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Zürich, Aufgepasst!


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Guest Raser_Olympiakos7

das ist so, ich kenn mich gott sei dank hier aus weil ich im grenzgebiet wohne.

 

auch die deutschen sind in der schwiz nicht besser ;)

 

und dann denk ich immer wenn jemand mich mit überhöhter geschw. aus DE überholt (und ich fahr shcon am limit so das es mich nicht blitzt also 128 ca.) wie lang es wohl gehen wird bis er ein selbstportrait nachhause bekommt :kotz::wacko::)

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Finde ich überhaupt nicht, wer außerhalb der Grenzen meint die Gesetzte gelten nicht für ihn, sollte dafür nicht auch noch belohnt werden.

Generell hast du Recht, ich hasse es auch, wenn die Deutschen sich im Ausland nicht benehmen können. Bin auch in Spanien gesittet gefahren. Aber der Schweiz gönne ich Ihre 40 sFr für 1km/h zu schnell nicht.

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  • 1 year later...

Hallo Leute!

 

Bin nun auch in Zürich geblitzt worden. 3 km/h zuviel= 25€. Bei :rolleyes: erlaubt.

Ok, eigentlich keine große Summe, aber es geht ums Prinzip.

War das erste mal in Zürich mit dem Auto unterwegs und habe mich schon über die massenhaft installierten Blitzer aufgeregt und bin wirklich streng nach Tacho gefahren.

Bin dann aber doch auf einem Beschleunigungsstreifen(!!) einer Auffahrt zu einem "autobahnähnlichen" Stadtring geblitzt worden.

Ich habe mich natürlich auf den fleißenden Verkehr konzentriert und nicht auf den Tacho, wie soll das auch gehen auf einer Auffahrt??

Und dann werde ich doch tatsächlich aus alles Lagen mehrfach abgelichtet. Bin voll erschrocken von diesem Blitzlichtgewitter.

 

Jetzt meine Frage:

Kann ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, immerhin finde ich den Einwand mehr als gerechtfertigt. Sicher es geht nur um 25€, aber ich finde das schon mehr als dreist!

Wenn ich Einspruch einlege, werden mir dann weiter Kosten aufgelegt?

 

Hat da jmd. Erfahrung? Wie würde das weiterlaufen?

Kann ich bei dieser Geringfügigkeit das ganze auch einfach laufen lassen und nicht zahlen. Denke nicht, dass sie diesen Betrag eintreiben würden. Oder täusche ich mich?

 

Danke für eure Infos und Hilfe!!

 

Gruß

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Einsprache ist sinnlos. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gilt immer, unter allen Umständen. Im Prinzip darfst du auch wenn hinter dir ein AKW explodiert nicht schneller als 50 fahren. Und der Tatbestand, dass du :rolleyes: um 3km/h überschritten hast, ist ebenfalls eindeutig.

 

Du kannst allerdings die Rechnung einfach ignorieren, wenn Du in den nächsten Jahren nicht mehr in die Schweiz fahren willst.

 

PS: War das zufälligerweise auf der Bucheggstrasse, stadteinwärts? :think:

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PS: War das zufälligerweise auf der Bucheggstrasse, stadteinwärts? :rolleyes:

 

 

Genau die Stelle, ich seh schon, ihr kennt euch aus!! Bucheneggstr. 107, stadteinwärts.

Bist ja auch aus Zürich, gell fiNal?!

 

Sicher hätte man es sehen können, aber es war Dämmerung und ich habe mich wiegesagt auf den fließenden Verkehr konzentriert. Leute, die ihre Augen permanent auf dem Tacho halten müssen, sind doch wohl die verkehrsgefährderenden Teilnehmer im Starßenverkehr. Wie oft habe ich mich schon darüber aufregen müssen, wenn jmd. vor mir auf einer Autobahn-Auffahrt mit 80 Sachen sofort ausschert!! Kann mich noch gut an die Worte des Fahrschullehrers erinnern. Immer voll beschleunigen und wenn man sich nicht einordnen kann, dann über den Standstreifen hinaus weiterfahren. In dem Fall ist sogar rechts überholen erlaubt. Egal.

 

Andere Frage, wenn ich jetzt also die "Busse" nicht zahle und ich werde an der Grenze routinemäßig kontrolliert, was kann mir blühen! (zusätzlich zu den 25€)

Und wird automatisch das Kennzeichen abgeglichen, also könnte ich mit einem anderen Fahrzeug einreisen?

 

THX.

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Jep, ich bin aus Zürich. Wohne zwar nicht direkt in der Stadt, bin aber praktisch täglich dort mit dem Auto unterwegs.

 

Natürlich sind die 3km/h ärgerlich... Ich selber hab ja auch schon 3 mal eine 1km/h Busse zugeschickt bekommen: http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=29880

 

Du kannst es aber auch von der anderen Seite sehen: ab 6km/h würde der Spass Fr. 120.- kosten...

 

Wenn du die Busse nicht bezahlst, ist das Ordnungsbussenverfahren (vergleichbar mit dem deutschen Verwarngeld), dass dir jetzt gerade angeboten wird, nicht mehr möglich. Die Polizei schickt ihre Beweise dann an das Stadthalteramt (eine Art Mini-Gericht, das sich mit solchem Scheiss befasst), welches natürlich genau gleich entscheiden wird. Du wirst für schuldig befunden und zu einer Busse von 40 Franken verdonnert werden. Allerdings kostet das Gericht etwas (Gerichtsgebühren), d.h. aus den 40 Franken wird dann irgendetwas zwischen 140 und 340 Franken (je nach dem wie der Wind gerade bläst). Selbstverständlich könntest Du dagegen wieder Einspruch einlegen und dann käme die Sache vors Bezirksgericht, dann vors Kantonsgericht Zürich und schlussendlich vors Bundesgericht. Nach dem Bundesgericht wäre aus den Fr. 40.- wohl etwas um die Fr. 10'040.- geworden.

Allerdings wird Ausländern beim Einsprache einlegen ger einen Stein in den Weg gelegt. Die Einsprache wird nämlich nur dann akzeptiert, wenn du ein Gebührendeposit von Fr. 500.- hinterlegts. Damit will man verhindern, dass Ausländer mit hoffnungslosen Fällen (wie z.B. Deiner) Einsprachen einreichen, nicht zu den Terminen erscheinen und damit Gerichtskosten verursachen, ohne sie dann zu bezahlen.

 

So, ich bin abgeschweift. Lässt du also einfach nichts mehr von dir hören, dann wird der Entscheid des Stadthalteramtes rechtskräftig und damit schuldest du der Staatskasse des Kantons Zürich rund 200 - 300 Franken. Diese sind allerdings in Deutschland nicht eintreibbar... in der Schweiz jedoch schon.

 

Der gesamthaft geschuldete Betrag kann dann eingetrieben werden, wenn man dich irgendwo wiedermal auf Schweizer Boden "antrifft". Sei dies am Zoll, bei einer Routinekontrolle oder wenn man dein Auto irgendwo geparkt findet. Man sieht ab und an Autos mit ausländischen (meistens D-Kennzeichen) und einer Radklammer geparkt. Angeblich sollen Polizisten auch schon auf den Übeltäter gewartet haben, wenn man annehmen kann, dass der geschuldete Betrag den Wert des Autos übersteigt. Jedenfalls lässt man dich erst nach Begleichen der Schulden wieder ziehen. Unsere Cops nehmen übrigens auch Kreditkarten, Visa und MasterCard sind bevorzugt, bei EC, AmEx oder Diner's begleitet man dich gerne zum nächsten Bankomaten.

 

Der Bürokratie-Krieg ist also sinnlos. Wenn Du nicht zahlst, dann solltest Du in den nächsten rund 5 Jahren die Schweiz meiden (oder genug Bargeld dabei haben).

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Danke fiNal, für diesem ausführlichen Beitrag!

 

Daraus entnehme ich, dass es in der Schweiz wohl generell wenig Sinn macht Einspruch zu erheben...

Da ich dann doch zu oft in der Schweiz unterwegs bin, vor allem im Winter zum Boarden´und 5 Jahre eine lange Zeit sind, werde ich den Betrag wohl zahlen...

 

Muss ich mich das nächste mal wohl noch stärker auf den Tacho konzentrieren als auf den Verkehr oder gar spielende Kinder am Straßenrand!!

Es ist schon traurig, wie viele Städte ihr Haushaltsäckl mit Bußgeldern füllen. Ist eben fest eingeplant im Etat. Und das ist ja nicht nur in der Schweiz so!

 

So long! Schönes WE.

 

Gruß

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