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Halteraufforderung


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Ich habe einen Brief vom Landratsamt bekommen, ich soll bei der Zulassungsstelle die korrekten Halterdaten in den Kfz Schein und Brief eintragen lassen.

 

Ich bin vor wenigen Monaten von XXX-weg 106 nach XXX-weg 113 umgezogen. Die beiden Häuser gehören zum selben Gebäudekomplex.

In wenigen Wochen werde ich wieder umziehen müssen und würde daher gern den Aufwand vermeiden, den Brief von meiner Bank anzufordern, zur Zulassungsstelle zu fahren und dort wahrscheinl. auch noch einiges für die Änderung zu bezahlen.

 

Ich kenne meinen "Nachmieter" gut und bekomme alle Post weiterhin. Gibt es Möglichkeiten diese Prozedur zu vermeiden? Wie verhält es sich mit dem angedrohten Bussgeld von 1000 Euro???

 

Danke!

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Für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde ist der Fahrzeugbrief nicht erforderlich.

 

Du kannst das Schreiben natürlich ignorieren, solltest dann aber mit einem Bußgeld (wobei ich nicht glaube, daß es an die Höchstgrenze kommt) rechnen.

 

Gruß

Goose

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"In wenigen Wochen werde ich wieder umziehen müssen und würde daher gern den Aufwand vermeiden, den Brief von meiner Bank anzufordern, zur Zulassungsstelle zu fahren und dort wahrscheinl. auch noch einiges für die Änderung zu bezahlen."

 

Du müßtest dann sogar den neuen EU-Fahrzeugbrief beantragen, der natürlich wesentlich teurer als die Umschreibung des alten wäre. Wenn man unter beiden Anschriften erreichbar ist, dürfte es genügen, den vorübergehenden Wohnsitz als Zweitwohnsitz anzugeben, und die Fahrzeugpapieren zu belassen.

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Beim Einwohnermeldeamt bin ich auch nicht umgemeldet. Die Polizei ist nur darauf gekommen, weil sie mal vorbeikommen wollte um die das Geld für einen Park-Strafzettel zu kassieren (Halterhaftungs-geschichte).

 

Das mit dem 2-Wohnsitz ist denk ich ne ganz gute Idee denke ich... Wie strikt ist denn die 8-Tages Frist?

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Du weißt, daß, wenn das rauskommt, du daneben noch einen Verstoß gegen das Meldegesetz begehst? Und du kannst dir vorstellen, daß da nachgeforscht wird, wenn jemand vorgibt, einen Zweitwohnsitz im gleichen Gebäudekomplex zu haben.

 

Die Meldepflichten bestehen unverzüglich, also "ohne schuldhafte Verzögerung", hieraus leitet man eine Frist von 8 Tagen ab.

 

Mit deinem Verhalten kannst du dich noch deutlich tiefer reinreißen. Das ganze kann dann recht schnell recht teuer werden.

 

Gruß

Goose

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