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Plugin Für Radarwarnung Erlaubt?


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Das ist schon richtig, allerdings ist wohl auch bei restriktivem Eingreifen der Polizeibehörden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, oder...? <_<

 

Wie ja bereits von mir bemerkt wurde, kann der Meinungsstreit, ob es sich um eine Durchsuchung oder um eine Untersuchung handelt insoweit dahinstehen, als selbst eine bloße Durchsuchung in diesem Fall keinsfalls mehr als verhältnismäßig eingestuft werden kann.

Denn im Hinblick auf die außerordentliche Intensität eines derartigen Eingriffs, der mit einer erheblichen Beeinträchtigung des von Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG geschützten Schamgefühls des VT auch bei Durchsuchungen durch Beamte desselben Geschlechts anzunehmen ist, kann die Maßnahme vor dem Hintergrund einer solch geringfügigen OWi (es ist nur eine OWi und keine Straftat!) nach §§ 49 I, 23 I b StVO wohl kaum mehr als verhältnismäßig im engeren Sinne eingestuft werden.

So zumindest der VGH München im BayVBl. 1999, 343 ff...

 

Oder würdest Du in solch einem Fall tatsächlich dazu übergehen, den VT auf dem Autobahnrastplatz pudelnackt rumspringen zu lassen, nur um den Speicherchip des Navi zu finden....?

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Ich denke, idR muss man den Betroffenen nnicht auf offener Straße pudelnakt ausziehen, um was zu finden.

 

Ein Meinunngsstreit, ob es sich hier um eine Durchsuchung oder eine Untersuchung handelt, besteht nicht, da das bereits geklärt ist (siehe z.B. Celle NdsRpfl 97, 162).

 

Bedeutet "FA" nun "Fachanwalt", bist du ein solcher oder hast du dir nur diesen Nick gegeben?

Grundsätzlich wäre die Wahl eines solchen Nicknames nämlich recht irreführend, wenn du kein solcher wärst.

 

Gruß

Goose

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Stimmt, auf offener Straße muss man ihn nicht ausziehen - um nach der von mir dargestellten "Variante" allerdings etwas zu finden, müsste man zumindest in die Intimsphäre des Betroffenen eindringen, was ja (wie von mir soeben ausführlich dargelegt wurde) bei einer solch geringfügigen OWi gegen das Übermaßverbot verstoßen würde und damit rechtswidrig wäre.

 

Und... ähem... bei allem Respekt, aber ein "Meinungsstreit" besteht schon - nicht zwischen uns, aber im einschlägigen Schrifttum unter den "Gelehrten"... <_<

 

Ich finde es schön, dass Du Dich für meinen Nick so interessierst, leider verstehe ich nicht, weshalb er irreführend sein soll... Ich meine "Goose" ist doch auch nicht irreführend?

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Eine geringfügige OWi i.S.d. OWiG liegt hier nicht vor. Diese definiert sich gemäß § 56 OWiG als eine solche, für die das Verwarnungsverfahren vorgesehen ist. Das ist hier nicht der Fall.

 

Ein Grundrechtseingriff würde bei der Durchsuchung tatsächlich getätigt, es besteht jedoch eine Ermächtigungsgrundlage.

 

Grundsätzlich interessiere ich mich nicht für jeden Nick, aber wenn sich jemand in einem solchen Forum als Fachanwalt für Verkehrsrecht darstellen würde, obwohl er keiner ist, dann könnte das den einen oder anderen doch arg irreführen.

 

Gruß

Goose

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Moment mal kurz... ein Grundrechtseingriff ist gegeben, aber es besteht ja eine Ermächtigungsgrundlage...?

 

Das würde bedeuten, dass der Staat ohne weiteres die Grundrechte seiner Bürger nach Belieben einschränken könnte, wenn nur eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage besteht...?

Ist es nicht vielmehr so, dass sich das einfache Gesetz an der Verfassung zu orientieren hat, dieser also nachrangig ist...? Uiuiui, das sind aber schwere Geschütze am späten Abend... *lol*

 

Hinsichtlich der "geringfügigen" OWi ist nicht so sehr am Gesetzeswortlaut zu kleben, sondern es muss im Rahmen meiner Argumentation der Gesamtzusammenhang gesehen werden, um beurteilen zu könne, ob gegen das Übermaßverbot verstoßen wurde oder nicht, das hat mit § 56 OWiG nichts zu tun.

 

Ach ja, in Bezug auf die hier etwas "off-topic" geführte Nick-Debatte würde ich es einfach als irreführend betrachten, wenn sich jemand Goose nennt und sich hinterher herausstellt, dass er gar keine Gans ist... <_<

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Selbstverständlich bedarf es einer grundrechtlichen Prüfung, in der die formelle und marerielle Rechtmäßigkeit, Ermessen und das Übermaßverbot zu prüfen sind. Aber hier lässt sich die Durchsuchung beim Betroffenen durchaus begründen, zumal es sich ja um eine nicht unbedeutende OWi handelt.

 

Gruß

Goose

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Wenn jemand auf seinem Navi die Standorte von einpaar Radarkameras installiert hat, die ja mit Sicherheit nicht flächendeckend das gesamte Bundesgebiet abdecken und laut Provider auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, welches ein verschärftes Vorgehen der Polizeibehörden und insbesondere das Durchsuchen des Genitalbereichs des Betroffenen rechtfertigt...?

 

Ich bitte Dich...

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Du neigst zur Übertreibung und zu einer Darstellung, die auf dein Argumentationsschema zurechtgeschnitten ist.

Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bedarf weiterer Maßnahmen, die Verfolgung dieser OWi liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten und der Behörde, dessen Amtswalter er ist.

 

Gruß

Goose

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Wenn jemand auf seinem Navi die Standorte von einpaar Radarkameras installiert hat, die ja mit Sicherheit nicht flächendeckend das gesamte Bundesgebiet abdecken und laut Provider auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen, welches ein verschärftes Vorgehen der Polizeibehörden und insbesondere das Durchsuchen des Genitalbereichs des Betroffenen rechtfertigt...?

Für die Bewertung dieses Vergehens ist es unerheblich, wie wirksam die technische Lösung tatsächlich ist.

„Auf die konkrete Eignung der Geräte, wirksam vor Kontrollen zu warnen, kommt es nicht an. Würde das Verbot solche Geräte untersagen, die zur Warnung oder Störung
geeignet
sind, so wären Polizei und Behörden mit dem Nachweis überfordert.“ [begründung zu § 23 Abs. 1 b StVO; Hervorhebung wie im zitierten Text]

Du versuchst hier augenscheinlich die Ordnungswidrigkeit herunterzuspielen und gleichzeitig die Maßnahmen der Polizei zu dramatisieren, damit der Eindruck der Unverhältnismäßigkeit entsteht. Soll uns dies nun glauben machen, die Verfolgung des Tatbestands des § 23 Abs. 1 b StVO könne leicht umgangen werden, sodass das Verbot praktisch kraftlos sei?

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  • 3 weeks later...

sehr interessant das ganze hier, aber offensichtlich gibts nichts neues mehr?

Werd ich mal einen Punkt einbringen von dem ich hier noch gar nichts gelesen hab oder ich hab ihn überlesen.

Ich hab seit einem halben Jahr ein Transonic mit Navigonsoftware und kann diese so einstellen das ich vor dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkungen gewarnt werde. Dabei kann ich eine Toleranz einstellen, wenn ich weiß ab welcher Geschwindigkeit geblitzt wird. So warnt mich mein Gerät nun wenn ich innerhalb geschl.Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10km/h und außerorts um 15km/h sowie auf Autobahnen um 20km/h (alles max.25€ teuer)überschreite. Zusätzlich warnt es auch bei zeitweisen Beschränkungen, etwa bei 30km/h nur bei Nässe oder Glätte. Die Dame brüllt dann laut und vernehmlich "ACHTUNG" und das solange bis das Tempo wieder unter das Limit gesunken ist. Das müßte doch demnach auch verboten sein, schließlich steht an vielen solcher Stellen auch ein Starenkasten?? Und wozu brauche ich dann überhaupt noch Blitzersoftware wo ich doch die Geschwindigkeitswarnung bei Überschreitung angesagt bzw. auch noch durch das entsprechende Verkehrschild :lol: plus Ausrufungszeichen im Display angezeigt bekomme?? Um ganz sicher zu gehen könnte ich auch 0 Toleranz einstellen, dann würde ich niemals geblitzt. Auch eine Art Blitzwarner - oder??

 

grüße vom Sünderlein :D

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Ich hatte das Thema vo Zeiten auch mal angefangen und denke mittlerweile,dass diese langen Diskussionen zwecklos sind!

 

Bis jetzt hat es noch kein Gerichtsurteil darüber gegeben und bis jetzt wurde auch noch kein PNA oder PDA wegen diesem Plugin beschlagnahmt!

 

Also abwarten was vielleicht irgendwann mal passiert und sich weiter vor diesen Abzockpunkten warnen lassen, obwohl man auch an einem mal vorbeifahren kann den der SL nicht kennt!

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  • 2 months later...

@goose, ihr scheint in Nrw sehr viel zeit für eine Verkehrskontrolle zu haben, sehe ich das richtig?

 

Ich sehe (hier in Bayern) keine Grundlage für das durchsuchen des Genitalbereichs des Betroffenen nur weil ich ein Navi mit :P:lol::lol: schildchen drauf gesehen habe, es wäre immernoch NUR eine OWI

 

Diese könnte man allerdings zur Anzeige bringen, jedoch wurde es hier schon ein paarmal eingestellt, das erklärt auch warum du bei dir in NRW nichts mehr davon gehört hast.

 

Alles in allem sehe ich auch das ihr euch im Kreis dreht und man endlos weiterdiskutieren könnte.

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  • 2 weeks later...
StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

 

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

 

Soweit das Gesetz. Interpretieren kannst du das nun selbst.

 

Dann baue ich gleich mal mein Radio aus :kopfschuettel::blink::blink:

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Dann baue ich gleich mal mein Radio aus

„(…) Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind. (…)“ [begründung zu § 23 Abs 1b StVO]

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Darauf möchte ich trotzdem noch einmal eingehen.

 

@goose, ihr scheint in Nrw sehr viel zeit für eine Verkehrskontrolle zu haben, sehe ich das richtig?

 

Ich sehe (hier in Bayern) keine Grundlage für das durchsuchen des Genitalbereichs des Betroffenen nur weil ich ein Navi mit :blink::kopfschuettel::blink: schildchen drauf gesehen habe, es wäre immernoch NUR eine OWI

 

1. hat mit "sehr viel Zeit haben" nichts zu tun, sondern mit "gewissenhaft arbeiten". Wenn ich jemanden kontrolliere, dann tue ich das nach Möglichkeit auch ganz und richtig, aber nicht halbherzig.

 

2. die Grundlage für die entsprechende Durchsuchung im Einzelfall besteht aus rechtlicher Sicht durchaus. Und um nichts anderes geht es. Was der ein oder andere MEINT, ist da völlig irrelevant und ändert nichts an der Tatsache, daß die Maßnahmen im Einzelfall auch durchgezogen werden.

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1. hat mit "sehr viel Zeit haben" nichts zu tun, sondern mit "gewissenhaft arbeiten". Wenn ich jemanden kontrolliere, dann tue ich das nach Möglichkeit auch ganz und richtig, aber nicht halbherzig.

 

jaaahwollllllll, das nenn ich endlich mal deutsche Gründlichkeit und fleißige durchsetzungsfreudige Beamte. Streng nach der Vorschrift :rolleyes: Jetzt weiß ich endlich wieder wofür ich so gerne meine Steuern zahle. Am besten gleich die ganze Karre zerlegen, man könnt ja noch mehr finden was nicht ganz korrekt ist. Vielleicht ist auch der Luftdruck ein mbar zu gering :D

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Ganz genau so ist es. Je auffälliger die Karre, desto mehr Spaß am Zerlegen derselben. :rolleyes::D

 

Ich werde nicht dafür bezahlt, halbherzig zu arbeiten. Wenn ich ein Produkt kaufe, erwarte ich auch, daß es in Ordnung ist und nicht nach wenigen Tagen auseinander fällt.

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na, dann bin ich ja in meinem Opa-Auto weitestgehend sicher :rolleyes: zumindest solange es noch genug von den Tuningschleudern gibt

Das geschulte Auge erkennt auch die vermeintlich unauffälligen Fahrzeuge. :D;)

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na, dann bin ich ja in meinem Opa-Auto weitestgehend sicher :rolleyes: zumindest solange es noch genug von den Tuningschleudern gibt

Das geschulte Auge erkennt auch die vermeintlich unauffälligen Fahrzeuge. :D;)

 

Die geschulten Augen sollten lieber mal die notorischen linksfaher, verkehrsbehinderer, unnötig huper, einbahnstraßenfahrer, ohne blinker abbieger usw. mal auf die finger schauen, statt vermeindlich bösartige Navigationssysteme zubeschlagnahmen.

 

Ich will nicht beleidigent wirken, aber da macht ihr wohl immer euren mittagssachlaf, wenn einer mit 20 schleicht oder wenn leute ohne blinker die spur wechseln, oder oder oder.

 

Naja wie dem aus sei, Ihr macht ja leider auch nur eure Arbeit.

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Ich muß eingestehen, daß ich wirklich überlegt habe, ob ich hierauf etwas äußern sollte oder nicht. Bei DEN Totschlagargumenten von Dir kann man ja wirklich kaum noch etwas erwidern.

 

Die geschulten Augen sollten lieber mal die notorischen linksfaher, verkehrsbehinderer, unnötig huper, einbahnstraßenfahrer, ohne blinker abbieger usw. mal auf die finger schauen, statt vermeindlich bösartige Navigationssysteme zubeschlagnahmen.

Schon klar. So etwas oder sowas ähnliches hatte ich fast erwartet. So nach dem Motto: "Fangt mal lieber die richtigen Verbrecher! Bist Du perfekt? Machst Du alles richtig? Scheinbar nicht. Und deshalb wird AUCH DEIN Verhalten ggf. überprüft und sanktioniert.

 

Ich will nicht beleidigent wirken, aber da macht ihr wohl immer euren mittagssachlaf, wenn einer mit 20 schleicht oder wenn leute ohne blinker die spur wechseln, oder oder oder.
Du liest hier ja vielleicht noch nicht sehr lange mit, aber genau dieser Punkt wurde unlängst recht gut beschrieben. Es geht nicht darum, daß wir in diesen Momenten wegschauen, sondern eher darum, daß man in genau diesen Momenten auch vor Ort sein muß. Man kann unmöglich überall zur gleichen Zeit sein. Du willst, daß man diese abgreift? Ok. Dann laß uns die lückenlose Überwachung einführen. Anders wird das wohl nicht zu machen sein.

 

Naja wie dem aus sei, Ihr macht ja leider auch nur eure Arbeit.

*örks* Jetzt muß ich wirklich überlegen, wie lange ich diesen (dämlichen) Spruch nicht mehr gehört habe. :rolleyes:

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naja, ein klein wenig Recht hat er ja schon. Hab selber schon Fußgänger und Radfahrer gesehen die bei Rot über die Fußgängerampel sind. In der Rechtsabbiegerspur stand als dritter eine Streife und ich hab drauf gespitzt was jetzt wohl passiert. NIX, die haben ganz entspannt zugesehen und sind dann als es weiterging auch weitergefahren.

Das gleiche auch mit einem Radler der auf dem Fußweg unterwegs war, obwohl es einen Radweg gab. Auch da fuhr die Streife ganz lässig vorbei.

Man war also in genau diesem Moment vor Ort und hat doch nichts getan.

Solche und ähnliche Beispiele sehe ich täglich.

Ich frage mich was in der gleichen Situation wohl passieren würde wenn ich mit dem Auto auf dem Fußweg unterwegs wäre oder bei Rot über die Kreuzung fahren würde.

Weiß jetzt nicht wie es woanders gehandhabt wird, aber bei uns werden schon recht auffällige Unterschiede gemacht. Klar, man setzt seine Kapazitäten möglichst gewinnbringend ein, aber nur auf Autofahrer fixieren ist auch nicht gut. Kein Wunder wenn da der Unmut wächst.

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1. ich kenne diese Verhaltensweisen der Radfahrer und Fußgänger zur Genüge. Es ist allerdings ein Kampf gegen Windmühlenräder, vor allem, daß die Sanktionen leider viel zu gering ausfallen. Das interessiert die überhaupt nicht.

 

2. ich gehe allerdings vermehrt dazu über, zumindest den Radfahrern eine Anzeige zu pinnen, wenn die Rotphase über einer Sekunde liegt. Denn das lohnt sich durchaus => 62,50 € Bußgeld und 1 Punkt.

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Dann baue ich gleich mal mein Radio aus

„(…) Nicht erfasst werden übliche Rundfunkgeräte, bei denen es sich zwar um technische Geräte handelt, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können, die hierfür aber nicht primär bestimmt sind. (…)“ [begründung zu § 23 Abs 1b StVO]

 

Hieran sieht man doch wunderbar wie verquer die Gesetzgebung, bzw. die Auslegung derselben ist.

Mein PDA ist auch ein technisches Gerät, dass nicht primär für die Anzeige von Überwachungsanlagen bestimmt ist. Es ist ein simpler Organizer, der nach Installation von Navi und Plug-In erst geeignet ist, Überwachungsanlagen anzuzeigen.

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