Einschaldcode ist doch auch ne gute Idee

 

Gruß, Kai Plan

Hallo

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten.

Aber wen das Geret stat warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ???

Zumbeispil (Hir geltet :130: km/h Limit was dan .

Hallo <-- richtig !!!!

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten. Ver-was?

Aber wenn das Geret statt warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ??? BITTE WAS ? N00B

Zumbeispiel (Hier geltet :80: km/h Limit was dann .0

 

 

Buchstaben N00B

 

 

und was meinen Madame nu genau????

 

@Kai Plan

Du scheinst den falschen Namen zu haben. Kein Plan wäre besser :D

Wieso schreibst Du ver-was?

ist -boten nicht richtig geschrieben? http://www.cheesebuerger.de/images/more/schilder/n050.gif

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Hallo!

Eigentlich kommt der Beitrag von mir- Percy93.

K.A. warum er als Guest erscheint.. ;)

Moin,

ich bin jetzt seit fast 30 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis- ohne Unterbrechung http://www.cheesebuerger.de/images/midi/froehlich/d020.gif

In dieser Zeit bin ich so um die 5x von der  :130:  angehalten worden.

Hinter einer Blitzanlage, durch die ich Ordnungsgemäß gefahren bin, wurde ich !!noch nie!! angehalten, warum auch?

Macht Euch doch nicht ins Hemd!

 

Hi @ all,

 

der Besitz ist auch nicht strafbar, nur das benutzen.

Wenn Die Polizei sagt, man hat es benutzt isses schwer das Gegenteil zu beweisen.

Ist genau wie bei den mobilen Blitzen. Wenn Sie sagen Du bist :50: anstatt :50: gefahren muss man es leider so hinnehmen, es sei denn man will nen Papierkrieg beginnen und dann doch verlieren. Nen wirklichen Beweis wie Foto oder Film gibts ja nicht. Auch ne Grauzone meiner Meinung nach.

 

Aber eine Taste zum löschen zu Programmieren, die Idee halte ich mal für über. Ausmachen reicht ja wohl voll und ganz. Wenn man so viel Angst erwischt zu werden, sollte man es besser ganz lassen mit der Software, sonst wird man ja noch Paranoid beim fahren und leidet irgendwann an Verfolgungswahn.

 

Die Idee mit dem Einschaldcode ist doch auch ne gute Idee

 

Gruß, Kai Plan

Hallo

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten.

Aber wen das Geret stat warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ???

Zumbeispil (Hir geltet :80: km/h Limit was dan .

Hallo <-- richtig !!!!

Ein Blitzwarner zu benutzen ist ferboten. Ver-was?

Aber wenn das Geret statt warnen von Blitzen einert einen um Geschwindigkeitlimit ??? BITTE WAS ? N00B

Zumbeispiel (Hier geltet :70: km/h Limit was dann .0

 

 

Buchstaben N00B

 

 

und was meinen Madame nu genau????

 

@Kai Plan

Du scheinst den falschen Namen zu haben. Kein Plan wäre besser :D

Wieso schreibst Du ver-was?

ist -boten nicht richtig geschrieben? http://www.cheesebuerger.de/images/more/schilder/n050.gif

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Notfalldeinstallation möglich!!!

 

Hi Leute,

 

hab ne Möglichkeit gefunden, wie ich SpeedLimit mit einem Klick auf ein Symbol automatisch innerhalb von ca. 10 Sekunden deinstalliert u. außerdem die Radar POI's entfernt werden.

 

Ich habe dafür das Programm Mort's MortScript im Internet entdeckt. Es bewirkt, dass spezielle Dateien wie eine Batch-Datei für einen PC auf dem PDA ausgeführt werden können.

 

Ich hab die Datei so geschrieben, dass folgende Punkte bei Anklicken dieses Scripts, welches ich im Startmenü Programme eingebunden habe, ablaufen:

 

1. Beenden von SpeedLimit

2. Deinstallation von SpeedLimit im Menü Programme entfernen auf dem PDA

3. Löschen der POI-Dateien im Navi-Ordner

4. Löschen des Links für SpeedLimit, der bei der Deinstallation komischerweise erhalten bleibt

5. Löschen des SOS-Deinstall-Skripts

6. Neustart des PDA, um Link auch aus Schnellstart-Titelleiste zu entfernen.

 

War ne ziemliche Tüftelarbeit, v.a. wenn es um die Programmierung von Mausklicks geht.

 

Bye

 

:D

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