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Rote Nummer Und Hänger?


Guest lemmings99

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Guest lemmings99

Hallo Mark

 

Der Hänger ist zugelassen, nur das Fahrzeug nicht. Ich weis nur nicht ob ich überhaupt einen Hänger mitführen darf.

Aber wenn das stimmt was du schreibst, dürfte es bei mir mit zugelassenem Hänger auch keine Probleme geben.

 

MFG Steffen

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Guest Pferdestehler

Rote 06er-Nummern (Händlerkennzeichen) sind nur für Probe- sowie Überführungsfahrten genehmigt. Hat man nun einen Hänger dran, dürfte man in Rechtfertigungsprobleme geraten, da das eine Nutzung des Fahrzeuges zu einem anderen Zweck bedeutet.

Bei Kurzzeitkennzeichen dürfte es ähnlich sein, die sind auch ausdrücklich für Probe- sowie Überführungsfahrten ausgegeben (das füllt man im Antrag aus und unterschreibt das). Fährt man mit dem Fahrzeug ein wenig privat rum, sollte das noch locker unter "Probefahrt" zu verbuchen sein. Mit Anhänger dürfte es schwierig werden.

 

Was sagen die Cops? Wie würdet ihr handeln, wenn ihr ein Fahrzeug mit 06er und Anhänger hinten dran sehen würdet? Wie wenn ihr in einer allgemeinen Verkehrskontrolle zufällig auf ein solches stoßen würdet?

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Ich sehe da kein Problem. Es dürfen mit roter Nummer sogar gewerbliche Gütertransporte durchgeführt werden, wenn sie "zufällig" mit der Überführung zusammenfallen. Warum soll man also nicht auch einen zugelassenen Hänger mit überführen?

 

Sofern die rote Nummer als solches zweckentfremdet wird, wirds auch mit Hänger nicht legaler... :B):

 

 

Außerdem: Probefahrt - man will halt mal testen, wie sich das Auto als Zugfahrzeug für einen Hänger eignet! :rolleyes:

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Guest lemmings99

Ich glaub ich riskier das jetzt einfach.

Ich hohle dort zwei Autos. Der eine ist halb zerlegt und wird auf nem Hänger von einem normal zugelassenem Auto gezogen. Der zweite ist fahrbereit und bekommt die rote Nummer und den besagten Hänger verpasst. Auf diesen Hänger kommen die restlichen Teile vom zerlegten Auto. Also eigentlich auch im Zuge der Überführung. Da ich natürlich nicht die ganze Zeit 100Km hin und her fahren will, wird halt das neue Auto auch für den Transport hergenommen.

Falls ich mit den "Cops" doch Probleme bekommen sollte, weiß ich dann wenigstens bescheid und werde hier noch kurz ein paar Zeilen schreiben.

MFG Steffen

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Guest Pferdestehler

Tscha, hatte ja auch gehofft, daß die Cops hier (namentlich Goose und Bluey) mal was dazu sagen würden. Stattdessen prügeln die sich offenbar in einem anderen Forenbereich zum Thema Gewalt gegen Deutsche Würdenträger... :rolleyes:

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Tscha, hatte ja auch gehofft, daß die Cops hier (namentlich Goose und Bluey) mal was dazu sagen würden. Stattdessen prügeln die sich offenbar in einem anderen Forenbereich zum Thema Gewalt gegen Deutsche Würdenträger... :rolleyes:

Sorry, aber ganz so schnell, wie's sich mancher wünscht, geht's denn ab und an nun doch nicht. Nichtsdestoweniger sind wir sicherlich bemüht, im Rahmen unserer Möglichkeiten bei ungeklärten Fragen und Problemen eine zeitnahe Lösung zu präsentieren.

 

Lange Rede, kurzer Sinn: die Lösung liegt wie so oft zum Teil (da für den Laien sicherlich recht unverständlich) im Gesetzestext, insbes. jedoch im Kommentar zu der betr. Rechtsnorm. Hier ist es der § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Der Kommentar dazu (die wesentliche Passage):

Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder

Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150). Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fz. nur dann mit roten Kennz. vorübergehend zugel. werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 28 erlaubten Zweck eingesetzt wird.

Daraus folgert: wenn ich mit einem Fahrzeug, an dem rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht sind, einen Anhänger ziehen möchte, so darf die Fahrt BEIDER Fahrzeuge zusammen (zumind. offiziell) keinen privaten Hintergrund haben, sondern muß einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dienen.

- Prüfungsfahrt

- Probefahrt

- Überführungsfahrt

 

 

 

Ich hoffe, daß damit die Frage beantwortet wurde.

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Also könnte Mark - RE ausprobieren, ob sein mit roten Nr. ausgerüsteter Pkw, den mit 150% überladenen Anhänger mit Bauschutt, problemlos ziehen kann :rolleyes::B):

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Also könnte Mark - RE ausprobieren, ob sein mit roten Nr. ausgerüsteter Pkw, den mit 150% überladenen Anhänger mit Bauschutt, problemlos ziehen kann :lesen:;)

Why? Der PKW hat sogar mtlwl. ein amtliches Kennzeichen :D

 

Und spielt wieder links auf der Bahn mit ;)

 

Dumm nur, dass Dienstag zum Saisonauftakt bei 230 noch nach rechts ziehen musste weil mcih n 500SL sanft überholt hat, und das auf ner 2-Spurigen BAB :heul:

 

 

mfg, Mark

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Dumm nur, dass Dienstag zum Saisonauftakt bei 230 noch nach rechts ziehen musste weil mcih n 500SL sanft überholt hat, und das auf ner 2-Spurigen BAB

 

Mit - oder ohne Hänger ? :lesen:

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  • 9 years later...

 

Lange Rede, kurzer Sinn: die Lösung liegt wie so oft zum Teil (da für den Laien sicherlich recht unverständlich) im Gesetzestext, insbes. jedoch im Kommentar zu der betr. Rechtsnorm. Hier ist es der § 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 

Der Kommentar dazu (die wesentliche Passage):

Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder

Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150). Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fz. nur dann mit roten Kennz. vorübergehend zugel. werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 28 erlaubten Zweck eingesetzt wird.

Daraus folgert: wenn ich mit einem Fahrzeug, an dem rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht sind, einen Anhänger ziehen möchte, so darf die Fahrt BEIDER Fahrzeuge zusammen (zumind. offiziell) keinen privaten Hintergrund haben, sondern muß einem der in der Vorschrift genannten Zwecke dienen.

- Prüfungsfahrt

- Probefahrt

- Überführungsfahrt

 

Ich hoffe, daß damit die Frage beantwortet wurde.

 

 

 

Leider nicht ganz.

1. Offen bleibt weiterhin, ob eine Güterbeförderung mit "rot" nur bei Überführungsfahrten erlaubt ist, oder auch wenn der Hauptzweck der Fahrt eine Probefahrt ist.

 

Beispiel: Ein Autohändler macht mit einem Sprinter eine Probefahrt und da es so praktisch ist, packt er gleichzeitig Möbel für seinen privaten Umzug mit hinein und führt demzufolge auch die Probefahrt an seinen neuen Wohnort durch..

Bei einer Kontrolle gibt er an, Hauptzweck sei die Probefahrt....

 

2. Offen ist auch noch die Frage, ob man an ein mit "rot" fahrendes Zugfahrzeug auch einen normal zugelassenen Anhänger mitführen darf, um die Kombination von Zugfahrzeug mit diesem Anhänger (oder mit Anhängern im allgemeinen) zu testen, bzw. um die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs, praxisnah zu erproben.

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Hallo, Ikks,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wenn der Autohändler den Hänger auf seinem Hof stehen hätte, diesen vor Ort belädt und eine Probefahrt durchführt und dann wieder mit dem beladenen Hänger auf den Hof des Autohauses fährt, könnte man eventuell eine Probefahrt begründen.

 

Dies z. B., weil der Vorbesitzer das Fahrverhalten des Sprinters beim Hängerbetrieb moniert und ihn deshalb verkauft hat und weil der Händler nun wissen will, woran es liegen könnte.

 

Er dürfte jedoch in schweren Erklärungsnotstand kommen, wenn er sich irgendwo einen Hänger holt, mit dem Gespann zu seiner alten Wohnung fährt, Möbel einlädt, um diese zu seiner neuen Wohnung zu fahren und wenn er dann den Hänger wieder zurückbringt.

 

Da hier der Hauptzweck eindeutig die Verbringung der Möbel wäre und nicht die Probefahrt, würde er nicht nur wegen einer Verkehrsowi, sondern auch wegen einer Straftat (Verstoß gg. KraftstG und AO) zur Anzeige gebracht werden können.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Auch im ersten Beispiel testet man doch eine Testfahrt ob der Sprinter für so etwas geeignet ist. :closedeyes:

 

Es ging mir hier bei diesem Beispiel speziell darum, ob die o.g. Urteile die eine Überführungsfahrt betreffen, die als Nebenzweck auch gleichzeitig Ladung erlauben, das auch auf eine Probefahrt anwendbar ist. Siehe :

 

"Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder

Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150)."

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  • 5 years later...

Grüß Gott

 

ich da sich in der Zeit einiges getan hat, aber der Fall doch ziemlich ähnlich liegt und @Bluey auch immernoch aktiv ist, hänge ich mich hier mal ran.

 

Folgender Fall, ich habe eine Werkstatt und verkaufe auch ab und zu mal ein Auto und habe auch ein Set roter Nummern. Normalerweise lief das so ab, ich nehme mein Zugfahrzeug und einen den Anhänger miet, mache vor Ort mit den roten Nummern eine Probefahrt, lade das Fahrzeug auf und fahre heim. Soweit so gut.

Nun ist mir ein Mercedes Vario doch etwas fester aufgefahren und die Anhängerkupplung und das Fahrzeug sind selbst wenn ich wollte einfach nicht mehr nutzbar. Durch die ganze Corona Sache ist das aktuell sowieso schwierig, aber davon abgesehen geht es mir um die den rechtlichen Aspekt. Ich habe bereits bei einem Händler ein passendes Zugfahrzeug ausgemacht und mein Plan sieht wie folgt aus. Wenn es wieder erlaubt ist, mit einem zugelassenen Auto den leeren Anhänger hinziehen, dort den Kleinwagen aufladen und mit roten Nummern am Zugfahrzeug wieder zurück.

Zu dem Thema habe ich viele Themen in verschiedenen Foren gefunden, die das verneinen und auch Aussagen von vermeintlichen Polizisten, aber niemand kann das belegen und dann wurde da immer wieder der Satz geschrieben. ,,In Bayern kommst du damit nicht durch'' :rolleyes: . Am Ende konnten beide Seiten Ihre Aussagen nicht belegen und es war nur ein unproduktives hin und her :spam: .

 

Die Aussagen hier fand ich schonmal sehr vielversprechend, schließlich gilt auch in Bayern Bundesrecht :abwarten: , jedoch sind die Urteile schon sehr alt und konkrete Urteilsbegründungen oder eine Fallbeschreibung finde ich unter den genannten Fällen und hoffe da auf eure Hilfe, damit ich etwas handfestes habe, wenn ich angehalten werde oder zumindest minder besseren Wissens auf mildernde Umstände hoffen kann. Vielen Dank schonmal für die Antworten. Falls Ihr Fragen zu gewissen Modellen habt (vorzüglich Ford,VW und Mercedes), so beantworte ich diese euch sehr gerne.

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Selbst wenn die Urteile schon etwas alt sind, so haben sie dennoch Gültigkeit. Jedenfalls so lange, bis ein anderes Urteil ergeht.

 

Da Du ja eindeutig keine Probe-, Überführungs- über Prüfungsfahrt unternehmen möchtest, sondern Dein primäres Anliegen das Verbringen des Kleinwagens von A nach B ist, beziehe ich mich mal auf das, was ich weiter oben schon geschrieben habe.

 

Fazit: nicht erlaubt.

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@Bluey: Der Hauptzweck der ganzen Aktion ist doch die Überführung des beim Händler neu gekauften (Zug-) Fahrzeuges nach Hause.

 

Dabei nimmt er dann als Nebenzweck den Anhänger mit dem dann aufgeladenen Kleinwagen (mit dem er den leeren Anhänger zum Verkäufer zog) mit.

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Moin Moin

 

 

Warum nimmt man denn einen "Kleinwagen" als Zugfahrzeug für die Hinfahrt und spannt dann um?

Warum wird nicht gleich von vornherein ein entsprechend starkes Zugfahrzeug verwendet und läd dann das neu gekaufte auf den Hänger?

Null Problemo.

 

 

 

 

@Bluey: Der Hauptzweck der ganzen Aktion ist doch die Überführung des beim Händler neu gekauften (Zug-) Fahrzeuges nach Hause.

Das sieht Bluey doch offensichtlich anders.

Und wenn ich so ein Gespann zu kontrollieren hätte und mir würde so eine Geschichte aufgetischt, würde ich das auch so sehen wie Bluey.

Man müßte wohl erstmal gucken was für eine rote Nummer dran ist.

Ein rotes Kennzeichen nach § 16 FZV (die fest vergebenen 06er Händlerkennzeichen)

oder ein rotes Kennzeichen nach §16a FZV (Kurzzeitkennzeichen)

 

So eine unzulässige Fahrt ist nur bei Verstoß gegen §16a FZV im Bußgeldkatalog erfasst (50 Euro Verwarnungsgeld).

Der geschilderte Fall mit 06er Nummer wär aber ein Verstoß gegen § 16 Abs. 1 FZV.

Der aber ist im § 48 FZV gar nicht als Owi gelistet und im Bußgeldkatalog natürlich auch nicht.

Was also tun mit dem bösen Burschen?

 

Ich würde ihn weiterfahren lassen. Es ist ja nichts passiert und alles ist versichert.

Aber einen kurzen Bericht an die Verkehrsbehörde würde ich dennoch schreiben.

Dann sollen die doch gucken was die mit dem bösen Burschen machen wollen.

So ein rotes Kennzeichen ist ja nicht auf Dauer ausgegeben und kann entzogen werden.

 

 

Gruß

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Ich würde ihn weiterfahren lassen. Es ist ja nichts passiert und alles ist versichert.

Aber einen kurzen Bericht an die Verkehrsbehörde würde ich dennoch schreiben.

Dann sollen die doch gucken was die mit dem bösen Burschen machen wollen.

So ein rotes Kennzeichen ist ja nicht auf Dauer ausgegeben und kann entzogen werden.

Genau so ist es. Die Verkehrsbehörde ist sehr dankbar, wenn sie solche Berichte erhält und agiert auch, indem zunächst einmal verwarnt, im Wiederholungsfall das Kennzeichen aber auch entzogen wird. Und genau das fürchten die Händler. Ich hab von einem Händler mal erzählt bekommen, daß es nicht einfach ist, ein rotes Kennzeichen zu bekommen. Und idR haben die Händler auch nur ein paar wenige davon. Niemand will die Genehmigung entzogen bekommen.

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Warum nimmt man denn einen "Kleinwagen" als Zugfahrzeug für die Hinfahrt und spannt dann um?

 

Warum kauft man sich ein starkes Zugfahrzeug? -> Weil man bis zum Kauf noch keines hat, offensichtlich aber einen Kleinwagen mit Hängerkupplung.

 

Warum die Verkehrsbehörde antriggern und dem Bürger Ärger bescheren anstatt einfach dessen "Geschichte" zu überprüfen und einzusehen, dass kein Verstoß vorliegt?

  • Like 1
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Warum kauft man sich ein starkes Zugfahrzeug? -> Weil man bis zum Kauf noch keines hat, offensichtlich aber einen Kleinwagen mit Hängerkupplung.

 

Warum die Verkehrsbehörde antriggern und dem Bürger Ärger bescheren anstatt einfach dessen "Geschichte" zu überprüfen und einzusehen, dass kein Verstoß vorliegt?

Ganz nachvollziehen kann ich das aber auch nicht. Viele Geschichten sind halt einfach arg konstruiert.

 

Auch wenn kein Verstoß vorliegen mag, so liegt dennoch ein Mißbrauch vor. Und den kann die Verkehrsbehörde nach eigener Bewertung entsprechend behandeln, um künftigem Mißbrauch entgegenzuwirken.

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Moin Moin

 

 

 

 

Warum nimmt man denn einen "Kleinwagen" als Zugfahrzeug für die Hinfahrt und spannt dann um?

 

Warum kauft man sich ein starkes Zugfahrzeug? -> Weil man bis zum Kauf noch keines hat

Von "kaufen" hab ich nix geschrieben.

Gerade für Händler oder Werkstattbetreiber gibt es andere Möglichkeiten.

Ich fahr auch nicht mit nem Kleinwagen nach IKEA und versuch ne Wohnzimmerwand reinzuquetschen.

Wat nich geht geht numma nich - sagt man hier.

 

 

 

Warum die Verkehrsbehörde antriggern

Weil ich nunmal Polizist bin.

 

 

... dass kein Verstoß vorliegt?

Da bin ich nunmal anderer Meinung.

Es liegt sehr wohl ein Verstoß vor. Der steht nur nicht im Bußgeldkatalog und wird nicht geahndet.

Ich möchte aber nicht, dass das nicht geahndet wird und folgenlos bleibt.

Ausserdem weiß ich vor Ort doch gar nicht, was noch alles wegen dem Burschen bei der Verkehrsbehörde vorliegt.

Vielleicht hat er das schon dreufzig mal gemacht und die Behörde wartet nur noch auf das Tröpfchen was das Fass zum Überlaufen bringt.

 

Und wenn keiner was schreibt macht er so weiter bis in alle Tage? Nee - sicher nicht.

Da bin ich gerne das Tröpfchen.

 

Und wenn die Verkehrsbehörde das anders sieht als ich, passiert dem bösen Burschen ja gar nix.

Hab ich halt mal 10 Minuten Schreiberei vergeudet.

Na und?

 

Die Kollegen in Bayern machen das sicher alles richtig

 

 

Gruß

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Nochmal für Blöde wie mich, worin genau soll der Verstoß/Missbrauch denn liegen?

 

1.Zweck der Fahrt: Überführung des neu gekauften (starken Zug-) Fahrzeuges vom Händler nach Hause -> mit 06 regelkonform möglich.

2. Weiterhin wird während dieser Überführung der Hänger mit Kleinwagen gezogen.

"Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder
Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150)."

 

Was soll also Oberbayer konkret verbrochen haben, weswegen er sich mit seiner Verkehrsbehörde rumschlagen soll?

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Moin Moin

 

Bluey hats in #21 geschrieben.

 

Der Hauptzweck der Fahrt ist m.M.n. nunmehr der PKW Transport des aufgeladenen Autos.

Ich seh da keine überwiegende Verbindung mit der Überführung des mit 06er Nummer geführten Zugfahrzeuges.

Die als Nebenzweck transportierten Sachen müssten m.M.n. auf dem zu überführenden Fahrzeug transportiert werden und nicht mit einem Anhänger hinten dran.

 

Die ganze Geschichte wär so leicht zu lösen ohne den ganzen Hick-Hack.

Warum setzt man sich nicht mit den roten Kennzeichen unterm Arm in einen Bus oder Zug und fährt zum neuen Zugfahrzeug - rote Nummer dran und ab nach hause?

Null Problemo

Warum nehm ich nicht eine zweite Person mit, die dann den PKW zurückfährt während der böse Bursche das neue Zugfahrzeug mit roten Nummern zurückfährt?

Null Problemo

Warum wird das neue Zugfahrzeug nicht aufgeladen?

Ist doch ein angemeldeter PKW mit AHK vorne dran?

Null Problemo

(Da müsste man natürlich mehr über die Gewichte und Lasten der beteiligten Fahrzeuge wissen)

 

Die ganze Geschichte ist ja durchaus diskussionswürdig.

Deshalb würd ich das auch (mit dem Bericht) von anderer Stelle entscheiden lassen.

 

 

Wer bei soviel einfachen und rechtlich völlig unstrittigen Lösungen eine wählt, bei der das nicht so ist, wird sich mit ebensolchen polizeilichen Maßnahmen abfinden müssen.

Der kontrollierende Polizist vor Ort ist nicht allwissend - muss er auch nicht sein. Insbesondere recherchiert er vor Ort keine Gerichtsurteile.

Aber er kann schreiben. Das ist die einfachste und für den Bürger unproblematischste Lösung

 

Ich wiederhol mich mal:

Ich würde ihn weiterfahren lassen. Es ist ja nichts passiert und alles ist versichert.

Aber einen kurzen Bericht an die Verkehrsbehörde würde ich dennoch schreiben.

 

Vielleicht wird das mit einem anderen Beispiel deutlicher.

Ich kauf einen 5,5 tonner geschlossenen Kasten weil ich Gemüsehändler bin. Ich fahr mit ÖPNV und den roten Kennzeichen unterm Arm zum Standort des Fahrzeuges.

Rote Kennzeichen ran und ab nach Hause.

Zufälligerweise ist in diesem Ort auch der Grossmarkt. Schnell hin und den neuen 5,5 tonner bis unters Dach voll mit Tomatenkisten, da spar ich mir ne Fahrt.(die mögl. Überladung lass ich mal weg)

Hauptzweck der Fahrt? Die Tomaten.

Jetzt bin ich Privatmann und kauf auch einen 5,5 tonner weil ich den z.b. zum WoMo umbauen will.

ÖPNV mit roten Kennzeichen untern Arm und ab zum Standort des Fahrzeugs.

Rote Nummern ran und ab nach Hause. Zufällig seh ich den Großmarkt und nehm zehn Kisten mit.

Hauptzweck der Fahrt? Die Überführung

 

 

.. weswegen er sich mit seiner Verkehrsbehörde rumschlagen soll?

Wenn die Verkehrsbehörde keinen Verstoß sieht, wird er gar nicht merken, dass die Polizei einen Bericht geschrieben hat.

Wenn die Verkehrsbehörde aber einen Verstoß sieht, müsste er sich doch zurecht mit ihr rumschlagen.

 

 

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

die Antwort auf deine Fragen, warum der Bürger nicht eine von dir gewünschte Lösung wählt, ist einfach die, dass diese für ihn vermeidbaren Aufwand bedeutet und er der Überzeugung ist, alles richtig zu machen. Er nimmt also seine Rechte wahr.

 

Wenn Oberbayer den Kaufvertrag in Händen hält und der Verkäufer auch telefonisch bestätigt, dass er das Zugfahrzeug soeben von ihm erworben hat, ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass du eine Änderung des Hauptzweckes der Fahrt unterstellst und der Überzeugung bist jetzt "Ärger" machen zu müssen.

 

"Aber er kann schreiben. Das ist die einfachste und für den Bürger unproblematischste Lösung"

-> Das sollte eher heißen: "Aber er kann schreiben, das ist für den PVB die unproblematischste Lösung dem Bürger Probleme zu bereiten, auch wenn er nichts ahnden kann."

 

Quasi ein versuchtes Nachtreten auf dem Verwaltungsweg, wenn Straf&Bußgeldvorschriften nichts hergeben und die Rechtssprechung auf Seiten des Bürgers steht.

 

Es steht mir nicht zu deine Einstellung zu bewerten, ich möchte aber zu bedenken geben, dass es solche "Kleinigkeiten" (im Zweifel bedeutet der Verlust der 06er für einen Händler den Verlust seiner Existenz) sind, die das Ansehen der Polizei tangieren und die Staatsverdrossenheit fördern.

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Hi,

 

hach ja.......

Es lässt sich sicher trefflich streiten, was der Haupt- und was der Nebenzweck der Fahrt ist.

Der Hauptzweck ist hier die Überführung des neuen Fahrzeugs vom Händler nach Hause. Der "Nebenzweck" ist die Mitnahme (zurück nach Hause) des kleinen Fahrzeugs auf dem Hänger.

Genauso ist das beim Gemüsehändler. Er hat das Fahrzeug gekauft und nimmt, weil es nun mal auf dem (Hauptzweck) Weg nach Hause liegt, die 5 Tonnen Tomaten (als Nebenzweck) mit und spart somit eine unnötige Fahrt.

In beiden Fällen würde die Überführungsfahrt (der Hauptzweck) ja auch ohne den jeweiligen "Nebenzweck" durchgeführt werden.

Das kann man natürlich als @Sobbel anders sehen wollen, um dem Verkehrsteilnehmer mit Gewalt Aufwand zu machen, muss man aber nicht.....

 

Grüße

Wolle

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Moin Moin

 

 

Mir liegt es fern hier irgendwen zu überzeugen.

Eure Meinung dazu ist mir nämlich völlig wurscht.

Und ich liesse mir in meine Arbeit nicht reinreden.

 

Ich habe mitgeteilt, wie ich diese Sache sehe und wie ich vorgehen würde.

Und von meiner Meinung und von dem wie ich vor Ort vorgehen würde, rücke ich nicht ab.

 

Er nimmt also seine Rechte wahr.

Und ich nähme meine als kontrollierender Polizist wahr.

Ich würd ein paar Zeilen Bericht schreiben,

 

 

 

... um dem Verkehrsteilnehmer mit Gewalt Aufwand zu machen,

Wo ist die Gewalt und wo ist der Aufwand für den VT ?

 

 

Gruß

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Hi,

 

Du meinst dies unbedingt so sehen zu müssen/zu wollen und über einen Verkehrsteilnehmer, der (wie Du selber schreibst) nur seine Rechte wahrnimmt, eine Meldung (oder wie auch immer man das nennen will) schreiben zu wollen/zu müssen und machst diesem damit (die) Arbeit, dass er eventuell zu diesem Vorgang eine Anfrage bekommt und Stellung zu nehmen muss.

 

Grüße

Wolle

PS: Ich bete nur, dass nicht alle Polizisten so sind wie Du.

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...PS: Ich bete nur, dass nicht alle Polizisten so sind wie Du.

Da ich nicht bete kann ich nur indirekt antworten. Ich finde es ausgesprochen gut, dass ein Polizeibeamter, der eine für ihn unklare Lage vorfindet, eine Meldung schreibt. Das ist für ihn 10 Minuten Arbeit, schreibst @Sobbel.

Nichtstun, wegsehen ist — sehr — viel einfacher.

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@Wolle63: Es geht ja nicht nur darum, evtl. Stellung nehmen zu müssen. Wenn man sich in die Situation des Sachbearbeiters auf dem Amt hineindenkt, dann wird schnell klar, dass sich dieser (für den Fall dass er Sobbel nicht kennt und die Meldung daher nicht entsprechend behandelt) zum Handeln aufgefordert fühlt, weil "ohne Grund" schreibt der PVB ja bestimmt nicht.

 

Dem Sachbearbeiter können Gerichtsentscheide vom OLG usw. erstmal gleichgültig sein, weil, wir sind durch diesen "Kniff" Meldung im Verwaltungsrecht.

 

Je nach Sachbearbeiter widerruft dieser einfach mal die Erteilung der roten Dauerkennzeichen, weil "Tatsachen" (=>Meldung der Polizei) die Annahme rechtfertigen, dass.....

 

Gegen diesen Widerruf kann sich der Bürger dann versuchen im Verwaltungsrecht (je nach Bundesland zuvor mit Widersprüchen, welche die gleiche Behörde monatelang verschleppt) zur Wehr zu setzen, natürlich mit vollem Kostenrisiko.

 

@rth: Das wäre kein Wegsehen. Sobbels Handeln wäre persönlich motivierte Schikane.

Ein etwas bürgernaher Beamter käme bei der Kontrolle vielleicht sogar von allein auf einen zweiten gerechtfertigten Fahrtzweck.

Warum wurde das Fahrzeug gekauft? -> Als Zugfahrzeug.

Wie kann man die Eignung dazu feststellen?

Wie nennt sich die Fahrt dann?

 

Egal, ich bin hier raus, es vergeht kaum noch ein Tag an dem ich von diesem Staat nicht aufs neue enttäuscht werde.

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...Egal, ich bin hier raus, es vergeht kaum noch ein Tag an dem ich von diesem Staat nicht aufs neue enttäuscht werde.

Das tut mir leid für dich. Ich habe das Privileg in Deutschland zu leben...

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Ein etwas bürgernaher Beamter käme bei der Kontrolle vielleicht sogar von allein auf einen zweiten gerechtfertigten Fahrtzweck.

Seien wir doch mal ehrlich: bürgernah ist ein Beamter für den Bürger nur dann, wenn er in seinem Sinne agiert. Alles andere bewertet der Bürger als bürgerfern, Schikane udm.!

 

Ich muß @Sobbel zustimmen: wenn man zu einem Sachverhalt einen Bericht an das zuständige Amt schreibt, so stellt das keine Schikane dar, sondern bedeutet lediglich, daß man meint, ein Fehlverhalten seitens des Bürgers zu erkennen und durch den Bericht Klarheit schaffen möchte. Auch im Hinblick auf künftige ähnlich gelagerte Fälle.

 

Und noch einmal: nur weil etwas nicht bußgeldbewehrt ist, bedeutet es noch lange nicht, daß es erlaubt ist. Hier läge die Sanktionierung ggf. darin, daß die 6er-Kennzeichen entzogen werden. Wer mit diesen Kennzeichen Schindluder betreibt, sollte sie auch nicht weiter nutzen dürfen.

 

Daß man gern zwei Dinge auf einem Weg erledigen möchte, ist nachvollziehbar, muß aber rechtlich nicht korrekt sein.

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Aha, es muss nicht "rechtlich korrekt" sein, kann es aber?!

Wer legt das fest?

Fazit: Es gibt keine konkrete, "gerichtsfeste" Festlegung, also kann man halt nach Ermessen (man kann auch Lust und Laune dazu sagen) sanktionieren.

 

Grüße

Wolle

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@Wolle63, deine Interpretation ist bösartig falsch. Der Polizist erkennt vor Ort keinen konkreten Fehler, hat aber ein gewaltiges Störgefühl. Er schreibt eine MELDUNG, damit andere, sachkundigere Mitarbeiter den Vorgang prüfen. Was soll daran falsch sein?

Wegsehen ist der einfachere (billigere) Weg.

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Moin Moin

 

 

In Deutschland leben zu dürfen empfinde ich auch als Privileg.

 

 

Ein etwas bürgernaher Beamter

Ich bin in meiner Vorgehensweise -wenn ich die Sache zu kontrollieren hätte- sehr bürgernah.

Weil die nämlich so gut wie gar nicht in die Rechte des Bürgers eingreift.

 

Apropos Rechte:

 

einen Verkehrsteilnehmer, der (wie Du selber schreibst) nur seine Rechte wahrnimmt,

Das hab nicht ich auf den Tisch gebracht, sondern Diplomat in #33

Aber gerne nochmal für dich:

Wenn du dem VT Rechte zubilligst, hast du mir meine nicht abzuerkennen.

 

 

... eventuell zu diesem Vorgang eine Anfrage bekommt und Stellung zu nehmen muss.

Eventuell - also nicht obligatorisch.

Oh der Arme muss ein paar Zeilen schreiben - oh Gott oh Gott wie tragisch.

Na und - ich hätte dem Gespann vor Ort auch die Weiterfahrt untersagen können.

 

 

 

PS: Ich bete nur, dass nicht alle Polizisten so sind wie Du.

Gäbs mal mehr wie mich.

Ich bin schon Stolz auf meine Arbeit.

 

 

 

Wenn man sich in die Situation des Sachbearbeiters auf dem Amt hineindenkt, dann wird schnell klar, dass

Du scheinst ein vielseitiges Bürschchen zu sein.

Kennst dich in Polizeiarbeit besser aus als jeder Polizist und wie ein SB das Verwaltungsrecht wahrnimmt und Berichte bearbeitet ist offensichtlich auch dein Ding.

 

 

Dem Sachbearbeiter können Gerichtsentscheide vom OLG usw. erstmal gleichgültig sein, weil, wir sind durch diesen "Kniff" Meldung im Verwaltungsrecht.

Der SB ist gehalten, solche Sachverhalte und die daraus entstandenen Berichte zu prüfen. Gerichtsurteile sind da erstmal sekundär.

Gerichtsurteile in Deutschland entscheiden immer den Einzelfall - die sind nicht grundsätzlich und obligatorisch auf andere Fälle übertragbar.

Ich bin im Zulassungsrecht und da wird die Zulassungsbehörde meinen Bericht hoffentlich zum Anlass nehmen, die im § 16 Abs. 2 FZV geforderte "Zuverlässigkeit" des Kennzeicheninhabers zu prüfen.

 

 

Je nach Sachbearbeiter widerruft dieser einfach mal die Erteilung der roten Dauerkennzeichen,

Menno - du bist ja im Verwaltungsrecht doch nur eine Niete.

So einfach, mal eben so, wird nichts widerrufen.

Das passiert doch ggf. nur dann, wenn schon etliche solcher Berichte oder Anzeigen gegen den Kennzeicheninhaber vorliegen mit entsprechendem Verwaltungsakt.

Dann wär mein Bericht das Tröpfchen im Fass und genau richtig - der hätte sich als schwarzes Schaf erwiesen.

Ich möchte solche schwarzen Schafe nicht auf der Strasse haben.

 

 

 

Gegen diesen Widerruf kann sich der Bürger dann versuchen im Verwaltungsrecht... zur Wehr zu setzen, natürlich mit vollem Kostenrisiko.

Wenn ein Widerruf erfolgt wäre, wäre das der rechtsstaatliche Rechtsweg.

 

 

Sobbels Handeln wäre persönlich motivierte Schikane.

Du bist nicht zufällig Reichsbürger oder gehörst einer sonstig minderbemittelten Gruppierung an?

 

 

Aha, es muss nicht "rechtlich korrekt" sein, kann es aber?!
Wer legt das fest?

Kennst du den Begriff "rechtswidrig" - das ist m.M.n. hier der Fall.

Das legt zunächst der kontrollierende Polizist vor Ort fest indem er die Tatbestandsmäßigkeit des Gesetzes prüft (wohlgemerkt: des Gesetzes und keine Urteile) - ohne Anspruch auf Richtigkeit (das ist das Ding mit der Hohen See und vor Gericht und so)

 

 

also kann man halt nach Ermessen (man kann auch Lust und Laune dazu sagen) sanktionieren.

Auch Reichsbürger?

 

 

Gruß

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mittlerweile habe ich einen Speditionstransport organisiert. Am Ende die günstigere Variante, wie gesagt mein bisheriges Zugfahrzeug ist Matsch, ein Klein-LKW hat die AHK auf Höhe des Differential befördert. Ich habe nunmehr noch als Zweitwagen einen Kleinwagen, den einerseits meine Frau fährt, oder ich wenn ich den Zugwagen nicht brauche, der hat auch eine AHK, die war beim Kauf halt dabei. Leer dürfte der den großen Anhänger ziehen, das wäre eben nicht das Problem, wenn da hinten aber nochmal 1700kg drauf sind, dann ist das ein Problem, das dürfte aber eben der Zugwagen. Nunja, wenn mir ein liberal erscheinender Polizist persönlich schreibt, eher nein, dann lasse ich das, vorallem da die Münchner Zulassungsstelle sowieso einen an der Waffel hat. Am Ende habe ich das per Spedition erledigen lassen, hat mich am Ende grob 400€ gekostet. Kommt preislich auf das Gleiche raus, dauert halt ein paar Tage, wenn man flexibel ist, ist es günstig und zurzeit kann ich ja drauf verzichten. Dafür spare ich mir etwaigen möglichen Ärger. Ich habe auch gesucht, mir einen Abschleppwagen zu mieten, aber auch das war entweder mit zu wenig Zuladung oder hätte dank 80km/h ewig gedauert und wäre dann auch teuer geworden oder ich hätte mit einem noch größeren LKW mehrere Fahrzeug mitnehmen müssen, damit es sich lohnt und die dann wieder verkaufen. Am Ende alles endloser Aufwand, daher warte ich jetzt 1 1/2 Wochen und ich muss mich um nichts kümmern. Die letzten Meter kann ich ja wieder mit roter Nummer fahren

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ist mir erst jetzt aufgefallen. Ist dieses Unding mittlerweile in jedem Forum angekommen, sich um Haarspaltereien zu Boxen und der eine soll Reichsbprger sein der Andere was weiß ich.

Danke für die Aufklärung @bluey und sonst kann ich teilweise nur mit dem Kopf schütteln :spinner:

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