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>>> Rote Ampel Und Zu Schnell <<<


Guest blitzfritz

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Guest blitzfritz

Hallo Zusammen,

 

 

ich bin vor kurzem in der Schweiz bei Rot geblitzt worden und am selben Tag auch noch auf der Autobahn ca. 30 -40 km/h zu schnell gewesen.

 

Da ich ab Januar in der Schweiz einen Job annehme, hab ich keine Lust meine Aufenthaltserlaubnis gleich wieder entzogen zu bekommen.

 

Habe hier im Forum schon einige Horrorgeschichten gelesen.

 

Weiss jemand, ab wann man mit einer Ausweisung rechnen muss bzw. wie hoch die Strafe in diesem Fall werden kann?

 

Soweit schonmal Danke für Eure Antworten

 

 

blitzbritz.

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hallo: antwort auf deine e-mail:

 

ganz so schlimm ist es nicht in der schweiz :D

 

es wird zwar teuer, aber mit ausweisung muss man deswegen sicher nicht rechnen.

die frage ist aber sicher folgende: kommunizieren die kollegen von der fremdenpolizei mit der jeweiligen stadtpolizei?

 

also ich würde das erst mal versuchen auszusitzen falls da nicht irgendwann die irische polizei vor der bude steht. denke aber das die iren nicht gerade viel routine haben in sachen verkehrsdelikte der schweiz vollstrecken.... :lol:

das die ganze geschichte sich ja noch VOR ihrer einreise in die schweiz zugetragen hat dürfte auch eine führerscheinsperre nicht zur debatte stehen.

 

für die überschreitung auf autobahnen zahlt man bei 31-35 km/h CHF 260 = € 170, wenns nicht so schnell war wirds billiger.

die rote ampel kostet CHF 250= € 160

 

alle angaben ohne gewähr, da ich icht auf dem letzten stand bin! kann nur noch teurer werden :rolleyes:

 

gruss

TT

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hey

 

ich bin aus der schweiz - und muss dir leider schlechte neuigkeiten bringen.

 

erst mal allgemein: wir haben in der schweiz keine punkte sondern sog. "ordnungsbussen". kleinere verstösse werden absolut anonym abgehandelt. der halter des fahrzeuges kriegt eine rechnung, wenn die bezahlt wird, ist es der polizei absolut wurscht, wer gefahren ist. wenn der halter sagt "war ich nicht" oder die busse aus dem ordnungsbussen-katalog fällt, dann wird ein (gerichtliches) verfahren eingeleitet.

 

was sind ordnungsbussen?

in 30er zonen übertretungen bis und mit 10km/h nach abzug der toleranz.

in ortschaften (50er oder 60er zone) bis und mit 15 km/h nach abzug

ausserhalb ortschaften bis und mit 20km/h nach abzug

auf autobahnen bis und mit 25 km/h nach abzug.

rotlichtvergehen unter 2 sekunden

und alles sonstige kleinere gibt auch ordnungsbussen, z.b. zu wenig reifenprofil, licht kaputt, nicht angegurtet, telefonieren, sicherheitslinien überfahren, falsch abbiegen, nicht blinken usw usf.

die preise für geschwindgkeit gibts hier: http://www.radar.ch/bussenkatalog.asp

 

bei zwei rotlicht-vergehen in einem jahr bzw. wenn du später als 2 sekunden, nachdem die ampel rot wurde drüber bist, gibts eine vorladung vor den bezirksrichter (zumindest für unsereins). das hat eine hohe busse zur folge (schätzungsweise 500-700 Franken plus gerichtsspesen) und Ausweis für 2 Jahre auf bewährung (beim nächsten vergehen, das nicht mit einer ordnungsbusse abgetan werden kann, ist er dann für mind. 1 monat weg).

 

das rotlicht-ding wird also höchstwahrscheindlich mit einer ordnungsbusse abgetan und fertig - kostet aber 240 Franken.

 

anders bei deiner autobahn-geschichte. momentan sind soweit ich weiss alle autobahn-blitzer noch radar und keiner laser-geräte. wenn der kasten 152 km/h gemessen hat werden dir 7 abgezogen, du hast 145km/h und kommst mit einer ordnungsbusse davon. wenns ein mobiler war, gibts sogar 8 toleranz. wenns mehr ist, kriegst du eine vorladung vor den richter.

 

mit was musst du rechnen?

20-25 zuviel nach abzug: ordnungsbusse 260 Franken

26-30 zuviel: vorladung vor den bezirksrichter. bei einem sauberen register in sachen führerausweis gibts eine busse in der höhe von 500-700 franken plus gerichtsspesen, sowie eine bewährung auf 2 jahre (übertretungen innerhalb der nächsten 2 jahre, die nicht mit einer ordnungsbusse abgetan werden können, geben dann direkt entzug).

31-34 zuviel: etwas höhere busse (ca. 1000 Franken) sowie 1 Monat Fahrverbot in der Schweiz. Dieses vergehen hätte ganz sicher eine Meldung an die deutsche Polizei zur Folge (was die damit machen kann ich dir aber nicht sagen).

ab 35 und drüber: Busse wird Einkommensabhängig und bewegt sich in der Regel bei einem halben bis ganzen Monatslohn, jedoch mind. 1500 Franken. Auch hier gibts noch happige Gerichtsspesen von ca. 500 dazu.

 

siehe dazu http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/.../ama_speed.html

 

sollte es zu einem gerichtsfall kommen, solltest du ev. noch eins wissen. Das strassenverkehrsamt und das gericht sind zwei verschiedene stellen, die dir jeweils eine eigene strafe aufbrummen - das stva in form von fahrverbot bzw. verwarnung, das gericht in form einer busse. die eine hand weiss aber nicht, was die andere tut. meine bezirksrichterin konnte es z.b. kaum glauben, dass meine übertretung (187 auf autobahn nach abzug) "nur" mit 3 monaten fahrverbot belegt wurde (dem gesetzlichen minimum) - sie selber hatte darüber aber nicht zu entscheiden, das macht wie gesagt das stva.

 

übrigens stehen strassenverkehrs-vergehen, die vor den richter kommen, in der schweiz in der regel ein jahr lang im strafregister. solltest du also innerhalb dieses jahres noch etwas anderes anstellen, sagen wir kaugummi-diebstahl, können sie dir die geschwindigkeitsübertretung im prinzip wieder vorwerfen.

so, genug text für heute :licht: gute nacht

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übrigens, wegem dem aufenthalt in der schweiz musst du dir keine sorgen machen. seit den Bilateralen I gilt das "Inländerprinzip" mit den alten EU-Staaten. Wenn du also einen Deutschen Pass hast, brauchst du da auch gar keine Aufenthaltsbewilligung.

 

Noch ein paar dinge:

1. Willkommen in der Schweiz :licht:

 

2. Wir haben ein paar Blitzer auf den Autobahnen und in Ortschaften. Fahr also erst zu schnell, wenn du weisst, wo diese stehen. die liste auf radar.ch ist übrigens recht gut.

 

3. In Zürich (City) gilt 50. Das ist nicht 55, nicht 53, sondern 50. ein paar zahlen dazu: in der City stehen über 80 Geschwindigkeitsblitzer, und ca. jede vierte Ampel hat einen Rotlicht Kasten. Die Stadt zürich (nur die stadt, nicht der Kanton) verdient jährlich über 80 Millionen Franken mit Geschwindigkeitsbussen.

 

4. die Stadtzürcher sind pünktlich. Eine stunde parkzeit ist eine Stunde parkzeit, und nicht eine Stunde und 10 Minuten. die Polizei verkauft dir aber gern eine weitere Stunde - für 40 Franken. Die rechnung klebt jeweils unter dem scheibenwischer

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