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Beweisfrage bei Parkverstoß ?


Guest civic1985

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Guest civic1985

Hallo!

 

Um schnell zu Sache zu kommen: Es geht um einen "angeblichen" Parkverstoß meines Vaters.

 

Sachverhalt:

 

Mein Vater (Justizvollzugsbeamte) verläßt gegen 14:20 die JVA (kann bestätigt bzw. bewiesen werden). Er muss noch ins Krankenhaus und parkt auf einem Taxenstand. Dieser Taxenstand ist direkt vor dem Krankenhaus und hat die b e s o n d e r e Beschilderung: "Parken mit Parkscheibe für Spitalbesucher 30 Minuten gestattet"

Mein Vater kommt gegen 14:30 am Krankenhaus an und parkt k o r r e k t auf diesem Taxenstand und stellt seine Parkscheibe auf 14:30 (folglich darf er bis 15:00 Uhr dort parken) ein. Noch V O R 15:00 Uhr kommt er wieder an sein Kfz und stelllt ein "Knöllchen" fest. Beim sofortigen Anruf auf dem Landratsamt (auch noch kurz vor 15:00) fragt er nach was dies solle, aber die Sachbearbeiterin kann noch nicht sagen wegen was er das "Knöllchen" hat da die Politesse noch nicht zurück sei.

Mein Vater lässt sich noch kurz von der im Krankenhaus arbeitenden Pförtnerin bestätigen, dass die Parkscheibe korrekt auf 14:30 eingestellt ist/war. Seine Anwesenheit im Krankenhaus wird auch bestätigt.

 

Nun zum jetzigen Verhalten der Behörde:

 

Mein Vater ruft ein Tag nach dem Vorfall wieder beim Landratsamt an und fragt wieder nach wegen was er das "Knöllchen" hat. Antwort: Politesse sagt Parkscheibe sei auf 14:00 eingestellt gewesen.

Mein Vater sagt der Dame am Telefon er sei 100%ig sicher, die Parkscheibe auf 14:30 eingestellt zu haben und bezahle nicht!!!!

Der Verwarnungsbogen kam und mein Dad legt Einspruch ein, mit der Begründung sicher zu sein die Parkscheibe auf 14:30 eingestellt zu haben...

Paar Tage später kommt nochmals ein Verwarnungsbogen mit dem gleichen Tatbestand und einem kleinen Zusatz, das ja schon am Telefon erklärt wurde das der von der Politesse abgelesene Parkscheibenstand 14:00 Uhr war!

Ok, mein Vater legt wieder Einspruch ein mit oben genannter Begründung!

Das Landratsamt schreibt nun das ein BuGeBe kommen wird...

 

Also mein Vater wird definetiv N I C H T bezahlen und geht auch vor Gericht wegen der Sache!

 

Ich möchte jetzt einfach mal von euch wissen (vor allem von Profis) wie es für oder gegen meinen Vater steht. Hat er im möglichen Prozess eine Chance?

 

Sagt mir bitte eure Meinung zum geschilderten Fall!!!!

 

 

Grüße

 

Alex

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Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann werden wohl beide Parteien bei ihrer bisherigen Stellungnahme zu dem Fall bleiben.

 

Die Pförtnerin des Krankenhauses wird wohl nichts dazu beitragen können. Dein Vater hätte, rein theoretisch natürlich, die Parkscheibe nach Bemerken des Knöllchens auf 14:30 vorstellen können und dann die Pförtnerin als Zeugin dazuholen können. Sie wird nicht bestätigen können, dass zum Zeitpunkt, als dein Vater den Wagen abgestellt hat, er die Parkscheibe auf 14:30 gestellt hat.

 

Somit wird es wohl bei Aussage gegen Aussage bleiben. Wie in diesem Fall der Richter entscheidet, kann man nicht voraussehen. Es könnte aber auch heißen "im Zweifel für den Angeklagten".

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Hallo cop und alle anderen Leser!

 

Also das die Aussage der Bediensteten des Krankenhaus nicht viel bewirkt bzw. die Aussage der Beamten der Torwache der JVA auch unrelevant ist, ist mir auch klar geworden :lol:

Denn bei einem möglichen Prozess, und wenn die Behörde das Verwarngeld nicht zurücknimmt wird dieser kommen :B): , wird es N U R um die Frage gehen: "Was stand auf der Parkscheibe bzw. auf welche Uhrzeit wurde sie eingestellt?"

 

Cop, wie du sagtest steht Aussage gegen Aussage!

 

Ich dachte immer das die Aussage eines Polizisten bzw. der Politesse vor Gericht immer höher steht wie die eines "normalen" Bürgers. Oder gehe ich da falsch in der Annahme?

 

Bin echt gespannt wie das ausgeht....

 

Aber ich frage mich immer noch ob das Landratsamt meinem Vater beweisen muss das er die Parkscheibe falsch eingestellt hat oder ob mein Vater dem Gericht beweisen muss das sie richtig eingestellt war.

 

Ich gehe mal davon aus das kein "Beweisfoto" seitens der Verwaltungsbehörde (Landratsamt) vorliegt!

 

 

Grüße

 

Alex

 

P.S.: Freue mich über jede Meinung!

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Ich dachte immer das die Aussage eines Polizisten bzw. der Politesse vor Gericht immer höher steht wie die eines "normalen" Bürgers. Oder gehe ich da falsch in der Annahme?

Der Richter soll von einer neutralen Position her anhand der Aussagen der Betroffenen und Zeugen entscheiden. Er kann natürlich der Aussage eines Polizeibeamten bzw. einer Politesse mehr Glauben schenken, als der betroffenen Person. Dies muss aber nicht so sein.

 

Wenn aus den Aussagen beider Parteien nicht eindeutig hervorgeht, wer Recht hat und Zweifel an der Schuld bestehen, dann heisst es: "Im Zweifel für den Angeklagten".

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Guest rennfahrer²

@civic1985

 

Cop, wie du sagtest steht Aussage gegen Aussage!

Es gibt kein "Aussage gegen Aussage"; Begreift das doch endlich mal!

 

Dein Vater ist Beschuldigter (er soll einen Parkverstoß begangen haben), damit darf er lügen.

Die Politesse ist Zeugin, sie muss die Wahrheit sagen!

 

Wem würdest du als Richter jetzt eher glauben ??

 

Dein Vater sollte das Knöllchen lieber bezahlen, sonst muss er noch zusätzlich die Gerichtskosten tragen!

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@rennfahrer²

 

Ja wenn es kein "Aussage gegen Aussage" (sorry das ich's nicht wusste :B): ) gibt, wie heißt es dann?

 

Das der Angeklagte lügen darf weiß ich auch, aber dann wäre ja nach deiner Theorie jedes Verfahren so zu werten als hätten die Zeugen eine höhere Aussagekraft, da ja jeder Angeklagte ein potenzieller "Lügner" ist!

 

Naja, ich lass ihn mal machen....

 

Kann euch ja informieren wie es abgelaufen ist wenn dann mal der BuGeBe und dann alles weitere kommt...

 

 

Grüße

 

Alex

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Hallo Civic1985,

 

ehrlichgesagt sieht es so aus, als ob dein Dad sehr schlechte Karten vor Gericht hat. Vor Gericht gibt es kein "Aussage gegen Aussage" (juristisch völliger Quatsch!), dafür hat der Richter das Recht der "freien Beweiswürdigung. Da anzunehmen ist, dass die Politesse nur ihren Dienst macht und keinerlei private Vorzüge davon hat, wenn sie deinen Dad eines "reinwürgt" ist ihre Aussage vor Gericht glaubwürdiger, als die des Beschuldigten, der möglicherweise versucht zu "lügen".

Ein kleiner Tip: Zahlen und Frieden! Oder einfach vor Gericht den Einspruch zurücknehmen und sich das eventl. höhere Bußgeld und die Gerichtskosten sparen. :B):

 

bye Hope

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Ich gebe zu bedenken, daß die Behörde nachweisen muß, daß es sich um einen Verstoß handelt; d.h. die Politesse müßte deinem Vater ins Gesicht lügen. Darauf kann er es durchaus ankommen lassen. Es besteht übrigens immer die Möglichkeit, vor dem Urteilsspruch den Einspruch zurückzuziehen. Wenn einem der Richter direkt oder indirekt darf hinweist, sollte man Gebrauch davon machen. In diesem Fall ist dann nur die ursprüngliche Höhe des Bußgeldes fällig.

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Es gibt kein "Aussage gegen Aussage"; Begreift das doch endlich mal!

Das Wort "Aussage" steht doch nur dafür, das jemand zu einer bestimmten Sache etwas sagt, bzw. Stellung dazu nimmt. Und das was der Angeklagt sagt, stimmt meistens nicht mit dem überein, was der Zeuge sagt. Somit stehen doch zwei "Aussagen" gegeneinander.

 

Dann nenn es doch "Statement gegen Statement" oder "Behauptung gegen Behauptung". Der Richter weiß nicht, welche Behauptung / Statement der Wahrheit entspricht. Daher stehen zwei Behauptungen / Statements gegenüber und der Richter muss sich Gedanken über die unterschiedlichen Behauptungen machen.

 

Ob dieses Wort nun im juristischen Sinn "Aussage", "Behauptung" oder sonst wie heisst, ist doch für Laien nicht so relevant. Es weiss jeder, was mit dem Begriff gemeint ist und das ist doch hier im Forum die Hauptsache. Wir nehmen ja nicht an einem Jurastudium teil.

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  • 1 month later...

So hallo nochmals!

 

Ich wollte euch nur wieder auf den neuesten Stand bringen, falls es Euch interessiert...

 

Jetzt ist es soweit gestern kam der BuGeBe ins Haus geflattert!

 

Mein Vater wird nochmals schriftlich Einspruch erheben und wenn's sein muss vor Gericht gehen.

Ich informier Euch weiter, weil ich denke das interessiert Euch, also ein "ganz echter" Fall der vor Gericht geht ;)

 

P.S.: Auf dem BuGeBe steht nochmals: "Wie ihnen telefonisch gesagt wurde war ihre Parkscheibe FALSCH eingestellt"

 

An die Cops bzw. Wissenden: Kann der BuGeBe zurückgezogen bzw. annuliert werden oder ist das eine feste Sache wenn die den rausschicken und geht SICHER vor GEricht? Es könnte ja sein die sagen jetzt noch im letzten Moment "ERLEDIGT" !!?

 

Grüße

 

Alex

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Man könnte vielleicht vor Gericht damit argumentieren, das man die JVA erst nach 14:00 Uhr verlassen hat (Beweise soll es ja geben).

Dann verweist man darauf, das man weis wie man eine Parkscheibe bedient, nämlich das man diese immer auf die folgende halbe Stunde einstellt.

 

Und schon freundlich sein vor Gericht. *gg*

 

Eigentlich sollte dann spätestens der Richter das Verfahren einstellen, was allerdings zur Folge hat, dass die eigenen Kosten zu tragen sind.

 

Ich wünsche dir, besser deinen Vater viel Erfolg dabei.

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